Zweiter State-of-the-Energy-Union-Report Kaum Nutzen für die Energiewende Berlin/Brüssel, 1. Februar 2017 Zweiter State-of-the-Energy-Union-Report Die Juncker-Kommission war angetreten, Europa zur Nummer 1 bei den Erneuerbaren Energien zu machen. Die Energy Union soll ein wesentliches Vehikel sein, um dieses Ziel zusammen mit der Entwicklung einer kohärenten und ambitionierten Klima- und EnergiePolitik bis und jenseits von 2020 voranzubringen. Der für die Energy Union zuständige VizePräsident Maros Šefčovič hatte das Jahr 2016 zum „year of delivery“ erklärt. Und die Kommission hat mit der Vorlage ihres Winterpaketes (offiziell: Clean Energy for all Europeans Package) in der Tat auf mehr als 4.000 Seiten Vorschläge für die künftige Klima- und Energiepolitik der EU geliefert. Der zweite Bericht zum State of the Energy Union, der am 1. Februar vorgelegt wird, soll Rechenschaft ablegen über das bisher Erreichte und Auskunft über das künftig zu Verstärkende geben. Unser aktuelles Fazit: Die Kommission und vor allem Vize-Präsident Šefčovič hat viel mit den Regierungen der Mitgliedstaaten kommuniziert und mit dem Winterpaket (Clean Energy Package) Vorschläge vorgelegt, die die Chancen und Möglichkeiten der Energiewende hin zu einem auf Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz beruhenden System verlangsamen. Trotz einiger guter Ansätze wird in vielen Punkten zu kurz und in einigen in die falsche Richtung gesprungen. Vorschläge, wie die Energy Union die Energiewende vorangebracht hat oder künftig beschleunigen könnte, sind im Winterpaket wenig erkennbar. Mitgliedstaaten zeigen sich kaum noch ambitioniert bei der Zielerreichung für 2020; noch langsamer und nur sehr langsam bewegt sich die EU insgesamt in Richtung der 2020-Ziele. Deren Erreichung erscheint trotz anderslautender Rhetorik der Kommission selbst immer zweifelhafter – kein Wunder angesichts bremsender Mitgliedstaaten und der wenig ambitionierten KommissionsVorschläge für 2030. Es scheint, dass dieses Risiko im vorgelegten Zwischenbericht leider weiterhin kleingeredet wird, ganz zu schweigen von Initiativen für Maßnahmen, um die aktuelle Stagnation zu überwinden. Von einem neuen Momentum durch das Pariser Klimaabkommens ist jedenfalls wenig zu erkennen. Wer sich erhofft hatte, dass die Kommission nach dem Pariser Klimaschutz-Abkommen und angesichts der ständig sinkenden Kosten der meisten Erneuerbare-Energien-Technologien versuchen würde, über die bisherigen viel zu niedrigen Zielvorgaben für 2030 hinauszugehen, sieht sich enttäuscht. Im Winterpaket bleibt es bei den Zielen von nur 40 Prozent Treibhausgasreduktion und lediglich mindestens 27 Prozent Erneuerbaren. Allein für die Steigerung der Energieeffizienz wird nun 30 statt 27 Prozent als Ziel vorgeschlagen. Hinsichtlich einiger konkreter Maßnahmen ist das vorgelegte Winterpaket zwar graduell positiver zu bewerten als es zwischenzeitlich auf Grund massiver Interventionen der DG Wettbewerb und nach den Wünschen der Kohle- und Atomfreunde in etlichen EUMitgliedstaaten zu befürchten war. Gleichwohl weist es trotz positiver Elemente erhebliche Rückschritte für die Energiewende auf. 1 Ziele sind Business-as-usual Wenngleich 40 Prozent Treibhausgasreduktion im internationalen Vergleich nicht wenig sind, werden sie eindeutig nicht ausreichen, wenn die Weltgemeinschaft die Begrenzung der globalen Erwärmung auf maximal 2°C oder erst Recht 1,5°C ernst meint. Auch aus ökonomischen Gründen wären ambitioniertere Ziele für Erneuerbare Energien und Effizienz von 2 Zweiter State-of-the-Energy-Union-Report Vorteil. Experten sind sich einig, dass 27% Erneuerbare Energien bis 2030 kaum mehr als Business-as-usual sind. Der Schritt von 20 Prozent im Jahr 2020 auf 27 Prozent 2030 bedeutet eine Reduzierung auf kaum mehr als ein Drittel des Wachstums der Erneuerbaren Energien in der aktuellen Dekade. Dies würde trotz der Kostenreduktion bei den Erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren einen deutlichen Rückgang des Neubaus bedeuten. Zusätzlich wird die Erhöhung des Effizienzziels von 27 auf 30 Prozent folglich den Anteil Erneuerbarer bei gleichem Installations- und Kostenaufwand weiter erhöhen. Hinzu kommt, dass in den von der Kommission zu Grunde gelegten Szenarien z. B. für Wind und Photovoltaik bis 2030 Kosten angesetzt werden, die wir teilweise bereits erreicht oder aber bereits in wenigen Jahren erreichen werden. Positiv kann vermerkt werden, dass die Europäische Kommission beabsichtigt festzuschreiben, dass kein Mitgliedstaat nach 2020 hinter die verbindlichen Zielvorgaben für 2020 zurückfallen darf. 2 Förderung Erneuerbarer Energien wird deutlich eingeschränkt Angesichts der Kräfteverhältnisse in Rat und Kommission und auf Grund der Diskussionen in den vergangenen Monaten des Jahres 2016 kann es vielleicht bereits als Erfolg gewertet werden, dass der Vorschlag für eine revidierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie überhaupt noch einen Artikel zu nationalen Fördersystemen für Erneuerbare Energien im Stromsektor enthält. Allerdings sind die Möglichkeiten im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage sehr weit eingeschränkt. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage wird die Förderung ausdrücklich vom Vorhandensein ausreichender Netzkapazitäten abhängig gemacht, gleichzeitig werden bisherige Regelungen zur prioritären Netzanschlusspflicht abgeschafft. Die Förderung unterliegt ferner vollständig dem Beihilferecht und muss in der Regel durch Auktionen erfolgen. Nur kleine Anlagen und Demonstrationsprojekte dürfen vorerst noch Einspeisevorrang und festgelegte Einspeisetarife erhalten. Auch wird der Ermessensspielraum der Mitgliedsstaaten bei der Förderung stark eingeschränkt: Mindestens 10 Prozent der Zuschläge bei Ausschreibungen sollen an auswärtige Anbieter gehen, ab 2025 sogar 15 Prozent. Und nur mit umfangreicher Begründung werden technologiespezifische Ausschreibungen möglich sein. Einspeisevorrang darf nur noch bis 500 kW und ab 2025 nur noch bis 250 kW gewährt werden und dies auch nur, solange im jeweiligen Mitgliedstaat der Vorrang für diese Anlagen nicht 15 Prozent der Erzeugungskapazität übersteigt. Erschwerend kommt hinzu, dass der DG Wettbewerb für künftige Entwicklungen ein Blankoscheck ausgestellt wird, da alle Regelungen nur gelten, soweit die Umwelt- und EnergieBeihilfeleitlinien in ihrer aktuellen und in ihren künftigen Versionen nichts anderes bestimmen. Positiv zu bewerten ist der Vorschlag im Richtlinienentwurf, der rückwirkende Änderungen von Fördersystem weitgehend ausschließen soll. Auch die Aufnahme von Biogaseinspeisung in Gasnetze ist ein positives Element des Entwurfes. 3 Neues Marktdesign wird flexibler – aber nur ein wenig In den Entwürfen der Richtlinie und der Verordnung für ein neues Marktdesign wird ausdrücklich vorgesehen, dass künftige Märkte geeignet sein sollen für hohe Anteile auch variabler Erneuerbarer Energien (VRE) und für eine große Zahl dezentraler Erzeugung einschließlich Prosumer. Zu diesem Zweck sollen Märkte flexibler werden und deutlich kürzere Handelszei3 Zweiter State-of-the-Energy-Union-Report ten die Strom- und Systemdienstleistungs-Märkte bestimmen. Märkte sollen weiter gekoppelt und grenzüberschreitende Kapazitäten verstärkt genutzt werden. Grundsätzlich sollen grenzüberschreitende Reserven wie einheimische betrachtet werden. Kapazitätsmärkte sollen als letztes Mittel nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass grenzüberschreitende Kapazitäten ebenfalls ausgeschöpft sind. Dieser grundsätzlich zu begrüßende Ansatz wird allerdings dadurch konterkariert, dass in wichtigen Mitgliedstaaten (Großbritannien, Frankreich, demnächst Polen …) bereits nationale Kapazitätsmärkte von der Kommission genehmigt wurden, die diesen Kriterien nicht entsprechen. Es wäre wichtig, eine zügige Überarbeitung bzw. Neugenehmigung dieser Mechanismen entsprechend dem neuen Recht vorzusehen. Auch fehlen (mit Ausnahme vielleicht der Effizienzobergrenze von 550 g CO2/kWh für Kohlekraftwerke, die an Kapazitätsmärkten teilnehmen) Anreize zum Abbau der unflexiblen konventionellen und atomaren Überkapazitäten in Europa. Klare Vorgaben zur Beendigung der fossil-nuklearen Subventionen fehlen ebenfalls. Positiv zu bewerten ist, dass die Kommission ausdrücklich vorschlägt, dass Erneuerbare Energien (und hocheffiziente KWK) außer bei kurzfristiger Gefahr für die Systemstabilität als letzte abgeregelt werden dürfen und dass für die Abregelung eine Entschädigung zu zahlen ist. Problematisch bzw. unklar ist dabei die Gleichbehandlung mit KWK wie auch die vorgeschlagene Bemessung der Entschädigung (90 Prozent der entgangenen Vergütung bzw. des aktuellen Markpreises). Ebenfalls als Schritt in die richtige Richtung sieht der BEE den Vorschlag der Kommission für ein Recht auf Eigenverbrauch von Strom aus Erneuerbaren Energien wie auch die Absicht, Bürgerenergieprojekten die Realisierung zu erleichtern und diese zu fördern, an. Rainer Hinrichs-Rahlwes, 1.Februar 2017 Kontakt: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Invalidenstraße 91 10115 Berlin Rainer Hinrichs-Rahlwes Vorstandsmitglied des BEE Telefon: +49 172 5107786 E-Mail: [email protected] 4
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