Anlage 1 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zum Bebauungsplan „Wacholderbüschlein II“ in Wertheim-Bettingen Aufgestellt: Marktheidenfeld, den 10.9.2015 Wolfgang Leimeister Landschaftsarchitekt + Stadtplaner Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ..................................................................................... 3 1.1 ANLASS DER PLANUNG ......................................................................................3 1.2 DATENQUELLEN ................................................................................................3 1.3 PRÜFUNGSMETHODIK ........................................................................................3 2 Bestandsaufnahme und Betroffenheit der Arten ........................... 4 2.1 2.1.1 2.1.2 WIRKFAKTOREN ................................................................................................4 Baubedingte Wirkfaktoren ...............................................................................4 Anlagen- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ..................................................4 2.2 VORKEHRUNGEN ZUR VERMEIDUNG ....................................................................4 2.3 VORKOMMEN UND BETROFFENHEIT DER IN DER FFH-RICHTLINIE (ANHANG IV) AUFGEFÜHRTEN ARTEN ......................................................................................4 Pflanzenarten (FFH-RL, Anh. IV) ....................................................................4 Tierarten (FFH-RL, Anh. IV) ............................................................................4 2.3.1 2.3.2 2.4 VORKOMMEN UND BETROFFENHEIT EUROPÄISCHER VOGELARTEN GEMÄß DER EU-VOGELSCHUTZ-RICHTLINIE (ART. 1) .............................................................5 2.5 STRENG GESCHÜTZTE ARTEN OHNE EUROPÄISCHEN SCHUTZSTATUS ....................5 3 Zusammenfassung ....................................................................... 5 4 Literatur ........................................................................................ 6 1 Einleitung 1.1 Anlass der Pl anung Für die Ortschaft Bettingen sollen in Weiterführung der bestehenden Bebauung des Wohngebietes „Wacholderbüschlein“ neue Wohnbauflächen entwickelt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Wohngebietes geschaffen werden. Der Bebauungsplan für die Erweiterung erhält die Bezeichnung Wohngebiet „Wacholderbüschlein II“. Da durch diese Planung eventuell nach nationalem oder europäischem Recht streng geschützte Arten betroffen sein könnten, ist die Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erforderlich. In der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) werden • die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt, • die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG 2009 ggf. geprüft. Für besonders oder streng geschützte Arten, die nicht in Anhang IV FFH-RL aufgeführt sind und nicht zu den europäischen Vogelarten zählen, ist derzeit gem. § 44 (5) S. 5 BNatSchG keine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich, da es sich um die Durchführung eines Eingriffes oder Vorhabens handelt und da noch keine Rechtsverordnung nach § 54 (1) Nr. 2 BNatSchG erlassen worden ist, die gefährdete Arten definiert, für die die Bundesrepublik in hohem Maße verantwortlich ist und die gem. § 44 (5) S. 2 BNatSchG unter den gleichen Schutz wie die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten gestellt werden. 1.2 Datenquellen Die der saP zu Grunde gelegten Daten basieren auf einer Begehung der Fläche im 2. Quartal 2015 sowie der Auswertung von Literatur und vorhandenem Datenmaterial der kommunalen Verwaltung, des Landratsamtes sowie der LUBW. Im Einzelnen: Grundlagenwerke Baden Württembergs zu verschiedenen Tiergruppen: Vögel (HÖLZINGER ET AL.), Schmetterlinge (Ebert Hrsg.), Säugetiere (BRAUN ET AL.), Heuschrecken (DETZEL ET AL.) Verbreitung von Arten der FFH-RL in Deutschland (PETERSEN ET AL. 2003), Floraweb (BFN 2008) 1.3 Prüfungsmethodik Die vorliegende artenschutzrechtliche Prüfung orientiert sich in ihrem methodischen Vorgehen an „Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)", die im Auftrag der Obersten Baubehörde, Bayerisches Staatsministerium des Inneren - Abt. Straßen- und Brückenbau erarbeitet wurden (Stand 1/2015). Grundlage der Prüfung ist die Ermittlung der prüfungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten. Dabei werden sowohl reale Nachweise als auch potenzielle Vorkommen berücksichtigt. In der nachfolgenden Wirkungsanalyse werden die konkreten Auswirkungen des Vorhabens auf die relevanten Spezies geprüft. 2 Bestandsaufnahme und Betroffenheit der Arten 2.1 Wirkfaktoren Im Folgenden werden die Wirkfaktoren ermittelt, von denen für diese Untersuchung relevante Beeinträchtigungen und Störungen ausgehen. 2.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren Bei der Erschliessung des Baugebietes sowie beim Bau der einzelnen Gebäude erfolgen Erdarbeiten mit Abtrag der Oberbodenschicht. Dadurch und durch die baubedingte Unruhe, die sich sicher über einen längeren Zeitraum erstrecken wird, wird es zu einer Reduzierung der Lebensraumfunktion auf der Fläche kommen. 2.1.2 Anlagen – und betriebsbedingte Wirkfaktoren Durch das Vorhaben werden Teilflächen des Plangebietes mit Wohn- und Nebengebäuden sowie als Verkehrsflächen dauerhaft überbaut. Dadurch und durch die Nutzung der nicht überbauten Bereiche als intensiv genutzte Freiflächen (Hausgärten) geht die Lebensraumfunktion im Geltungsbereich auf Dauer weitgehend verloren. 2.2 Vorkehrungen zur Vermeidung Folgende Vermeidungsmaßnahmen werden durchgeführt, um Gefährdungen der relevanten Arten zu vermeiden oder zu mindern: Schonender Umgang bei Abtrag und Wiedereinbau des vorhandenen Oberbodens Minimierung des Eingriffs in den Boden durch die Ausbau der Erschliesungsanlagen als Verkehrs-Mischflächen Minimierung des Eingriffs in den Boden und der Überbauung von Flächen durch die Art und das Maß der baulichen Nutzung ( Einfamilienhäuser/Doppelhäuser, GRZ 0,4 ) 2.3 Vorkommen und Betroffenheit der in der FFH- Richtlinie ( Anhang IV) aufgeführten Ar ten 2.3.1 Pflanzenarten (FFH-RL, Anh. IV) Es sind keine streng geschützten Pflanzenarten im Plangebiet vorhanden und auch nicht zu erwarten. 2.3.2 Tierarten (FFH-RL, Anh. IV) Die geringe Lebensraumdiversität der Fläche lässt kaum relevante Tierarten erwarten. Das Vorkommen von nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützten Arten folgender Tiergruppen kann nach derzeitigem Stand der Kenntnisse ausgeschlossen werden: Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Libellen, Käfer, Tag- und Nachtfalter, Schnecken und Mollusken. Die im Wertheimer Raum regelmäßig anzutreffenden Reptilienarten Zauneidechse und Schlingnatter konnten in der Untersuchungsfläche nicht nachgewiesen werden. Ihr Vorkommen kann aufgrund der bisherigen Nutzung des Geländes sowie der vorgefundenen Lebensraumausstattung weitgehend ausgeschlossen werden. Beide Arten wurden bei den Begehungen zwar nicht gefunden, ihr Vorkommen kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Im unmittelbaren Anschluss an das geplante Baugebiet befinden sich zahlreiche Flächen mit vergleichbarer Ausstattung, so dass ein Ausweichen für Individuen möglich ist. Da die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist, liegt kein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG vor. Auf Grund der Lebensraumausstattung im direkten Umfeld ist nicht zu erwarten, dass sich der Erhaltungszustand einer lokalen Population verschlechtert. Eine erhebliche Störung liegt damit gem. § 44 Abs.1 Satz 2 BNatSchG nicht vor. 2.4 Vorkommen und Betroffenheit eur opäi scher Vogelarten gemäß der EU-Vogelschutz- Richtlinie ( Art. 1) Die Ackerfläche wird mit Wahrscheinlichkeit aufgrund der Nähe zur vorhandenen Bebauung und zu Verkehrsflächen nur in geringem Umfang von bodenbrütenden Vogelarten als Bruthabitat genutzt. Bei den Geländebegehungen wurden zwar einzelne Exemplare der Feldlerche angetroffen; Bodennester der Lerche oder anderer Bodenbrüter wurden aber dabei nicht kartiert. Aus der Artengruppe der Greifvögel könnte die Fläche von Rotmilan, Schwarzmilan, Mäusebussard, Habicht, Sperber und Turmfalke als Nahrungshabitat genutzt werden. Da keine Fortpflanzungsstätten dieser Greife im Planungsraum vorliegen, wurde diese Gilde als eingriffsunempfindlich abgeschichtet. Diese Arten nutzen den Planungsraum nur sehr marginal als Nahrungshabitat, meist werden sie das Gebiet nur überfliegen. Greife haben große Nahrungsreviere und verlieren durch die Bebauung nur einen kleinen, wenig bedeutenden, Bereich ihres Nahrungsreviers. Mit der baulichen Erschließung des Areals geht die potentielle Störung bzw. Zerstörung der entsprechenden Vegetationsdecke und damit auch eventuell vorhandener Nester von Bodenbrütern einher. Da die Bauarbeiten entweder außerhalb der Brutzeit der Vögel stattfinden oder vor Baubeginn eine Vergrämung erfolgt, ist ein Töten von bodenbrütenden Individuen auszuschließen. Zudem gibt es im Umfeld weitere vergleichbare Flächen, die ein Ausweichen der Arten ermöglichen. Für keine der betroffenen Arten steht zu befürchten, dass ein mögliche Störung einzelner Individuen zu einer Gefährdung der lokalen Population führt. Deshalb sind Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Avifauna führen, nicht zu erwarten. Eine Verletzung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ist aus diesem Grund ebenfalls nicht zu erwarten. 2.5 Streng geschützte Art en ohne europäischen Schutzstat us Es sind nach derzeitigem Stand der Kenntnisse im Untersuchungsgebiet keine weiteren streng geschützten Tier- oder Pflanzenarten zu erwarten. 3 Zusammenfassung Für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie können Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG weitgehend ausgeschlossen werden. Für die nach der Vogelschutzrichtlinie geschützten wild lebenden Vogelarten kann ausgeschlossen werden, dass unter Einbeziehung der vorgesehenen und in der Grünordnungsplanung festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen ein Verbotstatbestand einschlägig wird. Anderweitig zufriedenstellende Lösungen (Standort- und technische Alternativen), die zu einer (noch) geringeren Betroffenheit gemeinschaftsrechtlich geschützter Tierarten führen würden, sind aus Sicht des Vorhabensträgers nicht vorhanden. Es wird daher keine Ausnahme gem. § 44 Abs. 7 Satz 1 u. 2 BNatSchG für das Vorhaben benötigt. 4 Literatur GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BNATSCHG) in der Fassung der Bekanntmachung im Gesetz zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 25. März 2002, BGBl. Jahrgang 2002 Teil I Nr. 22, Bonn 03. April 2002. ERSTES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES (BNATSCHG) in der Fassung vom 12.12.2007. NATURSCHUTZGESETZ BADEN-W ÜRTTEMBERG (NATSCHG BW ): Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG). In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. November 2005. BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BARTSCHV) –Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 vom 24.2.2005 S.258; ber. 18.3.2005 S.896) Gl.-Nr.: 791-8-1 RICHTLINIE DES RATES 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie); ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates 97/62/EG vom 08.11.1997 (ABl. Nr. 305) RICHTLINIE DES RATES 79/409/EWG vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie); ABl. Nr. L 103 vom 25.04.1979, zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates 91/244/EWG vom 08.05.1991 (ABl. Nr. 115) RICHTLINIE 97/49/EG DER KOMMISSION vom 29. Juli 1997 zur Änderung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten. - Amtsblatt Nr. L 223/9 vom 13.8.1997. RICHTLINIE 97/62/EG DES RATES vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. - Amtsblatt Nr. L 305/42 vom 08.11.1997. BAUER H.-G., BERTHOLD P., BOYE P., KNEF W., SÜDBECK P., W ITT K. (2002): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands – Berichte zum Vogelschutz 39: 13-59. Bezzel, E. (1985): Kompendium der Vögel Nichtsingvögel. AULA-Verlag, Wiesbaden. Mitteleuropas – Nonpasseriformes, BFN – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2006): Daten und Informationen zu Wildpflanzen und zur Vegetation Deutschlands. Internet: http://www.floraweb.de/ (6.1.2006). EBERT, G. (HRSG.) (1994): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs. Band 4, Nachtfalter II. Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe. EU-KOMMISSION (2006): Guidance document on the strict protection of animal species of community interest provided by the 'Habitats' Directive 92/43/EEC. Draft – Version 5 (April 2006). KORNDÖRFER F. (1992): Hinweise zur Erfassung von Reptilien. In: TRAUTNER J. (Hrsg): Arten- und Biotopschutz in der Planung: Methodische Standards zur Erfassung von Tierartengruppen [BVDL-Tagung Bad Wurzach, 9.-10. November 1991] – Ökologie in Forschung und Anwendung 5: 53-60. MÜLLER M.H. (2005): Das System des deutschen Artenschutzrechts und die Auswirkungen der Caretta-Entscheidung des EuGH auf den Absichtsbegriff des § 43 Abs. 4 BnatSchG. – Natur und Recht 27: 157-163. PETERSEN, B. ET AL. (2003): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Band 1: Pflanzen und Wirbellose, BfN Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69/Band 1. Bonn Bad Godesberg. PETERSEN, B. ER AL. (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Band 2: Wirbeltiere, BfN Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69/Band 2. Bonn Bad Godesberg. RECK, H. ET AL. (2001): Auswirkungen von Lärm und Planungsinstrumente des Naturschutzes. – Naturschutz und Landschaftsplanung 33, 145-149. FROELICH & SPORBECK i.A.v. Obersten Baubehörde, Bayerisches Staatsministerium des Inneren - Abt. Straßen- und Brückenbau (Stand 1/2015): Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
© Copyright 2024 ExpyDoc