Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Regelungen zur Förderung
erneuerbarer Energien in Luxemburg und Malta
Brüssel, 26. August 2016
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die von Luxemburg und Malta geplante
Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen mit den EUBeihilfevorschriften vereinbar ist. Die Regelungen werden im Einklang mit den Energiezielen
der EU eine Zunahme des aus erneuerbaren Quellen erzeugten Stroms bewirken, ohne dabei
den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.
Im September 2015 meldete Luxemburg seine Pläne zur Förderung der Erzeugung von Energie aus
erneuerbaren Quellen bei der Kommission zur Genehmigung an. Mit der luxemburgischen Regelung
werden Prämienzahlungen an die Betreiber von Windkraft-, Solar-, Biogas-, Wasserkraft- und
Biomasseanlagen eingeführt. Die Gesamtmittelausstattung der Maßnahme wird rund 150 Mio. EUR
betragen, die im Zeitraum 2016-2020 ausgezahlt werden sollen.
Im Dezember 2015 meldete Malta Pläne zur Förderung des Betriebs von Photovoltaik- und OnshoreWindkraftanlagen zur Genehmigung an. Die Beihilfen sollen in Form einer Prämie gewährt werden, die
zusätzlich zum Marktpreis gezahlt werden soll. Den Plänen zufolge kann für Onshore-Windkraftanlagen
auch eine Förderung beantragt werden, wenn für einen förderfähigen Standort während der Laufzeit
der Regelung eine Baugenehmigung erteilt wird. Die Gesamtmittelausstattung der Maßnahme wird
rund 140 Mio. EUR betragen, die im Zeitraum 2016-2020 ausgezahlt werden sollen.
Die Kommission hat die Vorhaben auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und
Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 (im Folgenden „Leitlinien“) geprüft, auf deren Grundlage die
Mitgliedstaaten die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen unter bestimmten
Voraussetzungen fördern dürfen.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahmen die Verbreitung von Anlagen zur
Erzeugung erneuerbaren Stroms fördern und Luxemburg und Malta dabei unterstützen werden, ihre für
2020 gesetzten Ziele im Bereich erneuerbarer Energien zu erreichen. Im Einklang mit den Leitlinien
erhalten Betreiber von Anlagen mit einer Stromerzeugungskapazität von mehr als 500 kW keinen
Einspeisetarif, sondern marktbasierte Prämien. Bei beiden Regelungen ist gewährleistet, dass die durch
die öffentliche Förderung möglicherweise verursachte Verfälschung des Wettbewerbs so gering wie
möglich gehalten wird.
Hintergrund
Nach der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen soll in
Luxemburg der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im
Jahr 2020 bei 11 % liegen. Luxemburg hat die neue Maßnahme zur Änderung und Ausweitung einer
am 31. Dezember 2015 ausgelaufenen Regelung zur Förderung von Anlagen zur Erzeugung
erneuerbarer Energien zur Genehmigung angemeldet.
In der genannten Richtlinie ist für Malta das Ziel festgelegt, dass der Anteil von Energie aus
erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020 bei 10 % liegen soll. Bis Ende 2014
hatte Malta einen Anteil erneuerbarer Energien von 4 % erreicht. Die neue Maßnahme soll einen
Beitrag zur Verwirklichung der verbleibenden 6 % leisten.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die
nichtvertrauliche Fassung der Beschlüsse über das Beihilfenregister auf der Website der GD
Wettbewerb unter der Nummer SA.43995 (Malta) bzw. SA.43128 (Luxemburg) veröffentlicht. Über neu
im Internet und im Amtsblatt der EU veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische
Newsletter State aid Weekly e-News.
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