Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt geänderte

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt geänderte Förderregelung
Sloweniens für Energie aus erneuerbaren Quellen und hocheffiziente KraftWärme-Kopplung
Brüssel, 10. Oktober 2016
Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen
Änderungen einer slowenischen Regelung zur Förderung von Energie aus erneuerbaren
Quellen und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung genehmigt. Die geänderte Regelung
wird im Einklang mit den Energiezielen der EU und ohne übermäßige
Wettbewerbsverzerrungen zu einer Steigerung der Energieerzeugung aus erneuerbaren
Quellen führen.
Im Mai 2015 gab Slowenien seine Pläne zur Änderung der bestehenden Regelung zur Förderung von
Energie aus erneuerbaren Quellen und von hocheffizienter KWK bekannt. Die Ziele sind eine Steigerung
der Kosteneffizienz und eine bessere Integration von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in den
Markt.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens zur Auswahl
der Begünstigten und zur Festsetzung eines angemessenen Fördervolumens. Dabei handelt es sich um
ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren, das Slowenien eingeführt hat, um den Wettbewerb zwischen
potenziellen Empfängern zu erhöhen und zu gewährleisten, dass die Unterstützung besonders
wertoptimierten Projekten zufließt. Dies steht im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für
staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020, wonach diese Beihilfe ab Januar 2017 auf
der Grundlage eindeutiger, transparenter und diskriminierungsfreier Ausschreibungsverfahren zu
gewähren ist, die allen Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energien offen stehen.
Ferner wird mit der geänderten Regelung eine Marktprämie für Betreiber von Anlagen mit einer
Kapazität von über 500 kW eingeführt. Die Leitlinien sehen vor, dass Betreiber von Anlagen mit einer
Kapazität über diesem Grenzwert ihren Strom auf dem Markt anbieten müssen und die Unterstützung
in Form einer Prämie zusätzlich zum Marktpreis erhalten. Betreibern von Anlagen mit einer Kapazität
unter 500 kW kann weiterhin ein Einspeisetarif gewährt werden.
Die Förderregelung wird durch eine auf die Stromverbraucher abgewälzte zusätzliche Abgabe
finanziert. Slowenien hat der Kommission auch seine Pläne bekannt gegeben, die finanzielle Belastung
von Unternehmen in bestimmten stromintensiven Sektoren zu verringern, indem ihnen eine
ermäßigte Abgabe eingeräumt wird. Nach Auffassung der Kommission entsprechen diese
Ermäßigungen den Leitlinien, wonach die Mitgliedstaaten Unternehmen in bestimmten Sektoren, die
besonders stromintensiv und dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, Ermäßigungen
einräumen können, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.
Hintergrund
Nach der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen soll in Slowenien
der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttostromverbrauch im Jahr 2020 bei 25 %
liegen. Durch die bestehende Regelung wurde Ende 2014 ein Anteil erneuerbarer Energien von ca.
21 % erreicht, und es wird erwartet, dass mit der geänderten Regelung das Sollziel von 25 % erreicht
werden kann.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die
nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website Wettbewerb unter
der Nummer SA.41998 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt der EU
veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State aid Weekly e-News.
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