Leistungen wahrnehmen, würdigen und beurteilen

Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Grundschulen Kusel
Bezugspunkte für die Beurteilung:
Grundsätzliches:
 Leistungsanforderungen orientieren sich
an Zielsetzungen der Bildungsstandards
und Rahmenpläne
 Pädagogische Verantwortung und
Freiheit des Lehrers gemäß SchG § 25,
Abs 1
 Schülerleistungen als Schritte und als
Resultate im Lernprozess
 Leistungsbeurteilung erfolgt punktuell
oder epochal
Formen der Leistungsfeststellung:
 werden von pädagogischen Gesichtspunkten
bestimmt, GSO § 33 (2)
 mündliche, schriftliche und praktische
Arbeitsformen müssen im Unterricht geübt
worden sein, GSO § 33 (3)
 in der Integrierten Fremdsprachenarbeit wird
ein Portfolio erstellt, GSO § 33 (5)
 schriftliche Überprüfungen in allen Klassenstufen, GSO § 36
 schriftliche Leistungsnachweise in den
Klassenstufen 3 und 4, GSO § 36
Literatur:
 Grad des Erreichens der
Lernanforderung (objektive Norm)
 Berücksichtigung der Lerngruppe
(intersubjektive Norm)
 individueller Lernfortschritt und
Leistungsbereitschaft (subjektive Norm)
Lehrer verfügen über einen pädagogischen Ermessensspielraum.
Leistungen
wahrnehmen,
würdigen und
beurteilen
 Schulgesetz vom 30. März 2004 zuletzt geändert am 8.10.2013
 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10. Oktober 2008 in der Fassung vom 9.
Dezember 2013
 Rahmenplan Grundschule (2002)
Funktionen:
 Rückmeldung für
- Schüler
- Eltern
- Lehrer
 Pädagogische Aufgaben
z. B.: - Motivationsfunktion
- Beratungsfunktion
- Evaluierungsfunktion
- Disziplinierungsfunktion
- Selektionsfunktion
- Chancenausgleichsfunktion usw.
Beurteilungen/Zeugnisse:
Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowohl
die Schrift werden in der GS nur verbal
beschrieben
 in Klasse 1 und 2: verbale Beurteilung der
Fächer und Lernbereiche, GSO § 39 (2)
 zum Halbjahr der Klasse 2 wird ein L-E-SGespräch über die Lernentwicklung in den
Fächern und Lernbereichen geführt, GSO
§ 39 (3)
 zum Halbjahr der Klassen 3 und 4 wird ein
L-E-S-Gespräch über die Lernentwicklung
in den Fächern und Lernbereichen geführt,
Die Leistungen in den Fächern und Lernbereichen werden benotet, GSO § 39 (4)
 zum Ender der Klassenstufen 3 und 4
werden die Leistungen in den Fächern und
Lernbereichen benotet und verbal
erläutert; für die verbale Erläuterung
können standardisierte
klassenstufeneinheitliche Könnensprofile
benutzt werden. GSO § 39 (5)