Organisation Teilnahmegebühr 590,– € netto (702,10 € brutto) Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung. Anmeldung im Internet unter www.versicherungsforum.de Web-Code: VF404 Rabatt Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr. Veranstaltungsort Hilton Cologne Hotel Marzellenstraße 13 – 17 50668 Köln Telefon: 0221 13071-2300 Fax: 0221 13071-6030 E-Mail: res.cologne @ hilton.com Das Hilton Cologne befindet sich im Stadtzentrum von Köln und verfügt über eine Hotelgarage und einen Parkservice. Die Gebühr beträgt für 24 Stunden 26,– €, jede anschließende Stunde wird mit 3,20 € berechnet. Geben Sie den Web-Code unter www.versicherungsforum.de ein. Informieren Sie sich oder sichern Sie sich sofort Ihre Teilnahme. Der Regress des Sachversicherers – und dessen Abwehr durch den Haftpflichtversicherer 29. September 2016 Hilton Cologne Hotel, Köln Tageskonferenz Die Teilnehmer des Seminars erhalten die im Herbst 2015 erschienene, 6. Auflage des Standardwerkes „Der Regress des Sachversicherers“ von Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, das rund 650 Seiten umfasst. Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. §15 FAO* FAO-Stunden: 6 anrechnungsfähig Übernachtung Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (139,– € inkl. gesetzl. MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück und zzgl. Kulturförderabgabe) steht zum Abruf bis 31.08.2016 unter dem Stichwort „VersicherungsForum – Regress“ zur Verfügung. gut beraten: 8 WB-Punkte Anmeldung VersicherungsForum der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH Wilhelmstraße 43 g –i 10117 Berlin Dipl.-Ing Axel Opp ö. b. u. v. Sachverständiger für elektrische und elektronische Systeme; Inhaber der IGO Ingenieurgesellschaft Opp GmbH und CEO der IGS Ingenieurgesellschaft für Schadenanalyse AG, Trier Ansprechpartnerin Dr. Martin Alexander, LL. M. Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte und Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln Julia Büchel Telefon: 030 2020-5087 Telefax: 030 2020-6650 Internet:www.versicherungsforum.de E-Mail:[email protected] Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther (auch Moderation) Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte und Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln * Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. www.versicherungsforum.de Der Regress des Sachversicherers – und dessen Abwehr durch den Haftpflichtversicherer Im Bereich der Sachversicherung ist eine konsequente Erkennung, Prüfung und Durchsetzung von Regressansprüchen von enormer Bedeutung. Gleichermaßen gilt dies umgekehrt für den Haftpflichtversicherer bei der Anspruchsabwehr. Einen Schwerpunkt bildet daher die Vorstellung der über das gesamte Haftungsrecht verteilten Rechtsprechung des zurückliegenden Jahres und die sich hieraus ergebenden positiven und negativen Folgen für den regressierenden Sach- bzw. den Anspruch abwehrenden Haftpflichtversicherer. Ein weiterer Fokus wird auf die deckungsrechtlichen Einwände der Haftpflichtversicherer gelegt, wie sie in den typischen Regresskonstellationen in Betracht kommen können. Als technisches Sonderthema werden die Regressmöglichkeiten bei Überspannungsschäden behandelt. Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion. Zielgruppe Die Tageskonferenz richtet sich an Abteilungs-, Gruppenleiter und Mitarbeiter von Sachversicherungs- und Haftpflichtversicherungsunternehmen sowie an Versicherungsvermittler und -makler, Versicherungsnehmer, Schadenregulierer, externe Regulierungsbüros, Sachverständige und Rechtsanwälte. Tagungsunterlagen Die Teilnehmer des Seminars erhalten umfangreiche Tagungsunterlagen in Form der Vortragsunterlagen der Referenten, sowie einen Ordner mit der behandelten Rechtsprechung. Ferner erhalten die Teilnehmer die aktuelle 6. Auflage des Standardwerks „Der Regress des Sachversicherers“ von Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, das rund 650 Seiten umfasst. Die Seminarunterlagen erhalten die Teilnehmer neben einer gedruckten Version auch in einer elektronischen Fassung, die per E-Mail nach der Veranstaltung übersandt wird. Programm 29. September 2016 09: 00 Uhr Empfang und Ausgabe der Tagungsunterlagen Kaffee und Tee 09: 30 Uhr Begrüßung und Einführung Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther 09: 35 Uhr Rechtsprechung zum Regress des Sachversicherers 2015/2016 – Teil 1 g Feuerregressverzichtsabkommen – es war einmal g Mietsachschäden – unbeschränkter Regress des Mietausfallschadens (OLG München, Urteil 07.08.2015; BGH, Beschluss 08.06.2016) g Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruches (Brand bei Sammelunterkunft: AG Sammelunterkunft, Urt. 28.1.2015; Niederschlagswasser vom Nachbargrund: BGH, Urteil 12.06.2015; weitere Fälle BGH, Urteil 18.12.2015; LG Saarbrücken, Urteil 19.05.2016) g Gefährdungshaftung bei Brandschaden durch Kfz (OLG Naumburg, Urteil 24.11.2015) g Haftungsmaßstab bei Gefälligkeit bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung (wichtig: BGH, Urteil 26.04.2016 mit krit. Anm. Günther r+s 2016, Heft 8) g Mitverschulden (Nichteinhaltung von Brandschutzvor schriften: OLG Frankfurt/M., Urteil 22.9.2015) Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther 11:15 Uhr Kaffeepause 11: 30 Uhr Rechtsprechung zum Regress des Sachversicherers 2015/2016 – Teil 2 g Handwerkerregress (Fehlen von Prüfprotokollen: OLG Köln, Urteil 7.5.2015; Einbau fehlerhafter Einbruchmeldeanlage: BGH, Beschluss, 28.01.2016; Haftung bei einander aufbauenden Gewerken: OLG Düsseldorf, Urteil 17.04.2015) g Haftung bei Explosionen (Fliegerbombenfall: OLG Köln, Urteil 22. 12.2015 mit abl. Besprechungsaufsatz Günther/Voll, r+s 2016, 277) g Kinderbrandstiftung (OLG Hamm, Beschluss 16.02.2016) g Haftung des Aufsichtspflichtigen (Heimunterbringungsfall: OLG Köln, Urteil 5.1.2015 g Arbeitnehmerhaftung – beschränkte und unbeschränkte Haftung (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil 31.03.2015) g Verjährungsfragen (BGH, Urteil 02.06.2016; BGH, Beschluss 17.02.2016 OLG Schleswig, Urteil 26.8.2015) Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther 13:0 0 Uhr Mittagessen 14: 00 Uhr Haftungs- und deckungsrechtliche Einwendungen des Haftpflichtversicherers g Umfang des versicherten Risikos bei Betrieben g Begriff des Schadenereignisses in der Haftpflicht versicherung (z. B. Fliesenarbeitenfall, LG Hannover, Urteil 18.03. 2015) g Aktuelle Rechtsprechung zu Risikoausschlüssen (z. B. BGH, Urteil 28.10.2015; Hanfplantagenfall: OLG Köln Beschluss 01.03.2016; Benzinklausel: OLG Hamm, Urteil 02.10.2015, Schimikowski, r+s 2016, 14; Drogendeliriumfall: LG Dortmund, Urteil22.10.2015) g Direkter Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer (OLG Köln, Urteil 21.05.2015; BGH, Urteil 07.04.2016 zu Insolvenz des haftpflichtversicherten Schädigers) g Abtretung des Deckungsanspruches (BGH, Urteil 20.04.2016) g Exkurs: Anforderungen an den Nachweis eines kausalen Produktfehlers Dr. Martin Alexander, LL. M. 15:15 Uhr Kaffeepause 15: 30 Uhr Regress nach Überspannungsschäen g Ursache der Schäden g Was kann regressiert werden? g Warum ist die Beweisführung einfacher als z. B. bei Brandschäden? g Gesetzliche und technische Vorgaben Dipl.-Ing. Axel Opp 17: 00 Uhr Ende der Veranstaltung Programmänderungen bleiben vorbehalten.
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