VISUM ZUM BESUCH EINES INTENSIVSPRACHKURSES IN

Stand: Juni 2016
VISUM ZUM BESUCH EINES INTENSIVSPRACHKURSES IN DEUTSCHLAND
(nationales Visum)
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Informationen zu Visa für einen Langzeitaufenthalt in
Deutschland, die diese Hinweise ergänzen. Bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag
nicht angenommen werden.
Dieses Visum berechtigt ausschließlich zum Besuch eines Intensivsprachkurses (mindestens 18
Unterrichtsstunden pro Woche). Ein anschließendes Studium an einer Hochschule in Deutschland
ist nicht möglich. Soll der Intensivsprachkurs einem Hochschulstudium vorgeschaltet werden,
muss ein Visum zum Besuch eines Sprachkurses mit anschließendem Studium beantragt werden.
Beachten Sie hierzu bitte das Merkblatt „Visum für ein Studium“.
Erforderliche Unterlagen:
1. eigenhändig unterschriebener Reisepass (bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate
gültig mit 2 Kopien der Lichtbildseite)
2. 2 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare inklusive Zusatzerklärung (in der Visastelle erhältlich oder im Internet unter
www.china.diplo.de abrufbar)
3. 3 aktuelle identische Passbilder mit weißem Hintergrund
4. bei chinesischen Antragstellern: „Hukou“ im Original mit deutscher Übersetzung der personenbezogenen Datenseite und jeweils 2 Kopien (nur personenbezogene Datenseite); bei
nicht-chinesischen Antragstellern: Aufenthaltserlaubnis für China mit 2 Kopien
5. lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache im Original mit einer Kopie
6. Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz in Deutschland im Original mit 2 Kopien,
Gültigkeitsbeginn: ab Einreise
7. Nachweis über die Einschreibung bei einem Sprachinstitut für einen Intensivsprachkurs im
Original mit 2 Kopien (mindestens 18 Stunden pro Woche, kein Wochenend- oder Abendkurs!)
8. Nachweis über die bezahlte Kursgebühr für den kompletten Aufenthalt im Original mit 2 Kopien
9. Ausführliche schriftliche Begründung des Antragstellers auf Deutsch, aus der hervorgeht,
aus welchem Grund der Erwerb der deutschen Sprache erforderlich ist und wieso dieser in
Deutschland erfolgen soll, mit einer Kopie. Allgemein gehaltene und unspezifische Motivationsschreiben sind für eine Visumbeantragung ungeeignet.
10. Nachweis über die bisherige Ausbildung (z.B. Schulabschlusszeugnis, Zeugnisse über berufliche Bildung) im Original mit deutscher Übersetzung und jeweils 2 Kopien
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11. Nachweis über den bisherigen Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen (z.B. Bescheinigungen von Sprachschulen) im Original mit deutscher Übersetzung und jeweils 2 Kopien
12. falls zutreffend: Arbeitgeberbescheinigung im Original mit deutscher Übersetzung mit jeweils 2 Kopien
13. Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland:
a)
Bescheinigung einer Bank im Bundesgebiet über die Einlage von mind. 8.640
Euro für ein Jahr - entspricht 720 Euro pro Monat - (sog. Sperrkonto) im Original
mit 2 Kopien oder
b)
Verpflichtungserklärung gem. § 68 Aufenthaltsgesetz im Original mit 2 Kopien oder
c)
Nachweis über die Hinterlegung einer unwiderruflichen Bürgschaft von mind.
8.640,- Euro für ein Jahr bei einer Bank im Bundesgebiet im Original mit 2 Kopien
13. bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten als notariell-beglaubigte und legalisierte Urkunde mit deutscher Übersetzung im Original und 2 Kopien.
Aus der Erklärung müssen hervorgehen:
- die genaue Bezeichnung der Sorgeberechtigten und des Kindes (Vorname, Name, Geburtsdatum),
- dass die Sorgeberechtigten einer Reise ihres Kindes nach Deutschland und in andere
Schengen-Staaten zustimmen,
- ob das Kind entweder allein oder mit einer Betreuungsperson (Name ist anzugeben) reisen / sich aufhalten soll. (Sofern die Betreuungsperson nicht zur gleichen Zeit ihr Visum beantragt, ist eine Kopie der Datenseite ihres Reisepasses und des gültigen Visums beizufügen.) Achtung: in der Erklärung sollte keine Übertragung der Vormundschaft
(„jianhuquan“) enthalten sein, da eine Legalisation durch die Vertretung ansonsten nicht
möglich ist.
14. bei Minderjährigen: Geburtsurkunde als notariell-beglaubigte und legalisierte Urkunde
mit deutscher Übersetzung im Original und 2 Kopien
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Die Auslandsvertretung arbeitet
mit der Ausländerbehörde des zukünftigen deutschen Wohnortes zusammen. Die Bearbeitungszeit
kann daher von Fall zu Fall deutlich variieren; sie beträgt in der Regel 6-12 Wochen. Es wird gebeten, innerhalb dieses Zeitraumes von Fragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen. Bei Abgabe
des Antrags ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Sämtliche Amtshandlungen sind bis auf die Visagebühren kostenlos.
Die Ausgabe der Anträge und Merkblätter erfolgt gratis.
Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich.