Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Kommission leitet eingehende Untersuchung zur Unterstützung des portugiesischen Eisenbahnwartungsunternehmens EMEF ein Brüssel, 2. Juni 2016 Die Kommission hat auf der Grundlage einer Beschwerde eine eingehende Untersuchung des staatlichen portugiesischen Eisenbahnwartungsunternehmens EMEF eingeleitet. Dabei soll untersucht werden, ob staatliche Beihilfen zugunsten von EMEF unter Verstoß gegen die EUBeihilfevorschriften gewährt wurden, die dem Unternehmen einen selektiven Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft haben. EMEF ist ein Tochterunternehmen der portugiesischen Staatseisenbahn Comboios de Portugal (CP), das in der schienengebundenen Instandhaltung tätig ist, weitreichende Wartungsmaßnahmen anbietet sowie Züge und zugehörige Ausrüstung überholt und modernisiert. Ferner entwirft, produziert und überholt das Unternehmen auch Güterwaggons. Die Kommission hat im Jahr 2015 eine Beschwerde eines Wettbewerbers mit der Behauptung erhalten, dass EMEF von der portugiesischen Staatseisenbahn CP kontinuierlich rechtswidrige finanzielle Unterstützung erhalten habe. EMEF schreibt bis auf die Jahre 2012 und 2014 mindestens seit dem Jahr 2005 Verluste. Der Beschwerde und Informationen aus Portugal zufolge scheint EMEF seit 2005 von der CP staatliche Beihilfen in Höhe von rund 90 Mio. EUR in Form von Kapitalerhöhungen, Darlehen und Bürgschaften erhalten zu haben. Staatliche Maßnahmen zugunsten von Unternehmen können als beihilfefrei im Sinne der EUVorschriften angesehen werden, wenn sie zu Bedingungen gewährt werden, die für einen privaten Kapitalgeber annehmbar wären. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission Bedenken, dass diese Maßnahmen zugunsten von EMEF nicht zu marktwirtschaftlichen Bedingungen gewährt wurden und dem Unternehmen somit ein selektiver Vorteil gegenüber den Wettbewerbern entstanden ist. Nach den EU-Beihilfevorschriften ist die Unterstützung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten durch die öffentliche Hand nur unter besonderen Bedingungen zulässig. Dazu ist es insbesondere erforderlich, dass das betreffende Unternehmen einen tragfähigen Umstrukturierungsplan ausarbeitet, der es ihm ermöglicht, ohne weitere staatliche Unterstützung und ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren, langfristig wieder rentabel zu werden. Die Kommission wird nun näher untersuchen, ob ihre ursprünglichen Bedenken gerechtfertigt sind. Im Zuge eines förmlichen Prüfverfahrens erhalten die Beteiligten die Gelegenheit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt. Hintergrund Nach den EU-Beihilfevorschriften können staatliche Maßnahmen zugunsten von Unternehmen als beihilfefrei angesehen werden, wenn sie zu Bedingungen gewährt werden, die für einen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen handelnden privaten Marktteilnehmer annehmbar wären (Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers). Wird dieser Grundsatz nicht beachtet, beinhalten die staatlichen Maßnahmen eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, da dem begünstigten Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft wird. Nach den EU-Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen von 2004 (siehe MEMO) kommen Unternehmen in Schwierigkeiten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen für staatliche Beihilfen in Betracht. Beihilfen können für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt werden („Rettungsbeihilfen“). Ist der Förderzeitraum länger als sechs Monate, so kann die Beihilfe nur genehmigt werden, wenn sie später zurückgezahlt oder der Kommission ein Umstrukturierungsplan vorgelegt wird („Umstrukturierungsbeihilfen“). Der Umstrukturierungsplan muss gewährleisten, dass die langfristige Rentabilität des betreffenden Unternehmens ohne weitere staatliche Unterstützung wiederhergestellt wird, etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen durch Ausgleichsmaßnahmen auf ein Minimum beschränkt werden und sich die Eigentümer des Unternehmens hinreichend an den Umstrukturierungskosten beteiligen. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.41727 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Anzeiger State Aid Weekly eNews. IP/16/2007 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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