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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BW162035
Mittwoch, 8. Juni 2016
GENO-Haus
Stuttgart GmbH & Co.KG
Heilbronner Str. 41
70191 Stuttgart
Telefon: 0711 220095-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Grundlagenseminar
Wohnungseigentumsrecht
für Einsteiger
Mittwoch
8. Juni 2016
Stuttgart
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
WEG-Verwaltung darf zwar (noch …!) jede(r) ohne Aus- und Fortbildung erlaubnisfrei anbieten. Aber die Anforderungen an einen Verwalter sind hoch:
Er muss nicht nur im Umgang mit Menschen versiert sein und Versammlungen
leiten können, sondern auch vielfältige Fachkenntnisse besitzen.
Neben Bautechnik, Buchhaltung und Rechnungswesen sind vor allem Rechtskenntnisse gefordert; und hier muss man insbesondere das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Vorgaben der einschlägigen, oft wechselnden
Rechtsprechung kennen. Nur wer die rechtlichen Grundlagen der WEG-Verwaltung beherrscht, wird gegenüber „seinen“ Wohnungseigentümern souverän auftreten und anfechtungssichere Beschlussvorlagen liefern können. Hierfür
bietet das Seminar beste Voraussetzungen: Es vermittelt das erforderliche
Grundlagenwissen kombiniert mit Tipps aus der Praxis und für die Praxis.
Das Seminar richtet sich sowohl an „Anfänger“, die sich in die Grundlagen
der WEG-Verwaltung einarbeiten wollen, als auch an „Fortgeschrittene“, die
ihre Kenntnisse festigen und vertiefen wollen.
Die Teilnehmer werden gebeten, eine Teilungserklärung und eine WEG-Jahresabrechnung mitzubringen, sowie den Text des Wohnungseigentumsgesetzes (z.B. aus dem Internet herunterladen oder als dtv-Textausgabe).
Sie haben auch Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden
Sie Ihre Fragen und Problemfälle bis zum 25. Mai 2016 per E-Mail an
[email protected].
IHR REFERENT
Dr. David Greiner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Kanzlei für Immobilienrecht, Tübingen. Autor des auch in
Verwalterkreisen beliebten Handbuches "Wohnungseigentumsrecht“ (3. Aufl. 2014).
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
MITTWOCH, 8. JUNI 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Wohnungseigentumsrecht für Einsteiger
10:00 Uhr
Seminarbeginn
I. Grundlagen
1. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Grundbuch
2. Die Willensbildung der Gemeinschaft: Beschluss und Vereinbarung;
Grenzen der Beschlusskompetenz
3. Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht:
Grundzüge und praxisrelevante Einzelfälle; Instandhaltungs- und
Kostentragungsklauseln in der GO
Wohnungseigentumsrecht für Einsteiger
BW162035, Mittwoch, 8. Juni 2016, Stuttgart
Name, Vorname
II. Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
1. Das Recht zur Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
und seine Grenzen (§§ 13, 14 WEG)
2. Gebrauchsregelungen, insbesondere: Die Hausordnung
3. Vorgehen gegen Störungen (Hausordnungsverstöße etc.) durch
Miteigentümer
Dienstbezeichnung
III. Bauliche Maßnahmen (Anforderungen an Rechtmäßigkeit, Beschlussfassung und Verwalterpflichten bei der Durchführung)
1. Bauliche Veränderungen
2. Maßnahmen der Instandhaltung und Modernisierung
3. Baumängel, insbes.: Die Durchsetzung von Mängelansprüchen
gegen den Bauträger
Name, Vorname
IV. Die Wohnungseigentümerversammlung
1. Formalia der Einberufung und Durchführung; Geschäftsordnungsbeschlüsse
2. Die Beschlussfassung (Beschlusskompetenzen, Stimmrecht,
Abstimmungsverfahren usw.)
3. Beschlussanfechtung; Grundzüge des gerichtlichen Verfahrens
V. Das WEG-Rechnungswesen
1. Grundlagen der Geldverwaltung und der WEG-Jahresabrechung
nach aktueller Rechtsprechung
2. Wirtschaftsplan, Hausgeld und Hausgeldinkasso (Titulierung und
Vollstreckung, insbes. Immobiliarvollstreckung)
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Wohnungsunternehmen und aus kommunalen Verwaltungen, die mit der Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum befasst sind, Wohnungsverwalter und Rechtsanwälte.
VI. Verwalter und Verwaltungsbeirat
1. Bestellung und Abberufung; Verwaltervertrag
2. Pflichten und Haftung
16:30 Uhr
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Verwalters
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Verkehrssicherung und Verwaltungsrecht für Verwalter
Referent: Rüdiger Fritsch
Seminarende
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:00 bis 15:15 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Hinweis:
Über den Besuch dieser Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet u.a. zur Vorlage bzw. Anerkennung nach
§ 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer).
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de