2. Informationsbrief Schuljahr 2014/15 München, den 23. Juli 2015 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe volljährige Schülerinnen und Schüler! Ein ereignisreiches Schuljahr steht kurz vor dem Ende. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz besonders bedanken bei den Eltern, die in unserer gemeinsamen Steuergruppe als Elternvertreter unser Konzept der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit erarbeitet haben. Die Zusammenarbeit war stets kooperativ und fruchtbar! Sie werden natürlich bald ausführlich über die Ergebnisse dieser Arbeit informiert werden. Ich wünsche mir, dass dieses Konzept breite Zustimmung findet und mit Leben erfüllt wird. Nun noch ein paar wichtige Informationen zum Schuljahresende: 1. Besondere Prüfung 2015 Zur Besonderen Prüfung können zugelassen werden: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufe 10, denen wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben, können durch die Besondere Prüfung den mittleren Schulabschluss erwerben. Das einmal erworbene Recht zur Teilnahme an der Besonderen Prüfung bleibt erhalten, wenn bei Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 nicht die o.g. erforderlichen Leistungen erzielt wurden (vgl. § 98 Abs. 1 GSO). Eine Wiederholung der ohne Erfolg abgelegten Besonderen Prüfung ist nur einmal zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums wiederholt wird und erneut die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen (vgl. § 98 Abs. 7 GSO). Die Teilnehmer an der Besonderen Prüfung finden Hilfestellungen im Rahmen eines ELearning-Programms, das für alle betroffenen Schüler anmeldepflichtig angeboten wird unter der Adresse: https://lernplattform.mebis.bayern.de/course/view.php?id=19399 (Benutzername: mebis.pruefung. Kennwort: Prüfung2015!). Die Prüfungen 2015 finden an folgenden Tagen statt: Mi 09.09. 9.00 – 12.00 Uhr Besondere Prüfung Deutsch Do 10.09. 9.00 – 11.00 Uhr Besondere Prüfung Mathematik Fr 11.09. 9.00 – 11.00 Uhr Besondere Prüfung Sprache (1. oder 2) Fremdsprache) Spätester Termin für die Vorlage der schriftlichen Anmeldung ist der 07. August 2015 (Das entsprechende Formblatt ist im Sekretariat erhältlich.) 2. Beurlaubungen Bitte denken Sie bei der Planung des Besuchs einer Schule im Ausland für Ihre Tochter/Ihren Sohn im Schuljahr 2015/16 daran, rechtzeitig bei mir schriftlich (formlos) einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Der Antrag muss den genauen Beurlaubungszeitraum und den Namen der besuchten Schule enthalten. Da dieser Name manchmal nur sehr kurzfristig bekannt wird, kann er gegebenenfalls nachgereicht werden. Beachten Sie bitte, dass die Genehmigung von diesbezüglichen Beurlaubungen den Besuch von regulären ausländischen Schulen voraussetzt, der Besuch von Sprachschulen (im Inund Ausland) ist insofern kein Beurlaubungsgrund. Ein Schuljahr hat 14 unterrichtsfreie Wochen; bitte planen Sie die außerschulischen Aktivitäten Ihres Kindes so, dass Unterrichtszeiten davon nicht betroffen sind. 3. Jahrgangsstufentests im Schuljahr 2015/16 Am Anfang des nächsten Schuljahres finden wieder in den Jahrgangsstufen 6, 8 und 10 zentrale Vergleichsarbeiten nach folgendem Terminplan statt: Di 07.10.2015 Bayer. Jahrgangsstufentest Deutsch Bayer. Jahrgangsstufentest Mathematik Bayer. Jahrgangsstufentest Englisch Jgst. 6 Jgst. 8 Jgst. 10 Do 09.10.2015 Bayer. Jahrgangsstufentest Englisch Bayer. Jahrgangsstufentest Latein Bayer. Jahrgangsstufentest Deutsch Bayer. Jahrgangsstufentest Mathematik Jgst. 6 (E1) Jgst. 6 (L1) Jgst. 8 Jgst. 10 Neben der Information durch die Klassenleitungen und Fachschaften weise ich darauf hin, dass Sie im Internet unter www.isb.bayern.de Elterninformationen zu diesem Thema finden können. Bitte sehen Sie unter Vergleichsarbeiten/Prüfungen und dann unter Jahrgangsstufenarbeiten Gymnasium nach. 4. Informationen zu Individueller Lernzeit und Flexibilisierungsjahr in der Mittelstufe im Schuljahr 2015/16 Die Bedingungen für „Individuelle Lernzeit und Flexibilisierungsjahr“ haben sich für das Schuljahr 2015/16 nicht geändert (Stand: 30.06.2014) Eltern von Schülern der Jahrgangsstufen 7 mit 10 werden gebeten die diesbezüglichen ausführlichen Informationen auf unserer Homepage zu beachten. Nach eingehender Beratung und der gesicherten Kenntnis der im Jahreszeugnis erzielten Noten bitte ich gegebenenfalls um schriftliche Meldung für das Flexibilisierungsjahr 2015/16 bis 03. August 2015 an die Schulleitung. 5. Leistungen aus dem Bildungspaket Schüler, deren Eltern Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeld AsylLGoder Kindergeldzuschlag beziehen, erhalten Förderungen aus dem Bildungspaket. Und zwar für das Mittagessen in der Mensa eintägige Ausflüge (Wandertage, Exkursionen etc.) mehrtägige Ausflüge (Klassen- und Kursfahrten, Schullandheim etc) Lernförderung - Nachhilfeunterricht Sport, Musik- und Kulturangebote Anträge auf diese Leistungen können nur beim zuständigen Sozialbürgerhaus gestellt werden. Eine Erstattung der Ausgaben kann nur erfolgen, wenn der Schule eine vom zuständigen Sachbearbeiter des Sozialbürgerhauses komplett ausgefüllte Kostenübernahmeerklärung vorliegt. 6. Schließfächer Weiterhin besteht für unsere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ein Schließfach zu mieten. Die Schließfächer sind groß genug, um ggf. einen Schulrucksack und Fahrradhelme sowie Sportsachen zu verstauen. Die Fächer werden von der Firma AstraDirekt zur Verfügung gestellt. In den Händen der Firma liegen Verwaltung, Wartung und Kostenabwicklung. Die Anmeldung bzw. der Vertragsabschluss sind ausschließlich online möglich unter www.astradirekt.de. (Bitte sehen Sie von Rückfragen diesbezüglich im Schulsekretariat ab!) Neue Schließfächer werden je nach Bedarf von der Firma aufgestellt. 7. Sommerferien 2015 Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Abschluss des diesjährigen Schuljahres und allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft bereits jetzt erholsame und erlebnisreiche Sommerferien! Der 1. Schultag des Schuljahres 2015/16 ist Dienstag, der 15. September 2015. Mit besten Grüßen ________________________ Bernhard Fanderl Schulleiter
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