Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (auch: Blaue Karte EU) I. ALLGEMEINE HINWEISE Visumpflicht: In Frankreich lebende Staatsangehörige von Staaten, die nicht der EU angehören, benötigen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ein Visum. Die französische Aufenthaltserlaubnis alleine erlaubt Ihnen nicht die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland. Termin: Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Termine für die Visumbeantragung können ausschließlich über das Internet unter www.allemagne.diplo.de/visa reserviert werden. Persönliches Erscheinen: Antragsteller/innen müssen aus Gründen der Identifikation und zur Erfassung der Fingerabdrücke ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Paris stellen. Arbeitserlaubnis: Innerhalb des Visumsverfahrens wird die zuständige innerdeutsche Arbeitsagentur beteiligt (Zentralstelle für Arbeitsvermittlung – ZAV), die den Zugang für NichtEU-Staatsangehörige zum deutschen Arbeitsmarkt regelt. Für den Antragsteller wird dort eine Arbeitserlaubnis beantragt. Die Arbeitserlaubnis kann vor Visumantragstellung als sogenannte „Vorabzustimmung“ bereits vom künftigen Arbeitgeber beantragt werden (Kontakt: www.arbeitsagentur.de/zav). Liegt bei Antragsstellung eine Vorabzustimmung vor, ist die Bearbeitungszeit des Visumantrags reduziert. Visum Blaue Karte EU: Akademiker, die über einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss verfügen (Nachweis über anabin.kmk.org) und ein Jahreseinkommen von mind. 48.400 EUR brutto beziehen, können sich für ein Visum Blaue Karte bewerben. Für sogenannte „Mangelberufe“ wurde eine verringerte Mindestbruttogehaltsgrenze bestimmt. Für das Jahr 2015 beträgt diese Grenze 37.752 Euro. Die Erteilung der Blauen Karte EU an diesen Personenkreis kann grundsätzlich nur nach Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Zu den Mangelberufen zählen insbesondere Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner (ausgenommen Zahnärzte) und akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Eine vollständige Liste der Gruppen finden Sie hier: Link. Krankenversicherungsschutz: Versicherungsschutz in Deutschland besteht in der Regel automatisch bei sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten ab Arbeitsaufnahme. Falls Sie für die Beschäftigung keine Sozialversicherungsabgaben in Deutschland bezahlen (z.B. bei Entsendungen, Stipendien, etc.), muss bei Antragsstellung ein Krankenversicherungsschutz für Deutschland nachgewiesen werden. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 1 Gültigkeitsdauer: Das Visum für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland ist zunächst drei Monate gültig und erlaubt Ihnen bereits die Arbeitsaufnahme. Innerhalb dieser Zeit muss bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde ein deutscher Aufenthaltstitel beantragt werden. Gültigkeitsbereich: Das Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber zu touristischen Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten. Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit variiert und beträgt im Durchschnitt 6 Wochen, sofern alle Unterlagen bei Vorsprache vollständig vorgelegt werden. Liegt eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit vor, reduziert sich die Bearbeitungszeit auf etwa 3 Tage. Die Bearbeitungszeit für ein Visum Blaue Karte beträgt, sofern kein Voraufenthalt in Deutschland vorliegt, 3 Tage. Gebühr: 60 EUR. Abholung: Sobald der Visumantrag beschieden ist, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit den Details zur Abholung des Visums. Für die Abholung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl a) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich. b) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den Öffnungszeiten der Visastelle möglich. c) Zusendung: Sie können Ihren Pass bei Abgabe Ihrer Antragsunterlagen in der Visastelle hinterlassen. Der Pass wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Visumantrags gegen eine Gebühr von 8 EUR per Einschreiben an eine Adresse in Frankreich zugestellt, bei positiver Entscheidung wird das Visum zuvor in den Pass eingeklebt. Ein Versand nach Deutschland ist nicht möglich. II. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein. Anzahl der Exemplare Dokument 2 Ausgedruckte und ausgefüllte Antragsformulare 1 Passfoto Original plus 2 Kopien Gültiger Reisepass Original plus 2 Kopien Gültiger französischer Aufenthaltstitel _____________________________________________________________________________________________ Seite | 2 Original plus 2 Kopien Detaillierter Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsangebot Original plus 2 Kopien Qualifikationsnachweise (Diplome, Zertifikate, etc.) Original plus 2 Kopien Ggf. Nachweis über die Anerkennung des Hochschulabschlusses in Deutschland: Ausdruck aus der Datenbank anabin.kmk.org Original plus 2 Kopien Ggf. Krankenversicherungsschutz Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 3
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