Kleidergeld wird nicht gestrichen!

Kleidergeld wird nicht
gestrichen!
Gemeinsamer Erfolg von BdK und DPolG
Das Kleidergeld – die Reinigungs und
Instandsetzungspauschale – in Höhe von 4 € pro
Monat und die Entschädigung für das Tragen von
Zivilkleidung in Höhe von 18 € pro Monat werden nun
doch nicht gestrichen!
Regierungspolitiker, insbesondere der SPD Fraktion,
stehen zu ihrem Wort: Die Polizeizulage wird in der
Dienstrechtsreform wieder ruhegehaltsfähig ohne eine
Kompensation.
Vielen Dank für das Engagement an die SPD Politiker!
Die Kompensation wurde bereits in der Kleinen
Dienstrechtsreform durch den Wegfall der
Erfahrungsstufen erbracht.
Die GdP hatte bereits im Juli 2015 verkündet, die
Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage durch
Streichung der Kleidergelder erfolgreich errungen zu
haben. Wie kann man etwas als Erfolg feiern, das
unsere Einkommen schmälert und ungerecht ist?
Freiwillig geben wir doch grundsätzlich keinen Cent!
Anscheinend hat sich die GdP weit von der Basis
entfernt.
Wir haben in den Besoldungsgesprächen hart
verhandelt, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
wurde uns schon oft versprochen und wird nun mit der
Dienstrechtsreform 2016 wiederhergestellt.
DPolG
DEUTSCHE POLIZEIGEWERKSCHAFT
im DBB
Der jetzige Erfolg ist möglich weil 2 Gewerkschaften –
BdK und DPolG – an einem Strang ziehen, für
gemeinsame Ziele. Es geht auch anders!
18.12.2015
DEUTSCHE POLIZEIGEWERKSCHAFT
im Deutschen Beamtenbund (DPolG)
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Geschäftsführender Vorstand
Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 12, 47228 Duisburg
Telefon: (02065) 701482, Fax: (02065) 701483
E-Mail: [email protected]
www.dpolg-nrw.de