Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission verklagt Frankreich vor dem Gerichtshof wegen mangelnden Schutzes wild lebender Vogelarten Brüssel, 8. Dezember 2016 Kommission verklagt Frankreich vor dem Gerichtshof wegen mangelnden Schutzes wild lebender Vogelarten Die Europäische Kommission verklagt Frankreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, weil es die anhaltenden Verstöße gegen die EU-Rechtsvorschriften über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 2009/147/EG) nicht unterbindet.Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie eingehalten werden, auch in Bezug auf das absichtliche Töten oder Fangen. Die Vogelschutzrichtlinie untersagt Tätigkeiten, durch die Vögel unmittelbar bedroht sind, beispielsweise das absichtliche Töten oder Fangen, die Zerstörung von Nestern und das Entnehmen von Eiern sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten, z. B. den Handel mit lebenden oder toten Vögeln, wobei das besondere Augenmerk dem Schutz der Lebensräume von gefährdeten Arten und Zugvogelarten gilt. Dieser Maßnahme der Kommission ging eine an Frankreich gerichtete mit Gründen versehene Stellungnahme vom Juni 2016 voraus. Die Gartenammer ist eine Zugvogelart, deren Bestände in Europa rückläufig sind, und die genannten illegalen Praktiken sind nach den EU-Rechtsvorschriften über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten streng verboten. Trotz früherer Zusagen der französischen Behörden werden illegale Praktiken in Bezug auf das absichtliche Töten oder Fangen von Gartenammern fortgesetzt. Diese Tätigkeiten in Frankreich gefährden die Anstrengungen, die von anderen Mitgliedstaaten zu Erhaltung der Art unternommen werden. Daher schaltet die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union ein, um Frankreich nachdrücklich zur ordnungsgemäßen Durchzusetzung der Vogelschutzrichtlinie aufzufordern. Hintergrund Der Status der Gartenammer (Emberiza hortulana) in der EU ist den von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) übermittelten offiziellen Daten zufolge ungünstig. Der gesamte EU-Bestand ist in den vergangenen 30 Jahren stark zurückgegangen. Dieser negative Status und der rückläufige Trend wurden von der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen (IUCN) in der Roten Liste der gefährdeten Arten für Vögel in Frankreich bestätigt; im September 2016 wurde die IUCN-Kategorie der Gartenammer in Frankreich von „gefährdet“ in „stark gefährdet“ geändert, wobei die Art zunehmend vom Aussterben bedroht ist. Die Populationen vieler Arten von Zugvögeln und einheimischen wild lebenden Vögeln in Europa sind rückläufig. Die EU hat Maßnahmen eingeleitet, um diesen Trend umzukehren, indem bestimmte Praktiken verboten und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Lebensräumen eingeführt wurden. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um die Populationen gefährdeter Arten auf einem Niveau zu erhalten, das mit den ökologischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erfordernissen in Einklang steht, wobei auch den wirtschaftlichen Erfordernissen und Freizeitbedürfnissen Rechnung getragen wird. Weitere Informationen - Allgemeine Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Umwelt. - Zu den wichtigsten Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren im Dezember siehe MEMO/16/4211. - Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik). - Zu den EU-Vertragsverletzungsverfahren. IP/16/4213 Kontakt für die Medien: Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Iris PETSA (+32 2 299 33 21) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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