(Zahn-)Arzthelfer, etc. Bei [pdf, 234.62

Merkblatt zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur
Erwerbstätigkeit als Physiotherapeut, Hebamme, (Zahn-)Arzthelfer, etc.
Bei der Antragstellung müssen Sie für jedes Verfahren folgende Unterlagen vorlegen:
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Reisepass, der noch mindestens 10 Monate gültig ist (und 2 Kopien)
2 vollständig ausgefüllte Antragsformulare
2 biometrische Lichtbilder aus jüngster Zeit
die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 120,- KM
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen müssen Sie – jeweils im Original und 2 Kopien –
vorlegen:
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Unterschriebener Arbeitsvertrag
ausführliche Stellenbeschreibung
Nachweis der Sprachkenntnisse, mindestens Stufe A2
Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Schulabschlusszeugnis mit deutscher Übersetzung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen nachgefordert werden. Unvollständige Anträge
können leider nicht abschließend bearbeitet werden.
Wichtige Hinweise:
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Ein bestehender Arbeitsvertrag bzw. ein festes Arbeitsangebot begründen keinen
Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis.
Deutsche und EU-Staatsangehörige werden bei der Arbeitsplatzvergabe vorrangig
behandelt.
Da für das Visum die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist, kann die
Bearbeitung bis zu einem Monat dauern.
Visaanträge stellen Sie grundsätzlich persönlich in der Botschaft. Eine Online-Terminvereinbarung unter www.sarajewo.diplo.de ist erforderlich.
Öffnungszeiten der Visastelle:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr. Für Fragen steht Ihnen die Botschaft montags bis
donnerstags 13.00 bis 16.30 Uhr, freitags 12.30 bis 13.30 Uhr unter der Telefonnummer
+387(0)33 565 380 zur Verfügung.
Stand: 15.03. 2016