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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
NW164760
Mittwoch, 23. November 2016
Mercure Hotel Dortmund Centrum
Olpe 2
44135 Dortmund
Telefon: 0231 5432-00
BW162363
Donnerstag, 15. Dezember 2016
Park Inn by Radisson Mannheim
Am Friedensplatz 1
68165 Mannheim
Telefon: 0621/976700
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt
der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der
Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705
01980001209816, BIC: COLSDE33XXX
unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen
enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten
Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung.
Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn
oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer
Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall
sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-46
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Aktuelle Entwicklungen im
Bauvertragsrecht
Mittwoch
23. November 2016
Dortmund
– Stand des Gesetzgebungsverfahrens
zum Bauvertragsgesetz
Donnerstag
15. Dezember 2016
Mannheim
– Wichtige Gerichtsentscheidungen zum
Bauvertrags- und
Architektenvertragsrecht
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Bundesregierung hat das neue „Bauvertragsgesetz“ auf den Weg gebracht. Derzeit werden die Anregungen des Bundesrats zu dem Regierungsentwurf im zuständigen Ausschuss beraten. Wenn das Bauvertragsgesetz in
dieser Legislaturperiode noch in Kraft treten soll, so ist mit einer kurzfristigen
Umsetzung zu rechnen.
Die für den öffentlichen Auftraggeber wichtigsten vorgesehenen Änderungen
werden vorgestellt und die Auswirkungen auf die Praxis aufgezeigt.
In einem zweiten Schwerpunkt befasst sich das Seminar mit aktuellen und
wichtigen Entscheidungen aus den Bereichen des Bauvertragsrechts und des
Architekten-/Ingenieurrechts. Hierzu werden aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs sowie der Obergerichte vorgestellt und mit den Teilnehmern erörtert.
Die Teilnehmer werden gebeten folgende Gesetzestexte zum Seminar mitzubringen: VOB/B und HOAI
IHRE REFERENTIN
Dr. Barbara Gay
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Dr. Barbara Gay, Düsseldorf. Schwerpunkt der Tätigkeit: Beratung bei der Realisierung und Abwicklung
von Bauvorhaben, von der Vertragsgestaltung über die
Projektbegleitung bis hin zum Mängel-, Schadensersatzund Honorarmanagement.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Öffentliche und nicht öffentliche Auftraggeber, Generalplaner, Architekten und
Ingenieure, Projektsteuerer, Projekt- und Bauleiter von Bauunternehmungen.
23. NOVEMBER 2016 / 15. DEZEMBER 2016
Aktuelle Entwicklungen im Bauvertragsrecht
Aktuelle Entwicklungen im Bauvertragsrecht
10:00 Uhr
BW162132 am 22. November 2016 in Karlsruhe
Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten
Referentin: Dr. Barbara Gay
NW174907 Teil 1 am 23.01.2017 in Köln
NW174908 Teil 2 am 06.02.2017 in Köln
Die Rechte und Pflichten des Bauleiters
Referentin: Dr. Birgit Franz
Seminarbeginn
I. Reform des Bauvertragsrechts
1. Stand des Gesetzgebungsverfahrens
2. Anordnungsrecht des Auftraggebers?
3. Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung
4. Sonderregelungen für Planerverträge, insbesondere:
• „Zwei-Stufen-Modell“
• Sonderkündigungsrechte
• Teilabnahme
• Gesamtschuldnerische Haftung (Planer- und Bauunternehmer)
II. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Bauvertragsrecht
• Umfang der Prüf- und Hinweispflichten des Unternehmers
• Auftraggeberseitige Pflicht zur umfassenden Ausschreibung vs. auftragnehmerseitige Pflicht zur Klärung von Widersprüchen im LV
• Neues zum Mangelbegriff
• Dauerbrenner Nachtragshöhe: Der Grundsatz der Preisfortschreibung
hat viele Facetten
III. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Architekten- und Ingenieurrecht
• Umfang der Objektüberwachungsverpflichtung
• Kostenkontrollverpflichtung wird noch intensiver!
• Umkehrung der Bedenkenhinweispflicht: Prüfung der Art der Ausführung durch den Architekten
• Mitverschulden des Bauherrn bei Fehlern des Sonderfachmanns
16:30 Uhr
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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
씲 NW164760, Mittwoch, 23. November 2016, Dortmund
씲 BW162363, Donnerstag, 15. Dezember 2016, Mannheim
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Amt / Abteilung
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Ende des Seminars
11:30 bis 11:45 Uhr Kaffeepause
13:00 bis 14:00 Uhr Mittagessen
15:00 bis 15:15 Uhr Kaffeepause
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
Hinweis:
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung
aus, geeignet auch zur Vorlage zwecks Anerkennung durch die jeweilige
Rechtsanwaltskammer (§ 15 FAO) oder als Fort- und Weiterbildungsnachweis bei der IK-Bau NRW. Die Anerkennung der Veranstaltung als Fortbildung für Mitglieder der AKNW und der AKBW wird beantragt.
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de