1. Elternbrief im Schuljahr 2016/17 Oktober 2016 Sehr geehrte

1. Elternbrief im Schuljahr 2016/17
Oktober 2016
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wenn wir das Wetter der letzten Wochen als Omen nehmen dürfen, dann erscheint das vor
uns liegende Schuljahr durchaus vielversprechend. Starten Sie mit Ihren Kindern voller
Zuversicht in dieses Jahr und seien Sie sich der Aufgeschlossenheit und Kooperation von
Seiten der Schule gewiss. Bitte unterstützen Sie uns ebenso, indem Sie Ihre Kinder
schulisch begleiten, aber auch immer wieder über Werte und Persönlichkeitsbildung
sprechen, einem Themen- und Aufgabenfeld, dem wir uns neben der Wissensvermittlung
ganz besonders verpflichtet fühlen. Die Schule als Wertegemeinschaft und Lebenswelt wird
eine wichtige Rolle in unserem Schulentwicklungskonzept spielen, das wir in diesem Jahr mit
den schulischen Gremien abschließend formulieren wollen. Nun aber ein Blick auf den
Schulalltag selbst. Wie gewohnt geben Ihnen die folgenden Zeilen wichtige, mitunter auch
umfangreiche Informationen über Neuigkeiten, rufen aber auch eventuell Bekanntes
nochmals in Erinnerung. Die Lektüre lohnt sich!
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen, OStD Klauspeter Schmidt, M.A.
• Erreichbarkeit der Schule
Das Sekretariat des FRG ist während der Schulzeit, Montag bis Donnerstag von 7.15 bis
16.15 Uhr, am Freitag 7.15 bis 14.00 Uhr geöffnet. Unsere Damen im Sekretariat (Frau
Barth, Frau Hennig, Frau Lang und Frau Stößel) geben Ihnen Erstauskunft und vermitteln
Sie im Bedarfsfalle weiter.
Kontaktdaten:
Tel.: 09531 / 92210
Fax: 09531 / 922133
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.frg-ebern.de
• Neue Lehrkräfte am FRG
Die Personalversorgung am FRG kann auch in diesem Jahr wieder als sehr gut bezeichnet
werden. Das ermöglicht es uns, sämtlichen Pflichtunterricht abzuhalten und ein
zufriedenstellendes Spektrum an Förder- und Wahlunterricht anbieten zu können. Hier
machen sich auch die zusätzlichen Stunden positiv bemerkbar, die den Gymnasien im
Rahmen der sogenannten „Integrierten Lehrerreserve“ und der „Individuellen Lernzeit“ vom
Kultusministerium zur Verfügung gestellt wurden.
Als neue Lehrkräfte dürfen wir begrüßen:
• StRefin Leidl (Sport/ Kath. Religionslehre)
• StRefin Ehmann (Mathe/ Englisch)
• StRefin Frenzel (Spanisch/ Englisch)
• StRef Goßmann (Englisch/ Geschichte)
• StRefin Fuchs (Musik)
• LAssin Hölzner (Deutsch/ Geschichte/ Sozialkunde)
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• Soz. Päd. Schliefke
Aus der Elternzeit zurückgekehrt sind:
• Frau StRin Jäger (Englisch/Spanisch/Psychologie)
• Frau StRin Pielenhofer (Biologie/Chemie)
Ihnen allen wünschen wir Freude und Ausdauer bei der Erfüllung ihrer fachlichen und
pädagogischen Arbeit.
Im Schulforum vertreten weiterhin Frau Dautel, Herr Meyer und Herr Mück das Kollegium
des FRG. Die Mitglieder der Eltern werden nach der Wahl des neuen Elternbeirates
bestimmt werden. Mitglied des Sachaufwandsträgers ist der Kreiskämmerer Herr Fröhlich
vom Landratsamt. Die Schülerschaft wird durch die neu zu wählenden Schülersprecher
vertreten. Verbindungslehrer sind Herr Heß, Herr Wolf und Frau Reiher.
• Wahl des neuen Elternbeirates
Nach zweijähriger Tätigkeit endet die Amtszeit des Elternbeirates. Ich darf mich bei allen
Mitgliedern persönlich für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Einige Mitglieder
können satzungsbedingt nicht mehr kandidieren, da Ihre Kinder die Schule nach dem Abitur
verlassen haben. Stellvertretend darf ich hier die scheidende Vorsitzende, Frau Bettina
Knauth erwähnen und mich ganz herzlich für das gezeigte Engagement, die hohe
Sachkompetenz und die zielorientierte Arbeit bedanken. Ich darf Sie, liebe Eltern, herzlich
einladen zur Wahl des neuen Elternbeirates am Dienstag, 25.10.2016, 18.00 bis 18.45
Uhr in der Aula. Erscheinen Sie bitte zahlreich und geben Sie Ihre Stimme für dieses
wichtige Gremium der Schulfamilie, für das Sie ja vielleicht auch selbst antreten wollen, ab.
• Die aktuelle Unterrichtssituation
357 Schülerinnen und 323 Schüler besuchen aktuell unser Gymnasium. Bis auf die 5. und
7. Klassen (dreizügig) werden alle Jahrgangsstufen vierzügig geführt. Die durchschnittliche
Klassengröße beträgt 22,86 Schüler. Dies ist eine wirklich erfreuliche Größe.
Mit Eröffnung des neuen Hallenbades, steht dies natürlich auch für unseren
Schwimmunterricht (Jahrgangsstufen 5, 6, 7, Oberstufe) zur Verfügung. Schwimmen bezieht
sich hierbei auf den Schulsport und dient nicht als möglicher Schwimmkurs für
Nichtschwimmer. Sollte Ihr Kind nicht schwimmen können, raten wir Ihnen dringend dazu, es
zu einem entsprechenden Anfängerkurs anzumelden. Angeboten werden solche Kurse von
den verschiedenen Vereinen, in Ebern etwa von der TV Ebern-Schwimmabteilung
(Ansprechpartner Herr Bademeister Hanke), DLRG (Ansprechpartner Herr Rath), oder der
Wasserwacht. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass für den Schwimmunterricht gilt:
Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss jeweils vor Ort.
• Neuigkeiten aus dem Bereich IT
- Ausstattung: Die Vervollkommnung der digitalen und informationstechnischen Ausstattung
der Schule und der Klassenräume geht weiter. Wir haben alle Klassenzimmer mit Beamer
und Laptop ausgestattet. Sogenannte Dokumentenkameras werden ebenfalls bald in allen
Räumen vorhanden sein. Die Umwidmung von 0.16 zum Medienraum ist im Gange.
Besonders hier wollen wir eine interessante Neuerung ausprobieren, die uns als
Referenzschule für Medienbildung gut zu Gesicht steht und das FRG in gewisser Weise zum
Vorreiter macht. Die Schüler der Oberstufe sollen in ausgewählten Kursen ihre eigenen
Geräte mitbringen dürfen. Dieses Vorgehen wird in der methodisch-didaktischen
Terminologie als BYOD bezeichnet. Dazu einige Erklärungen:
- Schülereigene Geräte: BYOD, Bring Your Own Device: Hier nutzen die Schülerinnen
und Schüler das Notebook oder ein anderes mobiles Endgerät (Tablet oder Smartphone) als
persönliches Lernwerkzeug, das an verschiedenen Lernorten (zu Hause und im
Klassenverband) zur Verfügung steht. Damit die schülereigenen Geräte sinnvoll genutzt
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werden können, muss die Schule eine WLAN-Infrastruktur bereitstellen. Die Administration
der schülereigenen mobilen Geräte (z. B. Installation der Anwendungen, Updates, Herstellen
eines Netzwerkzugriffs) liegt nicht im Aufgaben- oder Verantwortungsbereich der Schule. Ziel
ist zum einen das Nutzen der Ressourcen durch die schülereigenen Geräte, zum anderen
aber auch die Vorbereitung auf den universitären Alltag, bei dem BYOD längst Standard ist.
Der zunehmenden Digitalisierung im Alltag muss auch in der Schule Rechnung getragen
werden.
Jedoch ist BYOD nicht nur eine technische Neuerung, sondern auch eine pädagogische. Der
einzelne Schüler muss hierbei seinen eigenen Lernweg mit seinen Stärken und Schwächen
finden und auch Verantwortung dafür übernehmen. Das Potenzial liegt z. B. im
selbstgesteuerten Lernen. Das wollen wir ausprobieren.
- Neues zu ESIS, unserem Eltern-Schüler-Informationssystem
Seit zwei Jahren verwenden wir jetzt schon ESIS, um die Elternbriefe und Rundschreiben
per Email an Sie zu verteilen. Das System läuft sehr gut und ich möchte nochmals alle
aufrufen, die bisher nicht daran teilnehmen, uns doch bitte eine Emailadresse für ESIS
mitzuteilen.
- ESIS - APP
Seit kurzem ist die neue Version 4 der ESIS-APP für alle gängigen Handy Plattformen (IOS,
Android und Windows Phone) kostenlos erhältlich. Sie finden die App im jeweiligen Appstore oder über den Downloadlink auf www.esis.de/apps.php. Zur Nutzung benötigen Sie
unsere ESIS-ID (FRG), die ESIS-Schulnummer (380), ihre bei uns hinterlegte ESISEmailadresse und die Klasse Ihres Kindes/Ihrer Kinder. Mit der App haben Sie immer alle
Rundschreiben bequem bei der Hand, können den Terminkalender der Schule einsehen,
sowie ihr Kind per App entschuldigen. Bitte beachten Sie, dass diese Entschuldigung nur
den Anruf ersetzt, nicht aber die schriftliche Entschuldigung in den nächsten Tagen.
In Kürze soll auch die Buchung für den Elternsprechtag über die ESIS-App möglich sein.
- Fragen zu ESIS
- Zur Teilnahme an ESIS schreiben Sie einfach eine Mail an [email protected] mit
Name, Vorname, Klasse des Kindes und der einzutragenden bzw. zu ändernden
Emailadresse!
- Haben Sie trotz Anmeldung keine Email erhalten, sehen Sie bitte zuerst im Spamordner
(Provider und Emailprogramm) nach.
Haben Sie weitere Fragen, z. B. zum Datenschutz oder der ESIS-Funktionalität, oder
möchten Sie uns eine Rückmeldung über Ihre Erfahrungen mit ESIS geben, wenden Sie sich
bitte an Herrn StD Schlüter (Mitarbeiter im Direktorat): [email protected]
- Whats App und Social Media
Online-Medien, soziale Netzwerke wie Whatsapp, Instagram oder Snapchat und ihre
Nutzung auf Smartphones sind aus dem Alltag vieler Kinder ab dem Ende der Grundschule
häufig nicht mehr wegzudenken. Wir nehmen diese gesellschaftliche Entwicklung an unserer
Schule ernst und möchten Ihnen nachstehend einige Hinweise zum medienkompetenten
Umgang mit dem Smartphone in der Hand von Schülerinnen und Schülern der Unterstufe
geben. Das Smartphone ist ein mächtiges Werkzeug und kann auch als Lernhelfer sinnvoll
und hilfreich genutzt werden (Vokabelarbeit, Lernstoff wiederholen, Üben, Nachschlagen).
Umso wichtiger ist die Medienerziehung Ihrer Kinder - eine Aufgabe für Schule und
Elternhaus im Verbund.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung in dieser Gemeinschaftsanstrengung und
empfehlen Ihnen, Ihr Kind bei seinem Umgang mit dem neuen Werkzeug mit Rat und Tat zu
begleiten. Hierbei sollten Sie ihm den Grundsatz „Think before you post“ vermitteln - jeder
Texteintrag, jedes Bild sollte vor einem Upload in ein soziales Netzwerk sorgfältig bedacht
werden. Zeigen Sie ernstgemeintes und verständnisvolles Interesse an den
Medienaktivitäten Ihrer Söhne und Töchter, reden Sie darüber im familiären Gespräch. Seien
Sie sich Ihrer Vorbildrolle bewusst. Der Umgang mit Medien wird zuhause gelernt.
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Behalten Sie die administrative Kontrolle über die Geräte Ihrer Kinder. Diese kann durch Ihre
eigenen technischen Möglichkeiten erfolgen oder auch einfach nur dadurch, dass Sie die
Smartphones am Abend einsammeln, um Störungen der Nachtruhe zu vermeiden. Weiterhin
sollten Sie den Zugang zu Ihrem häuslichen WLAN für die Geräte der Kinder und
Jugendlichen individuell zeitsteuern. Kaufaktivitäten in App-Stores sollten nur durch Sie
selbst veranlasst werden.
Nutzen Sie die Jugendschutzeinstellungen, die die Betriebssysteme der Smartphones
Ihnen anbieten und/oder installieren Sie spezielle Kinderschutzsoftware. Hilfestellungen
hierzu finden Sie online unter anderem unter folgenden Adressen: www.klicksafe.de,
www.stiftung-medienpaedagogik.de, www.handysektor.de und www.salfeld.de.
OStR Dr. Roland Baumann, der medienpädagogisch-informationstechnische Berater für die
Gymnasien in Unterfranken, steht Ihnen in seinen Sprechstunden als Ansprechpartner zur
Verfügung. Mit den Netzgänger-Tutoren haben wir viele gut ausgebildete Oberstufenschüler
in unserem Haus, an die sich Ihre Kinder bei entsprechenden Fragen wenden können. In der
Jahrgangsstufe 6 geben wir Ihren Kindern die geeigneten Handlungsempfehlungen für den
medienkompetenten Umgang mit sozialen Netzwerken und Online-Spielewelten, für
rechtliche Fragen im Internet sowie für den Schutz vor Cybermobbing im Rahmen des
Netzgänger-Projekts an die Hand. Hierzu sowie zu den einschlägigen Elternabenden und
Informationsveranstaltungen laden wir Sie herzlich ein.
• Wochenaktuelle Sprechstundenübersicht: Ab sofort können Sie auf unserer Homepage
die aktuellen Sprechzeiten einsehen und sich telefonisch anmelden. Aus diesem Grunde
liegt dem aktuellen Elternbrief auch keine Sprechstundenübersicht der Lehrer bei.
• „Schüler helfen Schülern“: Nachhilfepool durch Schüler
Auch für das kommende Schuljahr bieten wir wieder diesen Service an. Schüler, welche
Nachhilfebedarf in einem bestimmten Fach haben, und diejenigen, die gerne ihre Hilfe
anbieten, können so zusammengebracht werden. Die Kosten hierfür bewegen sich im
üblichen Bereich für Nachhilfe durch Schüler. Wenn Ihr Kind Interesse hat, Nachhilfe zu
erteilen, möge es sich bitte bei Frau OStRin Frauke Müller (Beratungslehrkraft) melden.
Wenn Ihr Kind Nachhilfe sucht, so können Sie oder Ihre Tochter / Ihr Sohn ebenso bei Frau
Müller nachfragen.
• Datenschutz und Nutzungsordnung(en)
Bei Fragen können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten, Herrn StD Schlüter
([email protected]) sowie bei Fragen zur Nutzungsordnung an den
Systembetreuer, Herrn OStR Kleber ([email protected]), wenden.
• Beratungslehrkräfte – Schulberatung – Pädagogisches Team – Jugendsozialarbeit
Da sich unsere bisherige Sozialpädagogin, Frau Schäfer, in Elternzeit befindet, wird Frau
Schliefke sie in den nächsten beiden Jahren vertreten. Sozialpädagogin Denise Madeleine
Schliefke ist als Jugend-Sozialarbeiterin an Schulen, kurz JaS tätig. Ihr Angebot richtet sich
an Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern. Bei Fragen und Problemen rund um
Schule und Familie ist sie direkt in der Schule in ihrem Büro von montags bis donnerstags
Ansprechpartnerin. Frau Schliefkes bisherige Arbeitsschwerpunkte lagen in der Begleitung
und Förderung von Menschen in besonderen Lebenslagen mit Hilfe ästhetischer und
theaterpädagogischer Methoden und Techniken. Gerade Ihre Erfahrungen in der
Theaterpädagogik wird der sozialpädagogischen Arbeit an unserer Schule eine individuelle
Note verleihen.
Unsere Schulpsychologin Frau Jäger ist aus der Elternzeit wieder zurück und steht Ihnen
und Ihren Kinder in Fragen der Schulpsychologie, des Nachteilsausgleichs und des
Notenschutzes als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Die Beratungslehrerin, Frau Müller, bietet Ihnen kompetente Hilfe an bei sämtlichen Fragen,
die die Schullaufbahn und Schulprobleme betreffen, und gibt Tipps zur Studien- und
Berufswahl.
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Alle drei Damen sind vertrauliche Ansprechpartner auch bei persönlichen und familiären
Problemen. Neben den offiziellen Sprechzeiten sind natürlich individuelle Vereinbarungen
möglich.
Sprechstunde Frau Schliefke: nach Vereinbarung. Arbeitszeit Mo-Do, 9.00-14.00 Uhr
Kontaktdaten : 09531-9221-29; [email protected]
Sprechstunde Frau Jäger: siehe Homepage
Kontaktdaten: 09531/9221-28; [email protected]
Sprechstunde Frau Müller: siehe Homepage
Kontaktdaten: 09531/9221-17; [email protected]
Bedenken Sie: Die Beratung ist vertraulich, kostenlos, neutral und selbstverständlich
freiwillig. Für Beratungsbedarf in der Medienerziehung steht an unserer Schule der
medienpädagogische und informationstechnische Berater für die Gymnasien in
Unterfranken, Dr. Roland Baumann ([email protected]), zu Ihrer Verfügung. Bitte
vereinbaren Sie bei Bedarf mit ihm einen individuellen Termin. Medienerziehung ist sicherlich
bereits für Eltern von Schülern der Unterstufe ein wichtiges Thema. Wir bieten deshalb auch
spezielle Informationsabende für die 5. und 6. Klassen an.
Die Drogenbeauftrage unserer Schule ist Frau StRin Pielenhofer.
• Entschuldigungsmodus
Am Tag der Erkrankung Ihres Kindes müssen Sie dies bitte rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn
entschuldigen. Dies geschieht in der Regel per Anruf im Sekretariat bis 7.45 Uhr (09531 /
92210). Als weitere Option besteht die Möglichkeit der online-Entschuldigung (siehe Anhang
„ESIS“). Bei längerer Erkrankung bitten wir Sie (ab dem 2. Tag) in jedem Falle im Sekretariat
anzurufen (zur Sicherheit). Spätestens am 3. Tage muss die Entschuldigung jedoch immer
schriftlich (mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) nachgereicht werden.
Sog. Befreiungen müssen rechtzeitig auf dem vorgesehenen Antragsformular (im Seki und
auf der Homepage erhältlich) begründet beantragt werden (sobald als möglich, aber
mindestens drei Schultage vorab). Ein Mitglied der Schulleitung muss den Antrag
genehmigen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals daran erinnern, dass ansteckende
Krankheiten unbedingt gemeldet werden müssen. Gerade die Gefahr für schwangere
Mitarbeiterinnen darf hier nicht unterschätzt werden (siehe Anlage und den Link zum
Gesundheitsamt Haßberge: www.hassfurt.de/media/custom/273_2511_1.PDF).
• Mittagsverpflegung – Mittagspause – „Kurzzeit-Betreuung“
Unsere Mensa bietet Ihren Kindern für 3,50 Euro jeden Tag ein warmes Mittagessen, das
aus drei Gängen besteht und durch ein sehr umfangreiches Salatangebot ergänzt wird.
Darüber hinaus bietet der Hausmeister verschiedene Snacks (z.B. Hot Dogs) an.
Aufgrund vieler Nachfragen zum Verlassen des Schulgebäudes sei auf Folgendes
hingewiesen: Prinzipiell ist es sinnvoll, dass Ihr Kind während der Mittagspause auf dem
Schulgebäude verbleibt. Hier kann es essen oder spielen. Sollten Sie jedoch wünschen,
dass Ihr Kind während der Mittagspause das Gelände verlässt (etwa um zu Hause Mittag zu
essen oder sich extern etwas zu kaufen), so akzeptieren wir das. Wir weisen aber darauf hin,
dass dies auf eigenes Risiko geschieht und die Schule in diesem Fall keine Aufsichtsplicht
hat. Ausdrücklich sei auch auf die Möglichkeit verwiesen, dass Schüler im Bedarfsfall für
einen oder für mehrere Nachmittage – auch kurzfristig - die offene Ganztagesbetreuung in
Anspruch nehmen können. Diese wird von der AWO in den Räumen der Mittelschule
angeboten. Info und Anmeldungen über das Sekretariat der Realschule, Frau Will.
• Schnuppertage Technik für Mädchen vom 2.- 4. November 2016 (Herbstferien)
Auch in diesem Schuljahr wird für Mädchen der Klassen 8-12 wieder dieses sehr
interessante Modul angeboten. Der Landkreis Haßberge unterstützt dies mit der kostenlosen
Beförderung nach Schweinfurt und zurück. Die Broschüren hierzu wurden an die
Schülerinnen verteilt (sprechen Sie Ihre Kinder an). Infos und Anmeldung unter
www.schnuppertage-sw.de
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Anmeldezeitraum: 26.09. 2016 bis 16.10.2016
Anmeldung über erfolgt über das Internet. Infos gibt es auch bei der GleichstellungsEinrichtung, in der unabhängig vom Wechsel der Lehrkräfte und der Schülerinnen u8nd
Schü+lerbeauftragten im Landratsamt Haßberge, Frau Christine Stühler, Tel. 09521 27655,
Mail: [email protected]
• Termine und Mitteilungen
Entnehmen Sie bitte die genauen Termine und Veranstaltungen dem beiliegenden
Terminplan. Bezugszeitraum ist das 1. Halbjahr sowie einige bereits bekannte Termine des
2. Halbjahres. Eine aktuelle Terminübersicht finden Sie auch auf unserer Homepage:
• Leistungsnachweise
Im Anhang finden Sie genauere Informationen zur Festlegung und Erhebung von
Leistungsnachweisen. Diese basieren auf § 53 (2) GSO sowie spezifischer Beschlüsse der
Lehrerkonferenz. Ab diesem Jahr gibt es dabei eine kleine Veränderung im Fach Deutsch in
den Jahrgangsstufen 5 und 7. Beachten Sie dazu die Übersichtsdarstellung im Anhang.
• Zwischenberichte
Das FRG erstellt während des Jahres drei Zwischenberichte. Diese geben einen sehr
differenzierten Überblick über die Einzelleistungen Ihres Kindes und bilden damit (v.a. ab
dem 2. Bericht) ein Absinken oder aber eine Leistungssteigerung eventuell deutlich ab.
Die Zwischenberichte stellen eine gute Grundlage für das Informations- und
Beratungsgespräch in Sprechstunden bzw. am Elternsprechtag dar. In den Jahrgangstufen 9
und 10 kann der Zwischenbericht auf Antrag auch als reguläres Zwischenzeugnis (etwa bei
Schulwechsel) ausgestellt werden.
• „Ordnung muss sein“: Die neue verkürzte Hausordnung
Eine Institution wie unsere Schule, an der täglich über 750 Menschen arbeiten und sich
aufhalten, braucht selbstverständlich gewisse Regeln des Zusammenseins. Im letzten Jahr
haben sich alle Gremien intensiv mit der Erstellung einer aktualisierten Hausordnung
befasst, die vom Umfang her „lesbar“ und vom Inhalt klar „verstehbar“ sein sollte. Das
Ergebnis finden Sie im Anhang (und natürlich auf der Homepage). Bitte reden Sie mit Ihrem
Kind über diese Hausordnung. Wir verstehen uns am FRG auch als eine
Wertegemeinschaft, die nur funktionieren kann, wenn wir gegenüber Personen Toleranz,
gegenüber Regeln Respekt und gegenüber Dingen Sorgfalt walten lassen bzw. zeigen.
• Anlagen
- Neue Hausordnung
- Leistungsnachweise am FRG
- Terminplan 1. Halbjahr
- Belehrungsbogen Infektionen
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Verkürzte Hausordnung für das Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Dem Schulforum zur Besprechung vorgelegt am 20.7.2016, zur Unterzeichnung im September 2016.
1. Vorbemerkungen
-
-
-
Wir verstehen uns als eine „Schul-Familie“ und streben ein reibungsloses Zusammenleben in
der Schule an. Alle Beteiligten nehmen aufeinander Rücksicht, ordnen das Eigeninteresse dem
Gesamtinteresse unter und halten sich an Regeln. Diese sollen helfen, Gefahren zu vermeiden
und Schäden von Personen und der Schulanlage abzuwenden.
Neben dieser verkürzten Fassung der Hausordnung behält die ausführliche Hausordnung
(siehe Homepage und Ausdruck im Pult) ihre Gültigkeit und regelt weitere wichtige Details.
Verstöße gegen die Hausordnung werden mit entsprechenden Ordnungs- und
Erziehungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Disziplinarmaßnahmen geahndet. Es können
auch pädagogische Strafen, die durch das Schulforum legitimiert sind, verhängt werden (z.B.
aktive Mithilfe bei Aktionen zur Sauberkeit).
Die Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung (s. Homepage und Pult) ist Teil der Hausordnung.
Änderungen / Ergänzungen sind durch das Schulforum möglich.
2. Das Schulgelände
2.1 Zum Aufenthalt sind berechtigt:
- Alle Mitglieder der Schulfamilie des FRG
- Bei Fremdbelegung auch Volkshochschule, Sportvereine, Musikschule etc.
- Sonstige schulfremde Personen nur mit Genehmigung des Schulaufwandsträgers
in Abstimmung mit der Schulleitung und genehmigte Gäste
2.2 Es gelten folgende zeitliche Regelungen:
-
Öffnungszeiten des Schulhauses:
 Montag bis Donnerstag: 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
 Freitag:
7.00 Uhr bis 15.30 Uhr
 Für Fremdbelegungen und Sonderveranstaltungen werden jeweils eigene
Regelungen getroffen.
-
Öffnungszeiten des Sekretariats:
 Montag bis Donnerstag: 7.15 Uhr bis 16.15 Uhr
 Freitag 7.15 Uhr bis 14.00 Uhr
2.3 Schülerinnen und Schüler halten sich auf:
- vor dem Unterricht:
bis 7.30 Uhr in der Aula,
ab 7.30 Uhr in den Klassenzimmern (Aufsperrzeit bis 7.45 Uhr)
Fachlehrsäle, Sporthallen und Sonderräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten
werden.
Die Bühne gilt als Unterrichtsraum (Belegungsplan). Auf der Bühne selbst werden keine
Gegenstände deponiert.
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- in den Pausen:
Alle Schüler/innen verlassen zügig vor dem Lehrer das Klassenzimmer und begeben sich je nach
Wetterlage in den Pausenhof oder in die Aula (Hinweisschild hängt bei schlechtem Wetter aus),
jedoch nicht in Bereiche, die nicht beaufsichtigt werden. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!
Schüler/innen, die zu Beginn der Pause aus den Fachräumen oder aus der Sporthalle kommen, legen
ihre Taschen in den Gängen neben der Bühne ab. Das erste Gongzeichen kündigt das Ende der Pause
an, deshalb sind die Unterrichtsräume zügig aufzusuchen.
- Die Schuldächer dürfen grundsätzlich nicht betreten werden.
(Ausnahmen: Alarmsituation und nach Anweisung)
2.4 Verlassen des Schulgeländes während des Schultages
Grundsätzlich ist zwischen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende das selbstständige Verlassen des
Schulgeländes für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 nicht gestattet. Ausgenommen davon ist nur die
Mittagspause. Während dieser darf das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen werden.
Ab Jahrgangsstufe 11 ist das Verlassen des Schulgeländes während unterrichtsfreier Zeiten auf eigene
Verantwortung gestattet.
3. Sicherheit und Ordnung
3.1 Gebote
Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Besucher haben die Pflicht, in der gesamten
Schulanlage Ordnung zu halten. Insbesondere gilt:
-
-
Betreten mit sauberen Schuhen
Reinigung der Tafeln, Abschalten der digitalen Medien, Meldung von Störungen
Medien und Lehrmittel nach Gebrauch zurückstellen bzw. -bringen
Nach dem Unterricht: Stühle auf die Tische, noch verbliebene Abfälle in die Abfalleimer,
Fenster schließen, Jalousien hochziehen, Licht ausschalten, Türen abschließen
Fahrräder und Fahrzeuge nur in die dafür vorgesehenen Bereiche; die Schuleingänge sind
als Fluchtwege (besonders vor der Turnhalle) unbedingt offen zu halten
Plakate, Informationsmaterial und Werbung dürfen in der Schulanlage nur mit
Genehmigung der Schulleitung ausgehängt bzw. verteilt werden. Der schulische Bezug
muss erkenntlich sein
Abfälle nur in entsprechende Abfalleimer werfen
Wände, Mobiliar, Lehr- und Lernmittel nicht beschmieren oder bemalen
Insbesondere die Toiletten sauber halten!
Keine gebrauchten Kaugummis im Gelände entsorgen
Am Freitag jeder Woche räumt eine Klasse nach Plan den Schulhof auf (Abfälle, Flaschen), transportiert
das Altpapier aus dem Fachtrakt, den Oberstufenzimmern, dem Lehrerzimmer, dem Sekretariat, dem
Hausmeisterzimmer, dem Schüler-Café, dem Zimmer der Oberstufenkoordinatorinnen und
angrenzender Räume, vom Kopierer und vom Drucker in den Papiercontainer.
3.2 Verbote
- In der gesamten Schulanlage besteht nicht nur für Schülerinnen und Schüler, Lehrer,
Verwaltungsangestellte und Hauspersonal, sondern auch für alle Besucher und Nutzer der Anlage
absolutes Rauchverbot. Das gilt auch für Schulveranstaltungen und Elternabende.
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- Handys und digitale Speichermedien sind nur zu Unterrichtszwecken und nur nach Absprache mit
einer Lehrkraft erlaubt. Hier wird auf die BYOD-Bestimmungen in der Computer-Nutzungsordnung
verwiesen.
- Der Betrieb von Elektrogeräten durch Schülerinnen und Schüler in Unterrichts-, SMV- und
Aufenthaltsräumen ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Schulleitung nicht gestattet.
- Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen auf das Schulgelände ist untersagt.
3.3 Brand- oder Alarmfall
Bei Brand oder sonstigem Alarm sind die aushängenden Sicherheitsbestimmungen und
Fluchtwegpläne und die gesonderte Verfahrensordnung zu beachten. Der Lehrer lässt die Schüler
aufstellen und zählt ab. Voraus geht der Lehrer, als Letztes gehen die Klassensprecher, nachdem alle
Fenster und Türen geschlossen worden sind. Bücher und Taschen verbleiben im Raum. Erneute
Kontrolle der Anwesenheit im Sammlungsbereich und Vollzähligkeitsmeldung an die Schulleitung
3.4 Unfälle und meldepflichtige/ansteckende Krankheiten
Bei Unfällen im Schulbereich bzw. auf dem Schulweg oder bei meldepflichtigen/ansteckenden
Krankheiten ist die Schulleitung über das Sekretariat sofort zu verständigen. Die weiteren Einzelheiten
regelt die Verfahrensordnung.
4. Umweltschutz und Energieverbrauch
- Lehrer und Schüler achten gemeinsam auf den sparsamen Umgang mit Energie. Entsprechende
Maßnahmen werden im Klassengespräch besprochen.
- Wir trennen Müll und achten besonders darauf, dass möglichst wenig Abfälle in der Schule entstehen.
Bei der Pausenverpflegung sollten nach Möglichkeit wiederverwendbare Verpackungen genutzt
werden. Insbesondere größere, nicht ökologische Einwegverpackungen (z.B. Fast-Food-Verpackungen)
sind zu vermeiden.
- Ein umweltbewusstes System der Mülltrennung wird angestrebt.
5. Ansprechpartner
Bei Problemen in der Schule stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung, die Anfragen auch
gerne vertraulich behandeln. Es sollte versucht werden, auftretende Probleme immer zunächst
innerhalb der Schule zu lösen. Je nach Anlass sind die Ansprechpartner:
- der Fachlehrer, die Klassenleiter, die Verbindungslehrer
- das Beratungsteam (Schulpsychologin, Sozialpädagogin und Beratungslehrerin)
- die Schülersprecher und die Tutoren
- die Mitglieder des Elternbeirats
- die Schulleitung
6. Inkrafttreten, Gültigkeit, Unterzeichnete
Diese verkürzte Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und besitzt Gültigkeit für die
gesamte Schulanlage. Die einzelnen Bestimmungen wurden von den Mitgliedern der Schulfamilie, den
Schülern, den Lehrern, den Eltern und den Verwaltungskräften gemeinsam erarbeitet. Wir alle
verpflichten uns dazu, diese Inhalte zu beherzigen und anzuwenden. Die vorliegende Hausordnung gilt
bis auf Weiteres; Veränderungen und Ergänzungen sind durch das Schulforum möglich.
Ebern, im September 2016,
Das Schulforum des FRG
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Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen gemäß §53(2) GSO
Vorbemerkung:
In allen Vorrückungsfächern sollen schriftliche und mündliche Leistungsnachweise erhoben
werden. Nach §53(2) GSO trifft die Lehrerkonferenz grundsätzliche Festlegungen zu
Leistungsnachweisen. Der leichteren Lesbarkeit wegen werden im Folgenden neben diesen
Festlegungen auch die wichtigsten einschlägigen Vorschriften der GSO aufgeführt. Die
Festlegungen und Ergänzungen, die für das FRG spezifisch sind, sind durch Unterstreichungen
kenntlich gemacht.
1. Schulaufgaben
Schulaufgaben sind schriftliche Arbeiten, die mindestens eine Woche vorher angekündigt
werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in den Klassen 5 bis 10 höchstens 60 Minuten, ab der
11. Klasse höchstens 90 Minuten. Im Fach Deutsch sind ab der 8. Klasse auch längere
Arbeitszeiten im angemessenen Rahmen zulässig. Im Fach Kunst kann ab der 11. Klasse die
Arbeitszeit bis zu 180 Minuten betragen, wenn bildnerisch-praktische Arbeiten zu
bearbeiten sind. Im letzten Schuljahr kann in den Abiturprüfungsfächern je eine
Schulaufgabe im Umfang einer Abiturprüfungsaufgabe gehalten werden. Weitergehende
Festlegungen über die Arbeitszeit treffen die einzelnen Fachschaften.
Schulaufgaben werden in den Klassen 5 bis 10 nur in den Kernfächern geschrieben. Dies
sind Deutsch, die Fremdsprachen, Mathematik und Physik sowie am naturwissenschaftlichtechnologischen Gymnasium Chemie.
Für die Schulaufgaben, die in den einzelnen Fächern zu halten sind, schreibt die
Schulordnung Mindestzahlen vor. Am Friedrich-Rückert-Gymnasium ist die Zahl der
gehaltenen Schulaufgaben jeweils gleich dieser Mindestzahl. Die Schulordnung bietet
jedoch die Möglichkeit, je Fach höchstens eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige
Prüfungsleistungen zu ersetzen. In den modernen Fremdsprachen ist in einer
Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe (oder ein Teil davon) in Form einer mündlichen Prüfung
abzuhalten. Die entsprechenden Festlegungen für das Friedrich-Rückert-Gymnasium sind
der Anlage zu entnehmen.
Der Stoff umfasst in der Regel den seit der letzten Schulaufgabe bzw. seit
Schuljahresanfang behandelten Stoff sowie Grundkenntnisse. Die Aufgabenstellung soll
den Stoff in repräsentativer Weise abdecken. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass
dieser Stoff durch die Aufgaben vollständig abgedeckt wird oder dass die Gewichtung der
Aufgaben exakt dem Umfang ihrer Behandlung im Unterricht entspricht. Entsprechend
dem Bildungsauftrag des Gymnasiums ist es selbstverständlich, dass in den Schulaufgaben
in allen Jahrgangsstufen neben Reproduktion auch Transfer und problemlösendes Denken
gefordert werden.
Für die Nachschrift einer Schulaufgabe ist eine angemessene Ankündigungsfrist
einzuhalten. Sie kann bis auf einen Tag reduziert werden, z.B. wenn der Schüler nur am Tag
der Schulaufgabe abwesend war. Der Termin der Nachholschulaufgabe sollte in der Regel
möglichst zeitnah zum ursprünglichen Termin liegen. Bei der Nachschrift einer
Schulaufgabe umfasst der Stoff in der Regel auch die zwischen dem regulären Termin und
dem Nachtermin behandelten Unterrichtsinhalte.
2. Kleine Leistungsnachweise
„Kleine Leistungsnachweise“ im Sinne der Schulordnung sind:
 Mündliche Leistungsnachweise (z.B. Abfragen, Unterrichtsbeiträge, Referate)
 Kurzarbeiten (Arbeitszeit i.d.R. höchstens 30 Minuten; Ankündigung mindestens eine
Woche zuvor; Stoff von zehn unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden und
Grundkenntnisse)
 Stegreifaufgaben (Arbeitszeit i.d.R. höchstens 20 Minuten; unangekündigt; Stoff von
zwei unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden und Grundkenntnisse)
 Fachliche Leistungstests (schulintern oder landesweit gestellt; Ankündigung mindestens
eine Woche zuvor; Arbeitszeit i.d.R. höchstens 45 Minuten)
 Praktische Leistungen, z.B. in Kunst, Musik und Sport
Für die Erhebung von kleinen Leistungsnachweisen werden am Friedrich-RückertGymnasium folgende Regelungen getroffen:

Stegreifaufgaben sind in allen Fächern und Jahrgangsstufen zulässig. In
Vorrückungsfächern, die nicht Kernfächer sind, ist pro Halbjahr mindestens eine
schriftliche Leistung zu fordern. In Kunst und Musik können mündliche oder schriftliche
Leistungen durch praktische Leistungen ersetzt werden. Ist ein Schüler bzw. eine
Schülerin bei einer Stegreifaufgabe nicht anwesend, können diese Noten durch
mündliche Noten ersetzt werden.

Kurzarbeiten werden am FRG nicht gehalten.

Neben den in der Anlage aufgeführten Fällen, in denen eine Schulaufgabe durch
fachliche Leistungstests ersetzt wird, werden Leistungstests in folgenden Fächern
gehalten:
o Mathematik: 10. Klasse (landesweiter Test)
o Englisch: 6. und 10. Klasse (landesweite Tests)
Diese Tests werden gewertet wie eine Stegreifaufgabe.

In den Jahrgangsstufen 5-10 gilt: An Tagen mit Schulaufgaben, Kurzarbeiten, fachlichen
Leistungstests oder mündlichen schulaufgabenersetzenden Prüfungen werden von den
betreffenden Schülern in Fächern mit mehr als zwei Wochenstunden keine kleinen
Leistungsnachweise gefordert. In anderen Fächern sind dagegen z.B. Abfragen oder
Stegreifaufgaben möglich. Von der Möglichkeit, an solchen Tagen Stegreifaufgaben zu
halten, sollte jedoch – unter Berücksichtigung aller pädagogischen und
organisatorischer Aspekte – nur in den notwendigsten Ausnahmefällen Gebrauch
gemacht werden.
Ab der Jahrgangsstufe 11 gilt: An Tagen mit Schulaufgaben, Kurzarbeiten, fachlichen
Leistungstests oder mündlichen Schulaufgaben ersetzenden Prüfungen werden von den
betreffenden Schülern keine Stegreifaufgaben gefordert.

In Vorrückungsfächern müssen je Schulhalbjahr mindestens zwei kleine
Leistungsnachweise gefordert werden, davon mindestens ein mündlicher
Leistungsnachweis. In vier- und mehrstündigen Vorrückungsfächern erhöht sich diese
Zahl auf drei.
3. Leistungsnachweise nach Unterrichtsversäumnissen
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff
schnellstmöglich nachzuholen. Anwesende Schüler haben an Leistungsnachweisen
(schriftlich oder mündlich) teilzunehmen, wenn die Lehrkraft dies wünscht. Über die
Wertung entscheidet die Lehrkraft dann erst im Nachhinein, und zwar in Abhängigkeit
davon, ob das Nachholen des versäumten Stoffes für den Schüler objektiv möglich war.
Beispiele zu Erläuterung:
 Ein Schüler der 5. Jahrgangsstufe nimmt wegen einer Grippe zwei Wochen lang nicht
am Unterricht teil; unmittelbar danach wird eine Mathematikschulaufgabe
geschrieben: In diesem Fall wird man die Schulaufgabe nicht werten, da eine
angemessene Vorbereitung auf die Schulaufgabe nicht möglich war.
 Ein Schüler der 11. Jahrgangsstufe ist an einem Montag krank. Am Freitag wird eine
Stegreifaufgabe geschrieben; der Stoff kann im Heft und im Schulbuch nachgelesen
werden. In einem solchen Fall wird man die Stegreifaufgabe werten, da für einen
Schüler der Oberstufe das Nachholen des Stoffes im Zeitraum von Dienstag bis
Donnerstag ohne weiteres möglich ist.
4. Prüfungsfreie Zeiten
Von Prüfungen aller Art freigehalten werden folgende Zeiten:
 Die 3 letzten Schultage vor den Weihnachtsferien in den Klassen 5 und 6
 Die letzte Schulwoche
Von Schulaufgaben werden darüber hinaus freigehalten:
 Die 5 letzten Schultage vor den Weihnachtsferien in den Klassen 5 und 6
 Die 2 letzten Schultage vor den Weihnachtsferien in den Klassen 7 bis 10
5. Sonstiges
Auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Leistungsnachweise – sowohl innerhalb
eines Faches als auch über die Fächer hinweg – ist zu achten.
OStD Schmidt
Anlage zu den Festlegungen zu Leistungsnachweisen: Schulaufgabenanzahlen 5-10
Abweichende Regelungen am FRG,
Erläuterungen
Englisch
Französisch
Spanisch
Mathematik
Physik
Chemie
-
4
-
-
4
-
-
6 (L)
6 (F)
7 (L)
7 (F)
8 (SG)
8 (NTG-L)
8 (NTG-F)
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
-
4
4
3
3
3
3
3
4
4
4
4
-
4
4
4
4
3
3
3
2
2
2
2
2
9 (SG)
9 (NTG-L)
9 (NTG-F)
10 (SG)
10 (SG-Sp)
10 (NTG-L)
10 (NTG-F)
10 (NTG-Sp)
4
4
4
3
3
3
3
3
3
3
3
3
-
3
3
3
3
3
3
3
3
4
3
4
4
3
-
4
4
4
4
4
3
3
3
3
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
Deutsch
Klasse und
Ausbildungsri
chtung
5
4
Latein
Vorgeschriebene
Schulaufgabenanzahl
Deutsch: eine Schulaufgabe wird durch einen schulinternen
Test ersetzt
Deutsch: eine Schulaufgabe wird durch einen landesweiten
und einen schulinternen Test ersetzt
Deutsch: eine Schulaufgabe wird durch einen schulinternen
Test ersetzt
Deutsch: eine Schulaufgabe wird durch einen landesweiten
und einen schulinternen Test ersetzt
Deutsch: eine Schulaufgabe wird durch einen landesweiten
und einen schulinternen Test ersetzt
Französisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form
Französisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form
Englisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form
Englisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form
Englisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form
Englisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form
Englisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form
Verwendete Abkürzungen:
L ............... Latein
F ................ Französisch
Sp .............. Spanisch
SG ............. Sprachliches Gymnasium
NTG........... Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium
Terminplan für Schüler und Eltern 1. HJ 2016/17
Bitte kurzfristige Änderungen im Wochenplan beachten!
Datum
Zeit / Ereignis
(Stand:27.09.2016)
Eigene Notizen
Oktober 2016
Jazzchor Fränkischer Sängerbund in der Mensa
Samstag, 1.10.
Workshop und Aufführung
Spät. Termin Wahl Klassensprecher
Donnerstag, 6.10.
Gesundheitstag Ebern: Haßbergkliniken am FRG
Sonntag, 9.10.
In Zusammenarbeit FRG und Kliniken; ab Freitagnachmittag
Vorbereitungen!
15.30-17.00 2. DFB-Schnuppertraining (Sporthalle, v.a.
Montag, 10.10.
Interessierte aus 5. Klassen)
Ab 13.00 Q11 in HAS „Studententag“
Donnerstag, 13.10.
Beginn einzelner Enrichment-Kurse; beteiligte SchülerInnen
Freitag, 14.10.
sowie Termine s. Aushang Lehrerzimmer
Ankunft polnische Austauschschüler (bis 22.10.)
6. Std. Wahl Schülersprecher
Ankunft tschechische Austauschschüler
Montag, 17.10.
(bis 21.10. am FRG)
3.- 6. Stunde Gesundheitstag alle 8. Klassen
Mittwoch, 19.10.
Beginn Enrichment am FRG
Freitag, 21.10.
15.00-17.00 Lesung Ingo Siegner, Drache Kokosnuß
Öffentliche Veranstaltung (Veranstalter: Leseinsel)
18.00-18.45 Wahl des Elternbeirates in der Aula
Dienstag, 25.10.
(Aquarienbereich) (Fr. Knauth, Hr. Nembach)
18.30 -20.30 Klassenelternabende 6-9
18.30-19.30 Klassen 6 in Aula; danach Klassenzimmer
Klassen 7 in Mensa; danach Klassenzimmer
Klassen 8 im Klassenzimmer; danach Aula
Klassen 9 im Klassenzimmer; danach Mensa
Bitte planen Sie etwa 15 Minuten beim Raumwechsel ein
(deshalb Pause 19.30-19.45)
1.- 6. Stunde Fortbildung Schulsanitäter
Freitag, 28.10.
November 2016
Montag, 31.10. bis Freitag, 4.11., unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen
Schnuppertage Technik / Mädchen in SW
5./6. Stunde Oberstufeninfo für die Schüler der
Montag, 7.11.
10. Klassen (Aula)
Q 12 Abgabe W-Seminararbeiten im Seki bis 15.15
Dienstag, 8.11.
17.30-19.30 Klassenelternabend 10. Klassen
17.30-18.00 in den Klassenzimmern
18.00-19.30 Allg. Oberstufeninfo für die Eltern (Aula)
„Schule ohne Rassismus“-Aktion i.d. Aula
Mittwoch, 9.11.
Ehrenamtsmesse des Landkreises, P-Seminar
Donnerstag, 10.11.
Ab 15.00 Klassensprechertage am FRG (bis 19.11.)
Freitag, 18.11.
13.30 Beginn Tanzkurs am FRG, 10. Klassen, Aula
Donnerstag, 24.11.
Elternsprechtag 5. Klassen 17.00 – 19.30 (ESIS)
17.00-17.30 Alle KollegenInnen der 5. Kl. stellen sich in den
Donnerstag, 8.12.
Freitag, 9.12.
Montag, 12.12.
Mittwoch, 14.12.
Montag, 19.12.
Mittwoch, 21.12.
Donnerstag, 22.12.
jeweiligen Klassenzimmern vor, danach s. Plan
Dezember 2016
3.-6. Stunde White Horse Theatre
1. Zwischenbericht
Aktivität(en) zum Tag der Verkündung der Menschenrechte
am 10.12.
15.30 – 20.00 DFB-Veranstaltung Regionalauswahl
Nordbayern in der Sport-Halle
17.00-19.30 1. Elternsprechtag Klassen 6-12
Klassen 5-6 Weihnachtsfrieden
18.00-19.30 Weihnachtsabend 5. Klassen
Allg. Weihnachtsfrieden Klassen 5-10 (d.h. keine
Leistungserhebungen bis 23.12.)
1.-6. Std. Generalprobe Konzert (in Kirche)
19.00-20.30 Weihnachtskonzert Stadtpfarrkirche
Dienstag, 27.12. 2015 – Do., 5.01.2017, unterrichtsfreie Tage um Weihnachten
Sonntag, 15.1.
Dienstag, 17.1.
Samstag, 21.1.
Montag, 23.1.
Sonntag, 29.1.
Dienstag, 31.1.
Mittwoch, 1.2.
Freitag, 17.2.
Montag, 20.02.
Freitag, 24.2.
Januar 2017
Skikurs 7a und 7b (bis 20.1.)
Bolyai-Team (Mathewettbewerb), einzelne Schüler aus den
8. Klassen
19.00 Abschlussball Tanzkurs 10. Klassen (Aula)
Deutsch-Französischer-Tag
Skikurs, 7c und 7d (bis 3.2.)
Q 12 Endgültige Festlegung 3. Abifach
Februar 2017
Zeugnis 12/1; 11.30-13.00 Vollversammlung Q 12
Zwischenzeugnisausgabe bzw. 2. Bericht, Zeug. 11/1
Faschingsveranstaltung Kulturring (auch 18.2., Aula)
Beginn Zweites Halbjahr
Unterstufenfasching
Montag, 27. Februar – Freitag, 3. März, unterrichtsfreie Tage um Fasching
Termine zum Vormerken; vollständiger Plan zu Beginn des 2. Halbjahres 16/17
März 2017
07.03.
14.03.
16.03.
17.03.
20.03.
28.03.
April 2017
03.04.
Mathematik ohne Grenzen
17.00 – 20.30 Infoveranstaltung zum Übertritt
Känguru-Wettbewerb 5.-7. Klassen
FRG in Schottland (bis 24.03.; 9a)
18.00 – 21.00 Info Sprachen-/Zweigwahl (Aula); Info Reli / Ethik 10. Klasse und OS
13.00 Abgabe Entscheidungen Sprachen-/Zweigwahl; Ethik
07.04.
10.4.-21.04.
25.04.
27.04.
28.04.
Beginn Fahrtenwoche Austauschprogramme (bis 7.04.)
FRG in Prag (9d)
FRG in Frankreich (9b)
FRG in Spanien (9c)
FRG in Polen (einzelne Schüler aus 10. Klasse)
Camembert-Austausch
OS-Theater, 11.30 – 13.00 Aufführung für Klassen 8-10
19.30 Hauptvorstellung Oberstufentheater (Aula)
Q 12 Letzter Tag Anwesenheitspflicht Nichtabiturfächer
Osterferien
3. Zwischenbericht
2. Elternsprechtag
Q 12 Letzter Unterrichtstag
Mai 2017
03.05.
04.05.
Q 12 M-Abi
Big Challenge Day (Klassen 6 und 8)
06.04.
08.05.
09.05.
12.05.
16.05.
22.05.-26.05.
29.05.-02.06.
Juni 2017
21.06.
25.06.
27.06.
29.06.
Neuanmeldungen 5. Klasse (bis 12.05., Seki)
Klassenelterninfoabend 5. Klassen „Medienaneignung“
Q 12 D-Abi
Q 12 3. Abifach
Probeunterricht (bis 18.05.)
Kolloquiumswoche 1
Kolloquiumswoche 2
30.06.
Chorfahrt Schney (bis 23.06.)
Frankreich-Austausch Camembert in Ebern (bis 02.07.)
Bio-Div-Tage für 7. Klasse (bis 30.6., 1 Klasse/Tag, s. Plan)
LerNT (Wlf)
2. Zentraler E-Test 10. Klassen
Tagsüber Generalprobe Musiker in der Aula;
19.00 Sommerkonzert
14.00 Entlassung der Abiturienten
Juli 2017
17.07.
18.07.
28.07.
10. Klassen München-Fahrt (bis 18.07., Deutsches Museum / Landtag)
Museums- und Exkursionstag (2. Wandertag; 10. Klassen noch in München)
Zeugnisausgabe, letzter Schultag