HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER Seminar Kampfmittelbeseitigung aus Sicht der Ordnungsbehörden: Eine systematische Betrachtung der Problemfelder mit rechtlicher Würdigung Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-41 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Montag 29. August 2016 Dortmund Titelmotiv: © michaeljf - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Institution Name 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Vollzeit-Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. ANMELDUNG / ABMELDUNG vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: NW164707 Montag, 29. August 2016 Kongresszentrum Westfalenhallen Rheinlanddamm 200 44139 Dortmund Telefon: 0231 1204-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Bomben, Granaten und Patronenmunition: Auch Jahrzehnte nach Ende des zweiten Weltkriegs werden Blindgänger im Erdreich gefunden. Entdeckt werden sie durch systematische Kontrolle bei Flächenentwicklung, als Zufallsfund bei Bauarbeiten für Häuser, Straßen, U-Bahnen, in der Landwirtschaft oder bei niedrigem Wasserstand von Flüssen. Dann ist Vorsicht und Sorgfalt angesagt: der Fundort muss weiträumig abgesichert und gesperrt, die Bevölkerung informiert und ganze Stadtviertel evakuiert werden. In Einzelfällen ist – so im Frühjahr 2015 in Köln – ein Zoo oder ein Krankenhaus betroffen. Dennoch bleibt trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Restrisiko. Die Ordnungsbehörden haben neben den Evakuierungsfragen oftmals rechtliche Fragen zu klären. Das Seminar betrachtet die Kampfmittelproblematik „von Grund auf“ und bietet die Gelegenheit, sowohl rechtliche Fragestellungen als auch praktische Probleme aufzuarbeiten und gemeinsam Lösungsansätze zu finden. Gerne können Sie vorab Ihre Fragen per E-Mail bei der vhw-Geschäftsstelle NRW ([email protected]) bis zwei Wochen vor dem Seminartermin einreichen. Wir werden Ihre Fragen an den Referenten weitergeben und sie werden dann im Seminar besprochen. IHR REFERENT Heinz-Peter Mühlenberg Dipl.-Verw., Leiter des Ordnungsamtes in Marl, ist als Praktiker immer wieder mit Fragen der Kampfmittelbeseitigung konfrontiert und verfügt über 25 Jahre Lehrerfahrung in unterschiedlichen Rechtsgebieten insbes. im Polizei- und Ordnungsrecht. Er ist Mitglied im Fachausschuss „Kampfmittelräumung“ des ITVA Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Ordnungsbehörden, Bezirksregierungen, Baubehörden, Feuerwehr und Polizei sowie von Planungs- und Ingenieurbüros MONTAG, 29. AUGUST 2016 Kampfmittelbeseitigung 09:30 Uhr Beginn der Veranstaltung • Kampfmittelbelastung in NRW, Notwendigkeit der Kampfmittelbeseitigung NW164525 am 6. September 2016 Kommunaler Winterdienst – Rechts- und Haftungsfragen – Organisation und Durchführung Referenten: Armin Netter, Klaus Peter Zwerschke Kampfmittelbeseitigung NW164707, Montag, 29. August 2016, Dortmund • Rechtliche Grundlagen • Rollenverteilung zwischen Kampfmittelbeseitigungsdienst und Ordnungsbehörde Name, Vorname Dienstbezeichnung • Kostenverteilung Amt / Abteilung • Abgrenzung Gefahrerforschung / Gefahrenabwehr Telefon E-Mail • Auswertung vorhandener Dokumentationen • Kostenerstattung bei nicht bestätigtem Verdacht Name, Vorname • Haftung des Zustandsstörers Dienstbezeichnung • Flächenentwicklung Amt / Abteilung • Zufallsfunde Telefon E-Mail • Gezielte Suche Name, Vorname • Untersuchungs- und Entschärfungsmethoden Dienstbezeichnung • Kleine Munitionskunde Amt / Abteilung • Basiswissen zu mechanischen/chemischen Zündmechanismen, Säure- oder Langzeitzündern, Aufschlagszündern Telefon • Beseitigung von Kampfmittelfunden: Entschärfung, kontrollierte Sprengung, Abtransport Rechnungsadresse E-Mail • Erfahrungsaustausch 16:30 Uhr Ende der Veranstaltung 10:45 und 14:45 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Kaffee-/Teepausen Gemeinsames Mittagessen Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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