Sie reden wieder

Totmacher
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»Keiner sieht sie kommen«: Mit dem
Einsatz der Bundeswehr im Inneren
werden auch die Killerdienste des
Kommandos Spezialkräfte im eigenen Land aktiviert. Eine unheimliche
Truppe. Von Otto Köhler
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GEGRÜNDET 1947 · DONNERSTAG, 21. APRIL 2016 · NR. 93 · 1,50 EURO (DE), 1,70 EURO (AT), 2,20 CHF (CH) · PVST A11002 · ENTGELT BEZAHLT
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Maulkorb
Gegenwehr
Wettrüsten
Einheitspartei
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Juristischer Angriff: junge Welt darf
Parteitag der PCC: Kubas KommuniNamen von Exneonazi und
sten bekräftigen antikapitalistiGeheimdienstmann nicht nennen
schen Kurs. Kommentar Seite 8
USA stecken in den nächsten fünf
Historischer Zusammenschluss:
Jahren 18 Milliarden Dollar in EntVor 70 Jahren wurde die SED
wicklung strategischer Waffen
gegründet. Von Leo Schwarz
Klatsche aus Karlsruhe
Von der Leyen will
NATO-Einsatz ausweiten
Izmir. Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen will die
NATO-Mission zur Überwachung
der Ägäis ausweiten. Am Mittwoch
forderte die Ministerin bei einem
Besuch des deutschen Flaggschiffs
»Bonn« vor der Insel Chios, dass
das Operationsgebiet nach ihren
Vorstellungen künftig auch die Gewässer um die Inseln Samos, Kos
und Leros umfassen soll.
Derzeit operieren acht NATOSchiffe aus sechs Ländern zwischen
der türkischen Küste und den Inseln
Lesbos und Chios. In den vergangenen sechs Wochen haben sie dort
fast 100 Boote mit Flüchtlingen an
die türkischen und griechischen Küstenwachen gemeldet. Deutschland
stellt mit der »Bonn« das Flaggschiff des Einsatzes mit etwa 200
Soldaten Besatzung. (dpa/jW)
Bundesverfassungsgericht kassiert Großteil des
BKA-Gesetzes, erklärt aber Staatsinteresse für
gleichrangig mit Bürgerrechten. Von Ulla Jelpke
Der Schutz grundlegender Rechte ist
im BKA-Gesetz nicht ausreichend garantiert, urteilte der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts
ULI DECK/DPA-BILDFUNK
Bundesinnenminister Gerhart Baum
(FDP) Verfassungsbeschwerde ein.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass der Schutz grundlegender
Bürgerrechte nicht ausreichend garantiert werde. Eingriffe in die Privatsphäre dürften sich nicht gegen Unbeteiligte richten, sondern ausschließlich die
»gefahrenverantwortlichen Zielpersonen selbst«. Und auch dann gehe es
nicht an, dass das BKA selbst darüber
entscheide, ob die mitgehörten Gespräche in den Bereich der geschützten Privatsphäre fallen. Abgesehen
von Fällen bei »Gefahr in Verzug«,
müssten sämtliche in Wohnungen oder
per Computerüberwachung gewonnenen Daten einer unabhängigen Stelle
vorgelegt werden. Kassiert wurde vom
Gericht außerdem die Möglichkeit, auf
die Löschung erhobener Daten langfristig zu verzichten, um sie für ganz
andere Zwecke zu verwenden. Dauerhafte Observationen seien – mit Gerichtsbeschluss – nur zulässig, wenn
die Zielpersonen verdächtig seien, »in
überschaubarer Zukunft terroristische
Straftaten« zu begehen. Eine Weitergabe von Daten an andere Polizeibehörden ohne konkrete Ermittlungsansätze
wurde verworfen.
Erstmals gibt das Verfassungsgericht auch Rahmenbedingungen für
Datenübermittlungen an ausländische Behörden vor. Dabei müsse eine
»wirksame Kontrolle« sicherstellen,
dass der Empfängerstaat die Daten
nicht für Menschenrechtsverletzungen nutzt. Das hört sich zwar gut an,
gleichwohl erklärten die Richter genau
in diesem Punkt das BKA-Gesetz für
verfassungskonform, weil es in einem
Halbsatz Datenübermittlungen ausschließt, wenn ihnen »schutzwürdige
Interessen« der betreffenden Person
entgegenstehen. Wie eine »wirksame
Kontrolle« zum Beispiel die USA
davon abhalten könnte, übermittelte
Daten für Drohnenangriffe zu nutzen,
bleibt im Dunkeln.
Mitkläger Gerhart Baum hofft nun,
das Urteil werde auch Änderungen in
anderen Gesetzen etwa der Geheimdienste nach sich ziehen, die ähnliche
Regelungen enthalten. Allerdings haben die Richter das BKA-Gesetz nicht
komplett verrissen. Vielmehr hielten
sie fest, dass die Sicherheitsinteressen
des Staates und die Freiheitsrechte der
Bürger »im gleichen Rang« zueinander stünden. Die meisten Gesetzesbestimmungen seien »im Grundsatz mit
den Grundrechten vereinbar«, nur ihre
»derzeitige Ausgestaltung« nicht.
Innenstaatssekretär Hans- Georg
Engelke kündigte an, die Regierung
werde zügig die geforderten Nachbesserungen vornehmen. Es steht zu
befürchten, dass sie sich auf einige
Hohlphrasen beschränkt, die den
Vorgaben der Richter mehr formell
als inhaltlich genügen. Somit ist die
Klatsche des Gerichts für die Bundesregierung längst nicht kräftig genug
ausgefallen.
Sie reden wieder
NATO-Russland-Rat tagte in Brüssel. Virtuelle Kriegsspiele in Estland
Z
um ersten Mal seit fast zwei
Jahren ist am Mittwoch wieder
der NATO-Russland-Rat zu direkten Gesprächen zusammengekommen. Die Botschafter beider Seiten
berieten am Mittwoch im Brüsseler
Hauptquartier der Allianz fast vier
Stunden und damit doppelt so lang wie
erwartet. NATO-Generalsekretär Jens
Stoltenberg sprach anschließend von
einer »offenen und ernsten Diskussion«. Gerade in Krisenzeiten sei der
Dialog wichtig. Themen der Gespräche waren laut Stoltenberg die Lage in
der Ukraine und in Afghanistan sowie
Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos militärischer Zwischenfälle zwischen beiden Seiten.
Die Treffen des Rates waren im Juni 2014 von der westlichen Seite wegen
der Krise in der Ukraine abgebrochen
worden. »Die NATO und Russland haben tiefgehende und anhaltende Meinungsverschiedenheiten«, bekräftigte
Stoltenberg am Mittwoch. So stimmten
viele NATO-Mitglieder nicht mit der
Darstellung Russlands überein, dass es
sich bei dem Konflikt in der Ostukraine
um einen Bürgerkrieg handele. Der Generalsekretär warf Russland vor, für die
Destabilisierung im Donbass verantwortlich zu sein und die Separatisten
mit Munition, Ausrüstung und Finanzmitteln zu unterstützen.
Die deutsche Linkspartei begrüßte die Wiederaufnahme des Dialogs,
durch den militärische Konfrontationen zwischen Russland und NATOMitgliedsstaaten verhindert und bestehende Spannungen abgebaut werden
könnten. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Gehrcke forderte: »Wer A sagt, sollte auch B sagen.
Eine Aufhebung der Sanktionen wäre
ein wichtiger Schritt zur Normalisie-
rung der deutsch-russischen Beziehungen.«
Parallel zur Wiederaufnahme des
Dialogs haben mehrere NATO-Staaten
mit einem virtuellen Manöver in Estland die Abwehr von Hackerangriffen
geprobt. Mehr als 550 Computerexperten beteiligen sich an der Übung
des »NATO-Kompetenzzentrums zur
Abwehr von Attacken aus dem Internet« in Tallinn. Beteiligt waren Teams
aus 19 Nationen und die »NATO Computer Incident Response Capability«
(NCIRC), wie das Zentrum am Mittwoch mitteilte. (AFP/Reuters/dpa/jW)
SEBASTIAN KAHNERT/ZB/DPA-BILDFUNK
B
eim Umbau des Bundeskriminalamts zur Spitzelbehörde
musste die Bundesregierung
gestern einen erheblichen Dämpfer
einstecken: Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch das BKAGesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig. Das Urteil hält allerdings
auch fest, dass die meisten Bestimmungen durch »flankierende« Regelungen beibehalten werden könnten.
Mit dem bereits im Jahr 2009 eingeführten Gesetz erhielt das BKA weitreichende Befugnisse zur »präventiven
Gefahrenabwehr«. Besonders umstritten waren damals die optische und
akustische Wohnraumüberwachung
(»Lausch- und Spähangriff«) und die
Möglichkeit der Onlineüberwachung
von Computern. Auch unbeteiligte
Kontakt- oder Begleitpersonen gerieten seither ins Visier. Gegen das
Gesetz legten unter anderem ZeitHerausgeber Michael Naumann, einige Grünen-Politiker und der frühere
Warnstreiks werden
­ausgeweitet
Berlin. Eine Woche vor der nächsten
Verhandlungsrunde im Tarifkonflikt des öffentlichen Diensts von
Bund und Kommunen erhöhen die
Gewerkschaften ihren Druck. Am
gestrigen Mittwoch demonstrierten
nach Angaben des DBB Beamtenbunds in Berlin rund 800 Beschäftigte, darunter viele Bundesbeamte, gegen das bisherige Angebot.
Die Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di hatte alleine in Bayern 5.000
Mitglieder zu Warnstreiks aufgerufen. In vielen Städten Ostdeutschlands standen Busse und Bahnen
still. Für den heutigen Donnerstag
kündigte ver.di bundesweite Warnstreiks an Kliniken an.
Ver.di fordert für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen unter anderem sechs Prozent
mehr Geld. Die Gegenseite hatte
drei Prozent mehr Lohn und Gehalt
für zwei Jahre geboten, was die Gewerkschaften aber mit dem Argument ablehnten, unter dem Strich
seien es weniger als zwei Prozent.
Die dritte Verhandlungsrunde ist
für den 28. April angesetzt. (dpa/jW)
wird herausgegeben von
1.828 Genossinnen und
Genossen (Stand 15.4.2016)
n www.jungewelt.de/lpg