Aktueller Newsletter der DPolG Ausgabe 09/2015 Inhalt: Blitzmarathon geht die Puste aus Patrick Müller neuer Bezirksvorsitzender Starke Truppe Haushaltsentwurf 2016 Mehr Urlaub für Anwärterinnen und Anwärter Telearbeitplatz und Finanzamt Trierischer Volksfreund vom 01.10.2015 Dem Blitzermarathon geht die Puste aus (Trier) Das Personal wird weniger, die Arbeitsbelastung dagegen mehr, klagen die Polizeigewerkschaften und fordern die Politik zum Handeln auf. Eine Konsequenz: Die regelmäßigen landesweiten Kontrolltage wird es vorerst nicht mehr geben. Trier. Der letztjährige länderübergreifende Kontrolltag Interregio war ein voller Erfolg: Allein im Zuständigkeitsbereich des Trierer Polizeipräsidiums registrierten die über 120 eingesetzten Polizisten während der 24-stündigen Kontrolle rund 200 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Sechs mit Haftbefehl gesuchte Personen wurden festgenommen. 1,7 Millionen Überstunden Insgesamt wurden bei dem zwölften gemeinsamen Fahndungstag der Polizeien von RheinlandPfalz, Hessen, Baden-Württemberg und dem Saarland fast 20 000 Menschen und mehr als 16 000 Autos, Lastwagen, Schiffe, Züge und Flugzeuge kontrolliert. "Auch wenn der Aufwand hoch ist es lohnt, mit solchen Kontrolltagen gegen das Verbrechen vorzugehen", lobte nach einem der vorausgegangenen Kontrolltage der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD). In diesem und wohl auch im nächsten Jahr werden derartige Worte von Lewentz nicht zu hören sein. Denn Rheinland-Pfalz hat die regelmäßigen landesweiten Kontrolltage "bis auf weiteres" auf Eis gelegt, wie ein Sprecher des Mainzer Innenministeriums auf Anfrage unserer Zeitung sagte. Betroffen seien neben Interregio auch die Schwerlastverkehr-Kontrolltage, an denen speziell LKW und Busse unter die Lupe genommen werden. Auch der bundesweite Blitzmarathon im April nächsten Jahres wird wahrscheinlich abgesagt. Solche Großkontrollen sind personalintensiv. Heißt: Wenn sie nicht im normalen Dienst der Beamten sind, fallen Überstunden an. _______________________________________________________________________________________ DPolG - Mitgliederinformation Online Express 09/2015 Seite 1 Dabei schieben die rheinland-pfälzischen Polizisten schon jetzt einen Berg von 1,7 Millionen Überstunden vor sich her, kritisiert Benno Langenberger von der Polizeigewerkschaft DPolG. "Ein deutlicher Beweis, dass wir viel zu wenig Personal haben", sagt der rheinland-pfälzische Gewerkschaftsvorsitzende. Laut Langenberger wird sich die Personalnot noch zuspitzen, weil die Zahl der Ruheständler weiter zunehmen wird - von knapp 350 in diesem auf 460 im nächsten Jahr. Allerdings hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) unlängst angekündigt, dass wegen der aus der Flüchtlingskrise resultierenden angespannten Personalsituation 110 Polizisten freiwillig ein Jahr später in den Ruhestand gingen. "Das lindert den Schmerz, löst das Problem aber nicht, sondern zieht es nur hinaus", meint Gewerkschaftsfunktionär Benno Langenberger. Resultat des schleichenden Personalabbaus bei der rheinland-pfälzischen Polizei sei, dass die Beamten in vielen Dienststellen nur noch zu akuten Einsätzen ausrücken könnten und weniger gravierende Sachverhalte oft schon gar nicht mehr angefahren würden. "Von Prävention ganz zu schweigen", sagt Langenberger. Mit Sorge sehen die Polizeigewerkschaften, dass auch die Bereitschaftspolizei mehr und mehr ausgedünnt wird. Da viele Kräfte gebündelt werden, um den Zustrom an Flüchtlingen abzusichern, fehlt es an Einsatzkräften. "Bei einem großen Fußballspiel könnte es schon kritisch werden", so ein hochrangiger Polizeipraktiker. "Die rheinland-pfälzische Bereitschaftspolizei kann eigentlich keinem anderen Bundesland mehr aushelfen und auch nicht mehr auf Unterstützung von außen hoffen", meinte er weiter. Bei Großlagen wie Demonstrationen von Rechtsextremen, Besuchen hochrangiger Staatsgäste oder eben publikumsträchtigen Fußballspielen helfen sich die Einsatzkräfte der Bundesländer meist gegenseitig aus. Dies wird offenbar mehr und mehr schwieriger. DB Patrick Müller neuer Bezirksvorsitzender der DPolG Mainz Der 35 jährige Patrick Müller, Abwesenheitsvertreter des Dienstgruppenleiters bei der PI Bad Kreuznach, hat kommissarisch das Amt des Vorsitzenden des DPolG Bezirksverbandes Mainz übernommen und ist damit Chef der Kreisverbände Mainz, Bad Kreuznach und Alzey/Worms. Patrick Müller ist seit 1996 bei der rheinland-pfälzischen Polizei. Er ist stellvertretender Landesvorsitzender der JUNGEN POLIZEI und Mitglied im Personalrat der PD Bad Kreuznach. Er ist für euch erreichbar unter: patrick.mü[email protected] Starke Truppe Liebe Kolleginnen und Kollegen, die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen wissen es, und die jungen Kolleginnen und Kollegen werden es noch schmerzhaft erfahren, „Undank ist der Welten Lohn“ oder: Die Polizei hat in ihrem Alltag in der Regel nicht mit denen zu tun, die ihre Arbeit schätzen, sondern im Gegenteil, oft mit denen, die in der Polizei einen Gegner sehen. Und die Presse mag die Polizei auch oft nicht. Deshalb möchte ich euch diesen tollen Bericht aus „Die Zeit“ vom 17.09.2015, Nr. 38/2015, nicht vorenthalten. Den Tonbeitrag kann mach sich auch in der Sound-Cloud der Zeit anhören: _______________________________________________________________________________________ DPolG - Mitgliederinformation Online Express 09/2015 Seite 2 _______________________________________________________________________________________ DPolG - Mitgliederinformation Online Express 09/2015 Seite 3 Haushaltsentwurf 2016 – kein Grund zur Freude DPolG fordert Nachschlag beim Beförderungsbudget Es gibt keinen Grund den Haushaltsentwurf der Landesregierung für 2016 zu loben. Darin ist nichts Neues zu finden. An entscheidenden Punkten: Fehlanzeige. Dass 500 Polizeianwärter eingestellt werden sollen, war bekannt und kann nur der Anfang sein, alte Fehler zu korrigieren. Dass die Polizei technisch verbessert werden soll: Auch nicht neu. Dort wo Nachbesserung dringend notwendig wären, bei den Beförderungen: Nichts!. Deshalb fordert die DPolG einen kräftigen Nachschlag auf das bisherige Beförderungsbudget, damit unsere Kolleginnen und Kollegen auch in den Besoldungsgruppen bezahlt werden können, in denen sie arbeiten. Bei der enormen Arbeitsbelastung wäre das kein Geschenk sondern lediglich ein längst überfälliges Zeichen der Wertschätzung. Auch bei den hohen Einstellungszahlen darf 2016 nicht Schluss sein. „Wir müssen endlich weg von der unsäglichen Festlegung auf rund 9000 Polizistinnen und Polizisten und brauchen eine deutliche Erhöhung. Daran wird sich die neue Landesregierung messen lassen müssen“, betont Landesvorsitzender Benno Langenberger. Mehr Urlaub für Anwärterinnen und Anwärter Die Urlaubsverordnung legt fest, dass der jährliche Erholungsurlaub für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst 27 Arbeitstage beträgt. Im Rahmen der Tarifeinigung 2015 wurde der Anspruch auf Erholungsurlaub auf 28 Tage im Jahr festgelegt. Um zu gewährleisten, dass den verbeamteten Anwärterinnen und Anwärtern im Vergleich zu den beschäftigten Auszubildenden kein Nachteil entsteht, soll die Urlaubsverordnung angepasst werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf befindet sich in der Verbändebeteiligung. Im Vorgriff gibt es aber bereits für 2015 28 Urlaubstage für unsere Anwärterinnen und Anwärter. Das interessante Urteil Kosten für Telearbeitsplatz nicht von Steuer absetzbar Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 11. August 2015 (3 K 1544/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Aufwendungen für einen häuslichen Telearbeitsplatz auch von einer alleinerziehenden Mutter nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden können. Die Klägerin ist bei einer Verwaltungsbehörde beschäftigt. Nach ihrer Scheidung traf sie mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Telearbeit, um weiterhin in Vollzeit arbeiten und dennoch ihren minderjährigen Sohn zu Hause betreuen zu können. Nach dieser Vereinbarung musste sie nur vormittags im Büro anwesend sein und konnte am Nachmittag zu Hause arbeiten. Dort nutzte sie ihre private Büroeinrichtung, ihr Arbeitgeber stellte nur das Verbrauchsmaterial zur Verfügung und erstattete ihr dienstlich notwendige Telefon-, Fax- und Internetkosten. In ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin die Aufwendungen für ihren Telearbeitsplatz (1.518,61 €) als Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers geltend. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug mit der Begründung, dass der Klägerin auch im Verwaltungsgebäude ihres Arbeitgebers ein Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. _______________________________________________________________________________________ DPolG - Mitgliederinformation Online Express 09/2015 Seite 4 Klage und Einspruch der Klägerin blieben erfolglos. Zur Begründung verwies das FG auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), wonach die Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz im häuslichen Arbeitszimmer nur dann abzugsfähig seien, wenn dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Im vorliegenden Fall habe der Klägerin nicht nur vormittags, sondern auch an den Nachmittagen ein anderer Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten ihres Arbeitgebers zur Verfügung gestanden. Die Nutzung dieses Arbeitsplatzes sei auch nicht deshalb eingeschränkt gewesen, weil ihn im Bedarfsfall bzw. in Zeiten bestehender Raumnot auch andere Kolleginnen und Kollegen genutzt hätten. Daraus lasse sich nämlich nicht herleiten, dass der Arbeitsplatz auch dann einer anderen Kollegin bzw. einem anderen Kollegen zur Verfügung gestellt worden wäre, wenn sie – die Klägerin - ihn selbst hätte nutzen wollen. Ihr Einwand, sie arbeite zu Hause (auch) außerhalb der Dienstzeiten, habe ebenfalls keinen Erfolg. Es reiche aus, dass sie ihren Arbeitsplatz zu den üblichen Bürozeiten nutzen könne, wenn sie dies wolle. Dass sie alleinerziehende Mutter sei und ihren dienstlichen Arbeitsplatz wegen der Kinderbetreuung nicht nutzen könne, sei steuerrechtlich grundsätzlich unbeachtlich. Dabei handele es sich nämlich um private Gründe, auch wenn Ehe und Familie verfassungsrechtlich geschützt seien. Der Gesetzgeber habe speziell für Alleinerziehende eine Steuervergünstigung geschaffen (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24 b EStG). Diese Förderung, die auch die Klägerin erhalten habe, sei ausreichend, so dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Abzugsbeschränkung für das häusliche Arbeitszimmer ersichtlich seien. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. August 2015 (3 K 1544/13) DPolG: DIE Polizeigewerkschaft. Hol Dir die DPolG/JUNGE POLIZEI - Smartphone-App! Deutsche Polizeigewerkschaft Rheinland Pfalz im DBB (DPolG), Adam-Karrillon-Straße 62, 55118 Mainz, Telefon 06131-234488 [email protected] www.dpolg-rlp.de _______________________________________________________________________________________ DPolG - Mitgliederinformation Online Express 09/2015 Seite 5
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