hausaufgaben leistungsnachweise

Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Zeugnisse
Schulordnung für die Realschulen in Bayern (RSO) Auszug (teilweise gekürzt)
§ 48 Hausaufgaben
(1) Um den Lehrstoff einzuüben und die Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben
gestellt, die von einem Schüler mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit
erledigt werden können.
(2) Die Schüler führen ein Aufgabenheft, in das jede Lehrkraft alle Aufgaben eintragen lässt.
(Die Termine für Schulaufgaben werden ebenfalls dort eingetragen)
§ 49 Nachweise des Leistungsstandes
Leistungsnachweise sind Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests
sowie mündliche und praktische Leistungen. Sie sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu
verteilen.
§ 50 Schulaufgaben
(1) Schulaufgaben sind in folgender Anzahl anzufertigen:
Vorrückungsfach /Jahrgangsstufe
5
Deutsch, Englisch
4
Mathematik
4
Wahlpflichtfächergruppe II, III:
Physik
Chemie
6
4
4
7
4
3
Wahlpflichtfächergruppe II:
Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen
Wahlpflichtfächergruppe I:
Mathematik
Chemie
Physik
Wahlpflichtfächergruppe III:
Haushalt und Ernährung
Französisch
8
4
3
9
3
3
10
3
3
2
2
2
2
2
3
3
3
3
4
2
4
2
2
4
2
3
3
2
3
3
3
3
3
3
3
3
3
§ 55 Bildung der Jahresfortgangsnote
(1) Bei der Bildung der Jahresfortgangsnote befindet die Lehrkraft entsprechend dem Umfang und
Schwierigkeitsgrad der einzelnen Leistungsnachweise auch über deren Gewichtung. ....
(2) Die Jahresfortgangsnote wird aus den Noten der schriftlichen, der mündlichen und ggf. der
praktischen Leistungsnachweise gebildet. Die Noten aus den Schulaufgaben und den gegebenenfalls an
ihre Stelle tretenden Leistungsnachweisen haben doppeltes Gewicht.
Lehrpläne
Lehrpläne sind im Internet unter www.realschule.bayern.de/lehrplan/ einzusehen.
Schulordnung für die Realschulen in Bayern
Schulordnung und Stundentafel sind über www.realschule.bayern.de/aktuelles einsehbar. Eine
Stichwortsuche erleichtert den Zugang.