10 Forderungen zur Weiterentwicklung der

10 Forderungen zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung
Marburger Bund sieht dringenden Handlungsbedarf in der Krankenhauspolitik
Berlin, 10. Juli 2015 - Krankenhäuser müssen mit einer angemessenen Personalbesetzung
arbeiten und diese auch auf Dauer finanzieren können. „Eine sichere Behandlung ist
letztendlich nur dort möglich, wo das ärztliche und pflegerische Personal nicht über Gebühr
belastet wird“, heißt es im Koalitionsvertrag von Union und SPD.
Der Koalitionsvertrag findet in diesem Punkt die uneingeschränkte Unterstützung des
Marburger Bundes. Deshalb sieht der Marburger Bund dringenden Handlungsbedarf
insbesondere in folgenden Bereichen der Krankenhauspolitik:
 Vorgaben für eine ausreichende Personalausstattung erforderlich
Der Marburger Bund hat mehrfach auf den bestehenden Personalmangel in den deutschen
Krankenhäusern und dessen direkte Auswirkung auf die tägliche Patientenversorgung
hingewiesen. Der Personalbedarf im Krankenhaus wird sich zudem in den kommenden
Jahren weiter erhöhen. Bislang gibt es für den ärztlichen Dienst keine gesetzlichen Vorgaben
zur Personalausstattung. Lediglich Strukturvorgaben in der Krankenhausplanung oder in den
Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geben in einigen Bereichen
bereits eine personelle Mindestausstattung vor. Um die Ermittlung des adäquaten
Personalbedarfs auch im ärztlichen Bereich auf eine valide Grundlage zu stellen, schlägt der
Marburger Bund vor, dass Konzepte zur angemessenen Personalbesetzung im Krankenhaus
erarbeitet werden. Hierzu könnte zum Beispiel die geplante Einsetzung einer
Expertenkommission aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung auf alle
patientennahen Berufsgruppen im Krankenhaus erweitert werden.
 Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen gesetzlich verankern
Die gesetzlich vorgegebene Preisentwicklung der Krankenhäuser liegt seit Jahren unterhalb
der tatsächlichen Kostenentwicklung. Die Schere zwischen Tarifsteigerungen und
realisierbaren Zuwächsen der Landesbasisfallwerte geht immer weiter auseinander. Die
Deutsche Krankenhausgesellschaft kalkuliert mit einer für das Jahr 2015 aufsummierten
Unterfinanzierung des tarifbedingten Personalkostenzuwachses in Höhe von rund 2,5 Mrd.
Euro. Die jährliche Preisfindung auf Landesebene muss eine volle Refinanzierung der
Tariflohnsteigerungen ermöglichen, um eine adäquate Stellenbesetzung und damit
Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Erhalt der Qualität der medizinischen Versorgung
gewährleisten können. Dazu müssen Tarifergebnisse als wirtschaftliche Kosten für die
Refinanzierung von Personalkosten anerkannt werden.
 Personalentwicklungskosten zusätzlich vergüten
Die Fort- und Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte muss gerade angesichts der
demographischen Entwicklung ein wesentliches Anliegen des Gesundheitswesens bleiben.
Derzeit sind sie entweder gar nicht oder nur unzureichend in den DRG-Kalkulationen
abgebildet. Deshalb müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die eine entsprechende
Qualifizierung des Personals ermöglichen. Dies betrifft auch die Aufwendungen für die
ärztliche Weiterbildung. Eine substanzielle Weiterbildung zum Facharzt erfordert
umfangreiche zeitliche und personelle Ressourcen, die mit einem Vergütungssystem, das
auf kontinuierliche Verweildauerreduzierung gerichtet ist, nicht kompatibel sind. Deshalb
müssen diese Aufwendungen als Personalentwicklungskosten zusätzlich vergütet werden.
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 Personal von Bürokratie entlasten
Die ausufernde Bürokratie im Krankenhaus zieht mehr und mehr Personal-Kapazitäten in
den administrativen Bereich ab. Die regelmäßigen Mitgliederbefragungen des Marburger
Bundes haben ergeben, dass schon heute mehr als die Hälfte der Klinikärzte zwei Stunden
pro Tag mit Verwaltungstätigkeiten beschäftigt ist. Eine Entlastung von arztfremden
Tätigkeiten würde den Ärzten wieder mehr Zeit für die Patientenversorgung geben.
Möglichkeiten dazu existieren, ihre Realisierung scheitert jedoch auch an einer insgesamt zu
dünnen Personaldecke oder fehlender Infrastruktur.
 Fehlanreize des DRG-Systems korrigieren
Die Vergütung der stationären Behandlungen über rein leistungsorientierte Fallpauschalen
(DRG) führt zu Fehlentwicklungen, die korrigiert werden müssen. Das gilt insbesondere für
die betriebswirtschaftlichen Anreize zur weiteren Leistungsverdichtung auf Kosten des
Klinikpersonals. Ärzte und Pflege werden zunehmend als Produktionsmittel instrumentalisiert
und können ihren eigentlichen Auftrag am Patienten nicht mehr angemessen erfüllen. Dies
führt zunehmend zu ethischen Konflikten, der kurative, helfende Aspekt in der Medizin wird
immer weiter marginalisiert. Schon heute hält die Personalausstattung mit der
Leistungsverdichtung nicht Schritt. Eine Mitgliederumfrage des Marburger Bundes zeigt,
dass vollzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte im Durchschnitt 55 Stunden pro Woche
arbeiten. Jeder fünfte Klinikarzt ist sogar 60 bis 79 Stunden pro Woche im Dienst. Die große
Mehrheit der angestellten Ärzte würde gerne deutlich weniger arbeiten und wünscht sich
planbare, verlässliche Arbeitszeiten, um Beruf und Privatleben bzw. Beruf und Familie
besser miteinander vereinbaren zu können.
 Investitionskostenfinanzierung erfordert staatliches Handeln
Die Krankenhäuser leiden seit Jahren unter einer völlig unzureichenden
Investitionsfinanzierung der Länder, die nicht nur zu einem Aufschub dringender baulicher
Maßnahmen führt, sondern auch zu einer Zweckentfremdung betrieblicher Mittel.
Erforderlich ist daher eine gesetzlich verankerte Mindestförderung für den Substanzerhalt
und die Investition in moderne Strukturen in Höhe des tatsächlichen Bedarfs. Vom Bund und
den Ländern anerkannt und durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)
kalkulatorisch belegt, liegt der jährliche Investitionsbedarf derzeit bei rund 6 Mrd. Euro. Die
Bundesländer haben ihre Finanzmittel in den vergangenen Jahren jedoch insgesamt
kontinuierlich gekürzt. Mit derzeit bundesweit 2,7 Mrd. Euro Fördermitteln liegen sie weit
unter dem erforderlichen Investitionsbedarf. Die Versäumnisse der Länder werden auf dem
Rücken des Personals ausgetragen. Um zwingend notwendige Investitionen tätigen zu
können, müssen die Krankenhäuser vermehrt Einsparungen im laufenden Betrieb
vornehmen. Diese Mittel fehlen aber für die Patientenversorgung, für eine adäquate
Personalausstattung und für die Finanzierung der Personalkosten. Nach dem WIDO
Krankenhaus-Report 2015 steuerten die Krankenhäuser allein im Jahr 2013 rund 2 Mrd.
Euro aus den Betriebserlösen zum Erhalt des Anlagevermögens bei.
 Standortreduzierung allein ist keine Strukturverbesserung
Der Abbau von Kapazitäten führt nicht automatisch auch zur Strukturverbesserung. Es liegt
in der Planungshoheit der Länder, den Kapazitätsbedarf zu ermitteln und die Strukturen
darauf auszurichten. Ein bloßer Rückzug von Bund und Länder aus der Daseinsvorsorge auf
Grundlage behaupteter Überkapazitäten ist angesichts hoher Arbeitsbelastung und
überfüllter Notfallambulanzen das falsche Signal an die Beschäftigten in den
Krankenhäusern. Zunächst bedarf es einer Definition, was unter Überkapazität im Rahmen
einer bedarfsnotwendigen Versorgung zu verstehen ist. Ökonomische Betrachtungen
können dabei hilfreich sein. Wenn aber allein die „Rentabilität“ darüber entscheiden soll, wo
in Deutschland noch Krankenhäuser stehen dürfen, führt dies in eine Wartelistenmedizin.
Sofern tatsächlich ein Abbau von Kapazitäten geplant wird, sind Krankenhäuser, in die
Patientenströme umgeleitet werden, entsprechend finanziell und personell auszustatten. Der
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Marburger Bund unterstützt derartige Strukturveränderungen, soweit sie auf Grundlage
valider Erkenntnisse erfolgen.
 Rahmenbedingungen der ambulanten Notfallversorgung verbessern
Die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) beabsichtigte bessere
Kooperation der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenhäusern muss in der
Umsetzung zur Entlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern führen. Darüber
hinaus muss die ambulante Notfallversorgung den Krankenhäusern vollumfänglich
refinanziert werden. Dies umfasst auch die Kosten für eine angemessene
Personalausstattung. Ein Gutachten zur Fallkostenkalkulation und Strukturanalyse der DKG,
das im Februar 2015 vorgestellt wurde, zeigt, dass den Kosten für eine ambulante
Behandlung im Krankenhaus von durchschnittlich 126 Euro pro Patient ein Erlös von nur 32
Euro gegenüber steht. Entsprechend ist die personelle Ausstattung der Notaufnahmen
häufig auch auf ein Minimum reduziert. Die Absenkung des Investitionskostenabschlags von
10 auf 5 Prozent im Rahmen des GKV-VSG reicht hier nicht aus. Die Deutsche
Krankenhausgesellschaft geht von einer Kostenunterdeckung von 1 Mrd. Euro jährlich aus.
 Qualitätsorientierte Krankenhausplanung ist Aufgabe der Länder
Die Ausgestaltung und Umsetzung planungsrelevanter Qualitätskriterien liegt in der Hoheit
der Bundesländer. Die Länder haben eine bedarfsgerechte und flächendeckende
Versorgung sicherzustellen und die Einhaltung des jeweiligen Versorgungsauftrags zu
gewährleisten. Die Vorgabe von Kriterien sollte sich auf die Qualität der strukturellen
Voraussetzungen für die Erfüllung des Versorgungsauftrages eines Krankenhauses
konzentrieren, wie sie bereits in den Krankenhausgesetzen und Krankenhausplänen einiger
Bundesländer erfolgt. Mit der Krankenhausplanung stehen die Bundesländer auch in der
Verpflichtung, die Leistungsfähigkeit der Plankrankenhäuser sicherzustellen. Dies kann zum
Beispiel durch die Vorgabe von Mindestanforderungen an Kompetenz und Verfügbarkeit des
ärztlichen Dienstes, an apparativer und infrastruktureller Ausstattung etc. erfolgen. Dabei
sind die erforderlichen Finanzmittel zur Umsetzung von (zusätzlichen) Strukturmaßnahmen
sicherzustellen.
 Qualitätsoffensive geht nicht ohne Personaloffensive
Maßnahmen zur Qualitätssicherung müssen auf die Sicherung und Verbesserung der
Patientenversorgung gerichtet sein. Die Entwicklung und der Einsatz von Qualitätskriterien
dürfen auf keinen Fall als Mittel zur Behebung von Finanzierungsproblemen oder zur
Strukturbereinigung missbraucht werden. Wo die Qualität nicht stimmt, reicht es daher nicht,
einfach die Bezahlung zu verschlechtern. Ein hoher Qualitätsstandard erfordert Qualifikation
und personelle Ressourcen. Eine vernünftige Qualität medizinischer und pflegerischer
Leistungen kann nur mit einer vernünftigen Personalausstattung einhergehen. Wer also
tatsächlich die medizinischen Versorgung der Bevölkerung sichern und verbessern will, sollte
eine Personaloffensive starten.
Nur wenn alle diese Punkte hinreichend berücksichtigt werden, kann sich die heute vielfach
unsichere Finanzlage etlicher Krankenhäuser in eine verlässliche Planungsgrundlage
wandeln. Darauf haben Patienten, Beschäftigte und Träger gleichermaßen Anspruch.
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