Organisation Thema Anmeldung im Internet unter www.versicherungsforum.de Teilnahmegebühr 460,– € zzgl. gesetzl. MwSt. Die Teilnahmegebühr umfasst die kompletten Tagungsunterlagen und die Bewirtung während der Veranstaltung. Web-Code: VF502 Rabatt Bei einer Sammelanmeldung zu derselben Veranstaltung erhält der dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr. Veranstaltungsort Tagungszentrum VersicherungsForum Brühler Straße 11–13, 50968 Köln Telefon: 0221 4150-86 Telefax: 0221 4241-51 Das Tagungszentrum VersicherungsForum liegt in der Kölner Südstadt und befindet sich im Kunstsalon Köln. Sie können die gebührenpflichtigen Parkplätze des „Rewe“ Supermarktes nutzen. Die Einfahrt befindet sich auf der „Schönhauser Straße“, etwa 50 m hinter der Kreuzung. Übernachtung Novotel Köln City Bayenstraße 51 50678 Köln e tra ß rS Brü hle ße Stra rger erbe traße Rad Hebbels Straße Hu Bonner Am e er Straß Tagungszentrum Str. ann- Th.-M raße lerst Schil Marktstraße chpl. iaskir Math Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. §15 FAO* FAO-Stunden: 6 anrechnungsfähig Anmeldung VersicherungsForum der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) GmbH Wilhelmstraße 43 g –i 10117 Berlin Ansprechpartnerin chpl. iaskir Math Julia Büchel Telefon: 030 2020-5087 Telefax: 030 2020-6650 Internet:www.versicherungsforum.de E-Mail:[email protected] s h olz 19. April 2016 Tagungszentrum VersicherungsForum, Köln Tagesseminar Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer selbst. Ein begrenztes Zimmerkontingent (128,– € inkl. gesetzl. MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück) steht zum Abruf bis 21.03.2016 unter dem Stichwort „VersicherungsForum“ zur Verfügung. Telefon: 0221 8014-70 Telefax: 0221 8014-7148 E-Mail:[email protected] ld Mannsfe Geben Sie den Web-Code unter www.versicherungsforum.de ein. Informieren Sie sich oder sichern Sie sich sofort Ihre Teilnahme. Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung gut beraten: 8 WB-Punkte Dr. Caroline Nettersheim Abteilung Recht Central Krankenversicherung AG, Köln Dr. Gerit Thulfaut Abteilungsleiter Leistung Barmenia Krankenversicherung a. G., Wuppertal Thomas Zimmermann Hauptabteilungsleiter Leistung Barmenia Krankenversicherung a. G., Wuppertal Stephan Hütt (auch Moderation) Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln aße Cäsarstr www.versicherungsforum.de Diese Veranstaltung, für Einsteiger und Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet, durchdringt die gesamte neue Rechtsprechung zum Bedingungsund Leistungsrecht in der Krankheitskostenversicherung. Sie behandelt mit ihrem systematischen Vorgehen durch die MB/KK alle Brennpunkte eines rechtlich einwandfreien Leistungsmanagements. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen für die private Krankenversicherung und die relevante Rechtsprechung zu den MB/KK 2009. Die Wissensvermittlung erfolgt weitgehend anhand konkreter Sachverhalte und der dazu ergangenen Urteile. Aktuelle Themen und die Rechtsprechung aus jüngster Zeit werden vertieft behandelt. Die Referenten, allesamt erfahrene Praktiker, werden beispielsweise neuere Entscheidungen zum Leitbild und Zweck der privaten Krankenversicherung sowie zur Frage der Erstattungspflicht für Pflegekosten vorstellen. Weitere Schwerpunkte sind Urteile zur medizinischen Notwendigkeit, unter anderem bei Kinderwunschbehandlungen und zum Beginn des Versicherungsfalls. Darüber hinaus werden Probleme bei Versorgungen mit Heilund Hilfsmitteln und Obliegenheiten behandelt. Zudem wird auf Besonderheiten im Zusammenhang mit „E-Health“ und „Telemedizin“ eingegangen. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Tagungsunterlagen mit den relevanten Passagen aus den besprochenen Entscheidungen sowie Ausdrucke der den Vortrag begleitenden Präsentationen. Diese Unterlagen eignen sich auch hervorragend als Arbeitshilfe in der täglichen Praxis. Zielgruppe Das Tagesseminar richtet sich an Personen, die über alle für die Leistungspraxis eines Krankenversicherers relevanten Rechtsfragen in komprimierter Form informiert werden möchten. Es ist daher auch für Versicherungsvermittler und Nichtjuristen geeignet. Programm 19. April 2016 09:00 Uhr Empfang und Ausgabe der Tagungsunterlagen Kaffee und Tee 09:30 Uhr Begrüßung Stephan Hütt 11:15 Uhr Kaffeepause 11:30 Uhr Herbeiführung einer Schwangerschaft g g 09:40 Uhr Auslegung und Kontrolle von AVB Gesetzliche Grundlagen g Beispiele aus der Rechtsprechung g Gegenstand der Krankenversicherung g g Leitbild (Urteil des BGH vom 24.06.2015, Urteil des OLG Köln vom 12.06.2015) Abgrenzung zur Pflegeversicherung (Urteile des LG Gießen vom 12.08.2015 und des LG Stuttgart vom 21.07.2015) Zusätzliche Dienstleistungen g Beratung g Abwehr unberechtigter Forderungen g Zweck (Urteil des OLG Zweibrücken vom 1.7.2015) g Ersatz von Aufwendungen g Bereicherungsverbot und Ausgleich unter mehreren g Kostenträgern (Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.11.2015) Stephan Hütt Anforderungen an den Nachweis einer männlichen Sterilität (Urteil des OLG Köln vom 02.10.2015) Beurteilungsmaßstab für männliche Indikation (Urteil des OLG Köln vom 13.03.2105) Ausreichende Erfolgsaussicht im Einzelfall g Bei verschiedenen Versicherern der Partner g „E-Health“ und „Telemedizin“ Begriff g Beurteilungsmaßstab g Prädiktive Gendiagnostik (Urteil des AG Ansbach Begriff, Voraussetzungen g Notwendigkeit stationärer Behandlung g Kostenträgerwechsel während der Behandlung g Honorararzt (Urteil des BGH vom 16.10.2014) Obliegenheiten Auskunftsobliegenheit und Recht auf informationelle Selbstbestimmung g Untersuchungsobliegenheit g Fehlende Schuldfähigkeit des Versicherten (Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 23.04.2015) g Kur- und Sanatoriumsbehandlung, Reha-Maßnahmen Kündigungsrechte Voraussetzungen für den Leistungsausschluss g Einstufung einer Klinik als gemischte Anstalt g Schriftliche Leistungszusage bei gemischten Anstalten g g g g Beginn des Versicherungsschutzes Der gedehnte Versicherungsfall g Vorvertragliche Versicherungsfälle, insbesondere bei g Zahnbehandlungen (Urteil des BGH vom 17.12.2014) Thomas Zimmermann Leistungserbringer bei ambulanter Behandlung Niedergelassene Ärzte g Osteopathen (Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015) g Heilpraktiker g Krankenhäuser (Urteil des BFH vom 24.09.2014) Alternative Medizin Beurteilungsmaßstab g Unheilbare Krankheiten g Pflichten des Leistungserbringers Außerordentliche Kündigungsrechte des Versicherers Kündigung bei mehreren Versicherten (Urteil des BGH vom 25.03.2015) Ende der Leistungspflicht Dr. Caroline Nettersheim g 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung Dr. Gerit Thulfaut 15:30 Uhr Kaffeepause g Dr. Gerit Thulfaut Medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung Krankenhausbehandlung g 13:00 Uhr Mittagessen 15:45 Uhr Sonstige Leistungen Psychotherapie Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens Nichtärztliche Therapeuten g Zulässigkeit und Bedeutung von leistungseinschränkenden g g Tarifbedingungen g vom 20.02.2015) g Kostengesichtspunkte und Aufklärungspflicht der Behandler (Urteil des OLG Hamm vom 12.08.2015) g Versicherungsschutz in vorangegangenen Fällen g Rechte und Pflichten der Behandelnden (Urteil des LG Regensburg vom 27.05.2014) g Beweislast und Beweismittel Thomas Zimmermann 14:00 Uhr Sonstige Leistungen Arzneimittel g Heilmittel g Hilfsmittel, insbesondere Hörgeräte g (Urteil des BGH vom 22.04.2015) g Laborleistungen Einschränkung der Leistungspflicht Übermaßversorgung Vorsatz (Urteil des OLG Hamm vom 09.07.2014) g Entziehungsmaßnahmen g Verwandtenklausel g g Auszahlung der Versicherungsleistungen g Aufrechnung im Notlagentarif (Urteil des LG Gera vom 17.09.2015) Programmänderungen bleiben vorbehalten.
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