SEGELCLUB HANSA MÜNSTER e.V. Ausschreibung Kiepenkerl Regatta 2015 13./14. Juni 2015 Veranstalter Segelclub Hansa Münster e.V. Revier Oberer Aasee Münster, südwestlicher Teil Bootsklassen Opti B und Opti C Termine 13.und 14. Juni 2015 Meldestelle www.raceoffice.org Meldeschluss 08. Juni 2015 Meldegebühr Die Meldegebühr betragt 16 € und ist vor der 1. Wettfahrt zu entrichten. (Inklusive Abendessen für Segler-/innen) Zeitplan Samstag: Sonntag: Steuermannsbesprechung: Ankündigungssignal: letzte Startmöglichkeit: 12:00 Uhr 12:55 Uhr. 14:00 Uhr. Dokumente Segelanweisung und Haftungsausschluss sind online bei Raceoffice erhältlich. Wertung Low-Point-System, es sind 4 Wettfahrten vorgesehen. Werden 4 Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner drei besten Einzelwertungen. Regeln Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind. Des Weiteren gelten die „Ordnungsvorschriften Regattasegeln“, vom DSV bzw. ISAF anerkannte Klassenvorschriften, sowie die Ausschreibung und Segelanweisung. Änderungen zur WR Entgegen Regel 61.1 muss auch ein protestierendes Boot mit einer Rumpflänge von weniger als 6m eine rote Flagge zeigen und diese bis zum Zieleinlauf gesetzt lassen. Kontakt Segelclub Hansa Münster Adresse: Mecklenbecker Straße 112, 48151 Münster Homepage: www.segelclub-hansa.de E-Mail: [email protected]; Betreff: SHM Regattameldung Übernachtungsmöglichkeiten Jugendgästehaus Münster (www.djh-wl.de/muenster). Wohnmobile u.ä. können auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Stromanschluss vorhanden. ‐ 1 ‐ Überblick zur Regattabahn mit beispielhafter Tonnenlage Teilnahmebedingungen Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Bootsführer ist für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die „Ordnungsvorschriften Regattasegeln“, das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Die Schiffsausrüstung sowie ein gültiger Segelschein und Vermessungsunterlagen (Measurement Certificate MC) sind auf Verlangen der Wettfahrtleitung vorzuzeigen. ‐ 2 ‐
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