Regelung zu den Hausaufgaben und Leistungsnachweisen im

Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching
Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium
Regelung zu den Hausaufgaben und Leistungsnachweisen im Schuljahr 2015/16
Für das Schuljahr 2015/16 gilt durch GSO und aktuellen Lehrerkonferenzbeschluss:
 Hausaufgaben: Die Vergabe der Hausaufgaben erfolgt in der eigenen Verantwortung der Lehrkraft
unter besonderer Berücksichtigung der Belastung der jeweiligen Schüler. Im Bedarfsfall liegt die
Koordinierungsaufgabe gemäß §52 GSO beim Klassenleiter. An Tagen mit verpflichtendem
Nachmittagsunterricht gibt es in Unter- und Mittelstufe keine schriftlichen Hausaufgaben für den
nächsten Schultag.
 Stegreifaufgaben/Test: Sie sind in den Jahrgangsstufen 5 - 12 möglich. Schüler, welche in der Vorstunde
gefehlt haben, können unter keinen Umständen – auch nicht freiwillig – die Stegreifaufgabe / den Test
mitschreiben und dafür eine Note erhalten.
 Grundwissenstests: Diese gibt es nur im Fach Latein in den Jgst. 8 und 9. Es handelt sich um
angekündigte kl. Leistungsnachweise.
 Kleine Leistungsnachweise in allen Fächern: Über die Art der kl. Leistungsnachweise, ihre
Mindestzahl/Halbjahr und deren Gewichtung wurden für jedes Unterrichtsfach eigene Entscheide
getroffen. Die Übersicht zu den kleinen Leistungsnachweisen gibt einen raschen Überblick und dient der
Transparenz der Notenbildung in den Fächern. Neben Stegreifaufgaben sind auch „Tests“ möglich. Dies
sind angekündigte kleine Leistungsnachweise von maximal 20 Minuten Dauer, die sich über den Stoff
der vorangegangenen Doppelstunde strecken. Versäumte Tests müssen nicht dachgeschrieben zu
werden. Test sind bis auf die Tatsache, dass sie angekündigt werden, mit den Stegreifaufgaben
gleichzusetzen. Sie finden die Übersicht auch auf der Website zu finden. Die Beschlüsse basieren auf
§53 (2) GSO.
 Große Leistungsnachweise ( = Schulaufgaben): Die Anzahl der Schulaufgaben regelt die GSO im §54 (1)
wie folgt: „In den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in den Fremdsprachen sind je Schuljahr
mindestens drei, bei vier und mehr Wochenstunden mindestens vier schriftliche Schulaufgaben zu
halten. (…) In den übrigen Kernfächern (betrifft Physik, Chemie) sind je Schuljahr mindestens zwei
Schulaufgaben zu halten." Am Werner-Heisenberg-Gymnasium werden Schulaufgaben entsprechend
der angegebenen Mindestzahl geschrieben. In den Jahrgangsstufen 7-10 richtet sich die Anzahl der
Schulaufgaben nach der in der GSO vorgegebenen Pflichtstundenzahl und nicht nach der aufgrund des
hiesigen Intensivierungskonzepts sich ergebenden Gesamtstundenzahl (s. Intensivierungskonzept auf
der Homepage). In der 11. und 12. Jgst. gibt es in allen Fächern pro Halbjahr eine Schulaufgabe.
 Deutsch: In der 5. Jgst. wird die 4. Schulaufgabe durch einen schulinternen "Test aus formalsprachlichen
und Sprachverständnisanteilen" (gemäß Modus21-Maßnahme Nr. 19, Anlage 1 zur GSO) ersetzt. In den
Jgst. 6 und 8 zählt der zentrale Jahrgangsstufentest in Verbindung mit einem schulinternen Test als
Schulaufgabe.
 Englisch: In der 10. Jgst. zählt der zentrale Jahrgangsstufentest in Verbindung mit einem weiteren
bayernweiten Zentraltest als Schulaufgabe. Der Jahrgangsstufentest in der Jgst. 6 wird wie eine
Stegreifaufgabe gewertet.
 Mathematik: In der Jgst. 8 und in der Jgst. 10 wird der Jahrgangsstufentest wie eine Stegreifaufgabe
gewertet.
 Latein: Der Jahrgangsstufentest in Jgst. 6 wird wie eine Stegreifaufgabe gewertet.
 Moderne Fremdsprachen: Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung (= mündliche
Schulaufgabe) in Englisch (letzte Schulaufgabe der 9. Klasse) und Französisch (10. Klasse) gemäß §54 (1)
GSO.
 Moderne Fremdsprachen in der Oberstufe: Mündliche Schulaufgabe in Englisch und Französisch in
Q12/1.