KINDERGELDRETTER für Auszubildende – Sichern Sie, was Ihnen zusteht! Den ersten Schritt in die Unabhängigkeit haben Sie geschafft. Die Schule ist beendet, Sie stehen in der Berufsausbildung und verdienen Ihr erstes eigenes Geld. Das muss aber nicht heißen, dass es nun kein Kindergeld mehr gibt. Mit geschickter Planung kann es für die Ausbildungszeit gesichert werden. Kindergeld auch für Azubis Auch wenn Sie finanziell schon fast auf eigenen Beinen stehen, wird Ihren Eltern noch Kindergeld gezahlt. Und zwar für die Dauer Ihrer Erstausbildung, solange Sie jünger als 25 Jahre sind und Ihr Nettoeinkommen unter 8.004 Euro im Jahr liegt. In vielen Branchen liegt die Ausbildungsvergütung aber bereits über diesem Betrag und der Anspruch Ihrer Eltern auf Kindergeld erlischt. Und damit gehen immerhin 2.208 Euro im Jahr verloren! Doch das muss nicht sein. Deshalb: Starten Sie jetzt Ihre erste eigene Alterssicherung, erhalten Sie damit nach Möglichkeit den Anspruch auf Kindergeld und profitieren Sie darüber hinaus von der staatlichen Förderung! Die betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung macht’s möglich. So funktioniert die betriebliche Altersversorgung Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihrer Ausbildungsvergütung in eine betriebliche Altersversorgung über Direktversicherung investiert wird. Das nennt man Entgeltumwandlung. Dieser Betrag wird direkt von Ihrer Bruttovergütung abgezogen. Vorteil: Darauf fallen weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern an. Beispiel: Ausbildungsvergütung ohne Entgeltumwandlung 11.500,00 € mit Entgeltumwandlung 11.500,00 € 312,00 € 11.812,00 € - 312,00 € 11.812,00 € 1.200,00 € 11.812,00 € 920,00 € 2.389,00 € 8.503,00 € 10.612,00 € 920,00 € 2.146,00 € 7.546,00 € 2.208,00 € 9.754,00 € JA Vermögenswirksame Leistungen Bruttoentgelt abzgl. Entgeltumwandlung Bruttoentgelt nach Entgeltumwandlung abzg. AN-Pauschbetrag* abzgl. AN-Anteil SozialV** Einkünfte Kindergeld Gesamteinkünfte*** weiterhin Kindergeld 8.503,00 € NEIN Die Zahlen sind in Jahresbeiträgen dargestellt. * Falls nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden, wird der Pauschbetrag von 920 Euro abgezogen. ** Arbeitnehmer-Beitrag zur Sozialversicherung = 20,225%o *** Berücksichtigt, dass das Kindergeld dem Einkommen des Azubis hinzugerechnet wird, der Kindergeldanspruch liegt weiterhin bei den Eltern. An diese Fakten sollten Sie denken Ihre Ausbildungsvergütung steigt in der Regel mit jedem Ausbildungsjahr. Sie sollten die Entgeltumwandlung daher so wählen, dass die Kindergeldgrenze während der gesamten Ausbildungszeit unterschritten wird. Neben Ihrer Ausbildungsvergütung sind ggf. weitere Einkünfte für die Ermittlung des Kindergeldanspruchs zu berücksichtigen: Urlaubsund Weihnachtsgeld, Vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmer-Sparzulage, Zuschläge für Nachtund Sonntagsarbeit, Einnahmen aus Kapitalvermögen etc. Je früher Sie mit Ihrer betrieblichen Altersversorgung beginnen, desto höher ist die aus den monatlichen Beiträgen erreichbare Altersrente. Und wie geht’s nach der Ausbildung weiter? Die Direktversicherung können Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber fortführen, wenn Sie nach Ihrer Ausbildung dort weiter beschäftigt werden. Selbst dann, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, bleiben Ihnen die Anwartschaften aus Ihrer Pensionskasse oder Direktversicherung erhalten. Sie können Ihre Versorgung problemlos bei Ihrem neuen Arbeitgeber fortsetzen, wenn dieser einverstanden ist. Alternativ können Sie sich auch für eine beitragsfreie Fortführung oder eine Fortführung mit eigenen Beiträgen – dann aus versteuertem Einkommen – entscheiden. Nutzen Sie die Möglichkeit, um sich und Ihren Eltern den Kindergeldanspruch zu sichern. Und bauen Sie sich gleichzeitig eine attraktive Altersversorgung auf. Falls Ihre Eltern einen Riester- Vertrag abgeschlossen haben, kann so die Kinderzulage von 185 Euro pro Jahr gesichert werden. Ihre Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung sind jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2010: 2.640 Euro) sozialversicherungsund steuerfrei – und das auch über Ihre Ausbildungszeit hinaus. Zusätzlich können Sie max. 1.800 Euro in Ihre betriebliche Altersversorgung investieren. Dieser Beitrag ist steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Erst mit Ihrem Eintritt ins Rentenalter unterliegen die Leistungen aus Ihrer Direktversicherung der Besteuerung. Sind Sie später als Rentner Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse bzw. einer Pflegeversicherung, unterliegen die Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung i.d.R. der Beitragspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung. Durch die Sozialabgabenfreiheit mindern sich evtl. künftige Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können jedoch im Rentenalter auf eine garantierte Rente aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung zählen. Diese kann sich weiter um laufende, jedoch nicht garantierte Überschüsse Erhöhen. Informieren und profitieren Ergreifen Sie die Chance und sichern Sie sich und Ihren Eltern das Kindergeld und ggf. die Kinderzulage im Riestervertrag. Wir zeigen Ihnen gerne – am besten in einem Gespräch zusammen mit Ihren Eltern – wie Sie Ihre betriebliche Versorgung entsprechend gestalten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf! arr Finanz Makler Rhein-Ruhr GmbH Martin Markowsky Sternstr. 65 40479 Düsseldorf Tel. 0211- 544 1373-0 [email protected] Quelle: ERGO | 1.2010
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