RGF-Doublehand Ausschreibung

Ausschreibung
RGF Partner Doublehand
02. Juli 2016
Fahrensodde
Veranstalter
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Segler-Vereinigung Flensburg (SVF) und
Flensborg Yacht Club (FYC) in der
Regattagemeinschaft Fahrensodde (RGF)
Fahrensodde 16
24944 Flensburg
www.http://www.regattagemeinschaft.eu
Wettfahrtleitung und
Regattaauswertung
Dirk Johannsen (SVF) und Meinhard Schmidt (SVF)
Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.
Alle Änderungen der Wettfahrtregeln werden vollständig in den Segelanweisungen angegeben.
Sicherheit
Für alle Wettfahrten gilt die Sicherheitskategorie 4
Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen.
Teilnahmeberechtigt und Meldung
Meldeberechtigt sind offene Kielboote und Yachten.
Der Schiffsführer muss einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen gültigen Führerschein besitzen.
Zulassungsberechtigte Boote können melden:
Vorzugsweise online per Internet unter www.regattagemeinschaft.eu mittels des Online-MeldeFormulars oder per Fax an die Geschäftsstelle der SVF (Fax Nr. 0461-33453)
Meldeschluss ist der 26. Juni 2016.
Meldegeld
Das Meldegeld beträgt 50,- EUR. Es beinhaltet zusätzlich einen Beitrag für das Grillbuffet im Rahmen
der Siegerehrung.
Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch
Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet.
Für nach dem Meldeschluss eingehende Meldungen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,- EUR
erhoben.
Zeitplan und Anmeldung
Anmeldung:
02. Juli 2016 ab 09:30 Uhr im Vereinsheim der SVF
Steuermannsbesprechung:
02. Juli 2016 10:15 Uhr im Vereinsheim der SVF
Wettfahrten
Geplant ist die Durchführung einer Wettfahrt, erste Ankündigung um 10:55 Uhr
Segelanweisung
Segelanweisungen und Bahnbeschreibung sind bei der Anmeldung erhältlich. Zusätzlich können diese
online auf der Homepage www.regattagemeinschaft.eu eingesehen werden.
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Veranstaltungsort
Segler-Vereinigung Flensburg e.V., Fahrensodde 16, 24944 Flensburg
Bahnen
Die Bahnen liegen im Revier der Flensburger Innenförde, sie werden in der Segelanweisung
beschrieben.
Strafen
WR 44.1 und P 2.1 sind wie folgt geändert:
Die Zwei-Drehungen-Strafe wird durch die Eine-Drehung-Strafe ersetzt.
Einteilung und Einzelwertung
Die Einteilung der Klassen erfolgt auf der Grundlage der Yardstickzahl. Es wird die Revierliste
Flensburger Förde 2016 und die Yardsticktabelle des DSV zu Grunde gelegt
Preise
Für die ersten drei Boote einer Klasse in jeder Gruppe, sowie Sonderpreise in jeder Gruppe.
Siegerehrung
Die Siegerehrung erfolgt im Rahmen eines gemütlichen Grillabends am Tage der Veranstaltung.
Haftungsausschluss
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie
fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft.
Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die
Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter
ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher
Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung
vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter
den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine
Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder
Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder
Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche
Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt
auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von
Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf
vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des
Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen
Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter,
Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge
bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen
im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen
Wettfahrtregeln der World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln
und das Verbandsrecht des DSV sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind
einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Versicherungsdeckung
Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die
mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 € oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt.
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Urheber- und Bildrechte
Teilnehmer überlassen den Veranstaltern, ihren Agenturen und Sponsoren entschädigungslos
dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und Sportlern
für die sportliche und kommerzielle Auswertung.