Überbreite Ladung kein Verstoss nach § 29 Abs. 3 StVO

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Normen:
OLG Düsseldorf 1. Senat für Bußgeldsachen
15.03.1990
5 Ss (OWi) 50/90 - (OWi) 28/90 I
Beschluss
§ 70 StVG, § 71 StVG, § 1
Abs 2 StVO, § 29 Abs 3
StVO
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Führen eines Tiefladers mit überbreiter Ladung
Orientierungssatz
1. Bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Grundregel des StVO § 1 Abs 2 muss der
Tatrichter aufgrund der jeweiligen Verkehrslage, der örtlichen Gegebenheiten und der besonderen
Umstände des Falles feststellen, welcher der in StVO § 1 Abs 2 angeführten konkreten Erfolge
eingetreten ist. Die Feststellung, es sei zu erheblichen Behinderungen des Gegenverkehrs gekommen,
reicht nicht aus.
2. Ein Verstoß gegen StVO § 29 Abs 3 liegt nicht vor, wenn die Vorschriften über die Abmessung des
Fahrzeugs lediglich ladungsbedingt nicht eingehalten worden sind.
Fundstellen
VRS 79, 131-133 (1990) (red. Leitsatz und Gründe)
VerkMitt 1991, Nr 3 (red. Leitsatz und Gründe)
weitere Fundstellen
ZfSch 1990, 216 (red. Leitsatz)
Verfahrensgang
vorgehend AG Düsseldorf, 10. November 1989, Az: 311 OWi 913 Js 1514/89
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