Kommission verklagt Frankreich vor dem Gerichtshof

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission verklagt Frankreich vor dem Gerichtshof wegen mangelnden
Schutzes wild lebender Vogelarten
Brüssel, 8. Dezember 2016
Kommission verklagt Frankreich vor dem Gerichtshof wegen mangelnden Schutzes wild
lebender Vogelarten
Die Europäische Kommission verklagt Frankreich vor dem Gerichtshof der Europäischen
Union, weil es die anhaltenden Verstöße gegen die EU-Rechtsvorschriften über die Erhaltung
der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 2009/147/EG) nicht unterbindet.Die
Mitgliedstaaten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Bestimmungen der
Vogelschutzrichtlinie eingehalten werden, auch in Bezug auf das absichtliche Töten oder
Fangen.
Die Vogelschutzrichtlinie untersagt Tätigkeiten, durch die Vögel unmittelbar bedroht sind,
beispielsweise das absichtliche Töten oder Fangen, die Zerstörung von Nestern und das Entnehmen
von Eiern sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten, z. B. den Handel mit lebenden oder toten
Vögeln, wobei das besondere Augenmerk dem Schutz der Lebensräume von gefährdeten Arten und
Zugvogelarten gilt.
Dieser Maßnahme der Kommission ging eine an Frankreich gerichtete mit Gründen versehene
Stellungnahme vom Juni 2016 voraus. Die Gartenammer ist eine Zugvogelart, deren Bestände in
Europa rückläufig sind, und die genannten illegalen Praktiken sind nach den EU-Rechtsvorschriften
über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten streng verboten. Trotz früherer Zusagen der
französischen Behörden werden illegale Praktiken in Bezug auf das absichtliche Töten oder Fangen von
Gartenammern fortgesetzt. Diese Tätigkeiten in Frankreich gefährden die Anstrengungen, die von
anderen Mitgliedstaaten zu Erhaltung der Art unternommen werden. Daher schaltet die Kommission
den Gerichtshof der Europäischen Union ein, um Frankreich nachdrücklich zur ordnungsgemäßen
Durchzusetzung der Vogelschutzrichtlinie aufzufordern.
Hintergrund
Der Status der Gartenammer (Emberiza hortulana) in der EU ist den von den Mitgliedstaaten gemäß
Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) übermittelten offiziellen Daten zufolge
ungünstig. Der gesamte EU-Bestand ist in den vergangenen 30 Jahren stark zurückgegangen. Dieser
negative Status und der rückläufige Trend wurden von der Internationalen Union für die Erhaltung der
Natur und der natürlichen Hilfsquellen (IUCN) in der Roten Liste der gefährdeten Arten für Vögel in
Frankreich bestätigt; im September 2016 wurde die IUCN-Kategorie der Gartenammer in Frankreich
von „gefährdet“ in „stark gefährdet“ geändert, wobei die Art zunehmend vom Aussterben bedroht ist.
Die Populationen vieler Arten von Zugvögeln und einheimischen wild lebenden Vögeln in Europa sind
rückläufig. Die EU hat Maßnahmen eingeleitet, um diesen Trend umzukehren, indem bestimmte
Praktiken verboten und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Lebensräumen
eingeführt wurden.
Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um die Populationen gefährdeter Arten auf einem
Niveau zu erhalten, das mit den ökologischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erfordernissen in
Einklang steht, wobei auch den wirtschaftlichen Erfordernissen und Freizeitbedürfnissen Rechnung
getragen wird.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Umwelt.
- Zu den wichtigsten Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren im Dezember siehe MEMO/16/4211.
- Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik).
- Zu den EU-Vertragsverletzungsverfahren.
IP/16/4213
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