C C C Consulado Geral da Suíça no Rio de Janeiro Consulado Geral da Suíça em São Paulo Merkblatt Studentenvisum Für Personen die Schule oder Universität während mehr als drei Monaten in der Schweiz besuchen möchten. Die persönliche Vorsprache für die Einreichung des Studentenvisumsgesuches des Antragstellers ist obligatorisch. Erforderliche Dokumente: 3 vollständige ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene (für Studenten unter 18 Jahre, soll einer der Eltern unterzeichnen) Formulare für langfristigen Aufenthalt Visumsgesuch D. 4 aktuelle Farbfotos (identisch, gute Auflösung, vorzugsweise 3 x 4 cm)). Reisepass des in Brasilien wohnhaften Antragstellers, der noch mindestens sechs Monate gültig sein muss und noch mind. zwei aufeinanderfolgende leere Seiten aufweist. ACHTUNG: Der Reisepass darf vor max. 10 Jahre ausgestellt sein. 2 Kopien der Hauptseite des Passes (Seite mit Foto, Personalien, Unterschrift, Gültigkeit und Passnummer). 2 Kopien der Aufnahme- bzw. Immatrikulationsbestätigung der Schule in der Schweiz und den Nachweis der Bezahlung der ersten Rate der Studiengebühren (falls die Schule Vorausbezahlung fordert). 2 unterschriebene Originalausfertigungen eines Briefes des Studenten, vorzugsweise in einer der Landessprache oder in Englisch, in welchem er erklärt, weshalb er in der Schweiz studieren will und sich zudem verpflichtet, dass er nach Abschluss des Kurses die Schweiz wieder verlässt.. 2 Kopien des Lebenslaufes (Curriculum Vitae), in einer der offiziellen Sprache der Schweiz oder in Englisch. 2 beglaubigte Kopien des Diploms bzw. Abschlussbestätigung der Schule/Universität der zuletzt erreichten Bildungsstufe. 2 einfache (nicht durch vereidigten Übersetzer übersetzte) Kopien der Übersetzungen des Diploms bzw. Bestätigung der Schule/Universität, der zuletzt erreichten Bildungsstufe (in einer der offiziellen Sprachen der Schweiz oder in Englisch). 2 beglaubigte Kopien der/des Sprachdiplome/s oder Sprachzertifikate/s der ausländischen Sprache, falls vorhanden. 2 unterschriebene Originalausfertigungen eines Briefes der Person, die sich finanziell für den/die Studenten/in verantwortlich erklärt, verfasst in einer offiziellen Sprache der Schweiz oder in Englisch. 2 Kopien des Nachweises über genügend finanzielle Mittel des finanziell Verantwortlichen (Bankauszüge der letzte drei Monate, Kopie der Steuererklärung, Lohnausweis, u.a.). Visumgebühr in Bargeld (Gesuche für Ehegatten oder minderjährige Kinder / Stiefkinder CH oder EU/EFTA Bürger sind von diesen Gebühr befreit. In diesen Fällen benötigt die Vertretung noch zusätzlich eine Kopie des Passes des CH/EU/EFTA Bürger und der Heirats- oder Geburtsurkunde/Kind). Zusätzliche Versandkosten in Bargeld. WICHTIG. In gewissen Fällen wird der/die Antragsteller/in einem kurzen, mündlichen Sprachtest unterzogen, der durch Mitarbeiter des zuständigen Schweizerischen Generalkonsulats durchgeführt wird, dies mit dem Zweck, die Kenntnisse in einer der folgenden Sprachen zu beurteilen: Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch. Diese Beurteilung der Sprachkenntnisse wird den verantwortlichen Fremdenpolizeibehörden in der Schweiz mitgeteilt. Für Studenten von Fremdsprachen in der Schweiz ist diese Beurteilung der Sprachkenntnisse nicht nötig. Der Antrag wird zum Entscheid an die zuständige Migrationsbehörde in der Schweiz weitergeleitet. Die Vertretungen in Brasilien können erst nach Erhalt der Ermächtigung ein Visum ausstellen. Der Vorgang bis zur Ausstellung eines D Visums der in der Schweiz noch bewilligt sein muss, nimmt im Durschnitt zwei bis vier Monate in Anspruch. Bitte beachten Sie, dass die Visumbearbeitungsgebühr nicht zurück erstattet wird, unabhängig davon, ob das Visum erteilt wird oder nicht. 20.10.2015
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