Jetzt drucken Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie URL dieser Seite: http://www.ludwigshafen.igbce.de/-/Fdi 22.12.2015 Von: Rolf Winkel Betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung: höhere Fördergrenze Ein Blick in die Unterlagen der betrieblichen Altersvorsorge lohnt sich: 2016 bleiben höhere Zahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Foto: weyo - Fotolia.com Da die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West der gesetzlichen Rentenversicherung um 150 auf 6.200 Euro gestiegen ist, können Arbeitnehmer nun auch höhere Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei per Entgeltumwandlung auf ihren betrieblichen Altersvorsorgeverträgen ansparen. Bis zu 4 Prozent der BBG – das sind 248 Euro pro Monat – bleiben nun in West- und Ostdeutschland steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie vom Arbeitgeber direkt in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Die Kehrseite: Später fallen dann die gesetzlichen Renten etwas niedriger aus – ebenso ein etwaiges Krankengeld oder Arbeitslosengeld I. Das gleiche gilt übrigens auch beim Elterngeld. Mütter, die im letzten Jahr vor der Geburt ihres Kindes ihr sozialversicherungspflichtiges Entgelt per Entgeltumwandlung senken, schneiden sich also beim Elterngeld ins eigene Fleisch. Experten raten: Sparen fürs Alter per Entgeltumwandlung lohnt sich nur, wenn der Arbeitgeber selbst einiges hinzu tut – wie es bei der Top-Regelung in der Chemieindustrie der Fall ist. Hier wurde tariflich ein so genannter „Entgeltumwandlungsbetrag“ in Höhe von 478,57 Euro pro Jahr vereinbart. Hinzu kommt noch eine Zulage vom Arbeitgeber über 134,98 Euro. Diese Beträge bekommt nur, wer sich für die betriebliche Altersvorsorge über den Chemiepensionsfonds entscheidet. Bietet ein Arbeitgeber diese Förderung an, sollten Arbeitnehmer in jedem Fall zuschlagen. Denn sie haben davon nur Vorteile – im Alter. Wer sich dieses Angebot entgehen lässt, verzichtet dagegen in jedem Jahr auf 613,55 Euro für die betriebliche Altersvorsorge – und hat keinen Cent mehr in der Tasche. Übrigens: In manchen Fällen kann es ausgesprochen erwünscht sein, das sozialversicherungspflichtige Einkommen per Entgeltumwandlung zu drücken: Wichtig kann dies für diejenigen sein, die wieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sein möchten. Per Entgeltumwandlung können gut verdienende Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig werden. Tipp: Wenn das Arbeitsverhältnis endet, und eine betriebliche Direktversicherung nicht von einem anderen Arbeitgeber fortgeführt wird, können Arbeitnehmer die Versicherungsbeiträge selbst übernehmen. Sie sollten dann aber auch umgehend den Vertrag auf sich selbst umschreiben lassen. Der „alte“ Arbeitgeber darf auch formal nicht mehr Versicherungsnehmer sein. Der Vorteil: Dann müssen Arbeitnehmer auf den künftig von ihnen privat angesparten Teil der Direktversicherung im Alter keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Dieser Tipp gilt allerdings nicht für Pensionsfonds (auch nicht für den Chemiepensionsfonds). Auch hier können Arbeitnehmer – etwa nach einem Wechsel zu einem Arbeitgeber einer anderen Branche – den Versorgungsvertrag privat mit eigenen Beiträgen weiterführen. Da es sich bei solchen Fonds aber um Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung handelt, fallen im Alter nach der herrschenden Rechtsprechung immer die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Daher dürfte es sich nicht lohnen, solche Verträge privat fortzuführen. Das Bundessozialgericht hat entsprechende Klagen von Betriebsrentnern gegen die volle Beitragsbelastung allerdings abgewiesen: Denn bei einem Pensionsfonds oder einer Pensionskasse handle es sich um eine Institution der betrieblichen Altersversorgung (Aktenzeichen B 12 KR 26/12 R). Gegen diese Entscheidung ist innzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Diese wird beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 249/15 geführt. Die Chancen für ein für Arbeitnehmer positives Ergebnis der Beschwerde stehen allerdings eher schlecht. © 2016 IG-BCE Grafiken & Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Rathausplatz 10+12, RheincenterD-67059 Ludwigshafen Telefon: 0621 520470Telefax: 0621 517998 E-Mail: [email protected]
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