Programm-Download

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
Seminar
Kampfmittelbeseitigung aus
Sicht der Ordnungsbehörden:
Eine systematische Betrachtung der Problemfelder mit
rechtlicher Würdigung
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-41
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Montag
29. August 2016
Dortmund
Titelmotiv: © michaeljf - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Institution
Name
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Vollzeit-Studenten
(bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
ANMELDUNG / ABMELDUNG
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
NW164707
Montag, 29. August 2016
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
Telefon: 0231 1204-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Bomben, Granaten und Patronenmunition: Auch Jahrzehnte nach Ende des
zweiten Weltkriegs werden Blindgänger im Erdreich gefunden. Entdeckt
werden sie durch systematische Kontrolle bei Flächenentwicklung, als Zufallsfund bei Bauarbeiten für Häuser, Straßen, U-Bahnen, in der Landwirtschaft
oder bei niedrigem Wasserstand von Flüssen.
Dann ist Vorsicht und Sorgfalt angesagt: der Fundort muss weiträumig abgesichert und gesperrt, die Bevölkerung informiert und ganze Stadtviertel evakuiert werden. In Einzelfällen ist – so im Frühjahr 2015 in Köln – ein Zoo oder
ein Krankenhaus betroffen. Dennoch bleibt trotz aller Vorsichtsmaßnahmen
ein Restrisiko.
Die Ordnungsbehörden haben neben den Evakuierungsfragen oftmals rechtliche Fragen zu klären.
Das Seminar betrachtet die Kampfmittelproblematik „von Grund auf“ und
bietet die Gelegenheit, sowohl rechtliche Fragestellungen als auch praktische
Probleme aufzuarbeiten und gemeinsam Lösungsansätze zu finden.
Gerne können Sie vorab Ihre Fragen per E-Mail bei der vhw-Geschäftsstelle
NRW ([email protected]) bis zwei Wochen vor dem Seminartermin einreichen. Wir werden Ihre Fragen an den Referenten weitergeben und sie werden
dann im Seminar besprochen.
IHR REFERENT
Heinz-Peter Mühlenberg
Dipl.-Verw., Leiter des Ordnungsamtes in Marl, ist als
Praktiker immer wieder mit Fragen der Kampfmittelbeseitigung konfrontiert und verfügt über 25 Jahre
Lehrerfahrung in unterschiedlichen Rechtsgebieten insbes. im Polizei- und Ordnungsrecht. Er ist Mitglied im
Fachausschuss „Kampfmittelräumung“ des ITVA Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und
Flächenrecycling e.V.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Ordnungsbehörden, Bezirksregierungen, Baubehörden, Feuerwehr und Polizei sowie von Planungs- und Ingenieurbüros
MONTAG, 29. AUGUST 2016
Kampfmittelbeseitigung
09:30 Uhr
Beginn der Veranstaltung
• Kampfmittelbelastung in NRW, Notwendigkeit der
Kampfmittelbeseitigung
NW164525 am 6. September 2016
Kommunaler Winterdienst – Rechts- und Haftungsfragen – Organisation und Durchführung
Referenten: Armin Netter, Klaus Peter Zwerschke
Kampfmittelbeseitigung
NW164707, Montag, 29. August 2016, Dortmund
• Rechtliche Grundlagen
• Rollenverteilung zwischen Kampfmittelbeseitigungsdienst
und Ordnungsbehörde
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
• Kostenverteilung
Amt / Abteilung
• Abgrenzung Gefahrerforschung / Gefahrenabwehr
Telefon
E-Mail
• Auswertung vorhandener Dokumentationen
• Kostenerstattung bei nicht bestätigtem Verdacht
Name, Vorname
• Haftung des Zustandsstörers
Dienstbezeichnung
• Flächenentwicklung
Amt / Abteilung
• Zufallsfunde
Telefon
E-Mail
• Gezielte Suche
Name, Vorname
• Untersuchungs- und Entschärfungsmethoden
Dienstbezeichnung
• Kleine Munitionskunde
Amt / Abteilung
• Basiswissen zu mechanischen/chemischen Zündmechanismen,
Säure- oder Langzeitzündern, Aufschlagszündern
Telefon
• Beseitigung von Kampfmittelfunden: Entschärfung,
kontrollierte Sprengung, Abtransport
Rechnungsadresse
E-Mail
• Erfahrungsaustausch
16:30 Uhr
Ende der Veranstaltung
10:45 und 14:45 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Kaffee-/Teepausen
Gemeinsames Mittagessen
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de