Kiepenkerlregatta - Segelclub-Hansa

 SEGELCLUB HANSA MÜNSTER e.V. Ausschreibung
Kiepenkerl Regatta 2015
13./14. Juni 2015
Veranstalter
Segelclub Hansa Münster e.V.
Revier
Oberer Aasee Münster, südwestlicher Teil
Bootsklassen
Opti B und Opti C
Termine
13.und 14. Juni 2015
Meldestelle
www.raceoffice.org
Meldeschluss
08. Juni 2015
Meldegebühr
Die Meldegebühr betragt 16 € und ist vor der 1. Wettfahrt zu entrichten.
(Inklusive Abendessen für Segler-/innen)
Zeitplan
Samstag:
Sonntag:
Steuermannsbesprechung:
Ankündigungssignal:
letzte Startmöglichkeit:
12:00 Uhr
12:55 Uhr.
14:00 Uhr.
Dokumente
Segelanweisung und Haftungsausschluss sind online bei Raceoffice erhältlich.
Wertung
Low-Point-System, es sind 4 Wettfahrten vorgesehen.
Werden 4 Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes
gleich der Summe seiner drei besten Einzelwertungen.
Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.
Des Weiteren gelten die „Ordnungsvorschriften Regattasegeln“, vom DSV bzw. ISAF
anerkannte Klassenvorschriften, sowie die Ausschreibung und Segelanweisung.
Änderungen
zur WR
Entgegen Regel 61.1 muss auch ein protestierendes Boot mit einer Rumpflänge von
weniger als 6m eine rote Flagge zeigen und diese bis zum Zieleinlauf gesetzt lassen.
Kontakt
Segelclub Hansa Münster
Adresse:
Mecklenbecker Straße 112, 48151 Münster
Homepage: www.segelclub-hansa.de
E-Mail:
[email protected]; Betreff: SHM Regattameldung
Übernachtungsmöglichkeiten
Jugendgästehaus Münster (www.djh-wl.de/muenster). Wohnmobile u.ä. können auf einem
öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Stromanschluss vorhanden.
‐ 1 ‐ Überblick zur Regattabahn mit beispielhafter Tonnenlage
Teilnahmebedingungen
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen,
liegt allein bei ihm. Der Bootsführer ist für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes
verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus
Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung
abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem
Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und
deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch
ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der
Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf
Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die
Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise
eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und
Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder
Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen,
denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die „Ordnungsvorschriften Regattasegeln“, das Verbandsrecht des DSV, die
Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden
ausdrücklich anerkannt.
Die Schiffsausrüstung sowie ein gültiger Segelschein und Vermessungsunterlagen (Measurement Certificate MC) sind
auf Verlangen der Wettfahrtleitung vorzuzeigen.
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