Änderungen zum KHSG – Kürzungen vom Tisch

11.2015
das
Krankenhaus
Politik
Änderungen zum KHSG –
Kürzungen vom Tisch
A
ufatmen in den Kliniken: Die drastischen finanziellen
Kürzungen, die der Entwurf für die Krankenhausreform
2016 zunächst enthielt, sollen gestrichen werden. Die BundLänder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform hat sich Anfang Oktober auf zusätzliche Maßnahmen verständigt, um die
Versorgung im Krankenhaus zu verbessern.
„Die vorgesehenen Änderungen schaffen die Voraussetzungen für eine breite Akzeptanz der Reform in den Krankenhäusern“, erklärte dazu DKG-Präsident Thomas Reumann.
Mit den Änderungsanträgen werden deutliche Verbesserungen des Gesetzentwurfes umgesetzt. Dies sind im Einzelnen:
„ der Erhalt der Mittel aus dem Versorgungszuschlag durch
Überführung in einen unbefristeten Pflegezuschlag;
„ die vollständige Freistellung der Landesbasisfallwerte von
der absenkenden Berücksichtigung der Leistungsentwicklung (DRG- und Nicht-DRG-Bereich); Ziffer-5-Entgelte
(NUB, Zusatzentgelte) bereits ab 2016;
„ die vollständige Streichung der zunächst geplanten, neuen
Absenkungstatbestände für die Landesbasisfallwerte (Produktivität, Fehlbelegung, Verlagerungspotenzial);
„ die Verkürzung des Fixkostendegressionsabschlages auf
drei Jahre, die gesetzliche Festlegung der Ausnahmetatbestände, die Halbierung des Abschlags für „nicht mengenanfällige Leistungen“ sowie die Berücksichtigung von Leistungsrückgängen;
„ die Einführung einer zunächst unbefristeten Tarifausgleichsrate (Somatik und Psych-Bereich);
„ die vollständige Streichung des Investitionskostenabschlags
für ambulante Leistungen der Krankenhäuser (einschließlich Notfällen, § 116 b-Leistungen und Hochschulambulanzen);
„ die Befreiung stationärer Krankenhausleistungen für Asylbewerber vom Mehrerlösausgleich und vom Mehrleistungsabschlag (Akutkliniken und Psych-Einrichtungen);
„ die Stärkung der Kooperationsverpflichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung und Einbeziehung der DKG in die Verhandlungen zum EBM für ambulante Notfallleistungen im Bewertungsausschuss;
„ die Einbeziehung der Intensivstationen in das Pflegestellenförderprogramm;
„ die Verlängerung des Hygieneförderprogramms bis 2019;
„ der Verzicht auf die Ausweitung der Rückzahlungsverpflichtung von Psych-PV-Mitteln;
„ die Klarstellung, dass die Regelungen zur Prüfeinleitungsfrist sowie zur Aufwandspauschale für alle MDK-Abrechnungsprüfungen gelten, soweit sie von einer Krankenkasse
beauftragt wurden.
Wichtig sei vor allem, so DKG-Präsident Thomas Reumann,
dass die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen nicht weiter
verfolgt werden und dass die 500 Mio. € aus dem Versorgungszuschlag in den Krankenhäusern verbleiben. Mit der neu vorgesehenen Tarifausgleichsrate werde der Preis-Tarif-Schere
entgegengewirkt. Die Rahmenbedingungen für die Refinanzierung der Personalkosten würden deutlich verbessert. Auch
die Förderprogramme für die Einstellung von Pflegekräften
und Hygienepersonal seien wichtige Schritte zur Verbesserung der Personalsituation.
„Die Sicherung von ausreichendem, gut qualifiziertem und
motiviertem Personal ist eine zentrale Herausforderung für
die Krankenhäuser sowie Voraussetzung für Qualität und Patientenorientierung“, so Reumann.
Insgesamt wird die Finanzierung der laufenden Kosten
(Betriebskosten) der Krankenhäuser auf eine deutlich verbesserte Grundlage gestellt. Die jährlichen Vergütungsanpassungen werden von der Leistungsmengendegression freigestellt. Kliniken, die keine Leistungszuwächse haben, werden
nicht länger durch geminderte Landesbasisfallwerte belastet.
Die doppelte Degression, die zu geminderten Preisanpassungen auf der Landesebene und zu zusätzlichen Abschlägen
in den Kliniken führt, wird beendet. Bei der Verlagerung der
Fixkostendegression auf die Krankenhäuser, die zusätzliche
Leistungen vereinbart haben, sollen die Abschläge auf maximal drei Jahre begrenzt und erweiterte Ausnahmeregelungen
ins Gesetz aufgenommen werden.
Nicht weit genug gehen aus Sicht der Krankenhäuser die
vorgesehenen Änderungen bei der ambulanten Notfallversorgung. Doch ist der vorgesehene Verzicht auf den 10-prozentigen Investitionskostenabschlag bei den von den Krankenhäusern erbrachten ambulanten Notfallleistungen ein erster
Schritt zur Entlastung der Kliniken.
Ein wichtiges positives Signal für die Krankenhäuser sind
die Ausnahmen bei den Leistungen für Asylbewerber aus
Mehrerlösausgleichen und Mehrleistungsabschlägen.
Im Gesetzentwurf weiterhin vorgesehen sind die unangemeldeten Qualitätskontrollen durch den MDK sowie Qualitätsabschläge.
Auch die unzureichende Investitionsfinanzierung durch
die Länder bleibt bestehen. „Die Möglichkeiten der Krankenhäuser, ihre Leistungsfähigkeit zu sichern, Qualität und Patientensicherheit weiterzuentwickeln, werden damit in Zukunft auch in hohem Maße vom Investitionsverhalten der Länder abhängen“, mahnte der DKG-Präsident.
Die Änderungsanträge sollen am 4. oder 5. November
2015 in den Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht und beschlossen werden. Die abschließende Lesung
des Gesetzes im Bundestag ist für den 6. November 2015 geplant.
„
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Politik
11.2015
Krankenhausreform: Stimmen der Akteure
Lothar Riebsamen,
MdB (CDU), Mitglied
im Gesundheitsausschuss
Dr. Georg Nüßlein,
Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSUBundestagsfraktion
Foto: Lothar-Riebsamen.de
Foto: Georg Nüßlein
„Es gibt (…) ein systemimmanentes Problem, das uns die Krankenhäuser immer wieder einmal nicht ganz
zu Unrecht vorgehalten
haben, nämlich die Tarifschere. (…) Über die
Jahre hinweg musste
hier immer wieder einmal mit Notprogrammen nachgesteuert werden, wie zuletzt mit dem Versorgungszuschlag.
Diese Lücken (…) sind entstanden, und der Versorgungszuschlag, der ausläuft, hat hier geholfen. Deswegen ist es
richtig, ihn weiterlaufen zu lassen.
(…) Die Krankenhäuser, die nicht mehr Patienten versorgt haben als vereinbart, mussten für die bluten, die diese Mehrleistungen erbracht haben. Das war ungerecht.
Wir schaffen die doppelte Degression ab und helfen damit
in erster Linie den kleinen Krankenhäusern, vor allem im
ländlichen Raum. (…)
Letztlich kommt es auf die Träger vor Ort an. Es ist für
die Landräte, die Bürgermeister, die Ehrenamtlichen, Gemeinderäte und Kreisräte die größte Herausforderung, die
Entscheidung zu vertreten, wenn eine Abteilung oder gar
ein ganzes Krankenhaus geschlossen werden soll.“
Plenarsitzung am 16. Oktober 2015
Edgar Franke, MdB
(SPD), Vorsitzender des
Gesundheitsausschusses
Foto: spdfraktion.de, Susie
Knoll/Florian Jänicke
„In den letzten Monaten habe ich vielfältige
Gespräche mit Vertretern von Verwaltung
und Personal der Kliniken meines Wahlkreises geführt. Dabei
wurde die finanzielle
Ausstattung der Kliniken für die Personalkosten thematisiert. Diese Sorgen
habe ich sehr ernst genommen. Wir werden (…) den 2016
auslaufenden Versorgungszuschlag durch einen Pflegepersonalzuschlag ersetzen. (…) Diese Mittel sollen dazu
beitragen, dass die Kosten für Pflegepersonal zielgenauer
als bisher gedeckt werden. Denn gute Versorgung und
Pflege im Krankenhaus kann nur gelingen, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht.
(…) Qualitätszuschläge und -abschläge in der Praxis
umzusetzen, ist ein Riesenanspruch. Dabei darf eines
nicht passieren, nämlich dass das Ganze letztlich zu mehr
Bürokratieaufwand und Dokumentationspflichten führt.
Das ist ganz entscheidend. Darauf kommt es an.
(…) Mittlerweile gibt es seitens der Krankenhäuser gegenüber dem MDK eine sehr emotionale Haltung, manchmal nicht ganz unbegründet aufgrund der Erfahrungen,
die man damit gemacht hat. (…) Wir sollten uns im parlamentarischen Verfahren ganz präzise überlegen, ob wir
angesichts der Emotionalität, die im Raum steht, Gefahr
laufen möchten, das, was wir umsetzen wollen, nämlich
mehr Qualität im Krankenhausbereich, zu gefährden. Wir
müssen an dieser Stelle darüber nachdenken, ob das die
richtige Institution für die Prüfung der Qualität ist.“
Plenarsitzung am 2. Juli 2015
„Wir alle wissen, dass
die Arbeit der Pflegekräfte eine höhere Wertschätzung verdient. Wir
werden in Zukunft
nicht weniger, sondern
mehr Geld ausgeben.
Wir werden es nur
strukturiert ausgeben, für eine sinnvolle und moderne
Versorgungsstruktur; denn wir haben in einigen Krankenhäusern noch Strukturen der 70er-Jahre. Wir brauchen
aber Spezialisierungen.“
Plenarsitzung am 16. Oktober 2015
Foto: Dt. Bundestag: Thomas Trutschel/photothek.net
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das
Krankenhaus
Politik
Marina Kermer, MdB
(SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss
Foto: Deutscher Bundestag/Stella von Saldern
Wir legen einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vor, der von einer
breiten Mehrheit getragen wird: von den Ländern, den Regierungsfraktionen des Bundestages bis hin zu den
Krankenhäusern und
Gewerkschaften.
(…) Zwei Punkte des Krankenhausstrukturgesetzes
(sind) von herausragender Bedeutung. Beide werden wir
umsetzen: erstens die Stärkung von Qualität und Transparenz für die Patientinnen und Patienten und zweitens Verbesserungen für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern
als Voraussetzung für mehr Qualität.
Die Kliniken, die bereits auf gute Personalausstattung
in der Pflege gesetzt haben, werden gestärkt, aber auch
jene, die dies bisher nicht getan haben. Sie erhalten gemessen an ihrer Personalausstattung einen geringeren
Anteil. Damit können sie ihre Personalausstattung verbessern, um im Folgejahr einen anteilig höheren Zuschlag zu
erhalten. (…) Wir geben den Krankenhäusern und den
Ländern mit dem Krankenhausstrukturgesetz mehr Geld,
aber kontrolliert und gezielt. Die Krankenhäuser müssen
mit angemessener Bezahlung und guten Arbeitsbedingungen für das Geld sowie mit qualitativ guter Versorgung
geradestehen.
Plenarsitzung am 16. Oktober 2015
Hilde Mattheis, gesundheitspolitische
Sprecherin der SPDBundestagsfraktion
Foto: Tobias Pietsch
„Wir sind sehr zufrieden mit dem Erreichten. Insgesamt ist uns
damit eine der umfassendsten Krankenhausreformen seit Jahren
gelungen.
Der bisherige Versorgungszuschlag, dessen Abschaffung die Krankenhäuser kritisierten, wird vollständig in einen Pflegezuschlag
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11.2015
Maria Michalik (CDU/
CSU), gesundheitspolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Foto: Fotolima
„Wenn die Länder endlich ihren Verpflichtungen nachkommen
würden, würde sich
manches Problem nicht
ganz so stellen. Wir versuchen jetzt eine Lösung, die die Zuständigkeit der Länder bei der
Bedarfsplanung nicht
unterhöhlt.“
Im Interview mit Ärztezeitung vom 1. Oktober 2015
Wir alle zusammen, das Parlament und die Regierung,
müssen zwei Megatrends im Gesundheitsbereich bewältigen: (…) Auf der einen Seite die Ergebnisse und den Nutzen des medizinischen Fortschritts allen Patienten zugutekommen lassen und auf der anderen Seite den demographischen Wandel in einer älter werdenden Gesellschaft
(…) gestalten. Wir müssen somit auf der einen Seite dafür
sorgen, dass die Leistungen da sind, und auf der anderen
Seite dafür, dass das System für all die Beitragszahler, die
dieses System finanzieren, wirtschaftlich bleibt.
(…) Unser Ansatz ist deshalb genau der, dass wir auf
der einen Seite mehr Qualität einbringen, auch mit finanziellen Instrumenten wie Boni und Stimuli, die finanziell
wirken, und auf der anderen Seite die wohnortnahe Versorgung stärken.
Plenarsitzung am 16. Oktober 2015
umgewandelt. Dieser wird zielgerichtet jene Krankenhäuser fördern, die in der Vergangenheit oder mit dem beschlossenen Pflegestellenförderprogramm gezielt in Pflegekräfte investieren. Das ist ein gutes Signal für das Pflegepersonal und insbesondere die kommunalen Krankenhäuser. Sie haben versucht, mit einem hohen Anteil an
Pflegekräften „am Bett“ eine gute Versorgung zu sichern
und werden dafür nun belohnt. Wir sind sehr zufrieden
mit dem Erreichten. Die Krankenhäuser in der Region
werden durch die Ansätze – sei es Förderung des Pflegepersonals, hochwertiger Qualität der Leistungen und Verbesserung der Versorgung für alle Patientinnen und Patienten – gestärkt.“
Pressemitteilung am 5. Oktober 2015
11.2015
das
Krankenhaus
Politik
Karl Lauterbach, MdB
(SPD)
Foto: spdfraktion.de,
Susie Knoll/Florian Jänicke
„Zum einen geht es um
mehr Pflege, also um
das
Pflegeförderprogramm. Über die Höhe
kann man streiten; das
ist ganz klar. Ich mache
kein Geheimnis daraus,
dass ich mir hier eine
weitere
Aufstockung
gut vorstellen könnte. (…) Es gibt nichts, was man nicht
noch verbessern könnte. Aber ich glaube, dass wir insgesamt gemeinsam einen wichtigen Schritt in Richtung einer besseren Qualität und einer besseren Pflegeversorgung in unseren Krankenhäusern gehen.
Zum anderen geht es um mehr Qualität. Die Qualität
wird bei der Vergütung einzelner Krankenhäuser und bei
der Landeskrankenhausplanung berücksichtigt. Bei der
Landeskrankenhausplanung durfte sie bisher nicht be-
rücksichtigt werden, obwohl dies hoch sinnvoll gewesen
wäre. (…) Dieser Fehler wird jetzt endlich beseitigt. Das
neue Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im
Gesundheitswesen schafft dafür Daten, womit die Leistungen verglichen werden können.“
Plenarsitzung am 2. Juli 2015
Foto: Dt. Bundestag/Katrin Neuhauser
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16.11. - 19.11.2015
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Sieger beim
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