(Ort, Datum) (Anschrift) (Tel.-Nr.) (Fax-Nr.) Stadt Paderborn Ordnungsamt 33095 Paderborn Fax-Nr. 05251/88 2097 E-Mail:[email protected] Antrag Handwerker – Parkausweis für die Regierungsbezirke in NRW Werkstatt- und Servicefahrzeuge * zum Parken bei Reparatur- und Montagearbeiten o.ä. - im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO), - in Halteverbotszonen (VZ 290 StVO), - an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr - in Bereich mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer - auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 StVO mit entsprechendem Zusatzzeichen) für die Regierungsbezirke X Detmold Arnsberg Düsseldorf Köln Münster Sollten Sie außerhalb des Regierungsbezirkes Detmold Reparatur- und Montagearbeiten mit Ihren Werkstatt- und Servicefahrzeugen durchführen, kreuzen Sie die anderen Regierungsbezirke entsprechend an. Anzahl der Fahrzeuge (1 Genehmigung pro Fahrzeug) Genehmigungsdauer / Kosten für 1 Jahr 150,- EUR pro Fahrzeug, wenn die Ausnahmegenehmigung nur für den Regierungsbezirk Detmold beantragt wird. Je 25,- EUR zusätzlich für jeden weiteren Regierungsbezirk (Unterschrift) Hierzu zählen Fahrzeuge, die als Werkstattwagen fest ausgebaut sind oder erkennbar (z.B. durch Auf- und Einbauten, Mitführen von Werkzeugen oder Arbeitsmaterial in größerem Umfang) als solche oder für Transport- oder Servicezwecke genutzt werden. In der Regel sind dies ausschließlich Lkw, Bulli oder Kastenwagen. Die Fahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein. Die Handwerkskarte muss im Original vorgelegt oder als Kopie dem Antrag beigefügt werden.
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