Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt griechische

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt griechische Beihilferegelung zur
Förderung von Ökostrom und Kraft-Wärme-Kopplung
Brüssel, 16. November 2016
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die neue griechische Beihilferegelung zur
Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und der hocheffizienten
Kraft-Wärme-Kopplung mit den EU Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Regelung wird
im Einklang mit den energie- und klimapolitischen Zielen der EU zur Verringerung des CO2Ausstoßes in Griechenland beitragen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.
Im Juli 2016 meldete Griechenland sein Vorhaben bei der Kommission an, Strom aus erneuerbaren
Energiequellen und die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern. Die Kommission hat
festgestellt, dass die griechische Regelung die Integration dieser Art von Strom in den Markt fördert,
was im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen
von 2014 steht. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung voraussichtlich den Anteil des
Ökostroms erhöhen und die Umweltbelastung verringern und gleichzeitig durch die staatliche
Förderung bedingte Wettbewerbsverzerrungen begrenzen würde. Die Regelung wird Griechenland
dabei helfen, seine Zielvorgabe für 2020 zu erreichen, 18 % seines Stroms aus erneuerbaren Quellen
zu erzeugen.
Die staatlichen Beihilfen im Rahmen der Regelung werden im Einklang mit den Leitlinien entweder in
Form eines Einspeisetarifs oder als Prämie gewährt. Die Förderung über einen Einspeisetarif wird auf
kleine Anlagen und Anlagen auf nicht an das Verbundnetz angeschlossenen Inseln beschränkt. Anlagen
mit einer Kapazität über 500 Kilowatt (kW) sollen über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren
zusätzlich zum Marktpreis für Strom eine Prämie erhalten. Griechenland hat nachgewiesen, dass
die Höhe der Beihilfen nach Maßgabe der Leitlinien begrenzt wird. Dadurch werden etwaige durch die
staatliche Förderung bedingte Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten.
Mit dem heute erlassenen Beschluss werden Beihilfen für größere Anlagen (über 1000 kW) für das
Jahr 2016 genehmigt. Ab dem 1. Januar 2017 müssen Beihilfen für größere Anlagen gemäß den
Leitlinien im Rahmen von Ausschreibungen gewährt werden, um sicherzustellen, dass die
Stromerzeugung mit möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler verbunden ist. Griechenland wird
eine Pilotausschreibung für Solarenergie durchführen und hat zugesagt, ab 2017 bei der Gewährung
von Beihilfen für große Anlagen grundsätzlich Ausschreibungen durchzuführen.
Die griechische Regelung soll über die derzeit in Griechenland erhobene Abgabe zur Förderung
erneuerbarer Energieträger finanziert werden. Um im Rahmen des Finanzierungsmechanismus die
Diskriminierung ausländischer Ökostromerzeuger zu verhindern, wird Griechenland die Regelung ab
2017 teilweise auch für ausländische Erzeuger zugänglich machen.
Hintergrund
Die Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 erlauben es
den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen staatliche Beihilfen für Strom aus erneuerbaren
Energiequellen und für die Kraft-Wärme-Kopplung zu gewähren. Diese Vorschriften tragen dazu bei,
dass die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele der EU zu möglichst geringen Kosten für die
Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreicht werden.
Weitere Informationen über die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem
Jahr 2014 sind dem Informationsblatt der Kommission „ Verbesserung der staatlichen Beihilfen in den
Bereichen Energie und Umwelt“ zu entnehmen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden
weitere Informationen zu diesem Beschluss über das Beihilfenregister auf der Website der GD
Wettbewerb unter der Nummer SA.44666 zugänglich gemacht.Über neu im Internet und im Amtsblatt
der EU veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly eNews.
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