Hörfunkbeitrag Streit mit der Bank: Wann lohnt sich der Gang zum Ombudsmann? Anmoderation: Wenn Sie Differenzen mit Ihrer Bank haben, müssen Sie nicht gleich vor Gericht ziehen. Sie können auch einen Ombudsmann einschalten und ihn um Vermittlung bitten. Wie oft Bankkunden davon Gebrauch machen und worum es am häufigsten geht, weiß meine Kollegin Ariane Schmidt-Böckeler. Beitrag: Pro Jahr gehen im Schnitt 6.000 bis 8.000 Fälle bei unserer Kundenbeschwerdestelle ein, sagt Tanja Beller vom Bankenverband. Häufig betreffen die Unstimmigkeiten zwischen Banken und Kunden den Anlagebereich oder das Wertpapiergeschäft: O-Ton 1: „Oftmals geht es zum Beispiel um den Kauf von offenen oder geschlossenen Fondsanteilen. Hauptsächlich waren es Immobilien- oder Schiffsfonds. Der Vorwurf der Kunden ist dann zumeist, dass sie fehlerhaft beraten worden sind oder dass sie nur eine mangelnde Aufklärung bekommen haben. Und das sind so typische Fälle in diesem Bereich.“ (0´19) Im Durchschnitt gehen rund 50 Prozent der den Streitschlichtern vorgelegten Fälle zugunsten der Kunden aus. Lohnt es sich also immer, einen Ombudsmann einzuschalten? O-Ton 2: „Es ist auf jeden Fall sinnvoll, weil es einfach ist und eben auch kostengünstig. Letztendlich kann man es ja auf jeden Fall probieren. Der Schritt zum Gericht bleibt einem offen, wenn man nachher mit dem Schiedsspruch des Ombudsmanns nicht zufrieden ist.“ (0´15) Aber wie gehen Kunden am besten vor? Sprich: Wie findet man einen Ombudsmann und wie kommt das Verfahren dann in Gang? O-Ton 3: „Am besten informiert man sich bei uns im Internet. Dort gibt es auf unserer Seite nämlich auch die Möglichkeit, einen Beschwerde-Check zu machen vorab. Man kann also gucken, ist der Ombudsmann eigentlich der richtige für mich, gehört meine Bank dem Verfahren an und ist der Fall eigentlich geeignet. Und man kann auch dort das Beschwerdeformular online herunterladen und dann gibt man das per Post oder auch per E-Mail an den Bankenverband an die Kundenbeschwerdestelle.“ (0´23) Gibt es eine Grenze, wie hoch der Streitwert für das Ombudsmannverfahren mindestens sein muss? O-Ton 4: „Es gibt da keine Begrenzung, weder nach unten noch nach oben. Für die Bank ist der Schlichtungsspruch übrigens bindend, wenn er 10.000 Euro nicht übersteigt. Das ist also ganz gut für den Kunden, dass er weiß, die Bank muss sich dann daran halten.“ (0´12) Länge: 1´47; Sprecher: Ariane Schmidt-Böckeler Abmoderation: Alle weiteren Infos zu diesem Thema finden Sie auf www.bankenverband.de.
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