Arbeitsaufnahme

Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
(auch: Blaue Karte EU)
I. ALLGEMEINE HINWEISE
Visumpflicht: In Frankreich lebende Staatsangehörige von Staaten, die nicht der EU angehören,
benötigen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ein Visum. Die französische
Aufenthaltserlaubnis alleine erlaubt Ihnen nicht die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Termin: Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Termine für die Visumbeantragung
können ausschließlich über das Internet unter www.allemagne.diplo.de/visa reserviert werden.
Persönliches Erscheinen: Antragsteller/innen müssen aus Gründen der Identifikation und zur
Erfassung der Fingerabdrücke ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der deutschen
Botschaft in Paris stellen.
Arbeitserlaubnis: Innerhalb des Visumsverfahrens wird die zuständige innerdeutsche Arbeitsagentur beteiligt (Zentralstelle für Arbeitsvermittlung – ZAV), die den Zugang für NichtEU-Staatsangehörige zum deutschen Arbeitsmarkt regelt. Für den Antragsteller wird dort eine
Arbeitserlaubnis beantragt.
Die Arbeitserlaubnis kann vor Visumantragstellung als sogenannte „Vorabzustimmung“ bereits
vom künftigen Arbeitgeber beantragt werden (Kontakt: www.arbeitsagentur.de/zav). Liegt bei
Antragsstellung eine Vorabzustimmung vor, ist die Bearbeitungszeit des Visumantrags reduziert.
Visum Blaue Karte EU: Akademiker, die über einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss verfügen (Nachweis über anabin.kmk.org) und ein Jahreseinkommen von mind.
48.400 EUR brutto beziehen, können sich für ein Visum Blaue Karte bewerben.
Für sogenannte „Mangelberufe“ wurde eine verringerte Mindestbruttogehaltsgrenze bestimmt. Für
das Jahr 2015 beträgt diese Grenze 37.752 Euro. Die Erteilung der Blauen Karte EU an
diesen Personenkreis kann grundsätzlich nur nach Zustimmung durch die Bundesagentur für
Arbeit erfolgen. Zu den Mangelberufen zählen insbesondere Naturwissenschaftler, Mathematiker,
Ingenieure, Humanmediziner (ausgenommen Zahnärzte) und akademische Fachkräfte in der
Informations- und Kommunikationstechnologie. Eine vollständige Liste der Gruppen finden Sie
hier: Link.
Krankenversicherungsschutz: Versicherungsschutz in Deutschland besteht in der Regel automatisch bei sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten ab Arbeitsaufnahme. Falls Sie für die Beschäftigung keine Sozialversicherungsabgaben in Deutschland bezahlen (z.B. bei Entsendungen,
Stipendien, etc.), muss bei Antragsstellung ein Krankenversicherungsschutz für Deutschland
nachgewiesen werden.
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Gültigkeitsdauer: Das Visum für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland ist zunächst drei Monate
gültig und erlaubt Ihnen bereits die Arbeitsaufnahme. Innerhalb dieser Zeit muss bei der für
den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde ein deutscher Aufenthaltstitel beantragt werden.
Gültigkeitsbereich: Das Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber zu touristischen Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten.
Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit variiert und beträgt im Durchschnitt 6 Wochen, sofern
alle Unterlagen bei Vorsprache vollständig vorgelegt werden. Liegt eine Vorabzustimmung der
Bundesagentur für Arbeit vor, reduziert sich die Bearbeitungszeit auf etwa 3 Tage.
Die Bearbeitungszeit für ein Visum Blaue Karte beträgt, sofern kein Voraufenthalt in Deutschland vorliegt, 3 Tage.
Gebühr: 60 EUR.
Abholung: Sobald der Visumantrag beschieden ist, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit den
Details zur Abholung des Visums. Für die Abholung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl
a) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich.
b) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den
Öffnungszeiten der Visastelle möglich.
c) Zusendung: Sie können Ihren Pass bei Abgabe Ihrer Antragsunterlagen in der Visastelle hinterlassen. Der Pass wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Visumantrags gegen
eine Gebühr von 8 EUR per Einschreiben an eine Adresse in Frankreich zugestellt,
bei positiver Entscheidung wird das Visum zuvor in den Pass eingeklebt. Ein Versand nach Deutschland ist nicht möglich.
II. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Anzahl der Exemplare
Dokument
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2
Ausgedruckte und ausgefüllte Antragsformulare
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1
Passfoto
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Original plus 2 Kopien
Gültiger Reisepass
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Original plus 2 Kopien
Gültiger französischer Aufenthaltstitel
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Original plus 2 Kopien
Detaillierter Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsangebot
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Original plus 2 Kopien
Qualifikationsnachweise (Diplome, Zertifikate, etc.)
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Original plus 2 Kopien
Ggf. Nachweis über die Anerkennung des Hochschulabschlusses in Deutschland: Ausdruck aus der
Datenbank anabin.kmk.org
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Original plus 2 Kopien
Ggf. Krankenversicherungsschutz
Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen
Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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