BLAUE KARTE EU (VISUM ZUR EINREISE)

Stand: Januar 2016
BLAUE KARTE EU
(VISUM ZUR EINREISE)
Mit der Blauen Karte EU können Drittstaatsangehörige, die einen Hochschulabschluss besitzen, eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Die
Blaue Karte EU wird wie alle längerfristigen Aufenthaltstitel ausschließlich von der jeweils
zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. Bei der Visastelle beantragen
Sie das vorab erforderliche nationale Visum zur Einreise.
Allgemeine Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de und über das Fachkräfteportal
www.make-it-in-germany.com
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Informationen zu Visa für einen Langzeitaufenthalt in
Deutschland, die diese Hinweise ergänzen. Bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag
nicht angenommen werden.
Erforderliche Unterlagen:
1. eigenhändig unterschriebener Reisepass (bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate
gültig) mit 2 Kopien der Lichtbildseite
2. 2 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare inklusive Zusatzerklärung (in der Visastelle erhältlich oder im Internet unter
www.china.diplo.de abrufbar)
3. 3 aktuelle identische Passbilder mit weißem Hintergrund
4. bei chinesischen Antragstellern: „Hukou“ im Original mit deutscher Übersetzung der personenbezogenen Datenseite und jeweils 2 Kopien (nur personenbezogene Datenseite); bei
nicht-chinesischen Antragstellern: Aufenthaltserlaubnis für China mit 2 Kopien
5. lückenloser Lebenslauf in deutscher Sprache im Original mit 2 Kopien
6. Arbeitsvertrag aus Deutschland in deutscher Sprache mit einem Bruttojahresgehalt i. H. v.
mindestens 49.600 €- (als Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieur, Arzt oder ITFachkraft: mind. 38.688 €) im Original mit 2 Kopien
7. deutscher Hochschulabschluss im Original mit 2 Kopien oder anerkannter ausländischer,
einem deutschen Abschluss vergleichbarer Hochschulabschluss im Original mit deutscher
Übersetzung und jeweils 2 Kopien (Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt
oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen:
http://anabin.kmk.org/. Ein Ausdruck der Abfrage mit Kopie ist dem Antrag beizufügen.)
8. falls vorhanden: Nachweis über den bisherigen Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen
z.B. Bescheinigungen von Sprachschulen im Original mit deutscher Übersetzung und jeweils 2 Kopien
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9. falls vorhanden: Bescheinigung des derzeitigen Arbeitgebers im Original mit deutscher
Übersetzung und jeweils 2 Kopien
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums
einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz für die Zeit zwischen
der Einreise und dem Beginn der Beschäftigung vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Sämtliche Amtshandlungen sind bis auf die Bearbeitungsgebühren kostenlos.
Die Ausgabe der Anträge und Merkblätter erfolgt gratis. Die
Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich!