Rückkaufswert von Fondspolice falsch berechnet

BGH-Urteil
Rückkaufswert von Fondspolice falsch berechnet
Einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge hat ein Kunde nach dem Widerruf seiner
Fondspolice zu viel Geld bekommen. Denn die Karlsruher Richter legen in dem Revisionsverfahren eine
geänderte Berechnungsmethode zugrunde.
In seinem am 1. Juni verkündeten Urteil (Aktenzeichen: IV ZR 482/14) hebt der IV. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs (BGH) ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Aktenzeichen: 20 U 130/14) vom 7.
November 2014 teilweise auf, in dem ein Versicherer zur Zahlung von rund 3.500 Euro verurteilt wurde.
Diese Zahlung hatte sich der Kunde in einem Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts
Köln (Aktenzeichen: 26 O 465/13) vom 16. Juni 2014 erstritten. Die Höhe ergab sich aus dem
zurückzuerstattenden Prämienanteil zuzüglich der Erträge und abzüglich des ausgezahlten
Rückkaufswerts. Doch diese Berechnung wies der BGH zurück.
Fondsgebundene LV nach Policenmodell
Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer
fondsgebundenen Lebensversicherung, die zum 1. Dezember 2000 nach dem so genannten
Policenmodell abgeschlossen worden war.
Doch 13 Jahre später erklärte der Kunde den Widerspruch, der Versicherungsvertrag sei damals nicht
wirksam zustande gekommen. Der Versicherer akzeptierte die Kündigung und zahlte den
Rückkaufswert in Höhe von rund 18.800 Euro aus.
Dieser Artikel erschien am 23.06.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/bgh-urteil-rueckkaufswert-von-fondspolice-falsch-berechnet-1466685754/
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