Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium Regelung zu den Hausaufgaben und Leistungsnachweisen im Schuljahr 2015/16 Für das Schuljahr 2015/16 gilt durch GSO und aktuellen Lehrerkonferenzbeschluss: Hausaufgaben: Die Vergabe der Hausaufgaben erfolgt in der eigenen Verantwortung der Lehrkraft unter besonderer Berücksichtigung der Belastung der jeweiligen Schüler. Im Bedarfsfall liegt die Koordinierungsaufgabe gemäß §52 GSO beim Klassenleiter. An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht gibt es in Unter- und Mittelstufe keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Schultag. Stegreifaufgaben/Test: Sie sind in den Jahrgangsstufen 5 - 12 möglich. Schüler, welche in der Vorstunde gefehlt haben, können unter keinen Umständen – auch nicht freiwillig – die Stegreifaufgabe / den Test mitschreiben und dafür eine Note erhalten. Grundwissenstests: Diese gibt es nur im Fach Latein in den Jgst. 8 und 9. Es handelt sich um angekündigte kl. Leistungsnachweise. Kleine Leistungsnachweise in allen Fächern: Über die Art der kl. Leistungsnachweise, ihre Mindestzahl/Halbjahr und deren Gewichtung wurden für jedes Unterrichtsfach eigene Entscheide getroffen. Die Übersicht zu den kleinen Leistungsnachweisen gibt einen raschen Überblick und dient der Transparenz der Notenbildung in den Fächern. Neben Stegreifaufgaben sind auch „Tests“ möglich. Dies sind angekündigte kleine Leistungsnachweise von maximal 20 Minuten Dauer, die sich über den Stoff der vorangegangenen Doppelstunde strecken. Versäumte Tests müssen nicht dachgeschrieben zu werden. Test sind bis auf die Tatsache, dass sie angekündigt werden, mit den Stegreifaufgaben gleichzusetzen. Sie finden die Übersicht auch auf der Website zu finden. Die Beschlüsse basieren auf §53 (2) GSO. Große Leistungsnachweise ( = Schulaufgaben): Die Anzahl der Schulaufgaben regelt die GSO im §54 (1) wie folgt: „In den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in den Fremdsprachen sind je Schuljahr mindestens drei, bei vier und mehr Wochenstunden mindestens vier schriftliche Schulaufgaben zu halten. (…) In den übrigen Kernfächern (betrifft Physik, Chemie) sind je Schuljahr mindestens zwei Schulaufgaben zu halten." Am Werner-Heisenberg-Gymnasium werden Schulaufgaben entsprechend der angegebenen Mindestzahl geschrieben. In den Jahrgangsstufen 7-10 richtet sich die Anzahl der Schulaufgaben nach der in der GSO vorgegebenen Pflichtstundenzahl und nicht nach der aufgrund des hiesigen Intensivierungskonzepts sich ergebenden Gesamtstundenzahl (s. Intensivierungskonzept auf der Homepage). In der 11. und 12. Jgst. gibt es in allen Fächern pro Halbjahr eine Schulaufgabe. Deutsch: In der 5. Jgst. wird die 4. Schulaufgabe durch einen schulinternen "Test aus formalsprachlichen und Sprachverständnisanteilen" (gemäß Modus21-Maßnahme Nr. 19, Anlage 1 zur GSO) ersetzt. In den Jgst. 6 und 8 zählt der zentrale Jahrgangsstufentest in Verbindung mit einem schulinternen Test als Schulaufgabe. Englisch: In der 10. Jgst. zählt der zentrale Jahrgangsstufentest in Verbindung mit einem weiteren bayernweiten Zentraltest als Schulaufgabe. Der Jahrgangsstufentest in der Jgst. 6 wird wie eine Stegreifaufgabe gewertet. Mathematik: In der Jgst. 8 und in der Jgst. 10 wird der Jahrgangsstufentest wie eine Stegreifaufgabe gewertet. Latein: Der Jahrgangsstufentest in Jgst. 6 wird wie eine Stegreifaufgabe gewertet. Moderne Fremdsprachen: Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung (= mündliche Schulaufgabe) in Englisch (letzte Schulaufgabe der 9. Klasse) und Französisch (10. Klasse) gemäß §54 (1) GSO. Moderne Fremdsprachen in der Oberstufe: Mündliche Schulaufgabe in Englisch und Französisch in Q12/1.
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