F.E.L.S Fachjournal Versicherungsförmige bAV vs. pdUK Gegenüberstellung versicherungsförmige bAV vs. pdUK Bei der Entscheidung für einen der gesetzlich anerkannten Durchführungswege der bAV muss so einiges beachtet werden. Nicht jede Vorsorgeform ist für alle Unternehmen gleichermaßen gut geeignet. Der Vergleich zwischen Unterstützungskasse und versicherungsförmigem Durchführungsweg ist repräsentativ, da sich beide Wege auf den ersten Blick ähneln. Beides sind zunächst steuerlich und rechtlich selbstständige Träger der betrieblichen Altersvorsorge. Bei beiden kann Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung erfolgen. Aber trotz der augenscheinlichen Gemeinsamkeiten gibt es dennoch wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Durchführungswegen. Nach einer sorgfältigen Analyse wird sich ein Unternehmen deshalb in der Regel für einen der beiden Durchführungswege „bevorzugt“ entscheiden. Direkter Vergleich pro und contra Versicherungsförmige bAV (scheinbar) pro Pro Allgemein bekannt und weit verbreitet Scheinbar geringe Arbeitgeberhaftung Probleme scheinen auf Arbeitnehmerseite Gilt als sicher Verzinsung scheint garantiert Möglichkeit der Übertragung/Übernahme (Portabilität) Verzinsung des eingezahlten Kapitals vermutet Versicherungsvertreter wird als Kompetenzträger vermutet Alternativen unbekannt Entgeltumwandlung durch Mitarbeiter Versicherungsförmige bAV contra Contra Hohe Kosten ca. 25 - 35 % Verzinsung lediglich auf Sparbeitrag nach Kosten, dadurch keine reale Renditen Hohe Fehlbeträge in den ersten Jahren. Es dauert bis zu 20 Jahren bis die eingezahlten Beiträge nominal wieder vorhanden sind. Kalkulation der Lebenserwartung über 100 Jahre. Es besteht kaum eine Chance das eingezahltes Kapital in Rentenform zurückzuerhalten Negative bis geringe positive nominale Gesamtverzinsung Hohe, weitgehend unbekannte Arbeitgeberhaftung, § 89 VAG Probleme durch Rückdeckung in Papierwerten (Staatspapiere) statt Realwerte Versicherungsvertreter ohne arbeitsrechtliche Kompetenz Haftung des Arbeitgebers nach 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG Hohes Haftungsrisiko des Arbeitgebers bei Übernahmen im Rahmen der Portabilität Schlechterstellungs- und Kostenrisiko des Arbeitnehmers bei Übertragungen im Rahmen der Portabilität Keine quantifizierbaren Vorteile, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer Begrenzung der Arbeitgeberbeiträge/Entgeltumwandlung auf 4 % der BBG zzgl. 1.800 € jährlich, für Gutverdiener kaum attraktiv Hohe Besteuerung bei Kapitalzahlung FACHJOURNAL - © F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme GmbH Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Die hier stark vereinfachte Darstellung ersetzt keine individuelle Beratung Pauschaldotierte Unterstützungskasse pro Pro Monatlich frische Liquidität Hohes langfristiges Finanzierungspotential zu unschlagbar günstigen Konditionen Möglichkeit zur mittelfristigen Bankenunabhängigkeit Einsatz des Kapitals zur Kreditabsicherung, Einsparung von Kreditzinsen Aufbau von Liquiditätsreserven Möglichkeit der freien Kapitalanlage, auch Sachwerte Möglichkeit der Investition im eigenen Unternehmen Zusatzgewinne durch zusätzliches Profitcenter Ratingverbesserung, evtl. detailliert Einzelpunkte laut VÖ Prof. Dr. Varnholt Arbeitgeberzuschuss ohne Liquiditätsabfluss zur Mitarbeiterbindung und -Gewinnung Schaffung von Alleinstellungsmerkmalen in der Personalpolitik Variable Gestaltung Einmalumwandlungen Keine Rückstellungsbildung/Bilanzberührung Fluktuationsgewinne Arbeitsrechtliche Haftungsminimierung für Arbeitgeber Insolvenzschutz durch PSV Komplette Versorgung gestaltbar Nicht an Vorgaben des Versicherers gebunden Durch Fünftelregelung steuerlich begünstigte Kapitalleistungen Portabilität nicht erforderlich, da keine Verluste für den Arbeitnehmer möglich Pauschaldotierte Unterstützungskasse contra Contra Fazit Kurz notiert: Im Mittelstand wenig bekannt, überwiegend von Großunternehmen genutzt Zugesagter Zins von 1,5 bis 2 % muss erreicht werden Einrichtungsgebühren werden aus entstehender zusätzlicher Liquidität vom Arbeitgeber getragen Steuerberater sind häufig überfordert Lastwertgutachten Ältere Mitarbeiter führen zu geringeren steuerlichen Vorteilen Konkurrenzsystem zu Banken und Versicherungen, die dagegen polemisieren Professionelle Dienstleister erforderlich PSV-Beiträge Der Unterschied ist in der „betriebswirtschaftlichen“ Betrachtung einer bAV zu finden, was die pdUK eindeutig zu einer echten WIN-WIN Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber macht. Liquidität bleibt im Unternehmen Imagesteigerung Fachkräftegewinnung Höhere Wettbewerbsfähigkeit Bankenunabhängigkeit wird gefördert Hohe Mitarbeiterbindung Eine individuelle, maßgeschneiderte Umsetzung durch spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater sowie die laufende Verwaltung durch Wirtschaftsprüfer schaffen Rechtssicherheit und lagern die Haftung aus - die Liquidität bleibt dabei im Unternehmen. Versicherungslösungen haben meistens den umgekehrten Effekt. Kontakt: Marthastr. 16 90482 Nürnberg Telefon: 0911 37 657-112 Telefax: 0911 37 657-199 In Zusammenarbeit mit: FACHJOURNAL - © F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme GmbH Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Die hier stark vereinfachte Darstellung ersetzt keine individuelle Beratung
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