Wie Sie vor Silvester noch schnell Geld sparen können Steuern, Fristen, Anträge: Finanztipps zum Jahreswechsel Anmoderation: Der Endspurt zum Jahresende lässt einen kaum Luft holen: Geschenke kaufen, Weihnachtsbaum aufstellen, fürs Festmahl sorgen und die Verwandten besuchen. Kein Wunder, dass bei all dem Feierstress niemand gerne an lästigen Papierkram denkt. Doch das kann sich lohnen, sagt der Kollege Michael Scheidel, der die wichtigsten Finanztipps zum Jahreswechsel für uns zusammengestellt hat. Beitrag: Wer seinen Ordner aus dem Schrank holt, sollte seine Freistellungsaufträge durchsehen, rät Kerstin Altendorf vom Bankenverband: O-Ton 1: „Schauen Sie noch einmal, ob die freigestellten Beträge pro Konto oder Depot optimal aufgeteilt sind. Vielleicht ist bei dem einen Auftrag noch viel Luft nach oben und der andere ist zu knapp bemessen. Das sollte man sich auf jeden Fall noch einmal angucken. Nicht das man zu viel Steuern zahlt.“ (0’14) Auch eine Durchsicht der Riester-Verträge ist sinnvoll. O-Ton 2: „Dazu müssen Sie überprüfen, ob die Einzahlungen in 2015 ausreichen, dass Sie auch die volle Förderung bekommen. Denn der Staat legt nur die volle Förderung drauf, wenn Sie vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens selber eingezahlt haben.“ (0’19) Über ein wenig mehr Geld können sich Familien mit Kindern freuen. Das Kindergeld wird für die ersten beiden um zwei Euro und ab dem dritten Kind um vier Euro pro Monat erhöht. Wer seiner Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht mitgeteilt hat, sollte dies im Laufe des Jahres nachholen. Meldungen, die Familienkassen würden ohne Steuer-ID ihre Zahlungen einstellen, sind falsch. O-Ton 3: „Falls Sie sich nicht sicher sind, wie die Steuer-Identifikationsnummer lautet. Entweder finden Sie sie auf Ihrer Einkommensteuerabrechnung oder Sie können auch beim Bundeszentralamt für Steuern schriftlich nachfragen, wie Ihre Steuer-ID lautet.“ (0’12) Und eine weitere Änderung steht an, wenn auch nicht direkt zum Jahreswechsel. Ab dem 1. Februar sind SEPA-Überweisungen auch für Privatkunden Pflicht. Das heißt, seine IBAN sollte man kennen. O-Ton 4: „Die IBAN setzt sich ja zusammen aus Ihrer bisherigen Bankleitzahl, aus Ihrer bisherigen Kontonummer, der Länderkennung, das ist bei uns das DE und die Prüfziffer. Und die Prüfziffer ist für Sie als Kunde ja sehr, sehr wichtig, weil sie die lästigen Zahlendreher vermeidet. Sprich, wenn Sie eine Online-Überweisung mit einer falschen IBAN eingeben, dann kommt das Geld zurück und kann nicht auf einem falschen Konto landen.“ (0’20) Gut, dass man die eigene IBAN mittlerweile auf fast allen girocards findet. Abmoderation: Diese und weitere Finanztipps zum Jahreswechsel können Sie im Netz nachlesen unter www.bankenverband.de
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