Stand der Umsetzung des Krankenhausrahmenplans

Umsetzung des Krankenhausplans NRW (Stand Juli 2015)
Gesundheitsministerin Barbara Steffens zur notwendigen Steuerung durch den
Krankenhausrahmenplan allgemein:
„Die Umsetzung des Krankenhausplans geht zwar nicht so schnell voran, wie wir es gehofft
hatten, dafür finden die regionalen Planungsprozesse aber zum Teil in einer sehr von
Aufbruch getragenen Stimmung statt. Im Grundsatz sind die Rückmeldungen von
Krankenhäusern und Kassen auf unseren Krankenhausplan überwiegend sehr positiv. So
wie sich der Versorgungsbedarf der Bevölkerung wandelt, müssen auch die Kapazitäten der
Krankenhäuser verändert werden. Sowohl aus gesundheitspolitischen wie aus
wirtschaftlichen Gründen. Ziel ist es, die vorhandene qualitativ hochwertige stationäre
medizinische Versorgung auch künftig bedarfs- und patientengerecht sicherzustellen.
Die in etlichen Regionen vergleichsweise hohe Krankenhausdichte in NRW ermöglicht
einerseits eine gute Versorgung, andererseits kann sie aber auch zu Konkurrenzen und
Fehlsteuerungen führen. Für die Patientinnen und Patienten ist es besser, wenn
Krankenhäuser einer Region sich vernetzen, sich jeder auf andere fachliche Schwerpunkte
konzentriert und nicht jedes Haus alles anbietet. Zu oft haben wir in Ballungsräumen noch
ein Nebeneinander gleichartiger Therapien und Fachgebiete anstelle einer Konzentration auf
die jeweiligen Stärken.
Überall alles anzubieten kann bei geringen Fallzahlen nie kostendeckend und erst recht nicht
gewinnbringend geschehen. Dies geht dann zu Lasten der Qualität und zu Lasten der
Beschäftigten. Deswegen geht es nur mit Spezialisierung und Kooperationen.
Insbesondere kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum können sich zum Beispiel über
moderne Telekommunikationsmittel so vernetzen, dass sie in der Lage sind, das Know-how
der größeren Krankenhäuser nutzbringend für Patientinnen und Patienten abzurufen. Sie
können im Verbund bei jedem Patienten die Diagnosen und notwendigen Therapiewege
gemeinsam diskutieren und zusammen entscheiden, welches Haus im Verbund dieses für
genau den Patienten am besten leisten kann.
Plankrankenhäuser sind zwar Wirtschaftsbetriebe, haben aber im Auftrag der Länder die
stationäre medizinische Versorgung sicher zu stellen. Daher können sie nicht frei am Markt
agieren, sondern müssen die Bedarfe der Patientinnen und Patienten vor Ort auch nach den
Vorgaben der Krankenhausplanung bedienen. Das heißt, dass sie im Einzelfall als
Maximalversorger auch weniger wirtschaftliche Angebote vorhalten müssen. Nur
Gewinnmaximierung ist hier fehl am Platz.
Ministerin Steffens zur Notwendigkeit, die Versorgung auch qualitativ zu steuern:
„Mit unserem neuen Geriatrie-Konzept geben wir eine Antwort auf die Herausforderungen
des demographischen Wandels. Wer 75 Jahre oder älter ist, muss bei der Aufnahme ins
Krankenhaus gezielt auf altersspezifische Erkrankungen untersucht werden. Ergeben sich
Hinweise etwa auf ein vermindertes Erinnerungsvermögen, eine Häufung von Krankheiten
oder Unterstützungsbedarfe im Alltagsleben, muss der geriatrische Versorgungsbedarf in
weiteren Untersuchungen – im Rahmen eines so genannten „Assessments“ – genauer
abgeklärt werden.
Generell soll durch eine engere Zusammenarbeit der medizinischen Fachbereiche – wie
etwa Geriatrie, Innere Medizin und Neurologie – eine optimale Behandlung älterer Menschen
gewährleistet werden. Die engere Zusammenarbeit sich ergänzender medizinischer
Fachbereiche in der Form geriatrischer Versorgungsverbünde nimmt inzwischen im
gesamten Land durch regionale Planungsverfahren immer konkretere Formen an. Das
Geriatrie-Konzept hat sehr positive Aufnahme in der Krankenhauslandschaft in NRW
gefunden. An diesem Beispiel zeigt sich, wie sich mit qualitativen Vorgaben eine
zukunftsfähige Versorgung gesteuert werden kann.“
Weitere Informationen:
Der Krankenhausplan NRW 2015 geht aufgrund von Berechnungen und
Expertenbewertungen auf der Basis der bisherigen Entwicklung von einer Reduzierung der
Bettenzahl in den rund 380 Krankenhäusern in NRW von rund 124.000 auf rund 114.000
Betten aus. Der geringere Bedarf an Betten ergibt sich hauptsächlich dadurch, dass mehr
Behandlungen ambulant durchgeführt werden und die Behandlungsdauer sich erheblich
verkürzt hat. Festlegungen über Bettenzahlen für einzelne Krankenhäuser enthält der
Krankenhausplan 2015 nicht.
Bei der angegebenen Bettenreduzierung handelt es sich um eine reine Prognosezahl. Am
Ende entscheidet die konkrete Situation vor Ort und das Kriterium der Sicherstellung einer
qualitativ hochwertigen flächendeckenden Versorgung darüber, wie viele Betten es
tatsächlich wo geben wird. Die konkrete Umsetzung der Versorgungsplanung im Rahmen
des neuen Krankenhausplans erfolgt in direkten Verhandlungen zwischen
Krankenhausträgern und Krankenkassen jeweils für die individuelle Situation vor Ort. Die
Ergebnisse werden nach Abschluss der Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und
Kassen von den Bezirksregierungen geprüft und am Ende bei erreichter
Genehmigungsfähigkeit abschließend vom Ministerium entschieden.