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Fragwürdiges Urteil des BGH
Kunde bekommt BU-Rente trotz absichtlicher falscher
Gesundheitsangaben
Hat ein Kunde selbst dann Anspruch auf BU-Rente, wenn er bei der Antragstellung absichtlich bei den
Gesundheitsfragen schummelt? So sieht es aus. Zumindest hat der BGH das zuletzt in einem Urteil
bestätigt. Welche Folgen hat das für den Markt? Versicherungsmakler Matthias Helberg geht auf einige
Konsequenzen ein und plädiert für eine BU ohne Gesundheitsfragen aber mit zehn Jahren Wartezeit.
Macht ein Kunde beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) falsche oder
unvollständige Angaben, kann ihn das auch Jahre später noch seinen Versicherungsschutz kosten.
Unklar war dabei bisher, wie lange das gilt. Dazu hat der Bundesgerichtshof Ende 2015 ein Urteil
gefällt.
Urteil des BGH zur Zehn-Jahres-Frist
In dem Fall ging es um einen Mann, der beim Antragstellen Fragen zu Vorerkrankungen verneint hatte,
obwohl er zu dem Zeitpunkt schon seit vielen Jahren an Morbus Parkinson litt. Sechseinhalb Jahre
später war er berufsunfähig. Einen entsprechenden Leistungsantrag stellte er knapp zehn Jahre nach
Abschluss der BU. Weitere vier Monate später wollte die Versicherung wegen arglistiger Täuschung
den Vertrag anfechten. Die Witwe des inzwischen verstorbenen Mannes ging daraufhin vor Gericht.
Der BGH stellte sich auf die Seite der Witwe (Aktenzeichen IV ZR 277/14). Die Begründung der Richter:
Die Zehn-Jahres-Frist sei verstrichen und zwar auch ausdrücklich, obwohl die Berufsunfähigkeit bereits
vorher eingetreten gewesen sei.
Was heißt das nun?
Versicherungsmakler Matthias Helberg schreibt dazu in seinem Blog: „Ich bin mir sicher, dass viele
Versicherer schon überlegen, welche Konsequenzen sie aus diesem BGH-Urteil ziehen sollen.
Schließlich sieht es nun so aus, dass ein Kunde, der die ersten zehn Jahre nach Abschluss seiner BU
‚übersteht‘, selbst dann noch einen Leistungsanspruch haben kann, wenn er absichtlich und bewusst
bei Antragstellung getäuscht hat – und sogar dann, wenn er bereits nach dem fünften und vor dem
zehnten Jahr seit Abschluss berufsunfähig geworden ist.“
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Kritisch sieht der Experte das Urteil zum einen aus Sicht der redlichen Kunden. Für sie sei das Urteil ein
Schlag ins Gesicht. Zum anderen sei es auch aus Sicht der Vermittler schwierig: „Wie sollen
Versicherungsvermittler ihre Interessenten nun noch davon überzeugen, sich den ganzen Stress mit der
Aufarbeitung der Gesundheitshistorie zu machen und bei Antragstellung alles korrekt anzugeben, wenn
sie auch gleich alle Fragen zu Vorerkrankungen verneinen könnten und ‚nur‘ zehn Jahre durchhalten
müssen?“
BU-Versicherer müssen handeln
Es sei Zeit für ein offensives Vorgehen seitens der BU-Versicherer. Helberg plädiert dabei für eine BU
mit zehn Jahren Wartezeit ohne Gesundheitsprüfung. Die Vorteile lägen auf der Hand: Der Abschluss
sei leichter und weniger aufwendig für Kunden und Vermittler, sie sei eine gute Alternative für junge
Leute, Schüler, Studenten, Azubi und Berufsanfänger. Alle Beteiligten wüssten außerdem, woran sie in
den ersten zehn Jahren sind, die Versicherer stünden zehn Jahre nicht im Risiko – außer bei einer
unfallbedingten BU und sie könnten zehn Jahre könnten erstmal schön Beiträge kassieren.
Dieser Artikel erschien am 09.03.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/fragwuerdiges-urteil-des-bgh-kunde-bekommt-bu-rente-trotz-absichtlicher-falscher-gesundheitsangaben-1457512028/
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