26 Newsletter 30.06.2016 Daten | Fakten | Argumente THEMA DER WOCHE Ökosteuer: Für den Fiskus oder für die Umwelt? Klare Vorgaben für Unternehmen erforderlich Das Ziel, Doppelbegünstigungen zu vermeiden, ist aus DIHK-Sicht generell richtig: Energie steuerbefreiungen und -entlastungen sollten in der Tat nicht gewährt werden, wenn das Unternehmen für diese Tätigkeit bereits staatliche Beihilfen erhält. Aber gilt dies auch für Unternehmen, die beispielsweise ihre Produktionsprozesse mithilfe von Fördermaßnahmen für Forschung und Entwicklung weiterentwickelt haben? Welche Beihilfen sind konkret zu berücksichtigen? Der Gesetzesvorschlag bleibt hier zu vage. Um für Unternehmen Rechtsund Planungssicherheit herzustellen, ist eine abschließende und eindeutige Regelung der zu berücksichtigenden Betriebsbeihilfen notwendig. Eigenerzeugung: Anreiz zum Ausbau der erneuerbaren Energien Der Novellierungsvorschlag sieht die Stromsteuer auch für von den Betrieben selbst erzeugten und verbrauchten Strom aus erneuerbaren Energiequellen vor: Übersteigt der Eigen verbrauch 20.000 kWh pro Jahr, soll für die Gesamtmenge Stromsteuer fällig werden. Dadurch verschlechtern sich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Ausbau von Eigenerzeugungs anlagen und die Kalkulationsgrundlage bereits erfolgter Investitionen in den Unternehmen. Das Argument, eine Doppelbegünstigung zu verhindern, zieht hier nicht, da für den selbst verbrauchten Strom keine Betriebsbeihilfen fließen. Im Gegenteil: Eigenerzeugung ermöglicht den Ausbau von erneuerbaren Energien ohne EEG-Förderung. Die zusätzlichen Einnahmen stabilisieren zwar das Steueraufkommen, machen aber Eigenerzeugung in Unternehmen weniger attraktiv. Das widerspricht den Energiewende-Zielen der Bundesregierung. Stromsteuer Zug um Zug senken Die Diskussion um die Stromsteuer für selbst erzeugten Ökostrom wirft zwei grundsätzliche Fragen auf: Wie lässt sich die Energiebesteuerung im Einklang mit der Energiewende ausgestalten? Ist die Stromsteuer in ihrer heutigen Höhe angesichts des steigenden Anteils erneuerbarer Energie an der Stromerzeugung noch zu rechtfertigen? Sie wurde 1999 im Zuge der Ökosteuerreform mit dem Ziel eingeführt, Anreize zur Energieeinsparung zu setzen. Diese Lenkungswirkung ergibt sich heute schon allein durch die hohe EEG-Umlage. Ein erster Schritt der Weiterentwicklung sollte daher aus Sicht des DIHK eine deutliche Senkung der Stromsteuer sein. Dies wäre für die Unternehmen ein wirksamer Ausgleich für die auf den Strompreis auf geschlagenen Umlagen für den Ausbau und die Integration der erneuerbaren Energien. Ansprechpartner: Mark Becker, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2207 Malte Weisshaar, DIHK Brüssel, Telefon +32 2 286-1609 Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoffen verlängern, Vorgaben des europäischen Energiesteuerrechts umsetzen und doppelte Begünstigungen bei staatlicher Förderung vermeiden – diese sehr technisch daherkommenden Ziele formuliert das Bundesfinanzministerium in seinem Novellierungsvorschlag für das Energie- und das Stromsteuergesetz. Darin enthalten ist unter anderem der Vorschlag, die Steuerbefreiung für selbst erzeugten und verbrauchten Strom einzuschränken. Dieses Vorhaben stößt auf breite Kritik in der Wirtschaft.
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