F.E.L.S Fachjournal Versicherungsförmige bAV vs. pdUK

F.E.L.S Fachjournal
Versicherungsförmige bAV vs. pdUK
Gegenüberstellung versicherungsförmige bAV vs. pdUK
Bei der Entscheidung für einen der gesetzlich anerkannten Durchführungswege der bAV muss so einiges beachtet werden. Nicht jede Vorsorgeform ist für alle Unternehmen gleichermaßen gut geeignet.
Der Vergleich zwischen Unterstützungskasse und versicherungsförmigem Durchführungsweg ist repräsentativ, da sich beide
Wege auf den ersten Blick ähneln. Beides sind zunächst steuerlich und rechtlich selbstständige Träger der betrieblichen Altersvorsorge. Bei beiden kann Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung erfolgen.
Aber trotz der augenscheinlichen Gemeinsamkeiten gibt es dennoch wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Durchführungswegen. Nach einer sorgfältigen Analyse wird sich ein
Unternehmen deshalb in der Regel für einen der beiden Durchführungswege „bevorzugt“ entscheiden.
Direkter Vergleich pro und contra
Versicherungsförmige bAV (scheinbar) pro
Pro
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Allgemein bekannt und weit verbreitet
Scheinbar geringe Arbeitgeberhaftung
Probleme scheinen auf Arbeitnehmerseite
Gilt als sicher
Verzinsung scheint garantiert
Möglichkeit der Übertragung/Übernahme (Portabilität)
Verzinsung des eingezahlten Kapitals vermutet
Versicherungsvertreter wird als Kompetenzträger vermutet
Alternativen unbekannt
Entgeltumwandlung durch Mitarbeiter
Versicherungsförmige bAV contra
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Contra
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Hohe Kosten ca. 25 - 35 %
Verzinsung lediglich auf Sparbeitrag nach Kosten, dadurch keine reale Renditen
Hohe Fehlbeträge in den ersten Jahren. Es dauert bis zu 20 Jahren bis die eingezahlten
Beiträge nominal wieder vorhanden sind.
Kalkulation der Lebenserwartung über 100 Jahre. Es besteht kaum eine Chance das
eingezahltes Kapital in Rentenform zurückzuerhalten
Negative bis geringe positive nominale Gesamtverzinsung
Hohe, weitgehend unbekannte Arbeitgeberhaftung, § 89 VAG
Probleme durch Rückdeckung in Papierwerten (Staatspapiere) statt Realwerte
Versicherungsvertreter ohne arbeitsrechtliche Kompetenz
Haftung des Arbeitgebers nach 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG
Hohes Haftungsrisiko des Arbeitgebers bei Übernahmen im Rahmen der Portabilität
Schlechterstellungs- und Kostenrisiko des Arbeitnehmers bei Übertragungen im Rahmen
der Portabilität
Keine quantifizierbaren Vorteile, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer
Begrenzung der Arbeitgeberbeiträge/Entgeltumwandlung auf 4 % der BBG zzgl. 1.800 €
jährlich, für Gutverdiener kaum attraktiv
Hohe Besteuerung bei Kapitalzahlung
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Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Die hier stark vereinfachte Darstellung ersetzt keine individuelle Beratung
Pauschaldotierte Unterstützungskasse pro
Pro
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Monatlich frische Liquidität
Hohes langfristiges Finanzierungspotential zu unschlagbar günstigen Konditionen
Möglichkeit zur mittelfristigen Bankenunabhängigkeit
Einsatz des Kapitals zur Kreditabsicherung, Einsparung von Kreditzinsen
Aufbau von Liquiditätsreserven
Möglichkeit der freien Kapitalanlage, auch Sachwerte
Möglichkeit der Investition im eigenen Unternehmen
Zusatzgewinne durch zusätzliches Profitcenter
Ratingverbesserung, evtl. detailliert Einzelpunkte laut VÖ Prof. Dr. Varnholt
Arbeitgeberzuschuss ohne Liquiditätsabfluss zur Mitarbeiterbindung und -Gewinnung
Schaffung von Alleinstellungsmerkmalen in der Personalpolitik
Variable Gestaltung
Einmalumwandlungen
Keine Rückstellungsbildung/Bilanzberührung
Fluktuationsgewinne
Arbeitsrechtliche Haftungsminimierung für Arbeitgeber
Insolvenzschutz durch PSV
Komplette Versorgung gestaltbar
Nicht an Vorgaben des Versicherers gebunden
Durch Fünftelregelung steuerlich begünstigte Kapitalleistungen
Portabilität nicht erforderlich, da keine Verluste für den Arbeitnehmer möglich
Pauschaldotierte Unterstützungskasse contra
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Contra
Fazit
Kurz notiert:
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Im Mittelstand wenig bekannt, überwiegend von Großunternehmen genutzt
Zugesagter Zins von 1,5 bis 2 % muss erreicht werden
Einrichtungsgebühren werden aus entstehender zusätzlicher Liquidität vom Arbeitgeber
getragen
Steuerberater sind häufig überfordert
Lastwertgutachten
Ältere Mitarbeiter führen zu geringeren steuerlichen Vorteilen
Konkurrenzsystem zu Banken und Versicherungen, die dagegen polemisieren
Professionelle Dienstleister erforderlich
PSV-Beiträge
Der Unterschied ist in der „betriebswirtschaftlichen“ Betrachtung einer bAV zu finden, was die
pdUK eindeutig zu einer echten WIN-WIN Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber macht.
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Liquidität bleibt im Unternehmen
Imagesteigerung
Fachkräftegewinnung
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Höhere Wettbewerbsfähigkeit
Bankenunabhängigkeit wird gefördert
Hohe Mitarbeiterbindung
Eine individuelle, maßgeschneiderte Umsetzung durch spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater sowie die laufende
Verwaltung durch Wirtschaftsprüfer schaffen Rechtssicherheit und lagern die Haftung aus - die Liquidität bleibt dabei
im Unternehmen. Versicherungslösungen haben meistens den umgekehrten Effekt.
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