THEMA DER WOCHE Ökosteuer: Für den Fiskus oder für die Umwelt?

26
Newsletter
30.06.2016
Daten | Fakten | Argumente
THEMA
DER
WOCHE
Ökosteuer: Für den Fiskus oder für
die Umwelt?
Klare Vorgaben
für Unternehmen
erforderlich
Das Ziel, Doppelbegünstigungen zu vermeiden, ist aus DIHK-Sicht generell richtig: Energie­
steuerbefreiungen und -entlastungen sollten in der Tat nicht gewährt werden, wenn das
Unternehmen für diese Tätigkeit bereits staatliche Beihilfen erhält. Aber gilt dies auch für
Unternehmen, die beispielsweise ihre Produktionsprozesse mithilfe von Fördermaßnahmen
für Forschung und Entwicklung weiterentwickelt haben? Welche Beihilfen sind konkret zu
berücksichtigen? Der Gesetzesvorschlag bleibt hier zu vage. Um für Unternehmen Rechtsund Planungssicherheit herzustellen, ist eine abschließende und eindeutige Regelung der zu
berücksichtigenden Betriebsbeihilfen notwendig.
Eigenerzeugung:
Anreiz zum Ausbau der
erneuerbaren Energien
Der Novellierungsvorschlag sieht die Stromsteuer auch für von den Betrieben selbst erzeugten und verbrauchten Strom aus erneuerbaren Energiequellen vor: Übersteigt der Eigen­
verbrauch 20.000 kWh pro Jahr, soll für die Gesamtmenge Stromsteuer fällig werden. Dadurch
verschlechtern sich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Ausbau von Eigenerzeugungs­
anlagen und die Kalkulationsgrundlage bereits erfolgter Investitionen in den Unternehmen. Das
Argument, eine Doppelbegünstigung zu verhindern, zieht hier nicht, da für den selbst verbrauchten Strom keine Betriebsbeihilfen fließen. Im Gegenteil: Eigenerzeugung ermöglicht den
Ausbau von erneuer­baren Energien ohne EEG-Förderung. Die zusätzlichen Einnahmen stabilisieren zwar das Steueraufkommen, machen aber Eigenerzeugung in Unternehmen weniger
attraktiv. Das widerspricht den Energiewende-Zielen der Bundesregierung.
Stromsteuer Zug um
Zug senken
Die Diskussion um die Stromsteuer für selbst erzeugten Ökostrom wirft zwei grundsätzliche Fragen auf: Wie lässt sich die Energiebesteuerung im Einklang mit der Energiewende
ausgestalten? Ist die Stromsteuer in ihrer heutigen Höhe angesichts des steigenden Anteils
erneuerbarer Energie an der Stromerzeugung noch zu rechtfertigen? Sie wurde 1999 im Zuge
der Ökosteuerreform mit dem Ziel eingeführt, Anreize zur Energieeinsparung zu setzen. Diese
Lenkungswirkung ergibt sich heute schon allein durch die hohe EEG-Umlage. Ein erster Schritt
der Weiterentwicklung sollte daher aus Sicht des DIHK eine deutliche Senkung der Stromsteuer
sein. Dies wäre für die Unternehmen ein wirksamer Ausgleich für die auf den Strompreis auf­
geschlagenen Umlagen für den Ausbau und die Integration der erneuerbaren Energien.
Ansprechpartner:
Mark Becker, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2207
Malte Weisshaar, DIHK Brüssel, Telefon +32 2 286-1609
Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoffen verlängern, Vorgaben des europäischen Energiesteuerrechts umsetzen und doppelte Begünstigungen bei staatlicher Förderung
vermeiden – diese sehr technisch daherkommenden Ziele formuliert das Bundesfinanzministerium in seinem Novellierungsvorschlag für das Energie- und das Stromsteuergesetz. Darin
enthalten ist unter anderem der Vorschlag, die Steuerbefreiung für selbst erzeugten und verbrauchten Strom einzuschränken. Dieses Vorhaben stößt auf breite Kritik in der Wirtschaft.