RECHTE UND PFLICHTEN VON STRAßENAUFSICHTSORGANEN UND ENTSPRECHENDE RECHTSBEHELFE Lukas-Sebastian Swoboda Organe der Straßenaufsicht I § 97 StVO Organe der Bundespolizei, Gemeindewachkörper, Zollorgane,... „Organe der Straßenaufsicht, ausgenommen Organe der Bundespolizei oder einer Gemeindesicherheitswache oder Zollorgane...“ (§ 97 Abs 2 StVO) Organe der Straßenaufsicht II Mautaufsichtsorgane ? Befugnisse (Anhaltung, Identitätsfeststellung, vorläufige Sicherheit,...) Weitergehende Befugnisse im Falle erschwerter Strafvollstreckung (Abnahme der Fahrzeugschlüssel, technische Sperren,...) „Mautprellerei“ Zusammenspiel von Staat und Privaten Organe der Straßenaufsicht III Parkraumüberwachungsorgane eWb der Gemeinde Befugnisse (Organstrafverfügung, Anhaltung, Sicherheiten,...) Zurechnung des Handelns der Organe Rechte und Pflichten im Rahmen einer Alkoholkontrolle (§ 5 StVO) „lenken“ = Versuch den Motor zu starten „in Betrieb nehmen“ = Tätigkeit, die dem Lenken zumeist vorausgeht Unwiderlegbare Rechtsvermutung der Beeinträchtigung • Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille • Atemalkoholgehalt von 0,4 mg/l „Minderalkoholisierung“ Beachte (!) unterschiedliche führerscheinrechtliche Konsequenzen Atemluftkontrolle, Blutabnahme und Speicheltest Zwangsmaßnahmen bei Alkoholisierung (§ 5b StVO) Beispiele: Abnahme der Fahrzeugschlüssel Absperren oder Einstellen des Fahrzeuges Anlegen von technischen Sperren Auslassen der Reifenluft (VwGH) Vorläufige Abnahme des Führerscheins (§ 39 FSG) Abnahme des Zulassungsscheines Offenbare Beeinträchtigung oder Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille bzw Atemluftalkoholwert von 0,25 mg/l Maßnahmenbeschwerde Entfernung von Hindernissen (§ 89 StVO); „Abschleppen“ Verkehrsbeeinträchtigung „Besorgnisjudikatur“ Art 137 B-VG; AHG Verwaltungshelfer Rechtsmittel & Beschwerdemöglichkeiten I Maßnahmenbeschwerde (Art 130 Abs 1 Z 2 iVm 132 Abs 2 B-VG) • bei Akten unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ) • Verletzung in einfachgesetzlich oder verfassungsgesetzlich gewährleisteten subjektiven Rechten • binnen sechs Wochen unmittelbar beim zust VwG schriftlich einzubringen • ex lege keine aufschiebende Wirkung Typenfreie Beschwerde (Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG) • Rechtschutz gegen Eingriffe durch schlichte Hoheitsverwaltung • Problem der Abgrenzung vov AuvBZ und privatwirtschaftlicher Verwaltung • binnen vier Wochen bei jener Behörde einzubringen, der das bekämpfte Verhalten zugerechnet wird • keine aufschiebende Wirkung Rechtsmittel & Beschwerdemöglichkeiten II Richtlinienbeschwerde (§§ 31 iVm 89 SPG iVm RLV) • Anwendbarkeit trotz Verankerung im SPG? stellt weder auf sicherheitsbehördliches Handeln, noch auf Handeln der Sicherheitsverwaltung ab • Verhaltenskodex für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes • zweistufiges Kontrollverfahren • keine subjektiven Rechte • Verletzung der RLV hat keine Auswirkung auf Rechtmäßigkeit der Befugnisausübung „agent provocateur“ im Straßenverkehrsrecht Strafbarkeit des agent provocateur ? • § 7 VStG – es kommt nicht auf das Motiv an • Strafbarkeit abhängig von unterschiedlichen zeitlichen Stadien • Strafbarkeit des AG grundsätzlich zu bejahen Strafbarkeit des Provozierten ? • VwGH bejaht Strafbarkeit • problematisch im Hinblick auf die Rsp des EGMR (Art 6 EMRK) • „criminal charge“ = gerichtliches- und Verwaltungsstrafrecht Danke für die Aufmerksamkeit... Lukas-Sebastian Swoboda Phone: 0043 660 580 94 65 E-Mail: [email protected]
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