Ausschreibung RGF Partner Doublehand 02. Juli 2016 Fahrensodde Veranstalter 1 1.1 1.2 2 3 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5. 5.1 5.2 5.3 6 6.1 6.2 6.3 7 Segler-Vereinigung Flensburg (SVF) und Flensborg Yacht Club (FYC) in der Regattagemeinschaft Fahrensodde (RGF) Fahrensodde 16 24944 Flensburg www.http://www.regattagemeinschaft.eu Wettfahrtleitung und Regattaauswertung Dirk Johannsen (SVF) und Meinhard Schmidt (SVF) Regeln Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind. Alle Änderungen der Wettfahrtregeln werden vollständig in den Segelanweisungen angegeben. Sicherheit Für alle Wettfahrten gilt die Sicherheitskategorie 4 Werbung Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen. Teilnahmeberechtigt und Meldung Meldeberechtigt sind offene Kielboote und Yachten. Der Schiffsführer muss einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen gültigen Führerschein besitzen. Zulassungsberechtigte Boote können melden: Vorzugsweise online per Internet unter www.regattagemeinschaft.eu mittels des Online-MeldeFormulars oder per Fax an die Geschäftsstelle der SVF (Fax Nr. 0461-33453) Meldeschluss ist der 26. Juni 2016. Meldegeld Das Meldegeld beträgt 50,- EUR. Es beinhaltet zusätzlich einen Beitrag für das Grillbuffet im Rahmen der Siegerehrung. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Für nach dem Meldeschluss eingehende Meldungen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,- EUR erhoben. Zeitplan und Anmeldung Anmeldung: 02. Juli 2016 ab 09:30 Uhr im Vereinsheim der SVF Steuermannsbesprechung: 02. Juli 2016 10:15 Uhr im Vereinsheim der SVF Wettfahrten Geplant ist die Durchführung einer Wettfahrt, erste Ankündigung um 10:55 Uhr Segelanweisung Segelanweisungen und Bahnbeschreibung sind bei der Anmeldung erhältlich. Zusätzlich können diese online auf der Homepage www.regattagemeinschaft.eu eingesehen werden. 8 9 10 11 12. 13 14 14.1 14.2 15 Veranstaltungsort Segler-Vereinigung Flensburg e.V., Fahrensodde 16, 24944 Flensburg Bahnen Die Bahnen liegen im Revier der Flensburger Innenförde, sie werden in der Segelanweisung beschrieben. Strafen WR 44.1 und P 2.1 sind wie folgt geändert: Die Zwei-Drehungen-Strafe wird durch die Eine-Drehung-Strafe ersetzt. Einteilung und Einzelwertung Die Einteilung der Klassen erfolgt auf der Grundlage der Yardstickzahl. Es wird die Revierliste Flensburger Förde 2016 und die Yardsticktabelle des DSV zu Grunde gelegt Preise Für die ersten drei Boote einer Klasse in jeder Gruppe, sowie Sonderpreise in jeder Gruppe. Siegerehrung Die Siegerehrung erfolgt im Rahmen eines gemütlichen Grillabends am Tage der Veranstaltung. Haftungsausschluss Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Versicherungsdeckung Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 € oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt. 16 Urheber- und Bildrechte Teilnehmer überlassen den Veranstaltern, ihren Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und Sportlern für die sportliche und kommerzielle Auswertung.
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