Nationalrat, XXV. GP 16. März 2016 117. Sitzung / 1 14.25 Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon gesagt, war die geplante Übertragung der über 3 000 Mitarbeiter der Bank Austria in das ASVG ein bisschen ein beherrschendes Thema, das in den letzten Monaten eigentlich einerseits die Öffentlichkeit und andererseits natürlich auch die Mitglieder des Sozialausschusses beschäftigt hat. Herr Kollege Strolz, Sie sagen, das ist jetzt sehr schnell gegangen. Vielleicht in den letzten Tagen, aber insgesamt hat die Regierung überhaupt nicht sehr schnell gearbeitet. Ich würde nicht sagen, dass das sehr schnell gegangen ist. Wir haben bereits vor Weihnachten zum ersten Mal über dieses Thema gesprochen, wir haben vor Weihnachten die ersten Anfragen dazu eingebracht. (Abg. Loacker: … der Minister hat nichts gewusst vor Weihnachten!) Also ich denke jetzt einmal, das Thema ist schon sehr lange auf dem Tisch. Unser Kritikpunkt vor dem Abänderungsantrag ging immer dahin, dass nicht nur für die Bank Austria das eine Schlupfloch, nämlich § 311 Abs. 5, offen geblieben wäre. Das ist jetzt, mit heutigem Tag, geschlossen. Damit hätte die Bank Austria immer noch die Möglichkeit gehabt, im Zuge von Änderungskündigungen nur 7 Prozent zu bezahlen. Das ist geschlossen; aber damit ist noch viel mehr geschlossen, nämlich vor allem für die Zukunft. Jetzt kann man schon sagen, dass es eine gewisse Anlassgesetzgebung ist. Das ist klar, weil jetzt ein großer Fall dagelegen ist. Für uns ist das Wesentliche jedoch gewesen, eine Regelung für die Zukunft zu schaffen, dass so etwas gar nicht mehr angedacht werden kann. (Beifall bei der FPÖ.) Ich glaube, diese Lücken hat jetzt dieser Abänderungsantrag geschlossen, denn ich sage Ihnen schon Folgendes: Man kann immer alles weiter kritisieren, aber ich glaube, das Wesentlichste ist jetzt nicht, wie viel die Bank Austria an Rücklagen hatte oder nicht – das ist ein privates Unternehmen. (Abg. Schwentner: Das ist irrelevant! – Zwischenruf des Abg. Strolz. – Abg. Schwentner: Wie denn, erklärt das doch endlich einmal!) Ich sage Ihnen schon, wichtig ist, dass der Steuerzahler dabei nicht belastet wird; und er wird nicht belastet, weil jetzt jedes Unternehmen – und jetzt gehen wir von der Bank Austria weg – denselben Beitrag bezahlen muss. Wer auch immer woher auch immer von einem Sonderpensionssystem in das ASVG-System wechselt, muss denselben Version vom 14. Juni 2016, 16:17 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 16. März 2016 117. Sitzung / 2 Beitrag bezahlen wie jene, die immer schon dort einbezahlt haben. (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Strolz und Schwentner.) – Daher, Herr Kollege Strolz – ich versuche es Ihnen nur zu erklären –, erspart sich das Unternehmen in Wirklichkeit nicht wirklich etwas. Nachteile haben jetzt nur noch die Mitarbeiter, der Steuerzahler hat keinen Nachteil mehr. Darauf haben wir aber keinen Einfluss, denn die Bank Austria ist ein privates italienisches Bankinstitut, wie Sie selbst gesagt haben. Was die an ihren Betriebsvereinbarungen machen, geht uns relativ wenig an. Das ist natürlich mit dem Betriebsrat akkordiert, daher wird das schon so sein. Außerdem haben die Mitarbeiter dem in der Zwischenzeit zugestimmt; sie nehmen die Nachteile in Kauf. Was wir als Politik zu kritisieren hatten – und das haben wir von der FPÖ sehr lautstark getan, es ist auch, das sage ich unterschwellig, ein bisschen kritisiert worden –, das war die Tatsache, dass es auf Kosten des Steuerzahlers geht; und das wollten wir nicht. Die Allgemeinheit hat nicht belastet zu werden. Und da muss ich schon sagen, da bin ich sehr froh darüber und auch sehr stolz darauf, dass wir im Gegensatz zu den Kollegen der Grünen da durchgehalten haben – auch noch im Sozialausschuss –, denn ich glaube, diese Beharrlichkeit hat sich jetzt wirklich rentiert. Man muss manchmal auch wirklich hart bleiben und sagen: Nein, bevor das nicht bis zum Letzten umgesetzt ist, werden wir nicht nachgeben. Das war im Sozialausschuss für uns eine Augenauswischerei und noch keine wirkliche Lösung. Heute haben wir eine Lösung bekommen, da muss ich ehrlicherweise auch Respekt für die Beharrlichkeit des Obmanns des Sozialausschusses, der wirklich bis zum Schluss verhandelt hat, aussprechen. In diesem Sinn kann ich diesem Abänderungsantrag auch mit gutem Gewissen zustimmen – auch im Wissen, dass für die Zukunft solche Spielereien ausgeschlossen sind. Meine beiden Anträge sind damit natürlich auch erledigt. Zum Antrag der Kollegin Dietrich, dass für Pensionisten das 13. und 14. Gehalt vierteljährlich, also alle drei Monate ausbezahlt, sprich geteilt werden sollte, möchte ich noch kurz etwas sagen. Ich habe nicht ganz verstanden, warum das eigentlich auf Ablehnung gestoßen ist. Ich glaube viele Pensionistinnen und Pensionisten würden sich sehr darüber freuen. Noch dazu wissen wir ja, dass viele Pensionisten diese Gehälter oftmals nicht mehr als Sonderzahlung verwenden, sondern damit meistens nur ihr Konto abdecken können. Insofern wäre das, glaube ich, schon eine Maßnahme gewesen, die gut gewesen wäre. Es mag sein, dass es Pensionisten gibt, die das nicht gut finden. Herr Bundesminister Stöger, vielleicht könnte man doch noch darüber Version vom 14. Juni 2016, 16:17 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 16. März 2016 117. Sitzung / 3 nachdenken, eine Regelung ohne viel Verwaltungsaufwand zu finden, dass es jene, die es so möchten, vielleicht doch bekommen könnten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.) 14.29 Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte. Version vom 14. Juni 2016, 16:17 nach § 52(2) GOG autorisiert
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