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So will die CDU/CSU Betriebsrenten stärken
Mit Spannung wurde der Standpunkt der CDU/CSU zur Weiterentwicklung der betrieblichen
Altersversorgung erwartet. Jetzt haben Vertreter der Partei ein entsprechendes Positionspapier
veröffentlicht. Die Kerninhalte fasst Gastautor Michael Oliver Skudlarek zusammen.
„Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke
Säulen stützt. Deswegen werden wir die betriebliche Altersvorsorge stärken. Sie muss auch für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher wollen
wir die Voraussetzungen schaffen, damit die Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe
Verbreitung finden. Hierzu werden wir prüfen, inwieweit mögliche Hemmnisse bei den kleinen und
mittleren Unternehmen abgebaut werden können. Wir werden auch im europäischen Kontext darauf
achten, dass die guten Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge erhalten bleiben."
So umschreibt das Positionspapier der CDU/CSU das Ziel der Weiterentwicklung der betrieblichen
Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Wir halten fest: Gerade die Verbreitung der bAV in Klein- und
Mittelbetrieben lässt zu wünschen übrig. Die nachfolgenden Maßnahmen sollen laut CDU/CSU deshalb
zu einer weiteren Verbreitung der bAV führen.
1. Bessere Absicherungsquote durch Angebotsobligatorium
Bereits jetzt haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung.
Der Anspruch geht aber nicht soweit, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer hierüber informieren
muss. Der Arbeitgeber soll künftig jedem Arbeitnehmer ein Angebot zur bAV machen. Dies soll mit
einem Opting-out-Modell kombiniert werden. Erhält der Arbeitnehmer bereits eine vom Arbeitgeber
finanzierte bAV, ist die Pflicht erfüllt.
2. Bessere Absicherung durch Aktivierung zusätzlicher Potenziale
Der bei einer Entgeltumwandlung eingesparte Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung soll
weitergegeben werden. Die Arbeitgeber soll zum Ausgleich steuerlich belohnt werden.
3. Nebeneinander von individuellen und kollektiven Lösungen gestalten
Wenn es nach dem Willen der CDU geht, sollen in Zukunft weiter individuelle und kollektive Lösungen
zur bAV angeboten werden, da beide Varianten ihre Vorteile bereits bewiesen haben.
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4. Mobilität und Portabilität verbessern
Gerade Geringverdiener wechseln ihren Arbeitergeber häufig. Hierdurch entstehen Kleinstbeträge
gegenüber einer Vielzahl von Arbeitgebern. „Die Möglichkeit, erworbene Anwartschaften zum neuen
Arbeitgeber mitzunehmen und somit schlussendlich einen einheitlichen Anspruch zu haben, sollte daher
verbessert werden.“
5. Belastung von Betriebsrenten durch volle GKV-Beitragspflicht („Doppelverbeitragung")
Die Doppelbelastung der Rentner in der Leistungsphase der bAV soll wirtschaftlich entfallen. Dies soll
dadurch ermöglicht werden, dass künftig der Arbeitgeber in der Ansparphase einen obligatorischen
Betrag in Höhe der eingesparten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in die bAV des
Arbeitnehmers abführt. Dem vollen Beitragssatz, den der Arbeitnehmer als Rentner leisten muss, steht
dann als Ausgleich ein ihm zufließender hälftiger Beitrag während der Erwerbsphase gegenüber. Die
Arbeitgeber werden hierdurch nicht zusätzlich belastet, da sie diese Beiträge auch hätten leisten
müssten, wenn keine Entgeltumwandlung durchgeführt worden wäre.
6. Zuschuss für die bAV à la Riester-Förderung
Gerade bei Geringverdienern läuft der Paragraf 3 Nummer 63 EStG ins Leere. Auch die
Doppelverbeitragung bei einem betrieblichen Riester-Vertrag ist ein großer Nachteil. Die hohen
Zuschüsse der Riester-Rente sollen nach den Willen der CDU auf die bAV übertragen werden.
7. Verbesserung der steuerfreien Entgeltumwandlung
Der steuerfreie Rahmen der Entgeltumwandlung soll auf 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
(West) erhöht werden.
8. Pensionsrückstellungen realitätsgerecht steuerlich erfassen
Der steuerliche Rechnungszinssatz soll auf 5 Prozent angepasst werden.
9. Sozialversicherungsbeitragsfreie Umwandlung von Wertguthaben in bAV erleichtern
Eine Übertragung von Wertguthaben aus Zeitwertkonten soll wieder sozialversicherungsfrei werden.
Somit soll die Änderung durch Flexi II rückgängig gemacht werden.
10. Neue Anrechnungsregelungen bei der Grundsicherung
Es wurde erkannt, dass die Anrechnung der bAV bei der Grundsicherung ein Hemmnis darstellt, was
abgemildert werden soll.
11. Subsidiärhaftung des Arbeitgebers
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Die bestehenden Regelungen sollen beibehalten werden.
Anders als das Bundessozialministerium setzt die CDU/CSU also nicht nur auf die
Tarifvertragsparteien. Es sind einige gute Ansätze (Angebotsobligatorium; Aktivierung zusätzlicher
Potenziale; neue Anrechnungsregelungen bei der Grundsicherung) zu erkennen.
Einige Punkte erweisen sich als zu kompliziert (Doppelverbeitragung; Zuschuss für bAV à la
Riester-Förderung) beziehungsweise greifen nicht weit genug (Verbesserung der steuerfreien
Entgeltumwandlung; Pensionsrückstellungen realitätsgerecht steuerlich erfassen).
Eine Erleichterung der Umwandlung von Wertguthaben in die bAV führt beispielsweise auch nicht zu
einer höheren Verbreitung. Beide Systeme findet man häufig nur in Großbetrieben. Es bleibt also
weiterhin spannend.
Dieser Artikel erschien am 06.05.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/opting-out-modell-steuergeschenke-zuschuesse--la-riester-so-will-die-cdu/csu-betriebsrenten-staerken-1462517893/
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