HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BW162035 Mittwoch, 8. Juni 2016 GENO-Haus Stuttgart GmbH & Co.KG Heilbronner Str. 41 70191 Stuttgart Telefon: 0711 220095-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Grundlagenseminar Wohnungseigentumsrecht für Einsteiger Mittwoch 8. Juni 2016 Stuttgart www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME WEG-Verwaltung darf zwar (noch …!) jede(r) ohne Aus- und Fortbildung erlaubnisfrei anbieten. Aber die Anforderungen an einen Verwalter sind hoch: Er muss nicht nur im Umgang mit Menschen versiert sein und Versammlungen leiten können, sondern auch vielfältige Fachkenntnisse besitzen. Neben Bautechnik, Buchhaltung und Rechnungswesen sind vor allem Rechtskenntnisse gefordert; und hier muss man insbesondere das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Vorgaben der einschlägigen, oft wechselnden Rechtsprechung kennen. Nur wer die rechtlichen Grundlagen der WEG-Verwaltung beherrscht, wird gegenüber „seinen“ Wohnungseigentümern souverän auftreten und anfechtungssichere Beschlussvorlagen liefern können. Hierfür bietet das Seminar beste Voraussetzungen: Es vermittelt das erforderliche Grundlagenwissen kombiniert mit Tipps aus der Praxis und für die Praxis. Das Seminar richtet sich sowohl an „Anfänger“, die sich in die Grundlagen der WEG-Verwaltung einarbeiten wollen, als auch an „Fortgeschrittene“, die ihre Kenntnisse festigen und vertiefen wollen. Die Teilnehmer werden gebeten, eine Teilungserklärung und eine WEG-Jahresabrechnung mitzubringen, sowie den Text des Wohnungseigentumsgesetzes (z.B. aus dem Internet herunterladen oder als dtv-Textausgabe). Sie haben auch Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden Sie Ihre Fragen und Problemfälle bis zum 25. Mai 2016 per E-Mail an [email protected]. IHR REFERENT Dr. David Greiner Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kanzlei für Immobilienrecht, Tübingen. Autor des auch in Verwalterkreisen beliebten Handbuches "Wohnungseigentumsrecht“ (3. Aufl. 2014). AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE MITTWOCH, 8. JUNI 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Wohnungseigentumsrecht für Einsteiger 10:00 Uhr Seminarbeginn I. Grundlagen 1. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Grundbuch 2. Die Willensbildung der Gemeinschaft: Beschluss und Vereinbarung; Grenzen der Beschlusskompetenz 3. Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht: Grundzüge und praxisrelevante Einzelfälle; Instandhaltungs- und Kostentragungsklauseln in der GO Wohnungseigentumsrecht für Einsteiger BW162035, Mittwoch, 8. Juni 2016, Stuttgart Name, Vorname II. Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer 1. Das Recht zur Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum und seine Grenzen (§§ 13, 14 WEG) 2. Gebrauchsregelungen, insbesondere: Die Hausordnung 3. Vorgehen gegen Störungen (Hausordnungsverstöße etc.) durch Miteigentümer Dienstbezeichnung III. Bauliche Maßnahmen (Anforderungen an Rechtmäßigkeit, Beschlussfassung und Verwalterpflichten bei der Durchführung) 1. Bauliche Veränderungen 2. Maßnahmen der Instandhaltung und Modernisierung 3. Baumängel, insbes.: Die Durchsetzung von Mängelansprüchen gegen den Bauträger Name, Vorname IV. Die Wohnungseigentümerversammlung 1. Formalia der Einberufung und Durchführung; Geschäftsordnungsbeschlüsse 2. Die Beschlussfassung (Beschlusskompetenzen, Stimmrecht, Abstimmungsverfahren usw.) 3. Beschlussanfechtung; Grundzüge des gerichtlichen Verfahrens V. Das WEG-Rechnungswesen 1. Grundlagen der Geldverwaltung und der WEG-Jahresabrechung nach aktueller Rechtsprechung 2. Wirtschaftsplan, Hausgeld und Hausgeldinkasso (Titulierung und Vollstreckung, insbes. Immobiliarvollstreckung) Amt / Abteilung Telefon E-Mail Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Wohnungsunternehmen und aus kommunalen Verwaltungen, die mit der Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum befasst sind, Wohnungsverwalter und Rechtsanwälte. VI. Verwalter und Verwaltungsbeirat 1. Bestellung und Abberufung; Verwaltervertrag 2. Pflichten und Haftung 16:30 Uhr DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN BW162060 am 5. Juli 2016 in Stuttgart Die Beschlussmacht der Wohnungseigentümer und die Rolle des Verwalters Referent: Stephan Volpp BW162037 am 11. Oktober 2016 in Stuttgart Verkehrssicherung und Verwaltungsrecht für Verwalter Referent: Rüdiger Fritsch Seminarende 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:00 bis 15:15 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Hinweis: Über den Besuch dieser Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet u.a. zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer). Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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