Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Unterstützung für erneuerbare
Energien in Italien
Brüssel, 29. April 2016
Die Europäische Kommission hat eine italienische Beihilferegelung zur Förderung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien als mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar
eingestuft. Die Regelung fördert die energie- und klimapolitischen Ziele der EU, ohne den
Wettbewerb im Binnenmarkt über Gebühr zu beeinträchtigen.
So wird sie dazu beitragen, dass Italien seine EU-Zielvorgaben in Bezug auf erneuerbare Energien
erreicht, indem zusätzliche Kapazitäten in der Größenordnung von rund 1300 Megawatt Strom aus
erneuerbaren Energien geschaffen werden.
Die Kommission hat die Regelung auf der Grundlage ihrer Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und
Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 geprüft. Nach diesen Leitlinien sind die Mitgliedstaaten befugt,
erneuerbare Energien unter bestimmten Voraussetzungen finanziell zu unterstützen. Europa sollte
seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne
übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen.
Die Regelung hat eine Laufzeit bis Ende 2016. Für eine Förderung kommen alle Technologien zur
Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Betracht, mit Ausnahme von Solarenergie. Nach
Angaben der italienischen Behörden ist Strom aus Solarkraft auf dem italienischen Markt bereits
wettbewerbsfähig und bedarf keiner unmittelbaren staatlichen Förderung. Dies werde durch die
beträchtlichen Kapazitäten belegt, die in den letzten Jahren ohne staatliche Hilfen aufgebaut worden
seien.
Welche Förderung Projekte zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten können, hängt
von ihrem Umfang ab:
- Großvorhaben mit einer installierten Leistung von mehr als 5 MW müssen in
technologiespezifischen Vergabeverfahren miteinander konkurrieren.
- Mittelgroße Projekte mit einer installierten Leistung zwischen 0,5 und 5 MW werden in
technologiespezifische Listen aufgenommen; die Rangfolge beim Anspruch auf Förderung richtet
sich nach vorab festgelegten Kriterien.
- Für Vorhaben mit einer Leistung von weniger als 0,5 MW kann eine Förderung formlos beantragt
werden.
Die Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Regelung den Leitlinien entsprechend die
Marktintegration von erneuerbaren Energieträgern fördert. Nur kleine Anlagen kommen in den Genuss
von Einspeisungstarifen, während größere Anlagen mit einer Prämie, d. h. einem Zuschlag auf den
Marktpreis, gefördert werden, so dass sie für Marktentwicklungen empfänglich bleiben. Die Regelung
wird auch die Aufbesserung bestehender Anlagen jeglicher Größenordnung, beispielsweise zur
Effizienzsteigerung oder zur Verlängerung ihrer Betriebslaufzeit, unterstützen.
Die Kommission gelangte deshalb zu dem Schluss, dass die Regelung im Einklang mit den Zielen der
Energieunion zu einer Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung und einer
Verringerung der Verschmutzung führen wird, ohne dass es zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen
kommt.
Hintergrund
Weitere Informationen über die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem
Jahr 2014 sind dem Informationsblatt der Kommission „ Verbesserung der staatlichen Beihilfen in den
Bereichen Energie und Umwelt“ zu entnehmen.
Sobald alle potenziellen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind,
werden weitere Informationen zum heutigen Kommissionsbeschluss über das Beihilfenregister auf der
Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.43756 veröffentlicht. Über neu im Internet und im
Amtsblatt der EU veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Anzeiger State aid
Weekly e-News.
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