Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Förderung

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Förderung von vier
französischen Projekten im Bereich der erneuerbaren Energieträger
Brüssel, 12. Dezember 2016
Die Kommission hat Pläne Frankreichs zur Förderung von vier Projekten für die Erzeugung
von Strom aus erneuerbaren Energieträgern als mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar
genehmigt. Die Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Maßnahmen zu den
energie- und klimapolitischen Zielen der EU beitragen, ohne den Wettbewerb über Gebühr
zu verfälschen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Der
wirtschaftliche Wachstum in Europa wird von unserer Fähigkeit abhängen saubere Energie zu
produzieren. Daher freue ich mich umso mehr, diese vier französischen Initiativen zur Förderung
„grüner“ Energieträger genehmigen zu können. Von diesen Maßnahmen gehen Anreize aus, in
umweltfreundliche Produktionskapazitäten zu investieren – ohne ungerechtfertigte Kostensteigerung
für die Endverbraucher. Auf diese Ausgewogenheit kommt es an, wenn Europa seine Umweltziele
erreichen will.“
Frankreich hat bei der Kommission vier verschiedene Projekte zur Genehmigung angemeldet, mit
denen die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern dadurch gefördert werden soll, dass
für die folgenden Anlagen ein Einspeisetarif bzw. eine zusätzliche Vergütung gewährt wird:
-
Anlagen zur Nutzung von Energie aus tiefer Geothermie
Anlagen mit einer Leistung von unter 500 kW zur Nutzung von Biogas aus der Methanisierung
(d. h. Gas aus landwirtschaftlichen und organischen Abfällen)
-
Wasserkraftwerke mit einer Leistung von unter 1 MW
-
Windparks, für die 2016 ein vollständiger Beihilfeantrag eingereicht wurde
Die Beihilferegelungen mit einer geplanten Mittelausstattung von 7,681 Mrd. EUR (Laufzeit bis 2042)
werden dazu beitragen, dass zusätzliche Kapazitäten von etwa 2148 MW für die Erzeugung von Energie
aus erneuerbaren Energieträgern geschaffen werden und Frankreich so seine Ziele auf diesem Gebiet
erreichen kann.
Die Leitlinien 2014 für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen gestatten es den Mitgliedstaaten,
unter bestimmten Bedingungen Beihilfen für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren
Energieträgern zu gewähren.
Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass durch die vier Beihilferegelungen die Marktintegration
von Energie aus erneuerbaren Energieträgern im Einklang mit den genannten Leitlinien gefördert wird.
So können die Einspeisetarife nur von Kleinanlagen von unter 500 kW genutzt werden. Anlagen von
500 kW und darüber, die ihre Produktion auf dem Markt anbieten werden, sollen eine Unterstützung in
Form eines Zuschlags erhalten, also eine ergänzende Zahlung über den Marktpreis hinaus, sodass sie
auf Marktsignale reagieren müssen. Die Maßnahmen umfassen zudem einen Kontrollmechanismus, der
verhindern soll, dass die Anlagen eine zu hohe Vergütung erhalten, und gewährleisten, dass die
Beihilfen sich auf das zur Erreichung der Ziele notwendige Minimum beschränken.
Was die Geothermie-Anlagen anbelangt, hat die Kommission festgestellt, dass es angesichts der
geringen Zahl potenzieller Projekte nicht möglich ist, eine wettbewerbliche Ausschreibung
durchzuführen. Entsprechend den Leitlinien kann die staatliche Beihilfe daher ohne Ausschreibung
gewährt werden. Im Übrigen ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass das langfristige
Potenzial der Geothermie in Frankreich gefährdet würde, wenn diese Technologie dem Wettbewerb mit
anderen Technologien ausgesetzt wird.
Die vier Beihilferegelungen werden aus dem Sonderkonto „ Transition énergétique“ (Energiewende)
finanziert. In dieses Konto fließt 2016 zunächst die interne Steuer auf den Stromendverbrauch, ab dem
1. Januar 2017 kommen ein Teil des Aufkommens aus internen Steuern auf Steinkohle, Braunkohle
und Koks sowie ein Teil des Mineralölsteueraufkommens hinzu.
Um jeglicher, infolge des Finanzierungsmechanismus 2016 für staatliche Beihilfen entstehenden
Diskriminierung ausländischer Stromlieferungen aus erneuerbaren Energieträgern entgegenzuwirken,
hat Frankreich sich verpflichtet, rund 49 Mio. EUR in Verbundprojekte zu investieren. Dieser Betrag,
der dem Gesamtaufkommen der Steuereinnahmen entspricht, die mit der Besteuerung der Importe
von Strom aus erneuerbaren Energieträgern in Frankreich im Laufe des Jahres 2016 erzielt wurden,
wird zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern in Frankreich genutzt.
Daher kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die vier Beihilferegelungen zu einer Erhöhung des
mit erneuerbaren Energieträgern erzeugten Stromanteils beitragen werden und so mit den Zielen der
Energieunion im Einklang stehen, wobei die durch die Beihilfen bewirkten Verfälschungen des
Wettbewerbs durch die Finanzierungs- und Kontrollmechanismen begrenzt werden.
Hintergrund
In Anwendung der Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen hat
sich Frankreich zum Ziel gesetzt, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energieträger am
Bruttostromverbrauch auf 23 % zu steigern.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die
nichtvertrauliche Fassung dieser Beschlüsse im Beihilfenregister auf der Website der
GD Wettbewerb unter den Nummern SA.46898 (Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
tiefer Geothermie), SA.46655 (zusätzliche Vergütung für Onshore-Windparks 2016) und SA.43780
(Unterstützung für kleine Wasserkraftwerke) zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im
Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly eNews.
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