Südwind-Regatta 18. Juni 2016 Segelverein Rottach - Egern e.V. SVR-E designed by Freepik Veranstalter Segelverein Rottach-Egern e. V. Feichterweg 8, 83700 Rottach-Egern Teilnehmer Alle interessierten Segler sind zur Teilnahme berechtigt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Boote. Sofern zum Meldeschluss diese nicht mindestens erreicht ist, findet die Regatta nicht statt. Meldestellen Fax: 08022 662341 Mail: [email protected] Web: www.svre.de Meldegeld 15,00 € pro Boot mit Steuermann 10,00 € pro Vorschoter Zahlung bei der Registrierung in bar. Meldeschluss 17. Juni 2016, 18 Uhr Startzeiten, Startbereitschaft Erster Start: 18. Juni 2016, 6 Uhr Weitere Starts werden bekannt gegeben. Wettfahrten und Wertung Es sind maximal 2 Wettfahrten geplant. Die Teilnemer werden in zwei Klassen eingeteilt. Es gelten die vom DSV veröffentlichten Yardstickzahlen. Klasse I: Klasse II: Yardstickzahl < 110 Yardstickzahl > 110 Die Wertung erfolgt nach dem LowPoint System. Ablauf ca. 1 Stunde nach Zieleinlauf des letzten Bootes Weißwurst-Frühstück im Veranstaltungszelt des Segelverein RottachEgern e. V. - Popperwiese, Weißachdamm (Ende), 83700 Rottach-Egern Preise Die Gewinner pro Klasse erhalten einen Sonderpreis. Zudem erhält jeder Teilnehmer einen Erinnerungspreis. Regeln Es wird gesegelt nach den WR 20132016 (einschl. den Zusätzen des DSV), der ISAF, den Ordnungsvorschriften des DSV und der Segelanweisung des SVR-E, sowie deren Zusätze. Segelanweisung Anmeldung Zur Anwesenheitskontrolle ist das Startboot, vor dem Ankündigungssignal, an dessen Heck zu passieren. Bahnmarken Die Bahnmarken sind im Allgemeinen große zylindrische Schwimmkörper in gelber Farbe, ausnahmsweise auch Kugelbojen mit Flaggstock. Start Die Startlinie wird durch den Peilmast des Startschiffs und einer Boje mit weißer Flagge gebildet. Boote die nicht 5 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als DNC oder DNS gewertet (Erg. WR 28.1 und Änd. WR A4). Ziel Die Ziellinie wird durch den Peilmast des Zielschiffs und einer Boje mit blauer Flagge gebildet. Wettfahrtgebiet Tegernsee, nördlicher und mittlerer Teil Klassenflaggen Klasse I: Zahlenwimpel 1 Klasse II: Zahlenwimpel 2 Sicherheitsbestimmungen Jeder Steuermann ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Bei Sturmwarnung sind laufende Wettfahrten abgebrochen. Alle Teilnehmer müssen unverzüglich in den Hafen zurückkehren. Haftungsausschluss Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
© Copyright 2024 ExpyDoc