Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Zeugnisse Schulordnung für die Realschulen in Bayern (RSO) Auszug (teilweise gekürzt) § 48 Hausaufgaben (1) Um den Lehrstoff einzuüben und die Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die von einem Schüler mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit erledigt werden können. (2) Die Schüler führen ein Aufgabenheft, in das jede Lehrkraft alle Aufgaben eintragen lässt. (Die Termine für Schulaufgaben werden ebenfalls dort eingetragen) § 49 Nachweise des Leistungsstandes Leistungsnachweise sind Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests sowie mündliche und praktische Leistungen. Sie sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen. § 50 Schulaufgaben (1) Schulaufgaben sind in folgender Anzahl anzufertigen: Vorrückungsfach /Jahrgangsstufe 5 Deutsch, Englisch 4 Mathematik 4 Wahlpflichtfächergruppe II, III: Physik Chemie 6 4 4 7 4 3 Wahlpflichtfächergruppe II: Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Wahlpflichtfächergruppe I: Mathematik Chemie Physik Wahlpflichtfächergruppe III: Haushalt und Ernährung Französisch 8 4 3 9 3 3 10 3 3 2 2 2 2 2 3 3 3 3 4 2 4 2 2 4 2 3 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 § 55 Bildung der Jahresfortgangsnote (1) Bei der Bildung der Jahresfortgangsnote befindet die Lehrkraft entsprechend dem Umfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Leistungsnachweise auch über deren Gewichtung. .... (2) Die Jahresfortgangsnote wird aus den Noten der schriftlichen, der mündlichen und ggf. der praktischen Leistungsnachweise gebildet. Die Noten aus den Schulaufgaben und den gegebenenfalls an ihre Stelle tretenden Leistungsnachweisen haben doppeltes Gewicht. Lehrpläne Lehrpläne sind im Internet unter www.realschule.bayern.de/lehrplan/ einzusehen. Schulordnung für die Realschulen in Bayern Schulordnung und Stundentafel sind über www.realschule.bayern.de/aktuelles einsehbar. Eine Stichwortsuche erleichtert den Zugang.
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