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Organisation
Thema
Anmeldung im Internet unter
www.versicherungsforum.de
Teilnahmegebühr
460,– € zzgl. gesetzl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen
und die Bewirtung während der Veranstaltung.
Web-Code: VF502
Rabatt
Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der dritte
sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 % Rabatt auf
die Teilnahmegebühr.
Veranstaltungsort
Tagungszentrum VersicherungsForum
Brühler Straße 11–13, 50968 Köln
Telefon: 0221 4150-86
Telefax: 0221 4241-51
Das Tagungszentrum VersicherungsForum liegt in der Kölner Südstadt
und befindet sich im Kunstsalon Köln. Sie können die gebührenpflichtigen
Parkplätze des „Rewe“ Supermarktes nutzen. Die Einfahrt befindet sich
auf der „Schönhauser Straße“, etwa 50 m hinter der Kreuzung.
Übernachtung
Novotel Köln City
Bayenstraße 51
50678 Köln
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Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. §15 FAO*
FAO-Stunden: 6 anrechnungsfähig
Anmeldung
VersicherungsForum
der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH
Wilhelmstraße 43 g –i
10117 Berlin
Ansprechpartnerin
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Julia Büchel
Telefon: 030 2020-5087
Telefax: 030 2020-6650
Internet:www.versicherungsforum.de
E-Mail:[email protected]
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19. April 2016
Tagungszentrum
VersicherungsForum, Köln
Tagesseminar
Hotelbuchungen erfolgen durch die
Teilnehmer selbst. Ein begrenztes
Zimmerkontingent (128,– € inkl. gesetzl.
MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück)
steht zum Abruf bis 21.03.2016 unter dem
Stichwort „VersicherungsForum“
zur Verfügung.
Telefon: 0221 8014-70
Telefax: 0221 8014-7148
E-Mail:[email protected]
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Geben Sie den Web-Code unter www.versicherungsforum.de ein.
Informieren Sie sich oder sichern Sie sich sofort Ihre Teilnahme.
Krankheitskosten- und
Krankenhaustagegeldversicherung
gut beraten: 8 WB-Punkte
Dr. Caroline Nettersheim
Abteilung Recht
Central Krankenversicherung AG,
Köln
Dr. Gerit Thulfaut
Abteilungsleiter Leistung
Barmenia Krankenversicherung a. G.,
Wuppertal
Thomas Zimmermann
Hauptabteilungsleiter Leistung
Barmenia Krankenversicherung a. G.,
Wuppertal
Stephan Hütt (auch Moderation)
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner
BLD Bach Langheid Dallmayr
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln
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Cäsarstr
www.versicherungsforum.de
Diese Veranstaltung, für Einsteiger und Fortgeschrittene gleichermaßen
geeignet, durchdringt die gesamte neue Rechtsprechung zum Bedingungsund Leistungsrecht in der Krankheitskostenversicherung. Sie behandelt
mit ihrem systematischen Vorgehen durch die MB/KK alle Brennpunkte
eines rechtlich einwandfreien Leistungsmanagements.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen
für die private Krankenversicherung und die relevante Rechtsprechung
zu den MB/KK 2009. Die Wissensvermittlung erfolgt weitgehend anhand
konkreter Sachverhalte und der dazu ergangenen Urteile. Aktuelle Themen
und die Rechtsprechung aus jüngster Zeit werden vertieft behandelt.
Die Referenten, allesamt erfahrene Praktiker, werden beispielsweise
neuere Entscheidungen zum Leitbild und Zweck der privaten Krankenversicherung sowie zur Frage der Erstattungspflicht für Pflegekosten vorstellen.
Weitere Schwerpunkte sind Urteile zur medizinischen Notwendigkeit, unter
anderem bei Kinderwunschbehandlungen und zum Beginn des Versicherungsfalls. Darüber hinaus werden Probleme bei Versorgungen mit Heilund Hilfsmitteln und Obliegenheiten behandelt. Zudem wird auf Besonderheiten im Zusammenhang mit „E-Health“ und „Telemedizin“ eingegangen.
Die Teilnehmer erhalten ausführliche Tagungsunterlagen mit den relevanten Passagen aus den besprochenen Entscheidungen sowie Ausdrucke
der den Vortrag begleitenden Präsentationen. Diese Unterlagen eignen
sich auch hervorragend als Arbeitshilfe in der täglichen Praxis.
Zielgruppe
Das Tagesseminar richtet sich an Personen, die über alle für die Leistungspraxis eines Krankenversicherers relevanten Rechtsfragen in komprimierter Form informiert werden möchten. Es ist daher auch für Versicherungsvermittler und Nichtjuristen geeignet.
Programm 19. April 2016
09:00 Uhr Empfang und Ausgabe der Tagungsunterlagen
Kaffee und Tee
09:30 Uhr Begrüßung
Stephan Hütt
11:15 Uhr Kaffeepause
11:30 Uhr Herbeiführung einer Schwangerschaft
g
g
09:40 Uhr Auslegung und Kontrolle von AVB
Gesetzliche Grundlagen
g Beispiele aus der Rechtsprechung
g
Gegenstand der Krankenversicherung
g
g
Leitbild (Urteil des BGH vom 24.06.2015, Urteil des OLG Köln
vom 12.06.2015)
Abgrenzung zur Pflegeversicherung (Urteile des LG Gießen vom 12.08.2015 und des LG Stuttgart vom 21.07.2015)
Zusätzliche Dienstleistungen
g Beratung
g Abwehr unberechtigter Forderungen
g Zweck (Urteil des OLG Zweibrücken vom 1.7.2015)
g Ersatz von Aufwendungen
g Bereicherungsverbot und Ausgleich unter mehreren
g
Kostenträgern (Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.11.2015)
Stephan Hütt
Anforderungen an den Nachweis einer männlichen Sterilität
(Urteil des OLG Köln vom 02.10.2015)
Beurteilungsmaßstab für männliche Indikation
(Urteil des OLG Köln vom 13.03.2105)
Ausreichende Erfolgsaussicht im Einzelfall
g Bei verschiedenen Versicherern der Partner
g
„E-Health“ und „Telemedizin“
Begriff
g Beurteilungsmaßstab
g Prädiktive Gendiagnostik (Urteil des AG Ansbach
Begriff, Voraussetzungen
g Notwendigkeit stationärer Behandlung
g Kostenträgerwechsel während der Behandlung
g Honorararzt (Urteil des BGH vom 16.10.2014)
Obliegenheiten
Auskunftsobliegenheit und Recht auf informationelle
Selbstbestimmung
g Untersuchungsobliegenheit
g Fehlende Schuldfähigkeit des Versicherten
(Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 23.04.2015)
g
Kur- und Sanatoriumsbehandlung,
Reha-Maßnahmen
Kündigungsrechte
Voraussetzungen für den Leistungsausschluss
g Einstufung einer Klinik als gemischte Anstalt
g Schriftliche Leistungszusage bei gemischten Anstalten
g
g
g
g
Beginn des Versicherungsschutzes
Der gedehnte Versicherungsfall
g Vorvertragliche Versicherungsfälle, insbesondere bei
g
Zahnbehandlungen (Urteil des BGH vom 17.12.2014)
Thomas Zimmermann
Leistungserbringer bei ambulanter Behandlung
Niedergelassene Ärzte
g Osteopathen (Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015)
g Heilpraktiker
g Krankenhäuser (Urteil des BFH vom 24.09.2014)
Alternative Medizin
Beurteilungsmaßstab
g Unheilbare Krankheiten
g Pflichten des Leistungserbringers
Außerordentliche Kündigungsrechte des Versicherers
Kündigung bei mehreren Versicherten
(Urteil des BGH vom 25.03.2015)
Ende der Leistungspflicht
Dr. Caroline Nettersheim
g
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Dr. Gerit Thulfaut
15:30 Uhr Kaffeepause
g
Dr. Gerit Thulfaut
Medizinische Notwendigkeit einer
Heilbehandlung
Krankenhausbehandlung
g
13:00 Uhr Mittagessen
15:45 Uhr Sonstige Leistungen
Psychotherapie
Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens
Nichtärztliche Therapeuten
g Zulässigkeit und Bedeutung von leistungseinschränkenden
g
g
Tarifbedingungen
g
vom 20.02.2015)
g Kostengesichtspunkte und Aufklärungspflicht der Behandler (Urteil des OLG Hamm vom 12.08.2015)
g Versicherungsschutz in vorangegangenen Fällen
g Rechte und Pflichten der Behandelnden (Urteil des LG
Regensburg vom 27.05.2014)
g Beweislast und Beweismittel
Thomas Zimmermann
14:00 Uhr Sonstige Leistungen
Arzneimittel
g Heilmittel
g Hilfsmittel, insbesondere Hörgeräte
g
(Urteil des BGH vom 22.04.2015)
g
Laborleistungen
Einschränkung der Leistungspflicht
Übermaßversorgung
Vorsatz (Urteil des OLG Hamm vom 09.07.2014)
g Entziehungsmaßnahmen
g Verwandtenklausel
g
g
Auszahlung der Versicherungsleistungen
g
Aufrechnung im Notlagentarif
(Urteil des LG Gera vom 17.09.2015)
Programmänderungen bleiben vorbehalten.