1. Elternbrief im Schuljahr 2016/17 Oktober 2016 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, wenn wir das Wetter der letzten Wochen als Omen nehmen dürfen, dann erscheint das vor uns liegende Schuljahr durchaus vielversprechend. Starten Sie mit Ihren Kindern voller Zuversicht in dieses Jahr und seien Sie sich der Aufgeschlossenheit und Kooperation von Seiten der Schule gewiss. Bitte unterstützen Sie uns ebenso, indem Sie Ihre Kinder schulisch begleiten, aber auch immer wieder über Werte und Persönlichkeitsbildung sprechen, einem Themen- und Aufgabenfeld, dem wir uns neben der Wissensvermittlung ganz besonders verpflichtet fühlen. Die Schule als Wertegemeinschaft und Lebenswelt wird eine wichtige Rolle in unserem Schulentwicklungskonzept spielen, das wir in diesem Jahr mit den schulischen Gremien abschließend formulieren wollen. Nun aber ein Blick auf den Schulalltag selbst. Wie gewohnt geben Ihnen die folgenden Zeilen wichtige, mitunter auch umfangreiche Informationen über Neuigkeiten, rufen aber auch eventuell Bekanntes nochmals in Erinnerung. Die Lektüre lohnt sich! Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen, OStD Klauspeter Schmidt, M.A. • Erreichbarkeit der Schule Das Sekretariat des FRG ist während der Schulzeit, Montag bis Donnerstag von 7.15 bis 16.15 Uhr, am Freitag 7.15 bis 14.00 Uhr geöffnet. Unsere Damen im Sekretariat (Frau Barth, Frau Hennig, Frau Lang und Frau Stößel) geben Ihnen Erstauskunft und vermitteln Sie im Bedarfsfalle weiter. Kontaktdaten: Tel.: 09531 / 92210 Fax: 09531 / 922133 E-Mail: [email protected] Homepage: www.frg-ebern.de • Neue Lehrkräfte am FRG Die Personalversorgung am FRG kann auch in diesem Jahr wieder als sehr gut bezeichnet werden. Das ermöglicht es uns, sämtlichen Pflichtunterricht abzuhalten und ein zufriedenstellendes Spektrum an Förder- und Wahlunterricht anbieten zu können. Hier machen sich auch die zusätzlichen Stunden positiv bemerkbar, die den Gymnasien im Rahmen der sogenannten „Integrierten Lehrerreserve“ und der „Individuellen Lernzeit“ vom Kultusministerium zur Verfügung gestellt wurden. Als neue Lehrkräfte dürfen wir begrüßen: • StRefin Leidl (Sport/ Kath. Religionslehre) • StRefin Ehmann (Mathe/ Englisch) • StRefin Frenzel (Spanisch/ Englisch) • StRef Goßmann (Englisch/ Geschichte) • StRefin Fuchs (Musik) • LAssin Hölzner (Deutsch/ Geschichte/ Sozialkunde) 1 • Soz. Päd. Schliefke Aus der Elternzeit zurückgekehrt sind: • Frau StRin Jäger (Englisch/Spanisch/Psychologie) • Frau StRin Pielenhofer (Biologie/Chemie) Ihnen allen wünschen wir Freude und Ausdauer bei der Erfüllung ihrer fachlichen und pädagogischen Arbeit. Im Schulforum vertreten weiterhin Frau Dautel, Herr Meyer und Herr Mück das Kollegium des FRG. Die Mitglieder der Eltern werden nach der Wahl des neuen Elternbeirates bestimmt werden. Mitglied des Sachaufwandsträgers ist der Kreiskämmerer Herr Fröhlich vom Landratsamt. Die Schülerschaft wird durch die neu zu wählenden Schülersprecher vertreten. Verbindungslehrer sind Herr Heß, Herr Wolf und Frau Reiher. • Wahl des neuen Elternbeirates Nach zweijähriger Tätigkeit endet die Amtszeit des Elternbeirates. Ich darf mich bei allen Mitgliedern persönlich für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Einige Mitglieder können satzungsbedingt nicht mehr kandidieren, da Ihre Kinder die Schule nach dem Abitur verlassen haben. Stellvertretend darf ich hier die scheidende Vorsitzende, Frau Bettina Knauth erwähnen und mich ganz herzlich für das gezeigte Engagement, die hohe Sachkompetenz und die zielorientierte Arbeit bedanken. Ich darf Sie, liebe Eltern, herzlich einladen zur Wahl des neuen Elternbeirates am Dienstag, 25.10.2016, 18.00 bis 18.45 Uhr in der Aula. Erscheinen Sie bitte zahlreich und geben Sie Ihre Stimme für dieses wichtige Gremium der Schulfamilie, für das Sie ja vielleicht auch selbst antreten wollen, ab. • Die aktuelle Unterrichtssituation 357 Schülerinnen und 323 Schüler besuchen aktuell unser Gymnasium. Bis auf die 5. und 7. Klassen (dreizügig) werden alle Jahrgangsstufen vierzügig geführt. Die durchschnittliche Klassengröße beträgt 22,86 Schüler. Dies ist eine wirklich erfreuliche Größe. Mit Eröffnung des neuen Hallenbades, steht dies natürlich auch für unseren Schwimmunterricht (Jahrgangsstufen 5, 6, 7, Oberstufe) zur Verfügung. Schwimmen bezieht sich hierbei auf den Schulsport und dient nicht als möglicher Schwimmkurs für Nichtschwimmer. Sollte Ihr Kind nicht schwimmen können, raten wir Ihnen dringend dazu, es zu einem entsprechenden Anfängerkurs anzumelden. Angeboten werden solche Kurse von den verschiedenen Vereinen, in Ebern etwa von der TV Ebern-Schwimmabteilung (Ansprechpartner Herr Bademeister Hanke), DLRG (Ansprechpartner Herr Rath), oder der Wasserwacht. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass für den Schwimmunterricht gilt: Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss jeweils vor Ort. • Neuigkeiten aus dem Bereich IT - Ausstattung: Die Vervollkommnung der digitalen und informationstechnischen Ausstattung der Schule und der Klassenräume geht weiter. Wir haben alle Klassenzimmer mit Beamer und Laptop ausgestattet. Sogenannte Dokumentenkameras werden ebenfalls bald in allen Räumen vorhanden sein. Die Umwidmung von 0.16 zum Medienraum ist im Gange. Besonders hier wollen wir eine interessante Neuerung ausprobieren, die uns als Referenzschule für Medienbildung gut zu Gesicht steht und das FRG in gewisser Weise zum Vorreiter macht. Die Schüler der Oberstufe sollen in ausgewählten Kursen ihre eigenen Geräte mitbringen dürfen. Dieses Vorgehen wird in der methodisch-didaktischen Terminologie als BYOD bezeichnet. Dazu einige Erklärungen: - Schülereigene Geräte: BYOD, Bring Your Own Device: Hier nutzen die Schülerinnen und Schüler das Notebook oder ein anderes mobiles Endgerät (Tablet oder Smartphone) als persönliches Lernwerkzeug, das an verschiedenen Lernorten (zu Hause und im Klassenverband) zur Verfügung steht. Damit die schülereigenen Geräte sinnvoll genutzt 2 werden können, muss die Schule eine WLAN-Infrastruktur bereitstellen. Die Administration der schülereigenen mobilen Geräte (z. B. Installation der Anwendungen, Updates, Herstellen eines Netzwerkzugriffs) liegt nicht im Aufgaben- oder Verantwortungsbereich der Schule. Ziel ist zum einen das Nutzen der Ressourcen durch die schülereigenen Geräte, zum anderen aber auch die Vorbereitung auf den universitären Alltag, bei dem BYOD längst Standard ist. Der zunehmenden Digitalisierung im Alltag muss auch in der Schule Rechnung getragen werden. Jedoch ist BYOD nicht nur eine technische Neuerung, sondern auch eine pädagogische. Der einzelne Schüler muss hierbei seinen eigenen Lernweg mit seinen Stärken und Schwächen finden und auch Verantwortung dafür übernehmen. Das Potenzial liegt z. B. im selbstgesteuerten Lernen. Das wollen wir ausprobieren. - Neues zu ESIS, unserem Eltern-Schüler-Informationssystem Seit zwei Jahren verwenden wir jetzt schon ESIS, um die Elternbriefe und Rundschreiben per Email an Sie zu verteilen. Das System läuft sehr gut und ich möchte nochmals alle aufrufen, die bisher nicht daran teilnehmen, uns doch bitte eine Emailadresse für ESIS mitzuteilen. - ESIS - APP Seit kurzem ist die neue Version 4 der ESIS-APP für alle gängigen Handy Plattformen (IOS, Android und Windows Phone) kostenlos erhältlich. Sie finden die App im jeweiligen Appstore oder über den Downloadlink auf www.esis.de/apps.php. Zur Nutzung benötigen Sie unsere ESIS-ID (FRG), die ESIS-Schulnummer (380), ihre bei uns hinterlegte ESISEmailadresse und die Klasse Ihres Kindes/Ihrer Kinder. Mit der App haben Sie immer alle Rundschreiben bequem bei der Hand, können den Terminkalender der Schule einsehen, sowie ihr Kind per App entschuldigen. Bitte beachten Sie, dass diese Entschuldigung nur den Anruf ersetzt, nicht aber die schriftliche Entschuldigung in den nächsten Tagen. In Kürze soll auch die Buchung für den Elternsprechtag über die ESIS-App möglich sein. - Fragen zu ESIS - Zur Teilnahme an ESIS schreiben Sie einfach eine Mail an [email protected] mit Name, Vorname, Klasse des Kindes und der einzutragenden bzw. zu ändernden Emailadresse! - Haben Sie trotz Anmeldung keine Email erhalten, sehen Sie bitte zuerst im Spamordner (Provider und Emailprogramm) nach. Haben Sie weitere Fragen, z. B. zum Datenschutz oder der ESIS-Funktionalität, oder möchten Sie uns eine Rückmeldung über Ihre Erfahrungen mit ESIS geben, wenden Sie sich bitte an Herrn StD Schlüter (Mitarbeiter im Direktorat): [email protected] - Whats App und Social Media Online-Medien, soziale Netzwerke wie Whatsapp, Instagram oder Snapchat und ihre Nutzung auf Smartphones sind aus dem Alltag vieler Kinder ab dem Ende der Grundschule häufig nicht mehr wegzudenken. Wir nehmen diese gesellschaftliche Entwicklung an unserer Schule ernst und möchten Ihnen nachstehend einige Hinweise zum medienkompetenten Umgang mit dem Smartphone in der Hand von Schülerinnen und Schülern der Unterstufe geben. Das Smartphone ist ein mächtiges Werkzeug und kann auch als Lernhelfer sinnvoll und hilfreich genutzt werden (Vokabelarbeit, Lernstoff wiederholen, Üben, Nachschlagen). Umso wichtiger ist die Medienerziehung Ihrer Kinder - eine Aufgabe für Schule und Elternhaus im Verbund. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung in dieser Gemeinschaftsanstrengung und empfehlen Ihnen, Ihr Kind bei seinem Umgang mit dem neuen Werkzeug mit Rat und Tat zu begleiten. Hierbei sollten Sie ihm den Grundsatz „Think before you post“ vermitteln - jeder Texteintrag, jedes Bild sollte vor einem Upload in ein soziales Netzwerk sorgfältig bedacht werden. Zeigen Sie ernstgemeintes und verständnisvolles Interesse an den Medienaktivitäten Ihrer Söhne und Töchter, reden Sie darüber im familiären Gespräch. Seien Sie sich Ihrer Vorbildrolle bewusst. Der Umgang mit Medien wird zuhause gelernt. 3 Behalten Sie die administrative Kontrolle über die Geräte Ihrer Kinder. Diese kann durch Ihre eigenen technischen Möglichkeiten erfolgen oder auch einfach nur dadurch, dass Sie die Smartphones am Abend einsammeln, um Störungen der Nachtruhe zu vermeiden. Weiterhin sollten Sie den Zugang zu Ihrem häuslichen WLAN für die Geräte der Kinder und Jugendlichen individuell zeitsteuern. Kaufaktivitäten in App-Stores sollten nur durch Sie selbst veranlasst werden. Nutzen Sie die Jugendschutzeinstellungen, die die Betriebssysteme der Smartphones Ihnen anbieten und/oder installieren Sie spezielle Kinderschutzsoftware. Hilfestellungen hierzu finden Sie online unter anderem unter folgenden Adressen: www.klicksafe.de, www.stiftung-medienpaedagogik.de, www.handysektor.de und www.salfeld.de. OStR Dr. Roland Baumann, der medienpädagogisch-informationstechnische Berater für die Gymnasien in Unterfranken, steht Ihnen in seinen Sprechstunden als Ansprechpartner zur Verfügung. Mit den Netzgänger-Tutoren haben wir viele gut ausgebildete Oberstufenschüler in unserem Haus, an die sich Ihre Kinder bei entsprechenden Fragen wenden können. In der Jahrgangsstufe 6 geben wir Ihren Kindern die geeigneten Handlungsempfehlungen für den medienkompetenten Umgang mit sozialen Netzwerken und Online-Spielewelten, für rechtliche Fragen im Internet sowie für den Schutz vor Cybermobbing im Rahmen des Netzgänger-Projekts an die Hand. Hierzu sowie zu den einschlägigen Elternabenden und Informationsveranstaltungen laden wir Sie herzlich ein. • Wochenaktuelle Sprechstundenübersicht: Ab sofort können Sie auf unserer Homepage die aktuellen Sprechzeiten einsehen und sich telefonisch anmelden. Aus diesem Grunde liegt dem aktuellen Elternbrief auch keine Sprechstundenübersicht der Lehrer bei. • „Schüler helfen Schülern“: Nachhilfepool durch Schüler Auch für das kommende Schuljahr bieten wir wieder diesen Service an. Schüler, welche Nachhilfebedarf in einem bestimmten Fach haben, und diejenigen, die gerne ihre Hilfe anbieten, können so zusammengebracht werden. Die Kosten hierfür bewegen sich im üblichen Bereich für Nachhilfe durch Schüler. Wenn Ihr Kind Interesse hat, Nachhilfe zu erteilen, möge es sich bitte bei Frau OStRin Frauke Müller (Beratungslehrkraft) melden. Wenn Ihr Kind Nachhilfe sucht, so können Sie oder Ihre Tochter / Ihr Sohn ebenso bei Frau Müller nachfragen. • Datenschutz und Nutzungsordnung(en) Bei Fragen können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten, Herrn StD Schlüter ([email protected]) sowie bei Fragen zur Nutzungsordnung an den Systembetreuer, Herrn OStR Kleber ([email protected]), wenden. • Beratungslehrkräfte – Schulberatung – Pädagogisches Team – Jugendsozialarbeit Da sich unsere bisherige Sozialpädagogin, Frau Schäfer, in Elternzeit befindet, wird Frau Schliefke sie in den nächsten beiden Jahren vertreten. Sozialpädagogin Denise Madeleine Schliefke ist als Jugend-Sozialarbeiterin an Schulen, kurz JaS tätig. Ihr Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern. Bei Fragen und Problemen rund um Schule und Familie ist sie direkt in der Schule in ihrem Büro von montags bis donnerstags Ansprechpartnerin. Frau Schliefkes bisherige Arbeitsschwerpunkte lagen in der Begleitung und Förderung von Menschen in besonderen Lebenslagen mit Hilfe ästhetischer und theaterpädagogischer Methoden und Techniken. Gerade Ihre Erfahrungen in der Theaterpädagogik wird der sozialpädagogischen Arbeit an unserer Schule eine individuelle Note verleihen. Unsere Schulpsychologin Frau Jäger ist aus der Elternzeit wieder zurück und steht Ihnen und Ihren Kinder in Fragen der Schulpsychologie, des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Die Beratungslehrerin, Frau Müller, bietet Ihnen kompetente Hilfe an bei sämtlichen Fragen, die die Schullaufbahn und Schulprobleme betreffen, und gibt Tipps zur Studien- und Berufswahl. 4 Alle drei Damen sind vertrauliche Ansprechpartner auch bei persönlichen und familiären Problemen. Neben den offiziellen Sprechzeiten sind natürlich individuelle Vereinbarungen möglich. Sprechstunde Frau Schliefke: nach Vereinbarung. Arbeitszeit Mo-Do, 9.00-14.00 Uhr Kontaktdaten : 09531-9221-29; [email protected] Sprechstunde Frau Jäger: siehe Homepage Kontaktdaten: 09531/9221-28; [email protected] Sprechstunde Frau Müller: siehe Homepage Kontaktdaten: 09531/9221-17; [email protected] Bedenken Sie: Die Beratung ist vertraulich, kostenlos, neutral und selbstverständlich freiwillig. Für Beratungsbedarf in der Medienerziehung steht an unserer Schule der medienpädagogische und informationstechnische Berater für die Gymnasien in Unterfranken, Dr. Roland Baumann ([email protected]), zu Ihrer Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf mit ihm einen individuellen Termin. Medienerziehung ist sicherlich bereits für Eltern von Schülern der Unterstufe ein wichtiges Thema. Wir bieten deshalb auch spezielle Informationsabende für die 5. und 6. Klassen an. Die Drogenbeauftrage unserer Schule ist Frau StRin Pielenhofer. • Entschuldigungsmodus Am Tag der Erkrankung Ihres Kindes müssen Sie dies bitte rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn entschuldigen. Dies geschieht in der Regel per Anruf im Sekretariat bis 7.45 Uhr (09531 / 92210). Als weitere Option besteht die Möglichkeit der online-Entschuldigung (siehe Anhang „ESIS“). Bei längerer Erkrankung bitten wir Sie (ab dem 2. Tag) in jedem Falle im Sekretariat anzurufen (zur Sicherheit). Spätestens am 3. Tage muss die Entschuldigung jedoch immer schriftlich (mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) nachgereicht werden. Sog. Befreiungen müssen rechtzeitig auf dem vorgesehenen Antragsformular (im Seki und auf der Homepage erhältlich) begründet beantragt werden (sobald als möglich, aber mindestens drei Schultage vorab). Ein Mitglied der Schulleitung muss den Antrag genehmigen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals daran erinnern, dass ansteckende Krankheiten unbedingt gemeldet werden müssen. Gerade die Gefahr für schwangere Mitarbeiterinnen darf hier nicht unterschätzt werden (siehe Anlage und den Link zum Gesundheitsamt Haßberge: www.hassfurt.de/media/custom/273_2511_1.PDF). • Mittagsverpflegung – Mittagspause – „Kurzzeit-Betreuung“ Unsere Mensa bietet Ihren Kindern für 3,50 Euro jeden Tag ein warmes Mittagessen, das aus drei Gängen besteht und durch ein sehr umfangreiches Salatangebot ergänzt wird. Darüber hinaus bietet der Hausmeister verschiedene Snacks (z.B. Hot Dogs) an. Aufgrund vieler Nachfragen zum Verlassen des Schulgebäudes sei auf Folgendes hingewiesen: Prinzipiell ist es sinnvoll, dass Ihr Kind während der Mittagspause auf dem Schulgebäude verbleibt. Hier kann es essen oder spielen. Sollten Sie jedoch wünschen, dass Ihr Kind während der Mittagspause das Gelände verlässt (etwa um zu Hause Mittag zu essen oder sich extern etwas zu kaufen), so akzeptieren wir das. Wir weisen aber darauf hin, dass dies auf eigenes Risiko geschieht und die Schule in diesem Fall keine Aufsichtsplicht hat. Ausdrücklich sei auch auf die Möglichkeit verwiesen, dass Schüler im Bedarfsfall für einen oder für mehrere Nachmittage – auch kurzfristig - die offene Ganztagesbetreuung in Anspruch nehmen können. Diese wird von der AWO in den Räumen der Mittelschule angeboten. Info und Anmeldungen über das Sekretariat der Realschule, Frau Will. • Schnuppertage Technik für Mädchen vom 2.- 4. November 2016 (Herbstferien) Auch in diesem Schuljahr wird für Mädchen der Klassen 8-12 wieder dieses sehr interessante Modul angeboten. Der Landkreis Haßberge unterstützt dies mit der kostenlosen Beförderung nach Schweinfurt und zurück. Die Broschüren hierzu wurden an die Schülerinnen verteilt (sprechen Sie Ihre Kinder an). Infos und Anmeldung unter www.schnuppertage-sw.de 5 Anmeldezeitraum: 26.09. 2016 bis 16.10.2016 Anmeldung über erfolgt über das Internet. Infos gibt es auch bei der GleichstellungsEinrichtung, in der unabhängig vom Wechsel der Lehrkräfte und der Schülerinnen u8nd Schü+lerbeauftragten im Landratsamt Haßberge, Frau Christine Stühler, Tel. 09521 27655, Mail: [email protected] • Termine und Mitteilungen Entnehmen Sie bitte die genauen Termine und Veranstaltungen dem beiliegenden Terminplan. Bezugszeitraum ist das 1. Halbjahr sowie einige bereits bekannte Termine des 2. Halbjahres. Eine aktuelle Terminübersicht finden Sie auch auf unserer Homepage: • Leistungsnachweise Im Anhang finden Sie genauere Informationen zur Festlegung und Erhebung von Leistungsnachweisen. Diese basieren auf § 53 (2) GSO sowie spezifischer Beschlüsse der Lehrerkonferenz. Ab diesem Jahr gibt es dabei eine kleine Veränderung im Fach Deutsch in den Jahrgangsstufen 5 und 7. Beachten Sie dazu die Übersichtsdarstellung im Anhang. • Zwischenberichte Das FRG erstellt während des Jahres drei Zwischenberichte. Diese geben einen sehr differenzierten Überblick über die Einzelleistungen Ihres Kindes und bilden damit (v.a. ab dem 2. Bericht) ein Absinken oder aber eine Leistungssteigerung eventuell deutlich ab. Die Zwischenberichte stellen eine gute Grundlage für das Informations- und Beratungsgespräch in Sprechstunden bzw. am Elternsprechtag dar. In den Jahrgangstufen 9 und 10 kann der Zwischenbericht auf Antrag auch als reguläres Zwischenzeugnis (etwa bei Schulwechsel) ausgestellt werden. • „Ordnung muss sein“: Die neue verkürzte Hausordnung Eine Institution wie unsere Schule, an der täglich über 750 Menschen arbeiten und sich aufhalten, braucht selbstverständlich gewisse Regeln des Zusammenseins. Im letzten Jahr haben sich alle Gremien intensiv mit der Erstellung einer aktualisierten Hausordnung befasst, die vom Umfang her „lesbar“ und vom Inhalt klar „verstehbar“ sein sollte. Das Ergebnis finden Sie im Anhang (und natürlich auf der Homepage). Bitte reden Sie mit Ihrem Kind über diese Hausordnung. Wir verstehen uns am FRG auch als eine Wertegemeinschaft, die nur funktionieren kann, wenn wir gegenüber Personen Toleranz, gegenüber Regeln Respekt und gegenüber Dingen Sorgfalt walten lassen bzw. zeigen. • Anlagen - Neue Hausordnung - Leistungsnachweise am FRG - Terminplan 1. Halbjahr - Belehrungsbogen Infektionen 6 Verkürzte Hausordnung für das Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern Dem Schulforum zur Besprechung vorgelegt am 20.7.2016, zur Unterzeichnung im September 2016. 1. Vorbemerkungen - - - Wir verstehen uns als eine „Schul-Familie“ und streben ein reibungsloses Zusammenleben in der Schule an. Alle Beteiligten nehmen aufeinander Rücksicht, ordnen das Eigeninteresse dem Gesamtinteresse unter und halten sich an Regeln. Diese sollen helfen, Gefahren zu vermeiden und Schäden von Personen und der Schulanlage abzuwenden. Neben dieser verkürzten Fassung der Hausordnung behält die ausführliche Hausordnung (siehe Homepage und Ausdruck im Pult) ihre Gültigkeit und regelt weitere wichtige Details. Verstöße gegen die Hausordnung werden mit entsprechenden Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Disziplinarmaßnahmen geahndet. Es können auch pädagogische Strafen, die durch das Schulforum legitimiert sind, verhängt werden (z.B. aktive Mithilfe bei Aktionen zur Sauberkeit). Die Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung (s. Homepage und Pult) ist Teil der Hausordnung. Änderungen / Ergänzungen sind durch das Schulforum möglich. 2. Das Schulgelände 2.1 Zum Aufenthalt sind berechtigt: - Alle Mitglieder der Schulfamilie des FRG - Bei Fremdbelegung auch Volkshochschule, Sportvereine, Musikschule etc. - Sonstige schulfremde Personen nur mit Genehmigung des Schulaufwandsträgers in Abstimmung mit der Schulleitung und genehmigte Gäste 2.2 Es gelten folgende zeitliche Regelungen: - Öffnungszeiten des Schulhauses: Montag bis Donnerstag: 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr Für Fremdbelegungen und Sonderveranstaltungen werden jeweils eigene Regelungen getroffen. - Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag bis Donnerstag: 7.15 Uhr bis 16.15 Uhr Freitag 7.15 Uhr bis 14.00 Uhr 2.3 Schülerinnen und Schüler halten sich auf: - vor dem Unterricht: bis 7.30 Uhr in der Aula, ab 7.30 Uhr in den Klassenzimmern (Aufsperrzeit bis 7.45 Uhr) Fachlehrsäle, Sporthallen und Sonderräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden. Die Bühne gilt als Unterrichtsraum (Belegungsplan). Auf der Bühne selbst werden keine Gegenstände deponiert. 7 - in den Pausen: Alle Schüler/innen verlassen zügig vor dem Lehrer das Klassenzimmer und begeben sich je nach Wetterlage in den Pausenhof oder in die Aula (Hinweisschild hängt bei schlechtem Wetter aus), jedoch nicht in Bereiche, die nicht beaufsichtigt werden. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume! Schüler/innen, die zu Beginn der Pause aus den Fachräumen oder aus der Sporthalle kommen, legen ihre Taschen in den Gängen neben der Bühne ab. Das erste Gongzeichen kündigt das Ende der Pause an, deshalb sind die Unterrichtsräume zügig aufzusuchen. - Die Schuldächer dürfen grundsätzlich nicht betreten werden. (Ausnahmen: Alarmsituation und nach Anweisung) 2.4 Verlassen des Schulgeländes während des Schultages Grundsätzlich ist zwischen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende das selbstständige Verlassen des Schulgeländes für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 nicht gestattet. Ausgenommen davon ist nur die Mittagspause. Während dieser darf das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen werden. Ab Jahrgangsstufe 11 ist das Verlassen des Schulgeländes während unterrichtsfreier Zeiten auf eigene Verantwortung gestattet. 3. Sicherheit und Ordnung 3.1 Gebote Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Besucher haben die Pflicht, in der gesamten Schulanlage Ordnung zu halten. Insbesondere gilt: - - Betreten mit sauberen Schuhen Reinigung der Tafeln, Abschalten der digitalen Medien, Meldung von Störungen Medien und Lehrmittel nach Gebrauch zurückstellen bzw. -bringen Nach dem Unterricht: Stühle auf die Tische, noch verbliebene Abfälle in die Abfalleimer, Fenster schließen, Jalousien hochziehen, Licht ausschalten, Türen abschließen Fahrräder und Fahrzeuge nur in die dafür vorgesehenen Bereiche; die Schuleingänge sind als Fluchtwege (besonders vor der Turnhalle) unbedingt offen zu halten Plakate, Informationsmaterial und Werbung dürfen in der Schulanlage nur mit Genehmigung der Schulleitung ausgehängt bzw. verteilt werden. Der schulische Bezug muss erkenntlich sein Abfälle nur in entsprechende Abfalleimer werfen Wände, Mobiliar, Lehr- und Lernmittel nicht beschmieren oder bemalen Insbesondere die Toiletten sauber halten! Keine gebrauchten Kaugummis im Gelände entsorgen Am Freitag jeder Woche räumt eine Klasse nach Plan den Schulhof auf (Abfälle, Flaschen), transportiert das Altpapier aus dem Fachtrakt, den Oberstufenzimmern, dem Lehrerzimmer, dem Sekretariat, dem Hausmeisterzimmer, dem Schüler-Café, dem Zimmer der Oberstufenkoordinatorinnen und angrenzender Räume, vom Kopierer und vom Drucker in den Papiercontainer. 3.2 Verbote - In der gesamten Schulanlage besteht nicht nur für Schülerinnen und Schüler, Lehrer, Verwaltungsangestellte und Hauspersonal, sondern auch für alle Besucher und Nutzer der Anlage absolutes Rauchverbot. Das gilt auch für Schulveranstaltungen und Elternabende. 8 - Handys und digitale Speichermedien sind nur zu Unterrichtszwecken und nur nach Absprache mit einer Lehrkraft erlaubt. Hier wird auf die BYOD-Bestimmungen in der Computer-Nutzungsordnung verwiesen. - Der Betrieb von Elektrogeräten durch Schülerinnen und Schüler in Unterrichts-, SMV- und Aufenthaltsräumen ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Schulleitung nicht gestattet. - Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen auf das Schulgelände ist untersagt. 3.3 Brand- oder Alarmfall Bei Brand oder sonstigem Alarm sind die aushängenden Sicherheitsbestimmungen und Fluchtwegpläne und die gesonderte Verfahrensordnung zu beachten. Der Lehrer lässt die Schüler aufstellen und zählt ab. Voraus geht der Lehrer, als Letztes gehen die Klassensprecher, nachdem alle Fenster und Türen geschlossen worden sind. Bücher und Taschen verbleiben im Raum. Erneute Kontrolle der Anwesenheit im Sammlungsbereich und Vollzähligkeitsmeldung an die Schulleitung 3.4 Unfälle und meldepflichtige/ansteckende Krankheiten Bei Unfällen im Schulbereich bzw. auf dem Schulweg oder bei meldepflichtigen/ansteckenden Krankheiten ist die Schulleitung über das Sekretariat sofort zu verständigen. Die weiteren Einzelheiten regelt die Verfahrensordnung. 4. Umweltschutz und Energieverbrauch - Lehrer und Schüler achten gemeinsam auf den sparsamen Umgang mit Energie. Entsprechende Maßnahmen werden im Klassengespräch besprochen. - Wir trennen Müll und achten besonders darauf, dass möglichst wenig Abfälle in der Schule entstehen. Bei der Pausenverpflegung sollten nach Möglichkeit wiederverwendbare Verpackungen genutzt werden. Insbesondere größere, nicht ökologische Einwegverpackungen (z.B. Fast-Food-Verpackungen) sind zu vermeiden. - Ein umweltbewusstes System der Mülltrennung wird angestrebt. 5. Ansprechpartner Bei Problemen in der Schule stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung, die Anfragen auch gerne vertraulich behandeln. Es sollte versucht werden, auftretende Probleme immer zunächst innerhalb der Schule zu lösen. Je nach Anlass sind die Ansprechpartner: - der Fachlehrer, die Klassenleiter, die Verbindungslehrer - das Beratungsteam (Schulpsychologin, Sozialpädagogin und Beratungslehrerin) - die Schülersprecher und die Tutoren - die Mitglieder des Elternbeirats - die Schulleitung 6. Inkrafttreten, Gültigkeit, Unterzeichnete Diese verkürzte Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und besitzt Gültigkeit für die gesamte Schulanlage. Die einzelnen Bestimmungen wurden von den Mitgliedern der Schulfamilie, den Schülern, den Lehrern, den Eltern und den Verwaltungskräften gemeinsam erarbeitet. Wir alle verpflichten uns dazu, diese Inhalte zu beherzigen und anzuwenden. Die vorliegende Hausordnung gilt bis auf Weiteres; Veränderungen und Ergänzungen sind durch das Schulforum möglich. Ebern, im September 2016, Das Schulforum des FRG 9 Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen gemäß §53(2) GSO Vorbemerkung: In allen Vorrückungsfächern sollen schriftliche und mündliche Leistungsnachweise erhoben werden. Nach §53(2) GSO trifft die Lehrerkonferenz grundsätzliche Festlegungen zu Leistungsnachweisen. Der leichteren Lesbarkeit wegen werden im Folgenden neben diesen Festlegungen auch die wichtigsten einschlägigen Vorschriften der GSO aufgeführt. Die Festlegungen und Ergänzungen, die für das FRG spezifisch sind, sind durch Unterstreichungen kenntlich gemacht. 1. Schulaufgaben Schulaufgaben sind schriftliche Arbeiten, die mindestens eine Woche vorher angekündigt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in den Klassen 5 bis 10 höchstens 60 Minuten, ab der 11. Klasse höchstens 90 Minuten. Im Fach Deutsch sind ab der 8. Klasse auch längere Arbeitszeiten im angemessenen Rahmen zulässig. Im Fach Kunst kann ab der 11. Klasse die Arbeitszeit bis zu 180 Minuten betragen, wenn bildnerisch-praktische Arbeiten zu bearbeiten sind. Im letzten Schuljahr kann in den Abiturprüfungsfächern je eine Schulaufgabe im Umfang einer Abiturprüfungsaufgabe gehalten werden. Weitergehende Festlegungen über die Arbeitszeit treffen die einzelnen Fachschaften. Schulaufgaben werden in den Klassen 5 bis 10 nur in den Kernfächern geschrieben. Dies sind Deutsch, die Fremdsprachen, Mathematik und Physik sowie am naturwissenschaftlichtechnologischen Gymnasium Chemie. Für die Schulaufgaben, die in den einzelnen Fächern zu halten sind, schreibt die Schulordnung Mindestzahlen vor. Am Friedrich-Rückert-Gymnasium ist die Zahl der gehaltenen Schulaufgaben jeweils gleich dieser Mindestzahl. Die Schulordnung bietet jedoch die Möglichkeit, je Fach höchstens eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Prüfungsleistungen zu ersetzen. In den modernen Fremdsprachen ist in einer Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe (oder ein Teil davon) in Form einer mündlichen Prüfung abzuhalten. Die entsprechenden Festlegungen für das Friedrich-Rückert-Gymnasium sind der Anlage zu entnehmen. Der Stoff umfasst in der Regel den seit der letzten Schulaufgabe bzw. seit Schuljahresanfang behandelten Stoff sowie Grundkenntnisse. Die Aufgabenstellung soll den Stoff in repräsentativer Weise abdecken. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass dieser Stoff durch die Aufgaben vollständig abgedeckt wird oder dass die Gewichtung der Aufgaben exakt dem Umfang ihrer Behandlung im Unterricht entspricht. Entsprechend dem Bildungsauftrag des Gymnasiums ist es selbstverständlich, dass in den Schulaufgaben in allen Jahrgangsstufen neben Reproduktion auch Transfer und problemlösendes Denken gefordert werden. Für die Nachschrift einer Schulaufgabe ist eine angemessene Ankündigungsfrist einzuhalten. Sie kann bis auf einen Tag reduziert werden, z.B. wenn der Schüler nur am Tag der Schulaufgabe abwesend war. Der Termin der Nachholschulaufgabe sollte in der Regel möglichst zeitnah zum ursprünglichen Termin liegen. Bei der Nachschrift einer Schulaufgabe umfasst der Stoff in der Regel auch die zwischen dem regulären Termin und dem Nachtermin behandelten Unterrichtsinhalte. 2. Kleine Leistungsnachweise „Kleine Leistungsnachweise“ im Sinne der Schulordnung sind: Mündliche Leistungsnachweise (z.B. Abfragen, Unterrichtsbeiträge, Referate) Kurzarbeiten (Arbeitszeit i.d.R. höchstens 30 Minuten; Ankündigung mindestens eine Woche zuvor; Stoff von zehn unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden und Grundkenntnisse) Stegreifaufgaben (Arbeitszeit i.d.R. höchstens 20 Minuten; unangekündigt; Stoff von zwei unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden und Grundkenntnisse) Fachliche Leistungstests (schulintern oder landesweit gestellt; Ankündigung mindestens eine Woche zuvor; Arbeitszeit i.d.R. höchstens 45 Minuten) Praktische Leistungen, z.B. in Kunst, Musik und Sport Für die Erhebung von kleinen Leistungsnachweisen werden am Friedrich-RückertGymnasium folgende Regelungen getroffen: Stegreifaufgaben sind in allen Fächern und Jahrgangsstufen zulässig. In Vorrückungsfächern, die nicht Kernfächer sind, ist pro Halbjahr mindestens eine schriftliche Leistung zu fordern. In Kunst und Musik können mündliche oder schriftliche Leistungen durch praktische Leistungen ersetzt werden. Ist ein Schüler bzw. eine Schülerin bei einer Stegreifaufgabe nicht anwesend, können diese Noten durch mündliche Noten ersetzt werden. Kurzarbeiten werden am FRG nicht gehalten. Neben den in der Anlage aufgeführten Fällen, in denen eine Schulaufgabe durch fachliche Leistungstests ersetzt wird, werden Leistungstests in folgenden Fächern gehalten: o Mathematik: 10. Klasse (landesweiter Test) o Englisch: 6. und 10. Klasse (landesweite Tests) Diese Tests werden gewertet wie eine Stegreifaufgabe. In den Jahrgangsstufen 5-10 gilt: An Tagen mit Schulaufgaben, Kurzarbeiten, fachlichen Leistungstests oder mündlichen schulaufgabenersetzenden Prüfungen werden von den betreffenden Schülern in Fächern mit mehr als zwei Wochenstunden keine kleinen Leistungsnachweise gefordert. In anderen Fächern sind dagegen z.B. Abfragen oder Stegreifaufgaben möglich. Von der Möglichkeit, an solchen Tagen Stegreifaufgaben zu halten, sollte jedoch – unter Berücksichtigung aller pädagogischen und organisatorischer Aspekte – nur in den notwendigsten Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. Ab der Jahrgangsstufe 11 gilt: An Tagen mit Schulaufgaben, Kurzarbeiten, fachlichen Leistungstests oder mündlichen Schulaufgaben ersetzenden Prüfungen werden von den betreffenden Schülern keine Stegreifaufgaben gefordert. In Vorrückungsfächern müssen je Schulhalbjahr mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert werden, davon mindestens ein mündlicher Leistungsnachweis. In vier- und mehrstündigen Vorrückungsfächern erhöht sich diese Zahl auf drei. 3. Leistungsnachweise nach Unterrichtsversäumnissen Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff schnellstmöglich nachzuholen. Anwesende Schüler haben an Leistungsnachweisen (schriftlich oder mündlich) teilzunehmen, wenn die Lehrkraft dies wünscht. Über die Wertung entscheidet die Lehrkraft dann erst im Nachhinein, und zwar in Abhängigkeit davon, ob das Nachholen des versäumten Stoffes für den Schüler objektiv möglich war. Beispiele zu Erläuterung: Ein Schüler der 5. Jahrgangsstufe nimmt wegen einer Grippe zwei Wochen lang nicht am Unterricht teil; unmittelbar danach wird eine Mathematikschulaufgabe geschrieben: In diesem Fall wird man die Schulaufgabe nicht werten, da eine angemessene Vorbereitung auf die Schulaufgabe nicht möglich war. Ein Schüler der 11. Jahrgangsstufe ist an einem Montag krank. Am Freitag wird eine Stegreifaufgabe geschrieben; der Stoff kann im Heft und im Schulbuch nachgelesen werden. In einem solchen Fall wird man die Stegreifaufgabe werten, da für einen Schüler der Oberstufe das Nachholen des Stoffes im Zeitraum von Dienstag bis Donnerstag ohne weiteres möglich ist. 4. Prüfungsfreie Zeiten Von Prüfungen aller Art freigehalten werden folgende Zeiten: Die 3 letzten Schultage vor den Weihnachtsferien in den Klassen 5 und 6 Die letzte Schulwoche Von Schulaufgaben werden darüber hinaus freigehalten: Die 5 letzten Schultage vor den Weihnachtsferien in den Klassen 5 und 6 Die 2 letzten Schultage vor den Weihnachtsferien in den Klassen 7 bis 10 5. Sonstiges Auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Leistungsnachweise – sowohl innerhalb eines Faches als auch über die Fächer hinweg – ist zu achten. OStD Schmidt Anlage zu den Festlegungen zu Leistungsnachweisen: Schulaufgabenanzahlen 5-10 Abweichende Regelungen am FRG, Erläuterungen Englisch Französisch Spanisch Mathematik Physik Chemie - 4 - - 4 - - 6 (L) 6 (F) 7 (L) 7 (F) 8 (SG) 8 (NTG-L) 8 (NTG-F) 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 - 4 4 3 3 3 3 3 4 4 4 4 - 4 4 4 4 3 3 3 2 2 2 2 2 9 (SG) 9 (NTG-L) 9 (NTG-F) 10 (SG) 10 (SG-Sp) 10 (NTG-L) 10 (NTG-F) 10 (NTG-Sp) 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 - 3 3 3 3 3 3 3 3 4 3 4 4 3 - 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Deutsch Klasse und Ausbildungsri chtung 5 4 Latein Vorgeschriebene Schulaufgabenanzahl Deutsch: eine Schulaufgabe wird durch einen schulinternen Test ersetzt Deutsch: eine Schulaufgabe wird durch einen landesweiten und einen schulinternen Test ersetzt Deutsch: eine Schulaufgabe wird durch einen schulinternen Test ersetzt Deutsch: eine Schulaufgabe wird durch einen landesweiten und einen schulinternen Test ersetzt Deutsch: eine Schulaufgabe wird durch einen landesweiten und einen schulinternen Test ersetzt Französisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form Französisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form Englisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form Englisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form Englisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form Englisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form Englisch: eine Schulaufgabe in mündlicher Form Verwendete Abkürzungen: L ............... Latein F ................ Französisch Sp .............. Spanisch SG ............. Sprachliches Gymnasium NTG........... Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium Terminplan für Schüler und Eltern 1. HJ 2016/17 Bitte kurzfristige Änderungen im Wochenplan beachten! Datum Zeit / Ereignis (Stand:27.09.2016) Eigene Notizen Oktober 2016 Jazzchor Fränkischer Sängerbund in der Mensa Samstag, 1.10. Workshop und Aufführung Spät. Termin Wahl Klassensprecher Donnerstag, 6.10. Gesundheitstag Ebern: Haßbergkliniken am FRG Sonntag, 9.10. In Zusammenarbeit FRG und Kliniken; ab Freitagnachmittag Vorbereitungen! 15.30-17.00 2. DFB-Schnuppertraining (Sporthalle, v.a. Montag, 10.10. Interessierte aus 5. Klassen) Ab 13.00 Q11 in HAS „Studententag“ Donnerstag, 13.10. Beginn einzelner Enrichment-Kurse; beteiligte SchülerInnen Freitag, 14.10. sowie Termine s. Aushang Lehrerzimmer Ankunft polnische Austauschschüler (bis 22.10.) 6. Std. Wahl Schülersprecher Ankunft tschechische Austauschschüler Montag, 17.10. (bis 21.10. am FRG) 3.- 6. Stunde Gesundheitstag alle 8. Klassen Mittwoch, 19.10. Beginn Enrichment am FRG Freitag, 21.10. 15.00-17.00 Lesung Ingo Siegner, Drache Kokosnuß Öffentliche Veranstaltung (Veranstalter: Leseinsel) 18.00-18.45 Wahl des Elternbeirates in der Aula Dienstag, 25.10. (Aquarienbereich) (Fr. Knauth, Hr. Nembach) 18.30 -20.30 Klassenelternabende 6-9 18.30-19.30 Klassen 6 in Aula; danach Klassenzimmer Klassen 7 in Mensa; danach Klassenzimmer Klassen 8 im Klassenzimmer; danach Aula Klassen 9 im Klassenzimmer; danach Mensa Bitte planen Sie etwa 15 Minuten beim Raumwechsel ein (deshalb Pause 19.30-19.45) 1.- 6. Stunde Fortbildung Schulsanitäter Freitag, 28.10. November 2016 Montag, 31.10. bis Freitag, 4.11., unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen Schnuppertage Technik / Mädchen in SW 5./6. Stunde Oberstufeninfo für die Schüler der Montag, 7.11. 10. Klassen (Aula) Q 12 Abgabe W-Seminararbeiten im Seki bis 15.15 Dienstag, 8.11. 17.30-19.30 Klassenelternabend 10. Klassen 17.30-18.00 in den Klassenzimmern 18.00-19.30 Allg. Oberstufeninfo für die Eltern (Aula) „Schule ohne Rassismus“-Aktion i.d. Aula Mittwoch, 9.11. Ehrenamtsmesse des Landkreises, P-Seminar Donnerstag, 10.11. Ab 15.00 Klassensprechertage am FRG (bis 19.11.) Freitag, 18.11. 13.30 Beginn Tanzkurs am FRG, 10. Klassen, Aula Donnerstag, 24.11. Elternsprechtag 5. Klassen 17.00 – 19.30 (ESIS) 17.00-17.30 Alle KollegenInnen der 5. Kl. stellen sich in den Donnerstag, 8.12. Freitag, 9.12. Montag, 12.12. Mittwoch, 14.12. Montag, 19.12. Mittwoch, 21.12. Donnerstag, 22.12. jeweiligen Klassenzimmern vor, danach s. Plan Dezember 2016 3.-6. Stunde White Horse Theatre 1. Zwischenbericht Aktivität(en) zum Tag der Verkündung der Menschenrechte am 10.12. 15.30 – 20.00 DFB-Veranstaltung Regionalauswahl Nordbayern in der Sport-Halle 17.00-19.30 1. Elternsprechtag Klassen 6-12 Klassen 5-6 Weihnachtsfrieden 18.00-19.30 Weihnachtsabend 5. Klassen Allg. Weihnachtsfrieden Klassen 5-10 (d.h. keine Leistungserhebungen bis 23.12.) 1.-6. Std. Generalprobe Konzert (in Kirche) 19.00-20.30 Weihnachtskonzert Stadtpfarrkirche Dienstag, 27.12. 2015 – Do., 5.01.2017, unterrichtsfreie Tage um Weihnachten Sonntag, 15.1. Dienstag, 17.1. Samstag, 21.1. Montag, 23.1. Sonntag, 29.1. Dienstag, 31.1. Mittwoch, 1.2. Freitag, 17.2. Montag, 20.02. Freitag, 24.2. Januar 2017 Skikurs 7a und 7b (bis 20.1.) Bolyai-Team (Mathewettbewerb), einzelne Schüler aus den 8. Klassen 19.00 Abschlussball Tanzkurs 10. Klassen (Aula) Deutsch-Französischer-Tag Skikurs, 7c und 7d (bis 3.2.) Q 12 Endgültige Festlegung 3. Abifach Februar 2017 Zeugnis 12/1; 11.30-13.00 Vollversammlung Q 12 Zwischenzeugnisausgabe bzw. 2. Bericht, Zeug. 11/1 Faschingsveranstaltung Kulturring (auch 18.2., Aula) Beginn Zweites Halbjahr Unterstufenfasching Montag, 27. Februar – Freitag, 3. März, unterrichtsfreie Tage um Fasching Termine zum Vormerken; vollständiger Plan zu Beginn des 2. Halbjahres 16/17 März 2017 07.03. 14.03. 16.03. 17.03. 20.03. 28.03. April 2017 03.04. Mathematik ohne Grenzen 17.00 – 20.30 Infoveranstaltung zum Übertritt Känguru-Wettbewerb 5.-7. Klassen FRG in Schottland (bis 24.03.; 9a) 18.00 – 21.00 Info Sprachen-/Zweigwahl (Aula); Info Reli / Ethik 10. Klasse und OS 13.00 Abgabe Entscheidungen Sprachen-/Zweigwahl; Ethik 07.04. 10.4.-21.04. 25.04. 27.04. 28.04. Beginn Fahrtenwoche Austauschprogramme (bis 7.04.) FRG in Prag (9d) FRG in Frankreich (9b) FRG in Spanien (9c) FRG in Polen (einzelne Schüler aus 10. Klasse) Camembert-Austausch OS-Theater, 11.30 – 13.00 Aufführung für Klassen 8-10 19.30 Hauptvorstellung Oberstufentheater (Aula) Q 12 Letzter Tag Anwesenheitspflicht Nichtabiturfächer Osterferien 3. Zwischenbericht 2. Elternsprechtag Q 12 Letzter Unterrichtstag Mai 2017 03.05. 04.05. Q 12 M-Abi Big Challenge Day (Klassen 6 und 8) 06.04. 08.05. 09.05. 12.05. 16.05. 22.05.-26.05. 29.05.-02.06. Juni 2017 21.06. 25.06. 27.06. 29.06. Neuanmeldungen 5. Klasse (bis 12.05., Seki) Klassenelterninfoabend 5. Klassen „Medienaneignung“ Q 12 D-Abi Q 12 3. Abifach Probeunterricht (bis 18.05.) Kolloquiumswoche 1 Kolloquiumswoche 2 30.06. Chorfahrt Schney (bis 23.06.) Frankreich-Austausch Camembert in Ebern (bis 02.07.) Bio-Div-Tage für 7. Klasse (bis 30.6., 1 Klasse/Tag, s. Plan) LerNT (Wlf) 2. Zentraler E-Test 10. Klassen Tagsüber Generalprobe Musiker in der Aula; 19.00 Sommerkonzert 14.00 Entlassung der Abiturienten Juli 2017 17.07. 18.07. 28.07. 10. Klassen München-Fahrt (bis 18.07., Deutsches Museum / Landtag) Museums- und Exkursionstag (2. Wandertag; 10. Klassen noch in München) Zeugnisausgabe, letzter Schultag
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