Anmeldung sowie weitere Informationen zum Programm

Organisation
Teilnahmegebühr
590,– € netto (702,10 € brutto)
Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen und die
Bewirtung während der Veranstaltung.
Anmeldung im Internet unter
www.versicherungsforum.de
Web-Code: VF404
Rabatt
Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der
dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 %
Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
Veranstaltungsort
Hilton Cologne Hotel
Marzellenstraße 13 – 17
50668 Köln
Telefon: 0221 13071-2300
Fax: 0221 13071-6030
E-Mail: res.cologne @ hilton.com
Das Hilton Cologne befindet sich im Stadtzentrum von Köln und verfügt
über eine Hotelgarage und einen Parkservice.
Die Gebühr beträgt für 24 Stunden 26,– €, jede anschließende
Stunde wird mit 3,20 € berechnet.
Geben Sie den Web-Code unter www.versicherungsforum.de ein.
Informieren Sie sich oder sichern Sie sich sofort Ihre Teilnahme.
Der Regress des Sachversicherers – und dessen
Abwehr durch den
Haftpflichtversicherer
29. September 2016
Hilton Cologne Hotel, Köln
Tageskonferenz
Die Teilnehmer des Seminars erhalten die im Herbst
2015 erschienene, 6. Auflage des Standardwerkes
„Der Regress des Sachversicherers“ von Prof. Dr.
Dirk-Carsten Günther, das rund 650 Seiten umfasst.
Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. §15 FAO*
FAO-Stunden: 6 anrechnungsfähig
Übernachtung
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes
Zimmerkontingent (139,– € inkl. gesetzl. MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück
und zzgl. Kulturförderabgabe) steht zum Abruf bis 31.08.2016 unter dem
Stichwort „VersicherungsForum – Regress“ zur Verfügung.
gut beraten: 8 WB-Punkte
Anmeldung
VersicherungsForum
der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH
Wilhelmstraße 43 g –i
10117 Berlin
Dipl.-Ing Axel Opp
ö. b. u. v. Sachverständiger für elektrische und
elektronische Systeme; Inhaber der IGO Ingenieurgesellschaft Opp GmbH und CEO der IGS Ingenieurgesellschaft für Schadenanalyse AG, Trier
Ansprechpartnerin
Dr. Martin Alexander, LL. M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner
BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte
und Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln
Julia Büchel
Telefon: 030 2020-5087
Telefax: 030 2020-6650
Internet:www.versicherungsforum.de
E-Mail:[email protected]
Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther (auch Moderation)
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner
BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte
und Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln
* Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch
einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
www.versicherungsforum.de
Der Regress des Sachversicherers – und dessen
Abwehr durch den Haftpflichtversicherer
Im Bereich der Sachversicherung ist eine konsequente Erkennung,
Prüfung und Durchsetzung von Regressansprüchen von enormer Bedeutung. Gleichermaßen gilt dies umgekehrt für den Haftpflichtversicherer
bei der Anspruchsabwehr.
Einen Schwerpunkt bildet daher die Vorstellung der über das gesamte
Haftungsrecht verteilten Rechtsprechung des zurückliegenden Jahres
und die sich hieraus ergebenden positiven und negativen Folgen für den
regressierenden Sach- bzw. den Anspruch abwehrenden Haftpflichtversicherer.
Ein weiterer Fokus wird auf die deckungsrechtlichen Einwände der
Haftpflichtversicherer gelegt, wie sie in den typischen Regresskonstellationen in Betracht kommen können.
Als technisches Sonderthema werden die Regressmöglichkeiten bei
Überspannungsschäden behandelt.
Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion.
Zielgruppe
Die Tageskonferenz richtet sich an Abteilungs-, Gruppenleiter und
Mitarbeiter von Sachversicherungs- und Haftpflichtversicherungsunternehmen sowie an Versicherungsvermittler und -makler, Versicherungsnehmer, Schadenregulierer, externe Regulierungsbüros, Sachverständige und Rechtsanwälte.
Tagungsunterlagen
Die Teilnehmer des Seminars erhalten umfangreiche Tagungsunterlagen
in Form der Vortragsunterlagen der Referenten, sowie einen Ordner mit
der behandelten Rechtsprechung. Ferner erhalten die Teilnehmer die
aktuelle 6. Auflage des Standardwerks „Der Regress des Sachversicherers“ von Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, das rund 650 Seiten umfasst.
Die Seminarunterlagen erhalten die Teilnehmer neben einer gedruckten
Version auch in einer elektronischen Fassung, die per E-Mail nach der
Veranstaltung übersandt wird.
Programm 29. September 2016
09: 00 Uhr Empfang und Ausgabe der Tagungsunterlagen
Kaffee und Tee
09: 30 Uhr Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther
09: 35 Uhr Rechtsprechung zum Regress des
Sachversicherers 2015/2016 – Teil 1
g Feuerregressverzichtsabkommen – es war einmal
g Mietsachschäden – unbeschränkter Regress des
Mietausfallschadens (OLG München, Urteil 07.08.2015;
BGH, Beschluss 08.06.2016)
g Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruches
(Brand bei Sammelunterkunft: AG Sammelunterkunft,
Urt. 28.1.2015; Niederschlagswasser vom Nachbargrund:
BGH, Urteil 12.06.2015; weitere Fälle BGH, Urteil 18.12.2015;
LG Saarbrücken, Urteil 19.05.2016)
g Gefährdungshaftung bei Brandschaden durch Kfz
(OLG Naumburg, Urteil 24.11.2015)
g Haftungsmaßstab bei Gefälligkeit bei Bestehen einer
Haftpflichtversicherung (wichtig: BGH, Urteil 26.04.2016
mit krit. Anm. Günther r+s 2016, Heft 8)
g Mitverschulden (Nichteinhaltung von Brandschutzvor
schriften: OLG Frankfurt/M., Urteil 22.9.2015)
Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther
11:15 Uhr Kaffeepause
11: 30 Uhr Rechtsprechung zum Regress des
Sachversicherers 2015/2016 – Teil 2
g Handwerkerregress
(Fehlen von Prüfprotokollen: OLG Köln, Urteil 7.5.2015;
Einbau fehlerhafter Einbruchmeldeanlage: BGH, Beschluss,
28.01.2016; Haftung bei einander aufbauenden Gewerken:
OLG Düsseldorf, Urteil 17.04.2015)
g Haftung bei Explosionen
(Fliegerbombenfall: OLG Köln, Urteil 22. 12.2015 mit abl.
Besprechungsaufsatz Günther/Voll, r+s 2016, 277)
g Kinderbrandstiftung
(OLG Hamm, Beschluss 16.02.2016)
g Haftung des Aufsichtspflichtigen
(Heimunterbringungsfall: OLG Köln, Urteil 5.1.2015
g Arbeitnehmerhaftung – beschränkte und unbeschränkte
Haftung (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil 31.03.2015)
g Verjährungsfragen (BGH, Urteil 02.06.2016; BGH, Beschluss
17.02.2016 OLG Schleswig, Urteil 26.8.2015)
Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther
13:0 0 Uhr Mittagessen
14: 00 Uhr Haftungs- und deckungsrechtliche
Einwendungen des Haftpflichtversicherers
g Umfang des versicherten Risikos bei Betrieben
g Begriff des Schadenereignisses in der Haftpflicht
versicherung (z. B. Fliesenarbeitenfall, LG Hannover,
Urteil 18.03. 2015)
g Aktuelle Rechtsprechung zu Risikoausschlüssen
(z. B. BGH, Urteil 28.10.2015; Hanfplantagenfall: OLG Köln
Beschluss 01.03.2016; Benzinklausel: OLG Hamm, Urteil
02.10.2015, Schimikowski, r+s 2016, 14; Drogendeliriumfall:
LG Dortmund, Urteil22.10.2015)
g Direkter Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer
(OLG Köln, Urteil 21.05.2015; BGH, Urteil 07.04.2016 zu
Insolvenz des haftpflichtversicherten Schädigers)
g Abtretung des Deckungsanspruches
(BGH, Urteil 20.04.2016)
g Exkurs: Anforderungen an den Nachweis eines
kausalen Produktfehlers
Dr. Martin Alexander, LL. M.
15:15 Uhr Kaffeepause
15: 30 Uhr Regress nach Überspannungsschäen g Ursache der Schäden
g Was kann regressiert werden?
g Warum ist die Beweisführung einfacher als z. B. bei
Brandschäden?
g Gesetzliche und technische Vorgaben
Dipl.-Ing. Axel Opp
17: 00 Uhr Ende der Veranstaltung
Programmänderungen bleiben vorbehalten.