Kleidergeld wird nicht gestrichen! Gemeinsamer Erfolg von BdK und DPolG Das Kleidergeld – die Reinigungs und Instandsetzungspauschale – in Höhe von 4 € pro Monat und die Entschädigung für das Tragen von Zivilkleidung in Höhe von 18 € pro Monat werden nun doch nicht gestrichen! Regierungspolitiker, insbesondere der SPD Fraktion, stehen zu ihrem Wort: Die Polizeizulage wird in der Dienstrechtsreform wieder ruhegehaltsfähig ohne eine Kompensation. Vielen Dank für das Engagement an die SPD Politiker! Die Kompensation wurde bereits in der Kleinen Dienstrechtsreform durch den Wegfall der Erfahrungsstufen erbracht. Die GdP hatte bereits im Juli 2015 verkündet, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage durch Streichung der Kleidergelder erfolgreich errungen zu haben. Wie kann man etwas als Erfolg feiern, das unsere Einkommen schmälert und ungerecht ist? Freiwillig geben wir doch grundsätzlich keinen Cent! Anscheinend hat sich die GdP weit von der Basis entfernt. Wir haben in den Besoldungsgesprächen hart verhandelt, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wurde uns schon oft versprochen und wird nun mit der Dienstrechtsreform 2016 wiederhergestellt. DPolG DEUTSCHE POLIZEIGEWERKSCHAFT im DBB Der jetzige Erfolg ist möglich weil 2 Gewerkschaften – BdK und DPolG – an einem Strang ziehen, für gemeinsame Ziele. Es geht auch anders! 18.12.2015 DEUTSCHE POLIZEIGEWERKSCHAFT im Deutschen Beamtenbund (DPolG) Landesverband Nordrhein-Westfalen Geschäftsführender Vorstand Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 12, 47228 Duisburg Telefon: (02065) 701482, Fax: (02065) 701483 E-Mail: [email protected] www.dpolg-nrw.de
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