52 BZB April 16 Praxis BLZK Win-win-Situation für die Praxis Von betrieblicher Altersversorgung profitieren Praxisinhaber und -mitarbeiter Der Erfolg einer Zahnarztpraxis hängt auch mit der Motivation des Praxisteams zusammen. Investitionen in Mitarbeiter sind folglich wichtige Investitionen in den Erfolg der Praxis. Mit einer betrieblichen Altersversorgung ermöglichen Sie Ihrem Praxisteam den Aufbau einer zusätzlichen steuerfreien Altersvorsorge. Leistungen zur Altersrente, Todesfallleistungen oder Invaliditätsleistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusagt, bezeichnet man als betriebliche Altersversorgung. Die Finanzierung dieser Leistungen kann durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder gemeinsam erfolgen. Arbeitnehmer beteiligen sich in Form einer Gehaltsumwandlung an dieser Altersvorsorge. Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung Angestellte haben einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung. Das bedeutet: Sie können einen bestimmten Betrag ihres Bruttogehalts in einen Altersversorgungsbeitrag umwandeln. Die Höchstbeträge liegen 2016 bei 2.976 Euro jährlich beziehungsweise 248 Euro monatlich. Der Anteil des Gehalts, der zum Zwecke der Altersversorgung umgewandelt wird, ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Für den Arbeitnehmer ist dieser Anteil zusätzlich auch einkommensteuerfrei. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert, wenn der Ruhestand erreicht wird. Daraus ergibt sich eine Steuerersparnis. Die beiden bekanntesten Lösungen, um die betriebliche Altersversorgung umzusetzen, sind die Pensionskasse und die Direktversicherung. Die Auswahl des Versicherers obliegt dem Praxisinhaber. Eine eingehende Beratung ist vor der Einrichtung einer solchen Altersversorgung sinnvoll und angeraten. Pluspunkte für Arbeitgeber · Einfache Handhabung bei vorzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters (Recht des ausgeschiedenen Mitarbeiters zur Fortsetzung mit eigenen Beiträgen) · Keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren · Direkter Leistungsanspruch des Mitarbeiters gegenüber der Versicherung · Keine Beiträge zur gesetzlichen Insolvenzsicherung · Keine Bilanzauswirkung · Kein Nachfinanzierungsrisiko · Keine Sozialversicherungsbeiträge · Steuermindernde Betriebsausgabe · Optimale Alternative zu einer Gehaltserhöhung Pluspunkte für Arbeitnehmer · Steuerfreier Aufbau der Versorgung aus dem Bruttoeinkommen · Versteuerung erst im Rentenalter, wobei die Steuerlast dann meist deutlich niedriger ausfällt als während des Arbeitslebens · Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2016: 2.976 Euro jährlich beziehungsweise 248 Euro monatlich) · Minderung der Steuerprogression bei Umwandlung aus Weihnachts- oder Urlaubsgeld · Flexible Tarifauswahl als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung · Wahlrecht der Versorgung als einmalige Kapitalbeziehungsweise lebenslange Rentenzahlung · Unwiderrufliches Bezugsrecht im Erlebens- und Todesfall (ausnahmslos zugunsten des Arbeitnehmers oder der versorgungsberechtigten Hinterbliebenen) Die betriebliche Altersversorgung ist also für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von Vorteil. Bedingt durch die mit ihr verbundene Steuerund Sozialabgabenersparnis ist sie eines der besten Altersversorgungsmodelle. Im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen können sich Praxen bei der Umsetzung einer betrieblichen Altersversorgung unverbindlich und kompetent beraten lassen. Dipl.-Volkswirt Stephan Grüner Geschäftsführer der eazf Kontakt Bei Interesse senden Sie bitte den Coupon auf Seite 53 an die Faxnummer 089 72480-272. Die kostenfreie Beratung erfolgt im Rahmen der Gruppenversicherungsverträge durch Altersvorsorgespezialisten des Partnerunternehmens Assekuranz AG, Luxemburg.
© Copyright 2024 ExpyDoc