Wie Sie vor Silvester noch schnell Geld sparen

Wie Sie vor Silvester noch schnell Geld sparen können
Steuern, Fristen, Anträge: Finanztipps zum Jahreswechsel
Anmoderation:
Der Endspurt zum Jahresende lässt einen kaum Luft holen: Geschenke kaufen, Weihnachtsbaum
aufstellen, fürs Festmahl sorgen und die Verwandten besuchen. Kein Wunder, dass bei all dem
Feierstress niemand gerne an lästigen Papierkram denkt. Doch das kann sich lohnen, sagt der Kollege
Michael Scheidel, der die wichtigsten Finanztipps zum Jahreswechsel für uns zusammengestellt hat.
Beitrag:
Wer seinen Ordner aus dem Schrank holt, sollte seine Freistellungsaufträge durchsehen, rät Kerstin
Altendorf vom Bankenverband:
O-Ton 1: „Schauen Sie noch einmal, ob die freigestellten Beträge pro Konto oder Depot optimal
aufgeteilt sind. Vielleicht ist bei dem einen Auftrag noch viel Luft nach oben und der andere ist zu
knapp bemessen. Das sollte man sich auf jeden Fall noch einmal angucken. Nicht das man zu viel
Steuern zahlt.“ (0’14)
Auch eine Durchsicht der Riester-Verträge ist sinnvoll.
O-Ton 2: „Dazu müssen Sie überprüfen, ob die Einzahlungen in 2015 ausreichen, dass Sie auch die
volle Förderung bekommen. Denn der Staat legt nur die volle Förderung drauf, wenn Sie vier Prozent
des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens selber eingezahlt haben.“ (0’19)
Über ein wenig mehr Geld können sich Familien mit Kindern freuen. Das Kindergeld wird für die
ersten beiden um zwei Euro und ab dem dritten Kind um vier Euro pro Monat erhöht. Wer seiner
Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht mitgeteilt hat, sollte dies im Laufe des
Jahres nachholen. Meldungen, die Familienkassen würden ohne Steuer-ID ihre Zahlungen einstellen,
sind falsch.
O-Ton 3: „Falls Sie sich nicht sicher sind, wie die Steuer-Identifikationsnummer lautet. Entweder
finden Sie sie auf Ihrer Einkommensteuerabrechnung oder Sie können auch beim Bundeszentralamt
für Steuern schriftlich nachfragen, wie Ihre Steuer-ID lautet.“ (0’12)
Und eine weitere Änderung steht an, wenn auch nicht direkt zum Jahreswechsel. Ab dem 1. Februar
sind SEPA-Überweisungen auch für Privatkunden Pflicht. Das heißt, seine IBAN sollte man kennen.
O-Ton 4: „Die IBAN setzt sich ja zusammen aus Ihrer bisherigen Bankleitzahl, aus Ihrer bisherigen
Kontonummer, der Länderkennung, das ist bei uns das DE und die Prüfziffer. Und die Prüfziffer ist für
Sie als Kunde ja sehr, sehr wichtig, weil sie die lästigen Zahlendreher vermeidet. Sprich, wenn Sie eine
Online-Überweisung mit einer falschen IBAN eingeben, dann kommt das Geld zurück und kann nicht
auf einem falschen Konto landen.“ (0’20)
Gut, dass man die eigene IBAN mittlerweile auf fast allen girocards findet.
Abmoderation:
Diese und weitere Finanztipps zum Jahreswechsel können Sie im Netz nachlesen unter
www.bankenverband.de