Vereinbarung über Entgeltumwandlung von Bruttobezügen in einen Beitrag zum E.ON IQ-Aufbaukonto BEITRAGSPLAN E.ON Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise und Erläuterungen auf der Rückseite! Name, Vorname:........................................ Unternehmen: ............................................ Pers. Nr. ................................................... Geburtsdatum:............................................ Ich nehme an der Entgeltumwandlung teil mit dem für den Matchingbeitrag jeweils erforderlichen Mindestbetrag als jährlichem Umwandlungsbetrag. Die Umwandlung des Mindestbetrages erfolgt in jedem Kalenderjahr durch Kürzung meiner monatlichen Vergütung in Höhe von 1/12 des Mindestbetrages; bei unterjährigem Beginn oder Unterbrechung der Entgeltfortzahlung wird der Mindestbetrag auf die zur Umwandlung verbleibenden vollen Monate anteilig aufgeteilt. Der Mindestbetrag wird jeweils im November für das folgende Kalenderjahr vom Unternehmen verbindlich mitgeteilt. Alternativ/zusätzlich mit einem anderen Betrag wie folgt: , wobei die Ummit einem monatlichen Betrag in Höhe von EUR wandlung jeweils durch Kürzung meiner monatlichen Vergütung, erstmals ab dem Monat …………………… Jahr ……………. erfolgt. und/oder mit einem jährlichen Betrag in Höhe von EUR , wobei die Umwandlung jeweils aus der Vergütung für den Monat …………………… (Monat eintragen), erstmals ab dem Jahr ……………. erfolgt. und/oder , wobei mit einem einmaligen jährlichen Betrag in Höhe von EUR die Umwandlung aus der Vergütung für den Monat …………………… (Monat eintragen) des Jahres ……………. erfolgt. Für Rückfragen steht Ihnen die Personalabteilung gerne zur Verfügung. Ort, Datum Unterschrift Mitarbeiter/in Zugangsdatum beim Arbeitgeber Unterschrift Arbeitgeber Hinweise zur Teilnahme an einer Brutto-Entgeltumwandlung im E.ON IQ-Aufbaukonto BEITRAGSPLAN E.ON Bitte beachten Sie Folgendes, wenn Sie teilnehmen wollen: 1. Wenn Sie jährlich mindestens den für Sie im jeweiligen Kalenderjahr der Umwandlung geltenden Mindestbetrag1 umwandeln, wird diese Entgeltumwandlung nach Maßgabe der KBV BEITRAGSPLAN E.ON durch einen arbeitgeberfinanzierten Matchingbeitrag gefördert. Der Mindestbetrag wird jeweils im November für die im folgenden Kalenderjahr zu erfolgende Entgeltumwandlung vom Unternehmen verbindlich mitgeteilt. Sofern Ihnen dieser Betrag für die Umwandlung im nächsten Kalenderjahr zu hoch sein sollte, können Sie jeweils rechtzeitig Ihre fortlaufende Umwandlung des Mindestbetrages beenden (vgl. Ziffer 7). Wandeln Sie weniger als den mitgeteilten Mindestbetrag um, erfolgt keine Förderung durch den Matchingbeitrag. 2. Für Ihre Teilnahme kreuzen Sie daher zunächst an, ob Sie nur den Mindestbetrag oder alternativ bzw. ggf. zusätzlich einen anderen (höheren und niedrigeren) Betrag umwandeln wollen. Legen Sie unter Beachtung der Höchstbeträge und des Festsetzungsrahmens (vgl. Ziffer 3) sodann die jeweilige Umwandlungshöhe und den Zeitpunkt, ab welchem die Umwandlung beginnen soll, fest. Sofern zum Beginnzeitpunkt von Ihnen keine Festlegung getroffen wird, wird jeweils der frühestmögliche Beginn (vgl. Ziffer 6) zugrunde gelegt. 3. Als individuellen jährlichen Umwandlungsbetrag können Sie einen Betrag bis zum 3-fachen Ihrer Monatsgrundvergütung, maximal jedoch EUR 15.000,-- (Höchstbetrag) festlegen; im Falle einer monatlichen Umwandlung ist der monatliche Umwandlungsbetrag jedoch zudem auf 50% der Monatsgrundvergütung begrenzt (Festsetzungsrahmen). 4. Sofern der von Ihnen festgelegte jährliche und/oder monatliche Umwandlungsbetrag den Festsetzungsrahmen übersteigt, gilt nur der jeweils zulässige Betrag als festgelegt. 5. Bitte beachten Sie, dass die Entgeltumwandlung nur bis zu einem Betrag von 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) der Rentenversicherung jährlich sozialabgabenfrei erfolgen kann. 6. Die Teilnahme muss bis zum Ende des vorletzten Kalendermonats vor Wirksamwerden (erster Kalendertag des gewünschten Monats) der Umwandlung erklärt werden; maßgeblich für die Monatsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Unternehmen. 7. Die Teilnahme kann mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsende mit einem formlosen Schreiben mit Wirkung ab Folgemonat beendet werden. 8. Durch Abgabe einer neuen Teilnahmeerklärung können Sie mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsende Ihre bisherige Teilnahmeerklärung mit Wirkung ab Folgemonat ersetzen. 1 War der vom Unternehmen im Voraus mitgeteilte Mindestbetrag für die Entgeltumwandlung zu niedrig, weil der/die Mitarbeiter/in im Kalenderjahr tatsächlich ein höheres beitragsfähiges Entgelt erzielt hat, so wird der Matchingbeitrag des Arbeitgebers für das Kalenderjahr auf Basis des höheren Entgeltes ermittelt. Die diesem Betrag entsprechende Entgeltumwandlung des Kalenderjahres muss vom/von der Mitarbeiter/in nicht angepasst werden.
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