Gericht: Entscheidungsdatum: Aktenzeichen: Dokumenttyp: Quelle: Normen: OLG Düsseldorf 1. Senat für Bußgeldsachen 15.03.1990 5 Ss (OWi) 50/90 - (OWi) 28/90 I Beschluss § 70 StVG, § 71 StVG, § 1 Abs 2 StVO, § 29 Abs 3 StVO Verkehrsordnungswidrigkeit durch Führen eines Tiefladers mit überbreiter Ladung Orientierungssatz 1. Bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Grundregel des StVO § 1 Abs 2 muss der Tatrichter aufgrund der jeweiligen Verkehrslage, der örtlichen Gegebenheiten und der besonderen Umstände des Falles feststellen, welcher der in StVO § 1 Abs 2 angeführten konkreten Erfolge eingetreten ist. Die Feststellung, es sei zu erheblichen Behinderungen des Gegenverkehrs gekommen, reicht nicht aus. 2. Ein Verstoß gegen StVO § 29 Abs 3 liegt nicht vor, wenn die Vorschriften über die Abmessung des Fahrzeugs lediglich ladungsbedingt nicht eingehalten worden sind. Fundstellen VRS 79, 131-133 (1990) (red. Leitsatz und Gründe) VerkMitt 1991, Nr 3 (red. Leitsatz und Gründe) weitere Fundstellen ZfSch 1990, 216 (red. Leitsatz) Verfahrensgang vorgehend AG Düsseldorf, 10. November 1989, Az: 311 OWi 913 Js 1514/89 - Seite 1 von 1 -
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