Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien in Luxemburg und Malta Brüssel, 26. August 2016 Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die von Luxemburg und Malta geplante Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen mit den EUBeihilfevorschriften vereinbar ist. Die Regelungen werden im Einklang mit den Energiezielen der EU eine Zunahme des aus erneuerbaren Quellen erzeugten Stroms bewirken, ohne dabei den Wettbewerb übermäßig zu verzerren. Im September 2015 meldete Luxemburg seine Pläne zur Förderung der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bei der Kommission zur Genehmigung an. Mit der luxemburgischen Regelung werden Prämienzahlungen an die Betreiber von Windkraft-, Solar-, Biogas-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen eingeführt. Die Gesamtmittelausstattung der Maßnahme wird rund 150 Mio. EUR betragen, die im Zeitraum 2016-2020 ausgezahlt werden sollen. Im Dezember 2015 meldete Malta Pläne zur Förderung des Betriebs von Photovoltaik- und OnshoreWindkraftanlagen zur Genehmigung an. Die Beihilfen sollen in Form einer Prämie gewährt werden, die zusätzlich zum Marktpreis gezahlt werden soll. Den Plänen zufolge kann für Onshore-Windkraftanlagen auch eine Förderung beantragt werden, wenn für einen förderfähigen Standort während der Laufzeit der Regelung eine Baugenehmigung erteilt wird. Die Gesamtmittelausstattung der Maßnahme wird rund 140 Mio. EUR betragen, die im Zeitraum 2016-2020 ausgezahlt werden sollen. Die Kommission hat die Vorhaben auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 (im Folgenden „Leitlinien“) geprüft, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen unter bestimmten Voraussetzungen fördern dürfen. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahmen die Verbreitung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms fördern und Luxemburg und Malta dabei unterstützen werden, ihre für 2020 gesetzten Ziele im Bereich erneuerbarer Energien zu erreichen. Im Einklang mit den Leitlinien erhalten Betreiber von Anlagen mit einer Stromerzeugungskapazität von mehr als 500 kW keinen Einspeisetarif, sondern marktbasierte Prämien. Bei beiden Regelungen ist gewährleistet, dass die durch die öffentliche Förderung möglicherweise verursachte Verfälschung des Wettbewerbs so gering wie möglich gehalten wird. Hintergrund Nach der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen soll in Luxemburg der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020 bei 11 % liegen. Luxemburg hat die neue Maßnahme zur Änderung und Ausweitung einer am 31. Dezember 2015 ausgelaufenen Regelung zur Förderung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zur Genehmigung angemeldet. In der genannten Richtlinie ist für Malta das Ziel festgelegt, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020 bei 10 % liegen soll. Bis Ende 2014 hatte Malta einen Anteil erneuerbarer Energien von 4 % erreicht. Die neue Maßnahme soll einen Beitrag zur Verwirklichung der verbleibenden 6 % leisten. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Beschlüsse über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.43995 (Malta) bzw. SA.43128 (Luxemburg) veröffentlicht. Über neu im Internet und im Amtsblatt der EU veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State aid Weekly e-News. IP/16/2906 Kontakt für die Medien: Lucia CAUDET (+32 2 295 61 82) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc