Antrag Werkstatt- und Servicefahrzeuge

(Ort, Datum)
(Anschrift)
(Tel.-Nr.)
(Fax-Nr.)
Stadt Paderborn
Ordnungsamt
33095 Paderborn
Fax-Nr. 05251/88 2097
E-Mail:[email protected]
Antrag
Handwerker – Parkausweis für die Regierungsbezirke in NRW
Werkstatt- und Servicefahrzeuge *
zum Parken bei Reparatur- und Montagearbeiten o.ä.
- im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO),
- in Halteverbotszonen (VZ 290 StVO),
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten
ohne Gebühr
- in Bereich mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der
Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 StVO mit
entsprechendem Zusatzzeichen)
für die Regierungsbezirke
X
Detmold
Arnsberg
Düsseldorf
Köln
Münster
Sollten Sie außerhalb des Regierungsbezirkes Detmold Reparatur- und Montagearbeiten mit
Ihren Werkstatt- und Servicefahrzeugen durchführen, kreuzen Sie die anderen
Regierungsbezirke entsprechend an.
Anzahl der Fahrzeuge
(1 Genehmigung pro Fahrzeug)
Genehmigungsdauer / Kosten für 1 Jahr
150,- EUR pro Fahrzeug, wenn die Ausnahmegenehmigung nur für den
Regierungsbezirk Detmold beantragt wird.
Je 25,- EUR zusätzlich für jeden weiteren Regierungsbezirk
(Unterschrift)
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Hierzu zählen Fahrzeuge, die als Werkstattwagen fest ausgebaut sind oder erkennbar
(z.B. durch Auf- und Einbauten, Mitführen von Werkzeugen oder Arbeitsmaterial in
größerem Umfang) als solche oder für Transport- oder Servicezwecke genutzt werden. In
der Regel sind dies ausschließlich Lkw, Bulli oder Kastenwagen.
Die Fahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen
Firmenaufschriften versehen sein.
Die Handwerkskarte muss im Original vorgelegt oder als Kopie dem Antrag beigefügt
werden.