Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Grundschulen Kusel Bezugspunkte für die Beurteilung: Grundsätzliches: Leistungsanforderungen orientieren sich an Zielsetzungen der Bildungsstandards und Rahmenpläne Pädagogische Verantwortung und Freiheit des Lehrers gemäß SchG § 25, Abs 1 Schülerleistungen als Schritte und als Resultate im Lernprozess Leistungsbeurteilung erfolgt punktuell oder epochal Formen der Leistungsfeststellung: werden von pädagogischen Gesichtspunkten bestimmt, GSO § 33 (2) mündliche, schriftliche und praktische Arbeitsformen müssen im Unterricht geübt worden sein, GSO § 33 (3) in der Integrierten Fremdsprachenarbeit wird ein Portfolio erstellt, GSO § 33 (5) schriftliche Überprüfungen in allen Klassenstufen, GSO § 36 schriftliche Leistungsnachweise in den Klassenstufen 3 und 4, GSO § 36 Literatur: Grad des Erreichens der Lernanforderung (objektive Norm) Berücksichtigung der Lerngruppe (intersubjektive Norm) individueller Lernfortschritt und Leistungsbereitschaft (subjektive Norm) Lehrer verfügen über einen pädagogischen Ermessensspielraum. Leistungen wahrnehmen, würdigen und beurteilen Schulgesetz vom 30. März 2004 zuletzt geändert am 8.10.2013 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10. Oktober 2008 in der Fassung vom 9. Dezember 2013 Rahmenplan Grundschule (2002) Funktionen: Rückmeldung für - Schüler - Eltern - Lehrer Pädagogische Aufgaben z. B.: - Motivationsfunktion - Beratungsfunktion - Evaluierungsfunktion - Disziplinierungsfunktion - Selektionsfunktion - Chancenausgleichsfunktion usw. Beurteilungen/Zeugnisse: Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowohl die Schrift werden in der GS nur verbal beschrieben in Klasse 1 und 2: verbale Beurteilung der Fächer und Lernbereiche, GSO § 39 (2) zum Halbjahr der Klasse 2 wird ein L-E-SGespräch über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen geführt, GSO § 39 (3) zum Halbjahr der Klassen 3 und 4 wird ein L-E-S-Gespräch über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen geführt, Die Leistungen in den Fächern und Lernbereichen werden benotet, GSO § 39 (4) zum Ender der Klassenstufen 3 und 4 werden die Leistungen in den Fächern und Lernbereichen benotet und verbal erläutert; für die verbale Erläuterung können standardisierte klassenstufeneinheitliche Könnensprofile benutzt werden. GSO § 39 (5)
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