Sperrfrist: 25.02.2016, 18.30 Uhr! Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. Mitteilung an die Presse KGSH zum Krankenhausstrukturgesetz Krankenhausreform löst grundlegende Probleme der Kliniken nicht Kiel, 25.02.2016 - "Die grundlegenden Probleme der Krankenhäuser werden mit dem kürzlich in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz nicht gelöst", so das Resümee der Vorsitzenden der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH), Petra Thobaben, im Rahmen des heutigen Parlamentarischen Abends der KGSH im Landeshaus in Kiel. "Insbesondere fehlende Finanz- und Investitionsmittel sowie steigende Bürokratie gefährden die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", führt Thobaben als Hauptkritikpunkte an der Krankenhausreform an. Positiv bewertet Thobaben eine weitere, allerdings geringe, Annährung der Landesbasisfallwerte an den Bundesbasisfallwert sowie die erneute Einführung einer Tarifrate. Beides ändere jedoch nichts an dem inzwischen auf über 500 Mio. Euro angewachsenen Investitionsstau in den Kliniken in Schleswig-Holstein. Diese seit Jahren mangelhafte Investitionsförderung habe nicht nur zu baulichem Substanzverlust in vielen Krankenhäusern geführt, sondern erschwere optimale Klinikabläufe und verhindere dringend erforderliche Modernisierungen im Bereich Medizintechnik. Dieses Thema hätten Bund und Länder bei der Krankenhausreform gänzlich ausgespart. An der Unterfinanzierung ändere sich damit nichts. Wie das mit der im gleichen Atemzug ausgerufenen "Qualitätsoffensive in den Krankenhäusern" einhergehen solle, ist für Thobaben ein Rätsel. Weitere Auskünfte: Ulrike Petersen 0 431 / 88 105 11 0171 / 615 58 39 www.kgsh.de "Gerade in diesen Tagen müssen wir einmal mehr befürchten, daß das Land seiner Verantwortung bei der Investitionsförderung nicht nachkommt und sogar für die Kliniken gedachte Mittel in andere Bereiche abzweigt”, ergänzt Bernd Krämer, Geschäftsführer der KGSH. So könnte die Landesregierung aus dem Sonderinvestitionsprogramm "IMPULS 2030" bereits in diesem Jahr für die Investitionen der Krankenhäuser 50 Mio. Euro zusätzlich bereitstellen. Dieses Geld kann aber nur fließen, wenn die Kreise und kreisfreien Städte 25 Mio. Euro beisteuern. Angesichts der angespannten Finanzlage vieler Kommunen sei eine entsprechende Kofinanzierung aber eher unwahrscheinlich. “Mit einer zügig auf den Weg gebrachten Gesetzesinitiative könnte die Landesregierung aber dennoch den Weg für diese dringend benötigten Mittel an die Krankenhäuser frei machen”, mahnt Krämer die politisch Verantwortlichen zum Handeln. Feldstraße 75 Telefon (04 31) 88 105- 0 Internet www.kgsh.de 24105 Telefax (04 31) 88 105- 15 E-Mail [email protected] Kiel Sperrfrist: 25.02.2016, 18.30 Uhr! Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. “Nur unter dieser Voraussetzung werden die Kliniken die hohe Qualität ihrer Leistungen, die sie mit viel Engagement und großem finanziellem wie personellem Aufwand erreicht haben, auch künftig aufrecht erhalten können. Für die Krankenhäuser in SchleswigHolstein steht dabei außer Frage, dieses hohe Niveau unbedingt halten zu wollen. Dafür müssen der Bund und das Land jedoch gleichermaßen für faire und finanziell auskömmliche Rahmenbedingungen sorgen. Anderenfalls ist jede noch so gut gemeinte “Qualitätsoffensive in den Krankenhäusern” von vornherein zum Scheitern verurteilt. Denn nur fordern, ohne zu fördern, geht nicht ”, stellt Thobaben abschließend fest. • Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH) ist der Verband der Krankenhausträger in Schleswig-Holstein. Sie besteht seit 1947 in der Rechtsform des eingetragenen Vereins mit Sitz in Kiel. Sie repräsentiert 82 Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken in Schleswig-Holstein mit knapp 20.000 Betten. Rund 37.000 Mitarbeiter der verschiedensten Berufe beziehen ihr Einkommen von den in der KGSH zusammengeschlossenen Krankenhäusern. Mehr als 600.000 Patienten jährlich werden hier umfassend stationär behandelt. Aufgabe der KGSH ist es, die Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken in allen Fragen, die das Gesundheitswesen betreffen, zu beraten, sie in den Verhandlungen mit den Kostenträgern zu unterstützen, ihre Interessen wahrzunehmen, sie zu informieren und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Kliniken zu schulen. Über diese Leistungen hinaus nimmt die KGSH zahlreiche Aufgaben wahr, die ihr gesetzlich übertragen wurden. Feldstraße 75 Telefon (04 31) 88 105- 0 Internet www.kgsh.de 24105 Telefax (04 31) 88 105- 15 E-Mail [email protected] Kiel
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