Anlage 1. Polizeiliche Hinweise im Sinne der

Anlage
1. Polizeiliche Hinweise im Sinne der Gefahrenabwehr im Straßenverkehr am letzten Schultag der
Abiturienten
Wie bei allen Fahrten gelten auch hier die Regeln der Straßenverkehrsordnung!
(s. auch http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php)
Insbesondere sind folgende Verhaltensweisen zu beachten:
1.) Absolutes Alkohol- und Drogenverbot für den/ die Fahrer/in
2.) Anschnallpflicht für alle Insassen
3.) Kein Hinauslehnen, Hinausklettern oder Aufstehen
4.) Angemessene Fahrweise entsprechend der Vorschriften
5.) Keine Gegenstände (z.B. Flaschen) aus dem Auto werfen
6.) Ein-, Aus- und Umsteigen während der Fahrt vermeiden
7.) Unbeteiligte Passanten dürfen nicht zu Schaden kommen und verbal attackiert
werden
8.) Keine Wasserbomben oder ähnliches werfen
9.) Keine Sachbeschädigungen
10.) Der übrige Verkehr darf nicht vorsätzlich oder fahrlässig behindert werden
11.) Die MitfahrerInnen müssen sich während der Fahrt so verhalten, dass der Fahrzeugführer in
seiner Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei einem Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung bei einem
noch in der Probezeit befindlichen Fahranfänger die Probezeit
nach dem Straßenverkehrsgesetz um weitere zwei Jahre verlängert wird
(http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html) .
Außerdem kann eine nicht unerhebliche Geldbuße verhängt werden.
Erfahrungsgemäß gibt es bei der Anfahrt zur zentralen Abi-Party immer häufiger Probleme
und Verkehrsunfälle mit Verletzten. Trotz Ausgelassenheit und Feierlaune sind deswegen die
Regeln zu beachten, damit weder die TeilnehmerInnen noch Außenstehende zu Schaden kommen.
2. Verbindliche Auflagen für eine mögliche Abi-Party am Zielort
Notwendige Genehmigungen und Maßnahmen (z.B.: Sondernutzungserlaubnis für die Fläche,
Lautsprechergenehmigung, Schankgenehmigung, Flächenreinigung und Abfallbehälter,
Einsatz mobiler Toiletten etc.) und die damit verbundenen Kosten sind bitte bei den Bürgerdiensten der Stadt
Bonn, Veranstaltungskoordination, unter der zentralen Rufnummer 0228/ 77 55 55 oder
per Email unter [email protected] zu beantragen bzw. zu erfragen.
Informationen sind auch erhältlich unter www.bonn.de/Veranstaltungskoordination/Hinweise für Veranstalter.
Auch bei einer Abi-Party können Zuwiderhandlungen Verwarnungen, Anzeigen oder Geldbußen
nach sich ziehen.